Hierbei ging es nicht nur um die Frage, wer der anonyme Briefschreiber, wer der Verleumder war, sondern hierbei ging es offensichtlich auch darum, bestimmte Gremien einzuschüchtern, um in einer Atmosphäre ständiger Angst und Kontrolle auf die Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses einzuwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein schwieriges Problem, das sich uns stellt, bei dem wir vielleicht erwartet hätten, dass nach den Vorfällen in der Öffentlichkeit auch die Hausleitung des Ministeriums tätig wird, dass man miteinander spricht. Aber die Berichte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die wir und sicherlich andere Fraktionen auch erhalten haben, lassen nicht auf eine Entspannung schließen, sondern die uns erreichenden Hilferufe zeigen, dass darüber in diesem Hause gesprochen werden muss.
Wer sich umschaut, wie heute die Zuschauerbänke besetzt sind, der stellt fest, dass das Thema nicht von ungefähr so viel Interesse findet und dass es durchaus auch persönlich berührt. Dem können wir uns an dieser Stelle nicht weiter verschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir im Anschluss an diese Debatte, also nicht im direkten Anschluss, sondern in der Folgezeit, aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hören werden, dass man sich zu diesem Thema zusammengefunden hat, dass man vernünftig miteinander spricht und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen können, ohne Schnüffeleien oder Ähnliches befürchten zu müssen.
In diesem Sinne möchte ich an dieser Stelle der Bitte des Herrn Präsidenten, man möge sich an die Redezeit halten, nachkommen, damit die Wahlhandlungen pünktlich vorgenommen werden können. Ich wünsche uns allen im Ergebnis dieser Debatte vielleicht mehr Einsicht, mehr Umsicht und ein vernünftiges Miteinander. - Ich danke Ihnen.
Herzlichen Dank dem Abgeordneten Herrn Kley für die Einbringung. - Für die Landesregierung hat Ministerin Frau Wernicke um das Wort gebeten.
Bevor ich ihr das Wort erteile, möchte ich Damen und Herren der Freiwilligen Feuerwehr Stendal sowie Damen und Herren des Kultur- und Heimatvereins MagdeburgPechau begrüßen, die auf der Südtribüne Platz genommen haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich gleich zu Beginn der Debatte die Behauptung zurückweise, im Ministerium herrsche ein Klima der Angst. Von meinen Mitarbeitern wird im gesamten Geschäftsbereich eine hervorragende fachliche Arbeit geleistet mit hohem persönlichem Engagement und unter großer Bereitschaft, die Entscheidun
gen der Landesregierung, auch wenn es um Reformen und Konsolidierungsprozesse geht, mitzutragen und umzusetzen. Herrschte dort Angst, meine sehr verehrten Damen und Herren, könnten meine Mitarbeiter nicht das leisten, was sie derzeit tun.
Ich weiß nicht, was Personalräte zu der Behauptung veranlasst, es herrsche ein Klima der Angst in der Landesregierung. Richtig ist, dass die Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat in meinem Geschäftsbereich derzeit schwierig ist. Das muss sich ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich, Herr Kley, werde meinen Beitrag dazu leisten.
Aber auch von mir zunächst einen kurzen Abriss über die aktuellen Ereignisse, die gegenwärtig in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Gegen Ende des vergangenen Jahres sind mehrere gleichlautende anonyme Strafanzeigen gegen meinen Staatssekretär Herrn Dr. Aeikens eingegangen, unter anderem wegen Nötigung, Bestechung, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung. Diese sind eingegangen bei den Staatsanwaltschaften Magdeburg und Halberstadt, bei den Generalstaatsanwaltschaften Naumburg und Braunschweig sowie beim Generalbundesanwalt und beim Bundeskanzleramt. Die Damen und Herren Abgeordneten kennen diese anonymen Anzeigen vom Inhalt her ebenfalls.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg hat nach Prüfung des Sachverhalts die diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt, da kein zureichender Anfangsverdacht gegen Herrn Dr. Aeikens für die ihm in den anonymen Anzeigen zur Last gelegten Straftaten festzustellen war.
Herr Dr. Aeikens hat sich gegen die haltlosen Vorwürfe zur Wehr gesetzt und als Privatperson Anzeige gegen unbekannt - ich betone: gegen unbekannt - wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede erstattet. Auf diese Anzeige aufbauende strafrechtliche Ermittlungen erfolgten durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei in deren eigener Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren, und nicht durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, wie uns häufig unterstellt wird.
Zutreffend ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen nach der Anzeige von Herrn Dr. Aeikens auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses als Zeugen vernommen worden sind. Entgegen anderen Darstellungen stand diesen dabei kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zu. Zur Erteilung einer Genehmigung für die Zeugenaussagen war ich verpflichtet, da diesbezügliche Verweigerungsgründe gemäß § 62 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt erkennbar nicht vorlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Wertung, ob herausgegebene Unterlagen oder Informationen brauchbar oder unbrauchbar sind, obliegt allein den Ermittlungsbehörden und nicht den herausgebenden Mitarbeitern. In diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich feststellen, dass Inhalte von Personalakten nicht an die Strafermittlungsbehörden weitergegeben worden sind.
