Protocol of the Session on October 12, 2007

Wenn ich mich nicht für den von Ihnen geforderten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ausspreche, dann heißt das nicht, dass ich den Menschen mit niedrigen Einkommen kein höheres Einkommen wünschen würde. Betrachtet man aber Ihre Kernforderung nach ausreichend entlohnter Vollzeitarbeit, dann zeigt sich, dass ein Mindestlohn selbst in der oft diskutierten Höhe von 7,50 € nicht dazu dienen kann, Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Es zeigt sich weiter, dass ein einheitlicher Mindestlohn weder den unterschiedlichen Größen von Bedarfsgemeinschaften noch den unterschiedlichen Produktivitätsniveaus in unserer Volkswirtschaft gerecht wird.

Glaubt man den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, dann würde der von Ihnen beschriebene Teil der arbeitenden Bevölkerung, welcher trotz 40-StundenWoche noch auf staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II angewiesen ist, nur marginal von einer Mindestlohneinführung profitieren.

Die Rechnung ist einfach: Selbst ein hoher Mindestlohn von 7,50 € - das ist der arbeitnehmerbezogene Anteil; arbeitgeberbezogen muss man noch einen ganz schönen Betrag hinzurechnen - würde bei den bestehenden Zuverdienstregelungen des SGB II von allen Bedarfsgemeinschaften allein die Singlehaushalte und, wenn beide Partner einer Vollzeitarbeit nachgehen, auch die Paare ohne Kinder aus der Bedürftigkeit befreien. Das Haushaltseinkommen der anderen Bedarfsgemeinschaften würde sich bei einer fiktiven Erhöhung des Bruttostundenlohns von zum Beispiel 5 € auf 7,50 €, also immerhin um 50 %, je nach Größe der Gemeinschaft um lediglich 2 bis 10 % erhöhen.

Dies hängt mit den besonders hohen Anrechnungsraten ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 800 € zusammen. Das ist die sehr komplizierte Systematik des Anrechnungssystems innerhalb der Hartz-Gesetzgebung.

Nun werden Sie einwenden, dass mehr als ein Viertel, immerhin 26,9 % der Bedarfsgemeinschaften mit anrechenbaren Erwerbseinkommen Singlehaushalte sind und ein Mindestlohn zumindest für diese Gruppe eine spürbare Erleichterung darstellen würde. Ein weiterer Blick in die Statistik zeigt jedoch, dass von diesen Singlehaushalten 97,8 % weniger als 600 € verdienen. Da 600 € bei Voll

zeitarbeit einem Bruttostundenlohn von 3,70 € entsprechen, kann angenommen werden, dass weniger als 600 € betragende Einkommen eher nicht aus einer Vollzeittätigkeit erzielt werden.

Bei den Singlehaushalten, denen ein Mindestlohn am ehesten zugute kommen würde, ist vielmehr festzustellen, dass es sich offensichtlich aus den verschiedensten Gründen lohnt, eher Teilzeittätigkeiten in Form eines Minijobs nachzugehen. Stichproben belegen das auch. Das ist die alte Diskussion darüber, inwieweit wir mit dem Minijob-System einen Fehlanreiz für einen Ausstieg aus den sozialversicherungspflichtigen Jobs erzeugt haben und jetzt im leistungsrechtlichen Sinne eine sehr komplizierte und mit Blick auf den Mindestlohn schwierig zu lösende Situation entstanden ist.

Im Einkommensbereich von weniger als 400 € sind die aufstockenden Singlehaushalte gemessen an ihrem Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften mit anrechenbaren Erwerbseinkommen somit deutlich überrepräsentiert. Sie spielen daher auch keine entscheidende Rolle bei der Diskussion über Mindestlöhne. Um dagegen den Großteil der vollzeitarbeitenden Bedarfsgemeinschaften aus der Hilfebedürftigkeit herauszubekommen, müssten je nach Größe des Haushaltes Löhne von 11 bis 15 € pro Stunde gezahlt werden.

