Der neue § 16a im SGB II, auch JobPerspektive genannt, enthält einen Lohnkostenzuschuss, der sowohl im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt als auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden kann; Letzteres aber nur, wenn Brüssel es erlaubt. Das müssen wir noch abwarten.
Wir müssen auch abwarten, welcher Anteil des Eingliederungstitels im SGB II für dieses Instrument vorgesehen ist. Es ist also eine wesentliche Entscheidung, die auch von der Bundesagentur mit zu treffen ist und die dann mit den Kommunen zu besprechen wäre.
Vor diesem Hintergrund muss das Land seine flankierenden Aktivitäten planen. Im Moment steht Folgendes fest: Das ESF-Programm „Aktiv zur Rente“ wird nicht mit dem Kommunal-Kombi verknüpft, sondern wie ursprünglich geplant durchgeführt.
Für Arbeitsgelegenheiten sollen die Trägeraufwendungen mit maximal 160 € pro Beschäftigten und Monat gefördert werden, wenn für die Maßnahmen über 50-jährige erwerbsfähige Hilfsbedürftige eingestellt werden, diese Personen mindestens ein Jahr lang beschäftigt werden und die Programminhalte mit bestimmten im Interesse des Landes liegenden Themen versehen werden. Damit können bis zum Jahr 2013 jeweils 3 800 Maßnahmeteilnehmer pro Jahr gefördert werden.
Das Modell „Bürgerarbeit“ wird an den bisherigen Standorten im bisherigen Rahmen mit ca. 500 Förderfällen weiter verfolgt und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Eine Verlängerung der Projekte erfolgt über § 16a SGB II mit Mitteln des Bundes und mit Landesmitteln. Dies ist mit der Bundesregierung vereinbart worden, weil sie ein großes Interesse daran hat, diese Projekte fortzusetzen und sie über einen Zeitraum von mehreren Jahren auswerten zu können. Im Haushaltplan 2008 sind dafür 1,5 Millionen € und im Haushaltplan 2009 2 Millionen € aus ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt worden. Das sind die Bruttoarbeitgeberanteile, die bisher ebenfalls aus dem ESF bezahlt wurden.
Zur JobPerspektive. Dieses Programm soll in SachsenAnhalt prioritär im ersten Arbeitsmarkt und für den ersten Arbeitsmarkt angewendet werden. Es eignet sich daher nicht für die Erweiterung der Modelle der Bürgerarbeit. Nur wenn die dafür vorzusehenden Kontingente im Eingliederungstitel nicht ausgeschöpft werden oder Brüssel einen Einsatz im ersten Arbeitsmarkt nicht zulässt, muss neu überlegt werden.
Das heißt, im Unterschied zu Berlin machen wir über dieses Programm eigentlich das, was von der Bundesregierung wirklich gewollt ist, nämlich den Versuch, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, die Wirtschaft zu stimulieren, sich dieser Personen anzunehmen, und dieses auch durch einen entsprechenden sehr komfortablen Zuschuss anzureizen.
Zum Kommunal-Kombi. Die Reaktion des Bundes auf unsere Bürgerarbeit ist in diesem Programm abgebildet. Das Land geht davon aus, dass die Kommunen für dieses Bundesprogramm nicht die Restfinanzierung aufbringen können, wie das einige Bundesländer zurzeit überlegen, sondern lediglich ihre daraus resultierenden Einsparungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von ca. 70 € pro Fallmonat einbringen können. Sie sollten nach den jetzigen Überlegungen außerdem die Sachkosten aufbringen. Nach dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen oder der Gespräche, wie man es besser nennen müsste, bliebe vom Land dann noch eine Finanzierungslücke von ca. 290 € pro Fallmonat auszugleichen. Damit hat sich der Bund schon deutlich bewegt. Zu Beginn der Gespräche wären es 400 € pro Monat gewesen.
Jeder Förderfall soll über drei Jahre laufen. Wollte man alle 15 700 Förderfälle, die uns zustehen, gegenfinanzieren, müsste das Land nach dem jetzigen Verhandlungsstand von 2008 bis 2012 insgesamt 164 Millionen € bereitstellen. Darin sind noch nicht die Trägeraufwendungen enthalten. Dazu brauchte man noch Mittel für eine neue Stammkräfterichtlinie; darüber sind wir uns einig. So ein Programm lässt sich nicht ohne entsprechende Trägerstrukturen und nicht ohne eine entsprechende Richtlinie, die diese Strukturen fördern hilft, realisieren. Dafür haben wir, soweit wir diese Diskussionen abgeschlossen haben, Vorkehrungen getroffen. Morgen findet die Arbeitministerkonferenz statt. Heute ist der Sozialteil dran. Wir hoffen, dass wir morgen in Berlin einen Schritt weiterkommen.
