den gibt, die mich oder die Leitung des Hauses dem Vorwurf aussetzen, ich würde Personalratsarbeit behindern. An diesen beiden Fällen wollte ich dies deutlich machen. Sie haben für mich in keinster Weise etwas mit einer Behinderung der Personalratsarbeit zu tun, sondern sind juristisch verschiedene Standpunkte, die man verwaltungsgerichtlich klären kann, wenn man sich im Gespräch nicht einigt. Die Ergebnisse des Gerichts sind abzuwarten und dann aber auch von beiden Seiten zu akzeptieren.
Frau Ministerin, ich habe mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Gott sei Dank keine Erfahrungen. Deshalb möchte ich kurz drei Nachfragen stellen, um herauszufinden, ob ich das richtig verstanden habe.
Erste Frage. Sie haben gesagt, Sie hätten bei Gesprächen mit Journalisten festgestellt, dass diese die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten kennen würden. Woher wissen Sie, dass die Journalisten ihre Informationen nur aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten haben konnten?
Der andere Punkt ist - ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob es im Gemurmel ein bisschen untergegangen ist -: Der Personalrat hat den Mitarbeitern gesagt, sie sollen bei Ihnen Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten beantragen. Meinem Rechtsverständnis nach dürften Sie die Ermittlungsakten gar nicht haben.
Frau Dr. Hüskens, ich fange mit der letzten Bemerkung an. Der Hauptpersonalrat fordert alle Mitarbeiter auf, sich bei mir Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte zu verschaffen. Ich kann aus rechtlichen Erwägungen heraus diese Einsicht nicht gewähren. Darin stimmen Sie mir sicher zu. Bei mir liegt die Akte auch nicht.
Aber ich habe über unseren Rechtsanwalt Einsicht in die Akte nehmen lassen, so wie auch der Widersprechende im Verfahren über seinen Rechtsanwalt Einsicht in die Akte hat nehmen lassen. Dort liegt die Akte auch. Wir mussten Einsicht nehmen, weil ich ein ganzes Paket von Fragen des Hauptpersonalrates zu beantworten hatte, die sich auf die Akte bezogen. Diese Fragen sind mittlerweile durch den Rechtsanwalt beantwortet worden. Dort liegt die Akte nach wie vor.
Woher weiß ich nun, ob das Fragen aus der Akte waren? - Die Redakteure von „Frontal 21“ befragten mich Anfang September. Sie waren sehr gut vorbereitet und mit einem ganzen Fragenkatalog ausgestattet. All die Fragen, die sie mir stellten - Wissen Sie, dass in der Akte dieses steht? Wissen Sie, dass in der Akte jenes steht? Wie stehen Sie zu der Aussage von Herrn X? -, erweckten bei mir schon den Eindruck, dass es ganz konkrete Details aus der Akte sind.
Ich konnte die Fragen nicht beantworten. Ich habe jedes Mal zur Antwort geben müssen: Meine Herren, Sie wissen mehr als ich. Die Fragen des Personalrates, auf die
ich soeben schon verwies und die mich dazu veranlassten, die Akte durch den Rechtsanwalt einsehen zu lassen, haben aber bestätigt, dass all die Fragen im Detail in der Akte ihren Hintergrund haben. Also: Anfang September hatten die Redakteure von „Frontal 21“ die vollständige Akte.
Ich gestatte nun dem Abgeordneten Herrn Wolpert eine letzte Frage. Danach fahren wir in der Debatte fort.
Frau Ministerin, Sie berichteten von Fürsorgemaßnahmen des Arbeitgebers, als Sie davon erzählten, dass das Ministerium E-Mail-Ablagen durchsucht habe. Die Frage an Sie: Ist das eine übliche Maßnahme der Fürsorge und haben Sie das bei dem Verdacht gegen Ihren Staatssekretär auch gemacht?
Das ist keine übliche Maßnahme, sondern eine - - Im Übrigen, Herr Wolpert, - das habe ich soeben gesagt - sind keine E-Mail-Ablagen durchsucht worden; in diesem Punkt muss ich Sie korrigieren. Es ist keine übliche Verfahrensweise. Wenn aber anonyme Vorwürfe - in diesem Fall gegen den Staatssekretär gerichtet -, auch inhaltlich sehr detaillierte, von Personalreferatsmitarbeitern des MLU unterzeichnet sind, dann muss ich aufgrund meiner Fürsorgepflicht gegenüber diesen Mitarbeitern - es konzentriert sich auf einen Kreis von zehn bis zwölf Mitarbeitern - abklären, sind sie die Briefeschreiber oder will man sie in den Verdacht bringen. Ich denke, dieser Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber nachzukommen.
