Protocol of the Session on September 13, 2007

- Zwei Stufen, nach den Vorstellungen Ihrer eigenen Landesregierung.

(Herr Tullner, CDU: Super!)

Im Zuge der wiederholten Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes wurde jedoch deutlich, dass die Finanzbeziehungen zwischen dem Land, den Landkreisen sowie den kreisfreien und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in die Schieflage geraten und von einer Konsolidierungspartnerschaft weit entfernt sind. Die nunmehr vorgesehene Änderung der Binnenstruktur des Finanzausgleichsgesetzes zugunsten der kreisfreien Städte und der Landkreise schwächt insbesondere den ländlichen Raum. Dazu werde ich morgen weitergehende Ausführungen machen.

Nach Auffassung der Landesregierung und auf Drängen der Kommunalaufsichtsbehörden sollen die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften bis zum Jahr 2013 über Haushaltskonsolidierungskonzepte ausgeglichen werden. Trotz gestiegener Einnahmen in den Jahren 2006 und 2007 ist dies jedoch nach derzeitiger Kassenlage und unter Berücksichtigung eines angemessenen Mindestanteils kommunaler Selbstverwaltung nicht umsetzbar.

Nicht nur der Verschuldungsstand, sondern auch die kurzfristig aufgenommenen Haushaltskredite bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in Höhe von rund 1 Milliarde € lassen kaum mehr Spielraum, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten.

Infolge der kontinuierlichen Absenkung des allgemeinen Finanzausgleichs ist die Mehrheit der Kommunen nicht mehr in der Lage, die ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, geschweige denn kommunale Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen. Sie kennen das mit den Beanstandungsverfügungen selbst, dieses Ringen darum, was man als Erstes schließt und was als Nächstes drankommt. Ich denke, in den Diskussionen in den kommunalen Gebietskörperschaften und Räten ist das sehr eindrucksvoll dargestellt worden.

Haushaltsbeanstandungen bzw. Ersatzvornahmen wie in den Landkreisen Quedlinburg und Wittenberg und in den kreisfreien Städten Halle und Magdeburg geben weder die Garantie, die Haushaltskonsolidierung bis zum Jahr 2013 zu erreichen, noch führen sie zu einer nachhaltigen Verbesserung der Einnahmensituation der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden.

Auch beabsichtigte und offensichtlich von der Landesregierung angestrebte Eingemeindungen insbesondere in die Oberzentren Magdeburg und Halle und in die Mittelzentren werden an dieser grundsätzlichen Situation nichts ändern. Schon die jetzt vorgesehenen Änderungen zugunsten der Oberzentren verstärken den Frust der Umlandgemeinden gegenüber diesen.

Meine Damen und Herren! Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommunen zu gewährleisten und Planungssicherheit für die und Kontinuität in der Haushaltsführung der Kommunen zu erreichen, ist als zweite Stufe eine Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs unabdingbar.

Neben einer notwendigen strukturellen und inhaltlichen Neuausrichtung der allgemeinen Finanzbeziehungen, die insbesondere die Umlandfunktionen der Ober-, Mittel- und Grundzentren finanziell angemessen berücksichtigt, sind die nach der Kreisneubildung und der beabsichtigten Gemeindegebietsreform ins Haus stehenden Ergebnisse einer substanziellen Funktionalreform zu berücksichtigen. Dies erhärtet die Forderung nach einer objektiven Ermittlung der tatsächlichen Kosten der Aufgabenerledigung - die so genannte finanzielle Mindestausstattung der Kommunen - gemessen am derzeitigen Aufgabenbestand sowie der künftig zu übertragenden Aufgaben.

Ohne diese Bestimmung der finanziellen Mindestausstattung und unter Einrechnung der nach der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten weiteren Absenkung der allgemeinen Zuweisungen und der SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen bis zum Jahr 2020 sind weitere substanzielle Aufgabenübertragungen im Rahmen einer künftigen Funktionalreform, will man einen finanziellen Kollaps der Kommunen verhindern, nicht umsetzbar.

Werte Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE, eine Evaluierung des kommunalen Finanzausgleiches, insbesondere unter dem Aspekt der Entwicklung der Sonderzuweisungstatbestände, der Umlagegrundlagen und der Binnenverteilung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung durchzuführen.

Unter Bezugnahme auf den Jahresbericht 2006 des Landesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2005 - Teil 2 - schlagen wir unter Punkt 2 unseres Antrages konkrete Schwerpunkte vor, die bei einer Evaluierung zu berücksichtigen wären.