Eine Entscheidung darüber, ob überhaupt und in welcher Höhe das Land die Restfinanzierung zum Kommunal-Kombi übernimmt, haben die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen noch nicht getroffen. Sie fiele uns allen sicher leichter, wenn der Bund seinen Finanzierungsanteil an seinen tatsächlichen Ersparnissen bei den sonst fälligen passiven Leistungen für das Arbeitslosengeld II, den Sozialversicherungsbeiträgen und seinem Anteil an den Kosten der Unterkunft ausrichten würde.
In diesem Zusammenhang fordern wir vom Bund, dass er seine Finanzierungsanteile auf 60 % erhöht und ihn auf die gesamten Personalkosten - nicht nur auf die Arbeitnehmerbruttolohnkosten - bezieht. Das heißt, mit dieser Forderung ist verbunden, dass das, was mit diesem Programm auf der Bundesseite wirklich eingespart wird, im Verhältnis 1 : 1 weitergegeben wird, und dass wir als Land eine Finanzierungschance bekommen, um den Rest aufbringen zu können, weil die Kommunen dazu nicht in der Lage sind.
Kommt das Programm Kommunal-Kombi zum Tragen, was ich persönlich hoffe, wird dieses Modell der Bürgerarbeit inhaltlich sehr ähnlich sein, und zwar dadurch, dass wir nicht nur Beschäftigung im Non-Profit-Bereich, das heißt in der vierten Stufe der Bürgerarbeit, realisieren wollen, sondern auch die Stufen 1 bis 3, nämlich Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung, einbringen wollen und damit das Einmünden in den alternativen Beschäftigungssektor erst ganz zum Schluss zulassen, damit wir die Potenziale auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschöpft haben.
Kurzes Resümee. Wir werden uns darüber auch weiterhin im Fachausschuss austauschen können. Wir haben eine ganze Reihe von Instrumenten vorgesehen. Auch das bewährte Modell „Aktiv zur Rente“, was in dieser Phase sogar in der Altersgruppe der über 50-Jährigen ansetzt, gehört dazu. Ich glaube, mit den anderen Möglichkeiten, deren Details wir erst jetzt aushandeln und kennen lernen müssen, werden wir mit unseren Vorkehrungen, die wir durch eine relativ offene Struktur im operationellen Programm flankiert haben, durchaus eine sehr kreative - kreativ, wie man es von uns gewohnt ist - Arbeitsmarktpolitik gestalten können. Dass es über das Thema Bürgerarbeit gelungen ist, überhaupt Themen wie Kommunal-Kombi, JobPerspektive und ähnliche Programme wieder auf die Agenda zu setzen, ist, so denke ich, das Verdienst von Sachsen-Anhalt, und das sollten wir uns nicht kleinreden lassen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie eine Frage von Herrn Professor Paqué beantworten? - Bitte schön, Herr Paqué.
Herr Minister, Sie haben geschildert, dass Sie in den weiteren Verhandlungen mit dem Bund natürlich noch darum bemüht sein werden, die finanziellen Belastungen für das Land, die, wenn ich das richtig sehe, beim Kommunal-Kombi erheblich sind, zu reduzieren. Was geschieht, wenn das Programm Kommunal-Kombi nicht zustande kommt, weil es nicht zu einer Einigung über diese finanziellen Belastungen kommt? Was macht das Land dann?
Das Ziel ist es, möglichst das gesamte Budget für diese 15 700 Förderfälle für das Land nutzbar und damit auch den Arbeitslosen zugänglich zu machen; das ist klar. Aber auch die anderen Bundesländer sehen bei dem angebotenen Finanzierungsschema zurzeit keine Möglichkeit, dieses Programm in Gänze abzurufen.
Lediglich Brandenburg hat eine Richtlinie in der Planung, die so aussieht, dass im Haushalt 60 Millionen € berücksichtigt werden; so ist es jedenfalls angemeldet. Man stellt damit ca. 150 € pro Person und Monat zur Verfügung und erwartet, dass die Kommunen ca. 300 € pro Person und Monat für diese drei Jahre zur Verfügung stellen. Das ist ebenfalls ein offenes Rennen.
Mecklenburg-Vorpommern hat faktisch bereits abgewinkt. Sachsen und Thüringen sehen ebenfalls keine Möglichkeit, sich als Land in Größenordnungen zu beteiligen. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Kommunen dieses Programm zwar abrufen könnten, allerdings nicht mit komfortablen Mitfinanzierungsmöglichkeiten des Landes rechnen dürfen.