Ich habe versucht, Ihnen aufzuzeigen, warum das sicherlich gut gemeinte Ziel, Hilfebedürftigkeit durch Mindestlöhne zu überwinden, deswegen sehr schwer zu realisieren ist.

Im Folgenden gestatten Sie mir bitte, Ihnen darzulegen - damit komme ich zum zweiten Kritikpunkt -, warum aus meiner Sicht zu hohe und zudem flächendeckende Mindestlöhne Arbeitsplätze gefährden oder gar vernichten könnten. An dieser Stelle helfen auch keine Querverweise auf andere Länder mit Mindestlöhnen in der Europäischen Union. Ich sagte es schon. Die Anrechnungsverfahren bzw. die Einbuchungen der Sozialversicherungssysteme sind dort einfach völlig anders.

Zum einen liegt in den meisten dieser Länder der kaufkraftbereinigte Mindestlohn deutlich unter den hierzulande geforderten Untergrenzen. Zum anderen - das halte ich für viel wichtiger - herrscht dort oft ein völlig anderes Steuer- und Abgabensystem vor, welches die dortigen Arbeitgeber bei den Bruttolohnkosten im Bereich des Mindestlohns deutlich besser stellt als deutsche Unternehmen bei einem Mindestlohn von 7,50 €. Und es geht in diesem Zusammenhang auch um Wettbewerbsfähigkeit untereinander.

Doch bleiben wir in Deutschland und bei der Frage, wie Arbeitsplätze entstehen. Arbeit wird so lange vom Arbeitgeber nachgefragt, wie die Kosten der Herstellung eines Gutes oder einer Dienstleistung deren Marktpreis abzüglich Steuern nicht übersteigen. Ich denke, das ist unbestritten und ist mehr oder weniger nur noch eine Klarstellung. Dies ist im Übrigen auch der Grund dafür, dass es in manchen Branchen oder Regionen mit einem schlechteren gewerkschaftlichen Organisationsgrad höhere Tariflöhne gibt als in Branchen und Regionen mit starker Gewerkschaftsmacht. Hier orientieren sich die Gewerkschaften bereits seit Jahren an der Produktivitätsentwicklung. Das ist auch gut so. Das wird auch oft mit Augenmaß ausgeübt.

Diesem würde ein flächendeckender Mindestlohn jedoch nicht gerecht werden. Er würde weniger produktive Branchen und Regionen sowie kleine, oft weniger pro

duktive Betriebe, schlechter stellen und sie im Wettbewerb mit den produktiven verdrängen.

In Sachsen-Anhalt ist der immer noch existente wirtschaftliche Nachholbedarf nicht mehr mit einer zu geringen Unternehmenszahl zu begründen. Inzwischen ist die Anzahl pro erzeugtes Bruttoinlandsprodukt sogar größer als in den alten Bundesländern. Vielmehr beruht er darauf, dass wir verhältnismäßig viele kleine und wenig große Unternehmen haben und dass darüber hinaus weniger produktive Branchen gemessen am Umsatz je Beschäftigten in Sachsen-Anhalt wie auch in Gesamtdeutschland ein größeres Gewicht haben.

Wenn diese Unternehmen weniger Umsatz je Beschäftigten am Markt generieren, dann müssen sie den Beschäftigten in den meisten Fällen weniger Lohn zahlen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Lohndifferenz gibt es zwischen einzelnen Branchen in Ost und West sowie Nord und Süd, ganz gleich ob der einzelne Mitarbeiter dieselbe Qualifikation wie Mitarbeiter in anderen Betrieben, Branchen oder Regionen mit einer höheren Produktivität hat.

Sicherlich gibt es eine Reihe von Unternehmen, die trotz hoher Produktivität die regionalen Arbeitsmarktsituationen und damit das regionale Lohnniveau ausnutzen. Dies ist auf der einen Seite bedauerlich. Auf der anderen Seite ist es aber genau oftmals das, was Investoren ist unser Bundesland zieht. Die Frage ist nur, wo sich im Lohnfindungsprozess die untere Grenze einspielt.