Ich möchte mich in meiner Einbringungsrede insbesondere auf den vierten Spiegelstrich beziehen. Hierunter fordert unsere Fraktion einen Nachteilsausgleich für außergewöhnliche Belastungen ein, welche durch die kommunalen Aufgabenträger nicht zu verantworten sind.

Neben der Berücksichtigung der Bedarfs- und der Steuerkraftmesszahl wären insbesondere die zentralörtlichen Funktionen und Belastungen als Ersatz für die Gewichtung der oder als eine Größe für die Veredlung der Einwohnerzahl auszugestalten. Diese zentralörtlichen Funktionen und Belastungen stehen in engem Zusammenhang mit den für das Umland wahrzunehmenden Aufgaben, die sicherlich mit der beabsichtigten substanziellen Aufgabenübertragung zu präzisieren wären.

Die Fraktion DIE LINKE spricht sich für einen von der Finanzkraft unabhängigen Maßstab bei der Gewährung allgemeiner Zuweisungen für die Wahrnehmung zentralörtlicher Funktionen und der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aus. Übrigens stimmen wir darin mit dem Städte- und Gemeindebund überein.

Außerdem sollte die Forderung des Landkreistages - das konnten zumindest einige Kollegen bei der Versammlung nachvollziehen -, 100 % der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der kreisangehörigen Kommunen als Umlagegrundlage für die Festsetzung der Kreisumlage festzusetzen, erfüllt werden.

Trotz der Berücksichtigung dieser Funktionen bleibt die Differenziertheit der Siedlungs- und Sozialstruktur bisher relativ unterbelichtet. Der einzige Bezug im Rahmen der Bedarfsmesszahl, nämlich der Dünnbesiedlungsfaktor, wurde gestrichen.

Offen bleiben auch soziale Indikatoren wie die Höhe der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, die Höhe der Arbeitslosenquote, die Anzahl der Landzeitarbeitslosen, der Anteil der Kinder, Jugendlichen und Studierenden oder der Anteil der Seniorinnen und Senioren, um nur einige Indikatoren zu nennen.

Um dem Grundsatz der Schaffung annähernd gleichwertiger Lebensbedingungen zu entsprechen, sind aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE gerade diese sozialen Indikatoren, welche durchaus erweiterbar wären, bei einem Nachteilsausgleich insbesondere für den ländlichen Raum heranzuziehen. Sie würden einer möglichen Einseitigkeit der Bevorzugung zentraler Orte gegenüber dem ländlichen Raum entgegenwirken.

Werte Damen und Herren! Um den eingangs erwähnten Anspruch erfüllen zu können, nämlich eine dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommunen zu gewährleisten sowie Planungssicherheit für die und Kontinuität in der Haushaltsführung der Kommunen zu erreichen, sind die Ergebnisse der beantragten Evaluierung in Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2010/2011 rechtzeitig darzustellen.

Aus diesem Grund schlägt unsere Fraktion das erste Quartal 2009 für die Berichterstattung der Landesregierung an den Landtag vor. Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitpunkt geeignet ist, weil er es erlaubt, sowohl die ersten Ergebnisse der Kreisneugliederung - im Jahr 2009 wird das erste so genannte volle Geschäftsjahr nach der Reform abgeschlossen sein - und der sich abzeichnenden Veränderungen in der Gemeindegebietsstruktur zu berücksichtigen als auch - das betone ich ausdrücklich - den Fachausschüssen genügend Zeit zur

Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes einzuräumen.

Auf den vorliegenden Alternativantrag würde ich gern in dem zweiten Teil meiner Rede in der sich anschließenden Fünfminutendebatte eingehen. Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Grünert, für die Einbringung. - An dieser Stelle hat für die Landesregierung Herr Minister Hövelmann um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Koalition ist der Fahrplan bei der Reform des kommunalen Finanzausgleiches klar. Das haben wir vereinbart und das werden wir auch tun. Die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes erfolgt in zwei Schritten.

Die erste Novellierung soll zum einen die Anpassung an die Kreisgebietsreform beinhalten und am 1. Januar 2008 in Kraft treten und zum anderen eine stärkere Gewichtung zugunsten der Gemeinden umfassen, die zentralörtliche Funktionen im rechtlichen und tatsächlichen Sinne wahrnehmen. Gemeinden, die eine solche Funktion nicht erfüllen, erhalten auch keine Investitionshilfen.

