- Wir haben jedenfalls in der Koalition gezeigt, dass wir uns jederzeit gegenseitig ersetzen können, denke ich.
Wir haben heute den Antrag „Renaturierungsprojekt Untere Havel“ vorliegen. Sie wissen alle so gut wie ich, dass wir auch hierzu bereits seit geraumer Zeit, auch hinter verschlossenen Türen, diskutiert haben, um - - Herr Kollege Scheurell, wir renaturieren vielleicht auch mal in Wittenberg.
Aber nun sind wir erst einmal bei der Havel. Mir kam es darauf an, dass wir dieses Thema deswegen im Landtag behandeln, weil dieses Naturschutzgroßprojekt schon ein Modellprojekt für Sachsen-Anhalt, aber auch insgesamt für Deutschland ist. Wir sollten, auch wenn es das Land nur an einer kleinen Ecke berührt, dennoch mitgestalten, wir sollten von hier aus initiativ werden und sollten alles das, was dort bereits jetzt planerisch vorbereitet wird, entsprechend kritisch, aber konstruktiv prüfen, um dabei als Ergebnis das herauszubekommen, was wir uns alle erhoffen.
Wir haben - Herr Schulz hat darauf hingewiesen, Herr Czeke auch - das regionale Entwicklungskonzept für die Landkreise Stendal und Havelberg, das eigentlich die Richtschnur ist. An diesem Konzept gibt es aus meiner Sicht nichts zu kritisieren, es geht in die richtige Richtung. Ein Naturschutzprojekt im ländlichen Raum, wobei wir immer darauf achten müssen - das hat Herr Schulz schon besonders hervorgehoben -, dass die Schiffbarkeit der Havel erhalten wird. Die ursprüngliche Intention, sie nicht mehr als Wasserstraße zu führen, ist bereits abgewendet worden. Wir haben jetzt eine Wasserstraße der Klasse I. Damit können wir alle sehr gut leben.
Wir wollen alle noch den Neuausbau der Schleuse Garz, um die Schifffahrt auf der Havel sowohl zu touristischen Zwecken, aber vielleicht auch einmal aus anderen Gründen weiterhin nutzen zu können. Die Havel wird nach wie vor als Bypass-Strecke zum Elbe-Havel-Kanal bzw. Elbeseitenkanal geführt, sodass man die Schiffbarkeit der Havel auf jeden Fall gewährleisten muss.
Wir alle kennen auch die Kritiken aus diesem Raum. Wir haben auch die Kritik, die aus Havelberg bezüglich der Werft kam, deutlich gehört. Ich denke, dass mit dem Betreiber im Moment alles so weit abgestimmt ist, dass Dinge möglich sein sollten, die er sich erhofft. Es muss auch einmal möglich sein, mit einem Schiffchen, das nicht mehr ganz in Ordnung ist, von Berlin über die Havel nach Havelberg zu kommen. Das geht, glaube ich, auch jetzt schon im Rahmen der Ausnahmebedingungen. Auch das muss weiterhin möglich sein.
Unabhängig davon freuen wir uns auf das Renaturierungsprojekt und die bereitgestellten finanziellen Mittel; denn ich denke, in dem Gesamtkontext einer nachhaltigen Entwicklung unseres Landes sind wir heute auf der Suche nach Perspektiven für unsere ländlichen Räume.
Ich denke, dass wir uns darin einig sind, dass das Projekt zur Renaturierung der Havel-Niederung ein richtiger Ansatz für strukturschwache Regionen ist, der in Deutschland Modellcharakter haben dürfte.
Bereits im Jahr 2000 fand das vom Naturschutzbund Deutschland initiierte Projekt in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt Anerkennung. In der damaligen Vereinbarung heißt es, dass zur Umsetzung des Projektes Leitlinien erarbeitet und zwischen den Bundesländern, dem Bund und der regionalen Ebene abgestimmt würden.
Über die Höhe der Kosten haben wir bereits gesprochen. Das Land Sachsen-Anhalt ist daran mit einem ordentlichen Betrag beteiligt.
Ich denke, wir werden das Projekt in den Ausschüssen sicherlich - das ist auch mein Wunsch - über die gesamte Laufzeit hinweg begleiten. Deshalb bitte ich Sie alle hier im Saal, das Projekt zu unterstützten und auch unseren Antrag zu unterstützen.
Ich möchte jetzt noch zu Herrn Schulz sagen: Den Antrag, den Herr Czeke gestellt hat - die Überweisung des Antrages zur Mitberatung auch in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -, halte ich auch für sinnvoll. Ich habe gerade von der Bedeutung des Renaturierungsprojektes Untere Havel für den ländlichen Raum gesprochen. Ich denke, dass wir diesen Antrag
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nur natürlich, dass man beim Ausbau neuer Binnenwasserstraßen versucht, den Verkehr auf dem bisherigen Flussarm zu reduzieren, dass man - wie an dieser Stelle - die Möglichkeit nutzt, der Natur im Rahmen eines Renaturierungsvorhabens einiges zurückzugeben, und dass man hierbei versucht, im Rahmen der Gesamtbilanz ein positives Ergebnis im Bereich des Naturschutzes zu erzielen.
Aber - das haben wir bereits gehört - auch hierbei stellt sich die Frage, inwieweit man über das Ziel hinausschüttet, hinausschießt bzw. das Kind mit dem Bade ausschüttet. - Verzeihung. Es ist vielleicht der späten Uhrzeit geschuldet, dass ich nicht so schnell sprechen kann, wie es der eine oder andere von Ihnen hier vielleicht erwartet.