Bei uns im Land sehen wir es auch so, dass die Kommunen, bis auf einige wenige vielleicht, außerstande sind, dieses Programm zu ziehen. Selbst wenn wir ursprüngliche Anfangsplanungen herunterbrechen würden und davon ausgehen, dass das jetzige Finanzierungsschema in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird, die Kommunen außen vor gelassen werden und wir für die Kommunen alternativ einspringen, hieße das, dass wir statt der 15 700 Förderfälle noch ca. 2 700 Förderfälle überhaupt finanzieren können. Das ist nicht das Anliegen dieses Modells und dieses Programms. Deswegen muss morgen noch einmal hart verhandelt werden.
Die erste Forderung ist, dass wir die Bundesersparnis komplett auf die Länder- und Kommunalebene herunterbekommen. Zweitens fordern wir, dass entweder der Bund auf die Mitfanzierung der ESF-Mittel verzichtet, sodass wir mit ESF-Mitteln hineingehen könnten und uns damit eine neue Verfügungsmöglichkeit organisieren. Drittens besteht die Forderung, dass wir die Ortsüblichkeit wahren können und von dem Fifty-Fifty-Finanzierungsschema wegkommen, sodass wir dieses Programm flexibel an unsere Bedürfnisse - so haben wir das auch in der Koalition besprochen - anpassen könnten. Dann, so denke ich, sind durchaus ca. 5 000 bis 8 000 Förderfälle realisierbar. Das hängt im Wesentlichen aber auch davon ab, welche Schwerpunkte innerhalb des Haushaltsgebahrens und der Haushaltsdiskussion gesetzt werden.
Wir wollen dieses Programm auf jeden Fall nicht ungenutzt lassen. Das ist das Einzige, was ich an dieser Stelle sagen kann. Alles andere wäre unredlich, weil wir noch mitten im Diskussionsfluss sind und ich uns diese Verhandlungen nicht erschweren möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass diese Aktuelle Debatte irgendwann kommen musste, war uns schon klar. Allerdings hat mich die Überschrift doch ein wenig verwundert. Wenn ich nicht genau wüsste, dass Sie an den letzten Beratungen im Fachausschuss teilgenommen haben, dann würde ich vermuten, Sie waren wirklich nicht dabei. Denn wir befinden uns gerade mitten in diesen Haushaltsverhandlungen und arbeiten auch gemeinsam an Lösungen.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, haben sich intensiv an diesen Diskussionen im Fachausschuss beteiligt. Sie wissen, dass Minister Haseloff im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit umfangreich über das Programm Kommunal-Kombi und die damit verbundenen Unsicherheiten und Probleme für Sachsen-Anhalt informiert hat.
Sie wissen, dass sich die Regierungsfraktionen im Fachausschuss deutlich für die Fortsetzung des Stammkräfteprogramms ausgesprochen haben. Sie haben aus gutem Grund im Fachausschuss auch keinen Änderungsantrag gestellt. Sie haben darauf verzichtet, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine Lösung geben konnte, da die Verhandlungen mit dem Bund noch in vollem Gange sind.
Stattdessen haben wir uns einmütig darauf verständigt, die Mitglieder des Finanzausschusses für die Thematik zu sensibilisieren. Eine Lösung kann es nur über den Gesamthaushalt hinweg geben. Deshalb stimmte der Ausschuss dem Vorschlag von Frau Dirlich zu, über die Diskussion zu Kapitel 08 04 einen Auszug aus der Niederschrift anzufertigen und allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Es ist also schlichtweg falsch, wenn Sie behaupten, dass die neuen Programme wie das Programm Kommunal-Kombi nicht einmal in ihren Grundzügen bekannt waren.
Das wirklich Wichtige an dieser Debatte ist jedoch, über den Arbeitsmarkt und insbesondere über den Bereich der öffentlich geförderten Arbeit zu diskutieren. Die vordringlichste Aufgabe bleibt auch in den kommenden Jahren der Abbau der nach wie vor zu hohen Arbeitslosigkeit. Es gilt, den im Moment positiven Trend sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu verstetigen.
Die SPD hat sich immer für die Fortsetzung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgesprochen, weil wir nämlich auch wissen, dass die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht immer parallel zur konjunkturellen Belebung verläuft, sondern dieser eher hinterherhinkt. Zudem wissen
Wir haben auch schon gesagt, dass für uns Arbeit die zentrale Voraussetzung für Gerechtigkeit ist. Wir nehmen es nicht hin, dass bestimmte soziale Gruppen dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind.
Mit den im Land durchgeführten und derzeit zur Diskussion stehenden aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und -programmen soll diese Ausgrenzung verhindert werden. Zu dem Programm JobPerspektive hat Herr Minister Haseloff Ausführungen gemacht. Die Konditionen sind übrigens auch klar definiert; man kann das nachlesen. Ich möchte dazu nichts weiter ausführen.