Die hierzu notwendige FAG-Novelle befindet sich derzeit in der Kabinettsbefassung und wird nach derzeitigem Planungsstand in der Oktober-Sitzung des Landtags eingebracht werden.

Wir befinden uns hierbei in enger Abstimmung insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Finanzstrukturkommission tagt zu der Novelle am 24. September 2007. Ich bin im Sinne des Alternativantrages der Regierungsfraktionen gern bereit, im Rahmen der Beratung über die Novelle zu berichten.

In einem zweiten Schritt soll das Finanzausgleichsgesetz erneut unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2005 novelliert werden. Dazu hat die Landesregierung zunächst einer Vereinbarung über ein Konsultationsverfahren zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zugestimmt und die bestehende Finanzstrukturkommission damit beauftragt, für die Ermittlung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung der Kommunen mögliche Verfahrensschritte mit dem Ziel zu entwickeln, einen tauglichen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Umsetzung des Thüringer Richterspruchs ist ein anspruchsvolles Unterfangen; denn sie setzt eine umfängliche Aufgabenerfassung, Kostenermittlung und nicht zuletzt Aufgabenkritik voraus. Die Landesregierung wird sich dieser Aufgabe gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden stellen.

Verehrtes Hohes Haus! Bei den meisten Vorschlägen zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs, die ich zwischenzeitlich höre, folgt auf die Grundaussage, alles muss einfacher und transparenter werden, eine

Vielzahl von Einzelvorschlägen, die das FAG zu einem noch komplizierteren, für die Rechtsanwender in den Kommunen gänzlich unverständlichen Regelungswerk machen würden.

Dieser Widerspruch ist in dem heute von der Linksfraktion vorgelegten Antrag allerdings nicht erkennbar. Der Anspruch, das FAG einfacher und transparenter zu gestalten, wird nicht mehr erhoben. Die Antragsteller haben in Punkt 2 ihres Antrages gleich eine Vielzahl von möglichen Regelungsinhalten zur weiteren Verkomplizierung des FAG formuliert. Ich will darauf im Einzelnen eingehen.

Der Landtag solle beschließen, dass das Verhältnis zwischen allgemeinen und zweckgebundenen Zuweisungen so bemessen werde, dass die kommunale Selbstverwaltung wahrgenommen werden könne und ein Spielraum für freiwillige Aufgaben in Höhe von mindestens 5 v. H. ermöglicht werde.

Die Landesregierung ist sich ihrer Verpflichtung durchaus bewusst, den Kommunen die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die zu einer angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Nach Jahren rückläufiger Finanzausgleichszahlungen ist für die Jahre 2006/2007 und für die Folgejahre eine spürbare Trendwende erkennbar. Bezogen auf die allgemeinen Zuweisungen stiegen die Zahlungen von 1,0784 Milliarden € im Jahr 2005 um 88,9 Millionen € auf 1,1673 Milliarden € im Haushaltsjahr 2006.

Mit dem Haushaltsgesetz 2007 hat sich die Landesregierung dazu verpflichtet, den den Kommunen zu erstattenden Unterschiedsbetrag zwischen den Festsetzungen im Haushaltsplan und dem tatsächlich höheren Steueraufkommen noch im laufenden Haushaltsjahr und nicht wie sonst üblich im folgenden Jahr zur Verfügung zu stellen. Für die Steuermehreinnahmen, die mit dem Nachtrag 2007 erwartet werden, wurde die Auszahlung vorgezogen. Mittel in Höhe von rund 75,2 Millionen € wurden im August dieses Jahres ausgezahlt.

Deshalb und wegen insgesamt steigender Steuereinnahmen stieg allein das Volumen der allgemeinen Zuweisungen von 1,1673 Milliarden € im Jahr 2006 auf 1,3127 Milliarden € für das Haushaltsjahr 2007. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung um immerhin 145,4 Millionen €. - Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Debatte vor rund einem Jahr über die düstere Zukunft der kommunalen Finanzzuweisungen.

Dieser positive Trend wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen. Die gerade angesprochene mittelfristige Finanzplanung geht für die Jahre 2008 bis 2011 davon aus, dass die allgemeinen Zuweisungen auf einem Niveau von rund 1,3 Milliarden € verbleiben, auch nach Berücksichtigung der geplanten Absenkung der Verbundquote mit dem geplanten Doppelhaushalt 2010/2011.