Im Zuge dieser strafrechtlichen Ermittlungen sind mit richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen, ausgestellt vom Amtsgericht Magdeburg, die Wohnungen von zwei Bediensteten meines Geschäftsbereiches durchsucht
worden. Auch hierbei hatte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt keine Zuständigkeiten und auch keine Einflussmöglichkeiten.
Nach den genannten Wohnungsdurchsuchungen hat das Landgericht Magdeburg die Durchsuchungsbeschlüsse auf eine entsprechende Beschwerde hin aufgehoben. Die Kollegin Ministerin Frau Professor Dr. Kolb hat dem Kabinett über die staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten in dieser Angelegenheit berichtet. Eine Überprüfung in ihrem Hause gab keinen Anlass, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zu beanstanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die anonymen Schreiben waren unterzeichnet mit „Mitarbeiter des MLU“ und in einem Fall mit „Personalreferatsmitarbeiter“. Was kann wohl die Veranlassung eines anonymen Briefeschreibers sein, ein ganzes Haus, das MLU, oder ein ganzes Referat unter Verdacht zu stellen? - Mein Haus musste im Rahmen der Fürsorgepflicht die Mitarbeiter nach Möglichkeit von dem Vorwurf entlasten, eben diese Schreiben verfasst zu haben.
Auch die Frage, ob die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder eines arbeitsrechtlichen Verfahrens erforderlich sei, stellte sich. Um diese Frage zu klären bzw. um die Mitarbeiter von einem Generalverdacht zu befreien und um letztlich auch den Dienstfrieden zu wahren, war eine Überprüfung der Nutzer- und der Abteilungsablagen in meinem Haus erforderlich. Das MLU wurde hierbei nicht in seiner Eigenschaft als öffentliche Behörde tätig, sondern in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber.
Bereiche der Nutzer- und Abteilungsablagen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, auf denen ausschließlich dienstliche Schreiben zu speichern sind, wurden mit einem Stichwortsuchlauf nach auffälligen Suchbegriffen, die in den anonymen Schreiben enthalten waren, überprüft. Der Zugriff auf die geprüften Dateien ist bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses erlaubt.
Der Suchlauf erbrachte kein Ergebnis. Es wurde keine einzige Datei geöffnet. Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt oder des Datenschutzgesetzes des Bundes wurden aus unserer Sicht nicht verletzt. Die Ablagen betreffen nicht den Kreis von Dateien, die einem besonderen Datenschutz im Sinne dieser Gesetze unterliegen. Es wurde keine passwortgeschützte Datei, keine E-Mail-Ablage und keine Festplatte von Arbeitsplatzrechnern oder mobilen PCs geprüft. Es wurde also kein Arbeitsplatzcomputer - wie behauptet - untersucht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl ich von der Rechtssicherheit dieser Vorgehensweise in meinem Hause überzeugt bin, habe ich den Landesdatenschutzbeauftragten um eine abschließende rechtliche Beurteilung dieses Sachverhaltes gebeten. - So weit zur Faktenlage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorwürfe im Hinblick auf eine mutmaßliche Behinderung der Arbeit der Personalräte werden seit Längerem gegen die Hausleitung erhoben. Das zielt vornehmlich auf die Abrechnung der Kosten für die tägliche Heimfahrt freigestellter Personalratsmitglieder und auf die Gebühr von 5 € für deren Zufahrtsberechtigung für den Parkplatz des Ministeriums.
Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten, Sie geben mir sicherlich Recht darin, dass ich die Rechtslage
des Landes auch bei diesen beiden eben genannten Problembereichen einzuhalten habe und keine anders gelagerten Verfahrensweisen anwenden oder zulassen kann.
Das heißt nicht, dass zwischen den personalvertretungsrechtlichen Partnern nicht auch verschiedene Standpunkte in Rechtsfragen vorkommen können. Bei derartigen Streitfragen ist eine verwaltungsgerichtliche Klärung durchaus angebracht und hier und da auch willkommen, um endgültig Klarheit zu schaffen und zur Objektivität beizutragen. Ich will durchaus nicht kritisieren, dass es zu diesen beiden Punkten, die ich eben nannte, ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gibt.
Mit Schreiben an den Personalrat, aber auch in öffentlichen Erklärungen und bei einer Versammlung der Personalräte meines Zuständigkeitsbereiches habe ich die hier gegebenen Informationen übermittelt. Trotz wiederholter massiver Angriffe gegen die Hausleitung wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Grundsätze des Landespersonalvertretungsgesetzes, auch öffentlich, lege ich Wert auf eine faire und sachorientierte Zusammenarbeit, wie sie in meinem Hause und in meinem Zuständigkeitsbereich durchaus üblich ist. Ich werde nach wie vor auf die Personalräte zugehen.