Herzlichen Dank. Weitere Fragen sehe ich jetzt nicht. - Als erster Debattenrednerin erteile ich jetzt Frau Schindler von der Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Zweifel daran, dass eine Aktuelle Debatte das richtige Instrument ist, um die Auseinandersetzungen zwischen dem Hauptpersonalrat und der Ministeriumsleitung zu befrieden.
Auch möchte ich mich weder an Mutmaßungen noch an Spekulationen oder Wertungen beteiligen, zu denen mir die notwendigen Informationen fehlen. Mir ist bewusst, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass in Zeiten von Umstrukturierungen und Personaleinsparungen ein gespanntes Verhältnis zwischen den Entscheidungsträgern und den Personalvertretungen besteht.
Gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Personalvertretungen in Streitfragen sind zwar ein legitimes Mittel - dies führte auch die Ministerin gerade aus -, sie sollten aber so weit wie möglich vermieden werden. Auch außerhalb von Gerichten ist eine objektive und kompromissorientierte Meinungsfindung möglich.
Wenn es aber - wie in dem vorliegenden Fall - zum Einschalten der Staatsanwaltschaft gekommen ist und mittlerweile nur noch über die Medien kommuniziert wird, so hat das Ausmaß das zu tolerierende Maß überschritten. Ich denke, hier sollte ein anderer Weg gefunden werden, um die Sachverhalte zu bewerten und letztlich die Auseinandersetzung zu befrieden. Ob dies der von Ihnen, Herr Kley, vorgeschlagene Weg sein soll und könnte, sollte den Beteiligten überlassen bleiben.
Auch wir haben Gespräche sowohl mit dem Hauptpersonalrat als auch mit der Ministeriumsleitung geführt und bedauern die Auseinandersetzung im MLU außerordentlich.
Welche Möglichkeiten aber haben Parlamentarier, auf die Geschehnisse Einfluss zu nehmen? - Sie sind leider hinsichtlich der Befriedung sehr begrenzt. Wir sollten genau überlegen, ab wann sich das Parlament aktiv einmischen sollte. Eine Aktuelle Debatte wie heute trägt hoffentlich nicht zur Verhärtung der Standpunkte bei.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Vorwurf, dass im Ministerium heimlich und ohne richterlichen Beschluss Computer durchsucht wurden, möchte ich anmerken - die Ministerin hat es auch dargestellt -: Für den Arbeitgeber gibt es durchaus die Möglichkeit zu schauen, was die Beschäftigten am Computer machen, insbesondere welche Internetseiten sie wie oft aufrufen oder auch - dies eingeschränkt - mit wem sie kommunizieren.
Ob diese Durchsuchungen über das übliche Maß hinausgehen, kann ich hier nicht beurteilen. Hier sollten wir - wie von der Ministerin ausgeführt - die Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten abwarten. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Rechte der Beschäftigten und insbesondere der Personalvertretung verletzt wurden, so müssen wir darüber nochmals diskutieren.
Zu dem im ZDF ausgestrahlten Beitrag bei „Frontal 21“ möchte ich aus der Sicht der SPD-Fraktion anmerken, dass die darin enthaltenen Vorwürfe so nicht im Raum stehen bleiben dürfen. Hier muss ebenfalls aktiv Aufklärungsarbeit seitens des Ministeriums geleistet werden.
Entgegen der Darstellung der Ministerin haben die Mitglieder des Agrarausschusses die Leistungs- und Lieferverträge zwischen der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau und der Idener Gemeindewerk GmbH nicht gesehen. Ich möchte darauf verweisen, dass diese gar nicht Gegenstand der Akteneinsicht und der Beratung im Ausschuss war. Sie waren allerdings Gegenstand von Kleinen Anfragen des Abgeordneten Krause. Vielleicht kam es deshalb auch zu dieser Verwechslung.
Wir gehen also davon aus, dass die Ministeriumsleitung die Aushändigung der Leistungs- und Lieferverträge an den Agrarausschuss nachholen wird, sodass der Ausschuss die Unbedenklichkeit der Leistungsverträge bestätigen könnte, wie vorab schon dargestellt.
Ich kann also im Namen der SPD-Fraktion am Ende nur hoffen, dass die mehrfach dargestellte gewollte vertrauensvolle Zusammenarbeit gefunden wird. Ich möchte im Rahmen der Aktuellen Debatte nichts weiter zu diesem Thema sagen. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Frau Schindler. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Czeke. Möchten Sie diese beantworten?