Sie haben das Programm Bürgerarbeit angesprochen. Natürlich sind die 500 im Haushalt untersetzten und in den nächsten drei Jahren weiterlaufenden Stellen nicht das, was wir uns einmal gewünscht und vorgestellt haben. Aber es lief nun einmal als Modellversuch. Wir hätten natürlich nicht nur gern den Einsatz von 2 000 Bürgerarbeitern in den Kindertagesstätten gehabt - es ist schade, dass Herr Kurze jetzt nicht hier ist -; es gab noch eine Menge anderer Vorschläge. Je mehr Bürgerarbeiter es gewesen wären, umso besser wäre es auch für uns gewesen, weil wir mit diesem Programm in andere Bundesländer hätten hinauswirken können.
Über das Bundesprogramm Kommunal-Kombi wird derzeit inhaltlich diskutiert. Es beinhaltet nicht unerhebliche Umsetzungsprobleme für das Land. Im Moment kennen wir nur Eckpunkte dieses Programms. Erste Berechnungen in Sachsen-Anhalt haben ergeben, dass das Land für einen Zeitraum von fünf Jahren Mittel in Höhe von rund 278 Millionen € einsetzen müsste, um sämtliche 15 000 Förderfälle realisieren zu können. Dies ist aus haushalterischen Gründen nicht darstellbar. Auch hierüber haben wir im Fachausschuss bereits diskutiert. Wir stehen somit vor einem Dilemma. Der Bund legt ein Arbeitsmarktprogramm mit für ihn günstigen Konditionen vor und knüpft die Umsetzung an eine Beteiligung der Kommunen.
Wir müssen nachverhandeln, das ist klar. Ich meine, wir sind auf einem guten Wege dahin. Herr Haseloff hat gerade gesagt, dass jedes Arbeitsmarktprogramm für uns in Sachsen-Anhalt wichtig ist. Wir hoffen und wir wünschen uns, dass wir auch mit diesem Programm so viele Förderfälle wie möglich umsetzen können.
Eng mit diesem Programm verknüpft ist das Stammkräfteprogramm. Auch diesbezüglich hat es in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 24. Oktober 2007 eine Positionierung der Regierungsfraktionen gegeben. Wir wollen die Fortsetzung dieses Programms, weil damit die Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen des Programms Kommunal-Kombi geschaffen werden sollen, koordiniert werden können.
Sie haben vergessen, in Ihren Ausführungen das Programm „Aktiv zur Rente“ zu erwähnen. Das hat der Minister nachgeholt. Auch dieses Programm ist ein für unser Land sehr bedeutendes. Das sollten wir nicht unter den Teppich kehren.
Mein Fazit: Es ist also mitnichten so, dass nichts bekannt ist. Es gibt keine Reise ins Ungewisse, sondern intensive Verhandlungen und Überlegungen, damit wir
den Menschen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung ein sinnvolles und notwendiges Angebot machen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Hampel. - Nun hören wir den Beitrag der FDP-Fraktion. Es spricht Herr Professor Dr. Paqué.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über den Vergleich von Tiger und Bettvorleger möchte ich gar nicht reden. Wenn man die Entwicklung der Bürgerarbeit und des Kommunal-Kombi betrachtet, dann kann man eigentlich nur mit einer leichten Ironie auf die großen Ankündigungen blicken, die im letzten Jahr gemacht wurden.
Herr Minister, Sie haben in der Tat im letzten Jahr im Grunde genommen eine neue Dimension und eine neue Qualität der Arbeitsmarktprogramme entworfen. Es ging darum, dass es ein intensives Screening, also eine Vorprüfung der Kandidaten, gibt. Es ging darum, dass anstelle der Zahlung passiver Leistungen in Form des Arbeitslosengeldes II aktive Leistungen in Form des Bürgergeldes gefördert werden. Es ging um eine unbefristete und dauerhafte Arbeit und darum, dass keine Zusatzkosten für das Land und die Kommunen entstehen sollten.
Darüber hatten wir bei mehreren Gelegenheiten sowohl im Plenum als auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert. Den Höhepunkt der Euphorie erreichte die Angelegenheit etwa Anfang des Jahres 2007, als Sie verkündeten, dass der gesamte Landkreis Mansfeld-Südharz dieses Projekt in großem Stil umsetzen sollte.
In den ersten Monaten des Jahres 2007 gab es dann allerdings einen schrittweisen Rückzug. Es ist schon bemerkenswert, dass Ihr Staatssekretär bezüglich der Frage der Befristung im Ausschuss schließlich relativ klar gesagt hat, dass es doch um eine unbefristete Beschäftigung geht.