Um jedoch noch einmal auf den Niedriglohnbereich zu sprechen zu kommen: Es ist in der Wissenschaft sehr umstritten, ob die Einführung eines Mindestlohns die regionale Kaufkraft auf einen Schlag derart anheben kann, dass der durch Lohnkostenerhöhungen entstehende Preiserhöhungsdruck auch am Markt umgesetzt werden kann bzw. die Nachfrage dementsprechend steigt. Das ist mehr oder weniger das, was durch eine Mindestlohneinführung flächendeckend erreicht werden soll.

Die Wissenschaft spricht an dieser Stelle von Kreuzpreiselastizitäten. Das heißt, dass die Nachfrage nach einem Produkt auch von Preisen anderer Produkte abhängig ist. Sollte ein Kunde infolge einer Preiserhöhung sein Konsumverhalten zugunsten anderer Produkte ändern, dann kostet es beim Hersteller des vorher gekauften Produktes Arbeitsplätze. Ob die Verhaltensveränderung irgendwo anders in Deutschland Arbeitsplätze erhält oder schafft, hängt also davon ab, ob der Kunde dann ein deutsches Produkt kauft. Macht er stattdessen beispielsweise Urlaub im Ausland, was auch eine Möglichkeit wäre, so wird der hiesigen Volkswirtschaft Geld entzogen. Das heißt, die Mechanismen sind sehr schwierig prognostizierbar, wenn es um die flächendeckende gesetzliche Einführung eines Mindestlohnes geht.

Insbesondere für die neuen Bundesländer mit den von mir beschriebenen Eigenschaften könnte ein zu hoher Mindestlohn fatal sein und insbesondere die Geringqualifizierten endgültig ausgrenzen. Es wird sicherlich eine Reihe von Menschen geben, die von einem solchen Mindestlohn profitieren würden. Das möchte ich nicht bestreiten. Dies würde aber eindeutig zulasten anderer geschehen.

Gleichwohl sehe ich die Notwendigkeit, wirkliche Dumpinglöhne, welche allein auf der Existenz einer parallelen Lohnersatzleistung beruhen, möglichst auszuschließen.

Diesbezüglich sind wir in Sachsen-Anhalt bereits einen Schritt weiter als andere Bundesländer. Im Rahmen des besonders in Sachsen-Anhalt zum Tragen gekommenen Einstiegsgeldes haben wir ganz bewusst eine untere Lohngrenze eingezogen, um zu verhindern, dass der Kombilohn zu einer reinen Lohnkostensenkung und zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Aufgrund unserer Erfahrungen mit einer solchen Untergrenze im so genannten schmerzfreien Bereich schlage ich vor, dass der Mindestlohn, sofern überhaupt über dessen Einführung diskutiert wird, vor allem im Interesse ostdeutscher Arbeitsplätze nicht deutlich über 4,50 € liegen sollte. Das ist auch das Ergebnis der Untersuchungen des Wirtschaftsweisen Professor Bofinger, der bekanntermaßen keinem politischen Lager zuzurechnen ist.

Er hat sich vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf den ostdeutschen Arbeitsmarkt besonders Gedanken gemacht, wohl wissend, dass 4,50 € nicht existenzsichernd sein können und dass deswegen zusätzliche Zahlungen aus den Sozialsystemen geleistet werden müssten. Aber diese Kombination ist immer noch besser, als wenn sich bestimmte Jobs, die wir gerade neu generiert haben, völlig vom Markt verabschieden.

Ein sofortiger Mindestlohn von 7,50 € pro Stunde hätte dagegen eine schockartige Wirkung insbesondere für unsere neuen Länder. Das zeigen alle Statistiken. Bedenken, wie sie vom Ifo-Institut und vom IWH geäußert werden, denen zufolge ein solcher Mindestlohn weit mehr als 100 000 ostdeutsche Arbeitsplätze kosten könnte, dürfen also nicht einfach beiseite geschoben werden.