Frau Kollegin, zum Schluss sagten Sie, dass der Agrarausschuss das eventuell noch einmal auf die Tagesordnung nehmen sollte. Aber müssen wir die Feststellung der Ministerin in dem Fernsehbeitrag, dass auch die Liefer- und Leistungsverträge Gegenstand der Behandlung im Ausschuss gewesen seien, aus Ihrer Sicht als wahr oder als unwahr bezeichnen?
Ich habe in meiner Rede deutlich gesagt, dass dies nicht Gegenstand der Akteneinsicht und der Diskussion im Ausschuss war. Es ist zwar über Iden gesprochen worden, aber in anderen Zusammenhängen.
Vielen Dank für die Beantwortung. - Jetzt erteile ich für die Fraktion DIE LINKE dem Abgeordneten Herrn Krause das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Das, was uns in den zurückliegenden Wochen und Monaten aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zu Ohren gekommen ist und in den Medien verbreitet wurde, lässt auf einen unhaltbaren Zustand im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses schließen. Das ist schon schlimm. Politische Brisanz erhält die Angelegenheit noch zusätzlich, wenn die Arbeit und der rechtlich gesicherte Schutz der Arbeitnehmervertretung, im konkretem Fall des Hauptpersonalrates, verletzt werden und damit gegen das Personalvertretungsgesetz verstoßen wird.
Wie konnte es eigentlich zu diesem Spannungsverhältnis zwischen der Mitarbeiterschaft und der Leitung des Hauses kommen, Frau Ministerin? - Ursache war nicht die anonyme Strafanzeige gegen Herrn Dr. Aeikens. Sie war letztlich nur der sichtbare Ausdruck dessen, was dort schon seit Langem gärte.
Dass Herr Dr. Aeikens nicht nur unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch unter Abgeordneten, insbesondere des Landwirtschafts- und Agrarausschusses, unter den einschlägigen Verbänden, in Agrarunternehmen und Behörden schon seit Jahren als graue Eminenz gehandelt wurde, dürfte allgemein bekannt sein. Da dieser Begriff ohnehin inflationär verwendet wird, wenn man eine Person innerhalb eines Führungsgremiums charakterisieren will, habe ich nicht viel darauf gegeben.
Heute muss ich aber sagen, dass das Problem tiefer als angenommen liegt. Frau Ministerin, auch wenn Sie den Vorwurf zurückgewiesen haben, dass in Ihrem Hause ein Angstklima herrsche, muss man die Frage stellen: Was sonst, Frau Wernicke, sollte Mitarbeiter Ihres Hauses veranlassen, von einem - so wörtlich - „Angstregime“ in Ihrem Haus zu sprechen?
Selbst die Weisung des Staatssekretärs - übrigens eine seiner ersten Weisungen -, dass, anders als in den früheren Legislaturperioden üblich, jegliche Informationen aus dem Haus unter anderem auch an die Abgeordneten über seinen Tisch zu gehen haben, ist doch nicht wirklich der Absicht geschuldet, der Würde des Abgeordneten Rechnung zu tragen. Auch das ist wohl ebenfalls nur ein Ausdruck eines zutiefst gestörten Vertrauensverhältnisses im Ministerium.
Der Staatssekretär kann Mitarbeiter der Verleumdung bezichtigen. Er kann, wie im Falle der anonymen Anzeige geschehen, die Staatsanwaltschaft einschalten, die sich dem Verdacht ausgesetzt hat, sie habe sich in dieser Angelegenheit politisch instrumentalisieren lassen. Ich stelle mir aber die Frage: Wurde denn überhaupt einmal hinterfragt, warum da jemand eine anonyme Strafanzeige erstattet hat? Kann hierbei nicht tatsächlich die Angst vor Repressalien eine Rolle gespielt haben?
Meine Damen und Herren! Die Kenntnis von einem solchen Brief bzw. von dieser Strafanzeige und auch von den in den Medien veröffentlichten Vorwürfen der Vetternwirtschaft und des Amtsmissbrauchs war für uns Veranlassung, Akteneinsicht zu verlangen
erstens bezüglich der Vorgänge im Rahmen der Ausschreibung zur Besetzung der Präsidentenstelle bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
zweitens bezüglich des Umzuges des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten von Magdeburg nach Wanzleben sowie
Unserem Akteneinsichtsbegehren wurde nachgekommen, wenn auch zeitlich gesehen sehr kurzfristig vor den betreffenden Beratungen des Ausschusses und auch erst, nachdem der Präsident des Landtages gegenüber dem Ministerpräsidenten wiederholt die Vorlage der letzten Akten einfordern musste.