Die Forderung der Fraktion DIE LINKE, das Verhältnis zwischen allgemeinen und zweckgebundenen Zuweisungen so zu bemessen, dass die kommunale Selbstverwaltung wahrgenommen werden kann und ein Spielraum an freiwilligen Aufgaben bleibt, verkennt hingegen, dass aus einem veränderten Verhältnis der Aufteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen allgemeiner und zweckgebundener Zuweisung kein neuer oder gar erweiterter Spielraum für die Erledigung freiwilliger Aufgaben erwächst.

Vernachlässigt wird auch die Tatsache, dass Kommunen zur Erledigung ihrer Aufgaben eigene Einnahmemöglichkeiten haben und ausschöpfen müssen. Die Grundsatzentscheidung für die Mittelbereitstellung ist mit dem Finanzausgleichsgesetz bereits im Jahr 1995 getroffen worden. Die Finanzausgleichsmasse soll im Regelfall in Form allgemeiner Zuweisungen, über deren Verwendung die Kommunen in eigener Verantwortung zu entscheiden haben, und nur ausnahmsweise in Form aufgabengebundener Sonderzuweisungen verteilt werden. Gerade auch aus Gründen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sollten wir daran festhalten. Die Entscheidung über den Mitteleinsatz vor Ort sollte nach wie vor auch vor Ort getroffen werden können.

Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, hält die Koalition daran fest, dass die eigene Steuerkraft der Kommunen als wesentlicher Maßstab für die Gewährung allgemeiner Zuweisungen zur Erledigung der Aufgaben einer Kommune beibehalten wird.

Ob, wie von der Linksfraktion im vierten Anstrich unter Nr. 2 ihres Antrags formuliert, ein - ich zitiere - „Nachteilsausgleich für ‚außergewöhnliche’ Belastungen,... die Aufnahme weiterer Indikatoren wie Höhe der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, Höhe der Arbeitslosigkeit...“ erforderlich sein wird, ist bei Kenntnis der Aufgaben, der Fallzahlen und aufgabenspezifischen Kosten systematisch eher nicht wahrscheinlich, wird aber sicherlich bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung diskutiert werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch bemerken - darauf ist auch Herr Grünert selbst schon eingegangen -, dass Nr. 1 des Antrages der Linksfraktion offensichtlich gegenstandslos ist. Die Fraktion DIE LINKE erwartet für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2008/2009 die Beibehaltung der derzeitigen Verbundquote in Höhe von 22,3 v. H. Dieses soll der Landtag beschließen. Diese Erwartung entspricht sowohl der Beschlusslage zum Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2008/2009 als auch zur mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2011.

Und, verehrter Herr Grünert, die infrage gestellte Übernahme der Forderung des Landkreistages, als Bemessungsgrundlage 100 % der Einnahmen der Gemeinden aus allen Einnahmetöpfen heranzuziehen, führt bei unveränderter prozentualer Kreisumlagenhöhe - davon muss man zunächst ausgehen - zu einer Umverteilung von 160 Millionen € zugunsten der Landkreise, aber zulasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Wenn es gelänge, eine Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass diese Mehreinnahmen nicht in dem Sinne erzielt werden, dass die Kreisumlagehebesätze die gleichen bleiben, sondern dass in dem Umfang auch die Kreisumlagehebesätze prozentual gesenkt werden könnten, kann man über so etwas sicherlich reden. Aber einfach die Forderung zu übernehmen, ist zu wenig. Wir müssen uns detailliert darüber verständigen, wie man so etwas rechtlich hinbekommt, ohne in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung auch eines Kreistages, der über die Kreisumlagehebesätze zu entscheiden hat, einzugreifen.

Wir müssen auch aufpassen in der Diskussion zu den Umverteilungsforderungen. Natürlich ist es richtig zu fordern - das wollen wir auch umsetzen -, die zentralörtliche Funktion finanziell stärker zu berücksichtigen. Es wird aber nicht möglich sein, gleichzeitig den Landkrei

sen mehr Geld zukommen zu lassen, gleichzeitig den ländlichen Raum außerhalb der zentralen Orte stärker finanziell zu fördern und gleichzeitig die zentralen Orte stärker zu fördern. Alles zugleich wird nicht funktionieren.

Wir müssen uns dazu verständigen, wie wir ein ausgewogenes Finanzausgleichsgesetz langfristig schaffen können, das auch die geforderte Planungssicherheit für die gemeindliche Ebene schafft, das aber auch neue Ungerechtigkeiten verhindert. In diesem Sinne hoffe ich auf eine entsprechende Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)