Wir müssen allerdings diskutieren. Diesbezüglich bin ich Ihrer Meinung, Frau Budde. Deswegen sollten wir das mit Augenmaß tun und dabei immer im Blick behalten, dass unsere bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt, die zur niedrigsten Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 1991 geführt haben, nicht gefährdet werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. - Bitte schön, Herr Gallert.

Herr Minister, Sie sprachen in Ihrer Rede davon, dass es unsicher ist, ob sich die entsprechende Steigerung der Kaufkraft durch eine Erhöhung des Mindestlohnes wirklich umsetzt, also ob diese Wirkung in dem entsprechenden Wirtschaftsgebiet wirklich eintritt. Sie begründeten dies damit, dass man immerhin davon ausgehen müsste, dass derjenige, der einen solchen Mindestlohn erhält, dann auch deutsche Produkte kauft. Die Argumentation ist in sich völlig logisch.

Nun gebe ich Ihnen einmal die Argumentation eines der größten Gegner der flächendeckenden Einführung von Mindestlöhnen zur Kenntnis, des ehemaligen BDI-Chefs Olaf Henkel. Er sagt, dass Mindestlöhne für die Industrie ohnehin keine Bedeutung in der Art und Weise hätten, wie jetzt darüber diskutiert wird, weil sie dort überall ge

zahlt werden. Der einzige Bereich, in dem sie nicht gezahlt werden, ist der Bereich der wohnortnahen Dienstleistungen.

Wenn dem so ist, wie können Sie es dann erklären, dass die Einführung von Mindestlöhnen, die offensichtlich nach Henkel nur in diesem Bereich überhaupt eine Wirkung hat, was ich übrigens durchaus glaube, zu einem solchen Kaufkraftabfluss führen kann?

Darauf kann ich Ihnen ganz einfach antworten. Ich habe zu diesem Thema auch mit Herrn Henkel, als er neulich in Stendal war, gesprochen. Die Problematik besteht darin, dass wir in Ostdeutschland immer noch eine Industriearbeitsplatzdichte von 60 % des westdeutschen Niveaus haben. In der Hierarchie der Arbeitsplätze, das heißt Industriearbeitsplätze mit sehr hohem Einkommen in Kombination mit unternehmensnahen Dienstleistungen und nachgeschalteten Dienstleistungsbereichen, ergibt sich eine ganz andere Gesamtsituation und ein anderes Kaufkraftverhalten als bei uns, wo der Anteil der Dienstleistungsbereiche mit sehr niedrigen Einkommen deutlich überproportional repräsentiert ist.

Es ist schlicht und einfach so, dass das austarierte Gesamtsystem bei uns nicht greift. In dem Augenblick, wo ich in diesen Dienstleistungsbereich, der zurzeit beschäftigungshaltend ist, einen Mindestlohn von 7,50 € hineinziehe, habe ich keine korrespondierenden Effekte zur Industrie und zu unternehmensnahen Dienstleitungen, die sowieso Mindestlöhne zahlen, sondern ich habe Verwerfungen, die schlicht und einfach die positiven Effekte in andere Gebiete des deutschen volkswirtschaftlichen Raumes transportieren. Den eigentlichen Binnenmarkt, den wir positiv stimulieren wollen, beeinflussen wir aber nicht positiv.

Das sind eindeutig die Prognosen, die auch das IWH sehr ausführlich untersucht hat. Es wird an dieser Stelle nicht infrage gestellt, dass es nicht auch Nutznießer gäbe und dass es bei relativ geschlossenen volkswirtschaftlichen Gesamtsystemen durchaus auch positive Effekte theoretisch darstellbar wären. Es geht aber darum, dass diese Dinge im globalen Markt sogar zulasten aufbauender Beschäftigungsregionen gehen und nicht diese Effekte erzielen, die wir haben.

