Protocol of the Session on September 14, 2007

letzten Zeit nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Auch heute ist, wie Sie sehen, niemand mehr da.

Darüber sind die Verbände ausgesprochen enttäuscht. Beispielsweise die Mitglieder der Paritätischen Qualitätsgemeinschaft Pflege werfen ihre Mitarbeit an Deutschlands bisher einzigem Internetportal „Transparenz in der Pflege“, so verbesserungswürdig es im Moment auch noch sein mag, in die Waagschale.

Frau Dr. Späthe, kommen Sie dann bitte zum Schluss?

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Herr Kosmehl, FDP: Oh, oh!)

Meine Damen und Herren! Diese Entwicklung darf nicht eintreten. Die mühsam erarbeitete und entstandene Vertrauensbasis zwischen den Pflegenden sowie den Gepflegten und ihren Angehörigen darf nicht gefährdet werden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen!

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, von Frau Bull, DIE LINKE, von Frau Dr. Klein, DIE LINKE, und von der Regierungsbank)

Das war die letzte Rednerin. - Frau Dr. Späthe, es gibt eine Nachfrage. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?

(Frau Dr. Späthe, SPD: Von wem?)

- Von Frau Dr. Hüskens.

(Frau Dr. Späthe, SPD: Gut!)

Jetzt haben Sie vielleicht noch die Chance, Ihren letzten Satz zu sagen.

(Frau Dr. Späthe, SPD: Der war es schon!)

Genau, nehmen Sie es positiv. - Frau Späthe, ich hätte gern noch einen zweiten Satz zum Heimgesetz gehört. Sie haben gesagt: Wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, und zwar möglichst bundesweit.

Wenn man in eine Verhandlung geht, dann ist es gut - das haben Sie sicherlich auch schon festgestellt -, eine eigene Meinung zu haben; denn dann hat man die Chance, in der Verhandlung dafür zu sorgen, dass die anderen die eigene Meinung übernehmen. Wenn man jedoch ohne eine eigene Meinung in eine Verhandlung geht, dann stellt man anschließend meist fest, dass man die Meinung der anderen hat.

Wenn Sie sich einmal in den Unterlagen ansehen, was die anderen Bundesländer, zum Beispiel Bayern, aber auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Hessen - das habe ich genannt -, derzeit machen, dann werden Sie feststellen, dass es dort Meinungen gibt.

Ich habe aber auch der heutigen Diskussion nicht entnehmen können, was Sachsen-Anhalt explizit machen möchte, außer: Es bleibt alles, wie es ist. Das ist, so denke ich, keine Position, die Sie durchsetzen werden. Deshalb würde ich von Ihnen gern hören: Was hat die SPD für Vorstellungen inhaltlicher Art in diesem Bereich?

Da ich der Auffassung bin, dass wir das Thema in diesem Rahmen hier nicht erschöpfend behandeln können, schlage ich vor, dass wir uns dieses in den Ausschuss ziehen. Das steht dort demnächst ohnehin an.

Der Grundsatz, den wir verfolgen - davon bin ich felsenfest überzeugt -, ist die Festschreibung von bundesweit einheitlichen Standards, und zwar nicht in der Form, wie sie existieren, sondern in einer Einheitlichkeit. Die Ausgestaltung ist zu diskutieren. Das ist richtig.

Die Heimgesetzgebung muss an der Stelle der Ambulantisierung flexibler werden. Dabei müssen wir sehr sensibel vorgehen. Wir dürfen die Formen in den ambulanten Wohnbereichen nicht mit Gesetzgebung und Standards überfrachten und müssen dort gleichwohl die Qualität sichern.

Ich weiß, dass im hiesigen Ministerium an diesem Punkt gearbeitet wird, auch wenn das, wie Sie meinen, im Internet nicht so steht.

Ich bin der Auffassung, wir sollten uns demnächst im Ausschuss über den Stand der Dinge berichten lassen. Das ist kein Problem. Aber die Einheitlichkeit sollte möglichst bundesweit herbeigeführt werden.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Das glaube ich nicht, da auch die Spitzenverbände, die in diesem Bereich bundesweit tätig sind, höchsten Wert darauf legen. Es ist sehr wichtig, dass wir versuchen, einen einheitlichen Ansatz zu erreichen.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Herrn Kos- mehl, FDP)

Frau Grimm-Benne, möchten Sie eine Intervention machen?