Für mich stellen sich aber auch völlig andere Fragen: Wie ist es eigentlich um den Zeugenschutz bestellt, meine Damen und Herren, wenn Zeugen erleben müssen, dass ihre Aussagen aus vertraulichen Ermittlungsakten der Presse zugespielt werden? Wer wird künftig noch bereit sein, an der Aufklärung von Delikten mitzuwirken, seinen staatsbürgerlichen Pflichten in diesem Bereich nachzukommen, wenn dies gängige Praxis wird, wenn man Aussagen von Zeugen oder von Befragten der Kriminalpolizei auf dem Basar nachlesen kann?
Ich zumindest kann ein Beispiel dafür geben, dass es so ist. Ich bin Anfang September 2007 von zwei Redakteuren des ZDF-Magazins „Frontal 21“ etwa eine Stunde lang befragt und interviewt worden. Den Fragen musste ich entnehmen, dass den Journalisten die Ermittlungsakten in vollem Umfang im Detail bekannt waren. Hierbei stellt sich für mich auch die Frage nach dem Datenschutz, aber in einem völlig anderen Zusammenhang.
An dieser Stelle, Herr Kley, bin ich Ihnen für die Debatte dankbar; denn ich habe jetzt die Möglichkeit, einige Dinge korrekt darzustellen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir kein Fall bekannt ist, in dem Bedienstete an einem freien Zugang zu den Personalräten gehindert wurden, wie uns auch vorgeworfen wird. Wenn überhaupt, dann werden Ängste unter den Bediensteten durch unsachliche oder einseitige Informationspolitik geschürt. Ich bedauere das sehr, habe das aber nicht zu vertreten. Ich richte mein Bestreben auch weiterhin darauf aus, diesen Tendenzen sachorientiert zu begegnen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist und bleibt oberstes Ziel des Umgangs mit den Personalvertretungen in meinem Geschäftsbereich.
Ich habe daher die vorstehend beschriebenen unhaltbaren Vorwürfe zum Anlass genommen und die Personalvertretungen meines Geschäftsbereiches am 5. November 2007 zu einem klärenden Gespräch eingeladen und mich den offenen Fragen gestellt. Ich habe weitere Termine mit örtlichen Personalräten vereinbart. Sie
sehen, ich stehe den Personalräten jederzeit für offene Gespräche zur Verfügung und selbstverständlich auch dem einzelnen Mitarbeiter, wenn er gewisse Dinge geklärt haben möchte.
Eines aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, werde ich nicht tun: der aktuellen Forderung des Hauptpersonalrates Rechnung tragen. Am gestrigen Tage hat der Hauptpersonalrat allen Mitarbeitern meines Hauses empfohlen, bei mir einen Antrag auf Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte zu stellen. Sofern ich dies verwehren sollte, würde sich der Hauptpersonalrat bereit erklären, den Mitarbeitern die Möglichkeit der Einsichtnahme zu eröffnen.
Obwohl ich dem Hauptpersonalrat - wie soeben auch dem Hohen Hause - wiederholt dargelegt habe, dass mein Haus nicht zuständig ist und erst recht keine Verfügungsbefugnis über staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten hat, vermittelt der Hauptpersonalrat bewusst - so möchte ich es sagen - einen anderen Eindruck.
Meine aus rechtlichen Gründen vorprogrammierte Zurückweisung - ich habe diesen Antrag zurückzuweisen - muss natürlich den Eindruck erwecken, dass ich nicht die Absicht habe, zur Aufklärung beizutragen. Dies trägt zur Verbreitung von weiterem Misstrauen in der Belegschaft bei. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel, fördert nicht das Zusammenarbeiten und gefährdet jegliches Bemühen um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es gibt drei Fragen, von dem Abgeordneten Herrn Gallert, der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens und dem Abgeordneten Herrn Wolpert. Sind Sie bereit, die Fragen zu beantworten?
Frau Wernicke, das ist weniger eine Frage als eine Meinungsäußerung. Dass über die Probleme sehr vielfältig diskutiert werden kann, dass das alles ganz kompliziert ist, das habe ich schon begriffen. Aber wissen Sie, wenn Sie wirklich darauf setzen, in Zukunft mit den entsprechenden Personalratsvertretern verantwortungsvoll zusammenzuarbeiten, dann finde ich es nicht sonderlich dienlich, wenn Sie ihnen, ohne dass sie eine Chance haben, sich zu verteidigen, unterstellen, dass es ihnen eigentlich um Parkplatzgebühren geht, die sie nicht bezahlen wollen. Das sollte man dann, glaube ich, unterlassen.
Ich habe anhand dieses Beispiels nur deutlich machen wollen, dass es eine Aneinanderreihung von Tatbestän
den gibt, die mich oder die Leitung des Hauses dem Vorwurf aussetzen, ich würde Personalratsarbeit behindern. An diesen beiden Fällen wollte ich dies deutlich machen. Sie haben für mich in keinster Weise etwas mit einer Behinderung der Personalratsarbeit zu tun, sondern sind juristisch verschiedene Standpunkte, die man verwaltungsgerichtlich klären kann, wenn man sich im Gespräch nicht einigt. Die Ergebnisse des Gerichts sind abzuwarten und dann aber auch von beiden Seiten zu akzeptieren.