Ich will jetzt nicht die Diskussion der letzten Tage in einer Kaufzeitung aufgreifen, in der selbst Betroffene uns Politiker warnen, diese Problematik sehr zurückhaltend und sensibel anzugehen. Ich will an dieser Stelle einfach sagen, dass wir bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Blick behalten müssen, dass der Bestand der Langzeitarbeitslosen zu mehr als zwei Dritteln aus sehr niedrig und einfach Qualifizierten besteht.

Wenn wir für diese Personengruppe einen Job haben wollen, dann wäre ein Einstiegslohn von 7,50 € eine fast unüberschreitbare Hürde in den ersten Arbeitsmarkt. Dass man in Kombilohnvarianten denken kann und auch alternative, über Steuersysteme laufende Integrationsmechanismen entwickeln kann, ist unbestritten. Das machen wir mit dem Einstiegsgeld.

Ich sage aber auch eines: Unsere positiven Erfahrungen mit dem Einstiegsgeld bezüglich der Definition einer unteren Grenze von 4,50 € haben gezeigt, dass aus dem jetzigen Bestand heraus nicht beliebig Einfachtätigkeiten generierbar sind. Diese vorhandenen Einfachtätigkeiten, die wir aus dem Einstiegsgeld, das befristet gezahlt wur

de, finanziert haben und die in Dauerarbeitsplätze eingemündet sind, würden sofort wieder verschwinden, wenn dort 7,50 € gezahlt werden müssten.

Das ist die große Angst, die ich dabei habe: dass wir an dieser Stelle für die Schwächsten im Gesamtsystem des Arbeitsmarktes etwas Gutes wollen und gegebenenfalls etwas Negatives bewirken.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage. Es gibt noch eine zweite Nachfrage. Wollen Sie diese auch beantworten?

Ja.

Herr Tögel, bitte.

Herr Minister, habe ich Recht in der Annahme, dass sich Ihr Beispiel mit der Kaufzeitung auf die Zeitung mit den vier Großbuchstaben, die gegen Mindestlöhne ist, bezogen hat? Wissen Sie, dass in der Sendung „Report“ am Montag gesagt wurde, dass die „Bild“-Zeitung deswegen gegen Mindestlohn aktiv ist, weil der Axel-Springer-Konzern Hauptaktionär der Pin AG ist und bei der Vereinbarung über Mindestlöhne im Postzustellungsbereich negativ betroffen wäre? Können Sie das bestätigen oder meinten Sie dieses Beispiel nicht?

Herr Tögel, ich habe gesagt, dass ich mich bewusst nicht auf irgendwelche Dokumentationen der letzten Tage beziehe, wohl wissend, dass Sie es fast alle im Pressespiegel gelesen haben. Wir müssen einfach davon ausgehen, dass es zu Recht eine Diskussion zu diesem Thema in unserer Gesellschaft gibt. Diese muss auch produktiv geführt und fortgeführt werden.

Ich will uns doch nur davor bewahren, dass wir mit Schnellschüssen - unabhängig davon, dass ein Handlungsbedarf gegeben ist - etwas tun, was sozial nach hinten losgeht. Sie haben mich bezüglich der sozialen Komponente zu diesem Thema voll auf Ihrer Seite. Wenn ich aber als Person hier stehe, wie Sie mich kennen, und ich an dieser Stelle den Mut habe zu warnen - auch in unsere gemeinsame Koalition hinein -, dann hat das den Hintergrund, dass ich will, dass wir erfolgreich bleiben und dass wir weiterhin die Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt senken. Ich weiß, dass mir das mit Ihnen gemeinsam nur gelingen wird, wenn wir den Einstieg in den unteren Bereich ermöglichen und unsere hervorragende, unter der rot-grünen Bundesregierung entwickelte Sozialsystemstruktur Hartz I bis IV weiterhin greifen und wirken lassen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und der Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Fragen sehe ich nicht. - Wir steigen in die Debatte ein. Als erstem Debat

tenredner erteile ich Herrn Professor Paqué von der FPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat schon mehrfach über Mindestlöhne debattiert. Dieses Thema kehrt offenbar alle halbe Jahre in einer gewissen Regelmäßigkeit wieder -