(Frau Grimm-Benne, SPD: Ja! - Herr Kosmehl, FDP: Aus der eigenen Fraktion!)

- Bitte.

Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Dr. Späthe gern ergänzen. Frau Dr. Hüskens hat mir das, was sie sich heute Morgen zur Änderung des Heimgesetzes gegoogelt hat, zur Verfügung gestellt. Ich möchte daran anschließen.

Sachsen-Anhalt macht sehr wohl etwas. Wir sind in der Arbeitsgruppe mit Rheinland-Pfalz dabei. RheinlandPfalz hat vor, in seinen neuen Gesetzentwurf, den es jetzt in den Landtag einbringen wird und an dem auch Sachsen-Anhalt mitgearbeitet hat, als eine wesentliche Zielsetzung die Schaffung eines Kompromisses zwischen der Sicherung des Schutzbedarfes der Betroffenen bzw. der Qualität einerseits und den Zielen der Entbürokratisierung - das hat Frau Dr. Hüskens heute angesprochen -,

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Sehr gut!)

der Öffnung und der Weiterentwicklung von Wohnen, Betreuung und Pflegekonzepten andererseits aufzunehmen. Es geht um die Stärkung des Verbraucherschutzes - die Ministerin hat das vorhin gesagt - ebenso wie um die Möglichkeit der Selbstbestimmung und Teil

habe der Betroffenen sowie die Verknüpfung des Heimrechtes mit dem Pflegestrukturgesetz.

Nach wie vor ist unser Ansatz, dass Sachsen-Anhalt nicht einen Einzelweg geht, sondern mit möglichst vielen Bundesländern eine einheitliche Regelung findet.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Das war jetzt eine sehr weite Interpretation einer Intervention.

(Frau Weiß, CDU: Eine sehr weite Interpretation! Das meine ich auch! Mannomann!)

Aber ich denke, das Thema ist sehr wichtig, und ich hatte auch die Redezeit der anderen Regierungspartei sehr großzügig ausgelegt.

Wir schließen jetzt das erste Thema ab und kommen zum zweiten Thema der Aktuellen Debatte:

Zukunft der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/870

Für den Antragsteller spricht Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich war fast geneigt, im Anschluss an die Debatte, die wir gerade abgeschlossen haben, - der Ausschuss heißt jetzt Bundes- und Europaangelegenheit sowie Medien - noch etwas zum Föderalismus zu sagen. Aber das erspare ich mir.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein kontroverses Thema, mit dem sich das Hohe Haus schon verschiedentlich befasst hat. Dabei geht es aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht um das Ob der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir bekennen uns zum dualen Angebot.

Zuletzt hat der Landtag auf Antrag der CDU und der SPD Anfang des Jahres beschlossen, dass unter anderem von den öffentlich-rechtlichen Anstalten erwartet wird, dass in der Gebührenperiode Einsparungen realisiert und gegenüber der KEF nachgewiesen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche anders entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Entscheidung am vergangenen Dienstag Rechtssicherheit hergestellt.

Die Zustimmungsgesetze der Länder zu Artikel 6 Nr. 4 des Achten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, dem so genannten Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sind mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Dieser Satz lautet wie folgt:

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass bei Abweichung

des Landtags von Empfehlungen der KEF künftig hinreichend nachprüfbar dargelegt werden muss, warum abgewichen wird.

Das kann man in einer ersten Analyse des Urteils schon sagen. Um eine solche handelt es sich heute, wenige Tage nach dem Urteil; denn wer die einzelnen Nummern durchsieht, der wird an der einen oder anderen Stelle Fragen finden, die einer intensiveren Betrachtung und vielleicht auch Diskussion zugänglich sein müssen. Das betrifft etwa die Frage, die unter Nummer 157 des Urteils aufgeworfen wird, was der Landesgesetzgeber, also das Parlament, vielleicht abweichend vom bisherigen System der Gebührenfestsetzung regeln kann, also nicht über Staatsverträge, sondern durch Verordnungen. Das ist ein interessanter Ansatz, dem man einmal nachgehen muss.