Nichtsdestotrotz haben wir im Ergebnis eine Verordnung des damaligen Bundesumweltministers Trittin, der hierin bereits eine Sperrung vornahm, bevor der Verlauf der Bundeswasserstraße planfestgestellt war. In diesem Stadium befinden wir uns gegenwärtig noch. Wir sind noch in der Phase der Planerarbeitung. Wir sind in der Phase der ersten Pflege- und Entwicklungskonzeptionen.
In diesem Zusammenhang, sehr geehrter Herr Kollege Bergmann, stellt sich mir die Frage, über die wir vielleicht auch einmal im Ausschuss diskutieren sollten: Inwieweit kann der Landtag als politisches Gremium in solche Verfahren, die bestimmten Verwaltungsregularien unterliegen, eingreifen?
Wir können das natürlich begleiten - da bin ich völlig Ihrer Meinung - und als zukünftiger Geldgeber diesbezüglich vielleicht über das eine oder andere beraten. Wir sollten uns aber davor hüten, Verwaltungsentscheidungen auf politischer Ebene mit zu treffen.
Wir kennen die Bedenken der Landwirte. Ich danke dem Kollegen Herrn Czeke dafür, dass er darauf hinwies, dass die Havel gerade im Jahr 2002 eine ganz wichtige Rolle bei der Bewältigung des Elbehochwassers zum Schutz der Anlieger am Elb-Oberlauf gespielt hat.
Ich muss dazu aber noch eine Frage stellen. Wenn man all die geplanten baulichen Maßnahmen durchführt, also den Fluss zurückbaut und die alten Flussarme wiedereinrichtet, dann hat man vielleicht einige Retentionsflächen gewonnen. Die Frage des geregelten Wasserzu- und -abflusses ist damit jedoch eigentlich obsolet und es hätte nachhaltige Folgen für das gesamte Hochwasserschutzsystem an der Elbe. Diese Aspekte sollten mit in Betracht gezogen werden.
Die Frage, warum ein Passagierschiff für die Umwelt weniger schädlich wäre als ein normales Transportschiff, ist mit der genannten 57. Verordnung nicht beantwortet
worden. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Hotelschiff dort fahren darf, aber ein normales Frachtschiff an dieser Stelle nicht verkehren darf.
Wir sollten uns - es ist vorhin schon angesprochen worden - hier die Option für einen Bypass-Verkehr offen halten. Niemand weiß, was in unseren Großkanälen einmal passieren wird. Ich erinnere an das Schiffsunglück auf dem Rhein, aufgrund dessen der Rhein für eine Woche gesperrt war. In einem solchen Fall braucht man Ausweichmöglichkeiten; auch für den Elbeseitenkanal und den Mittellandkanal. Ich glaube, für einen solchen Fall ist es erforderlich, dass die Saale weiter schiffbar ist, auch wenn dies nicht ihre vordringliche zukünftige Funktion sein soll.
- Auch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es soll nicht ihre vordringliche Funktion sein, aber die Möglichkeit muss weiterhin bestehen.
(Unruhe - Herr Gallert, DIE LINKE: Es geht nicht um die vordringliche Funktion, sondern um die Frage Saale oder Havel! - Minister Herr Dr. Daeh- re: Er meint beides! Damit ist es wieder in Ord- nung!)
- Auch an dieser Stelle möge man mir verzeihen. Das Land ist groß und jeder Bereich findet hier durchaus seine Berücksichtigung.
Nichtsdestotrotz ist es geboten, dies alles zu beachten. Wir stimmen dem zu, dass in den Ausschüssen dazu Bericht erstattet wird. Aber, wie gesagt, wir sollten uns klar darüber werden, wer an welcher Stelle in das gegenwärtig laufende Planfeststellungsverfahren eingreifen darf. Wir sollten uns sehr dabei zurückhalten, aus politischer Sicht mehr zu wissen als die Kommunalpolitiker oder die Planer vor Ort. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag in der Drs. 5/863. Dem Wesen des Antrages nach wäre es eine Direktabstimmung. In dem darin enthaltenen Absatz, in dem die Ausschüsse aufgezählt werden, wird der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ergänzt. Dazu gab es Zustimmung, jedenfalls keine gegenteiligen Meinungen.
Wir kommen zur Abstimmung darüber. Wer dem Antrag in der Drs. 5/863 mit der Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der so geänderte Antrag einstimmig angenommen worden.
Ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir später noch den Tagesordnungspunkt 13 behandeln werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag setzt sich unsere Fraktion für eine grundlegende Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs ein. Dies ist gemäß Artikel 88 unserer Landesverfassung unter Beachtung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juli 2005 für die Definition der verfassungsmäßigen Grenze der Mindestfinanzausstattung der Kommunen, gemessen an den wahrzunehmenden Aufgaben, unerlässlich, um sowohl eine dauerhafte Aufgabenerfüllung, Planungssicherheit und Kontinuität in der Haushaltsführung der Kommunen als auch die Konsolidierung der kommunalen Haushalte in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen.
Bei der heutigen Einbringung des Doppelhaushaltes 2008/2009 hat der Finanzminister zugesichert, in einem ersten Schritt die Verbundquote in Höhe von 22,3 % beizubehalten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es entspricht unserem Antrag und dem Vorhaben der Landesregierung einer Reform des Finanzausgleichs in zwei Stufen. Ich betone: in zwei Stufen. - So weit, so gut.