Dies hat der Waldbesitzerverband am letzten Donnerstag im Schlosshotel Windenhütte in Altenbrak natürlich aufgegriffen. Der Geschäftsführer des Verbandes hat die
angedeutete Verschiebung trotz des Beschlusses des Landtages schon vorab heftig kritisiert. Es folgte dann wiederum das Märchen - ein solches ist es aus meiner Sicht -, die Wasserwirtschaft mache „auf dem Rücken der Waldbesitzer enorme Gewinne“. Wenn er sich vor Augen hält, dass die Unterhaltungsverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, dann weiß er, dass dies tatsächlich nur ein Märchen ist.
Da die Beibehaltung des einheitlichen Flächenmaßstabes aber von der Regierungskoalition anders gesehen wird und sie trotz massiver Hinweise aus den Regionen bzw. aus den Verbänden und Kommunen nicht bereit war, diesbezüglich einzuschwenken, ist es wohl das Mindeste, dass die Umsetzung des modifizierten Flächenmaßstabes um zwei Jahre verschoben wird. Darin sind wir uns, wenn ich die im Anschluss zu behandelnde Drucksache sehe, offenbar wieder einig.
Ich denke also, dass wir dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf fraktionsübergreifend zustimmen können, zumal ein fast gleichlautender Gesetzentwurf seitens der Koalitionsfraktionen noch nachgeschoben worden ist.
Ich darf doch davon ausgehen, dass unser gemeinsames berechtigtes Anliegen nicht an der Frage scheitern wird, ob hier ein zweites Mal ein Viertes Gesetz einzubringen ist oder ob das bereits vorhandene Vierte Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt zu ändern wäre.
Ich bitte Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, das heißt, ihn mit Ihrer Zustimmung auf den parlamentarischen Weg zu bringen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
Danke sehr, Herr Czeke. - Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD spricht der Abgeordnete Herr Daldrup. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 15. April 2004 sind das Wassergesetz und der darin enthaltene § 105, der die Unterhaltungsverbände betrifft, geändert worden. Diese Regelung besagt, dass der modifizierte Flächenmaßstab und der Flächenbeitrag zum 1. Januar 2008 eingeführt werden sollen.
Wir haben damals über dieses Thema sehr umfangreich beraten. Wir haben diesen Zeitraum durchaus verantwortungsbewusst gewählt; denn die Landesverwaltung, insbesondere die damalige Katasterverwaltung, hatte uns mitgeteilt, dass das möglich sei, weil die Daten zu diesem Zeitpunkt vorliegen würden.
Leider ist das nicht so eingetreten, und es haben sich im Laufe des Verfahrens und der Umsetzung doch erhebliche Zweifel und erhebliche Probleme aufgetan, die mit der eigentlichen Zielsetzung gar nichts zu tun haben, sondern die vielmehr mit der technischen und datenmäßigen Ausstattung von Verbänden und Gemeinden zusammenhängen.
Insofern sind dieses Wassergesetz und dieser Passus auch dazu angetan gewesen, in den Gemeinden und Verwaltungen gewisse Dinge, die nicht vorlagen, jetzt vorzulegen.
Leider Gottes ist es so - es stimmt, dass es ein profaner Grund ist -, dass wir das Gesetz bis jetzt nicht einführen konnten und es auch zum 1. Januar 2008 nicht einführen können, weil die Daten nicht ausreichend sind, weil die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind und weil die einzelnen Gemeinden ab dem 1. Januar 2008 keine rechtssicheren Bescheide herausgeben können.
Deshalb ist es sinnvoll und richtig, dass wir es noch einmal verschieben, und zwar auf den 1. Januar 2010, und dass wir die Zeit bis dahin dazu nutzen, die Gemeinden und Verbände in die Lage zu versetzen, dies zu tun.
Die Katasterverwaltung hat angekündigt, die entsprechenden Daten nunmehr zusammenzuführen und sie in einem gemeinsamen Kataster zu bearbeiten, was die Umsetzung und die verwaltungstechnische Abwicklung deutlich erleichtert.
Insofern glaube ich, dass es sinnvoll ist, noch einmal eine Verschiebung herbeizuführen, um eben auch Rechtssicherheit zu schaffen. Es hat aber aufgrund der Pilotprojekte auch ein Ergebnis gegeben, nämlich dass es grundsätzlich machbar ist und dass die Argumente, die dazu geführt haben, dass wir den differenzierten Flächenmaßstab eingeführt haben, richtig sind, dass es zu mehr Gerechtigkeit in der Beitragsgestaltung der Unterhaltungsverbände kommt, indem letztlich dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird.
Deshalb lautet die Lösung: Verschiebung um zwei Jahre und Verbesserung der Fähigkeiten der Verwaltung. Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, an dieser Stelle zu unterstützen. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Danke sehr für die Einbringung, Herr Daldrup. - An dieser Stelle hat die Ministerin Frau Wernicke für die Landesregierung um das Wort gebeten. Doch zuvor haben wir die Freude, Damen und Herren vom Kolping-Werk Haldensleben bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden Einbringer haben eben schon an das Vierte Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes erinnert und haben dargestellt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung den § 105 - Unterhaltungsverbände - dahin gehend geändert haben, dass wir beginnend mit dem 1. Januar 2008 einen modifizierten Flächenmaßstab einführen.
Herr Czeke hat auch auf die besondere Situation der Waldbesitzer hingewiesen. Man hat bei der erwähnten Beratung auch mitbekommen, dass den Waldbesitzern diese Regelung, die ich als einen Kompromiss betrachte, noch nicht weit genug geht und sie es insbesondere kritisch sehen, dass die Regelung, die sie als unzureichend einschätzen, noch später eingeführt wird.
Die Landesregierung hat nach dem Erlass der geänderten Vorschrift umgehend damit begonnen, die Voraus
setzungen für eine komplikationslose Umsetzung zu schaffen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft arbeitet planmäßig an der Fertigstellung der Digitalisierung der Niederschlagsgebiete und wird bis zum Ende 2007 die Verschneidung dieser Gebiete mit den Nutzungsdaten aus dem automatisierten Liegenschaftskataster sowie die Erstellung der Flurstückslisten abschließen.
Es wurde auch schon auf die beiden Pilotprojekte verwiesen, die in Abstimmung mit dem Wasserverbandstag für eine exemplarische Beitragserhebung in zwei Unterhaltungsverbänden mit dem Ergebnis durchgeführt wurden, dass das Verfahren zur Anwendung des modifizierten Flächenmaßstabs grundsätzlich gelöst ist und auch machbar ist.
Aber in den Pilotprojekten ist eben auch deutlich geworden, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht absehbare signifikante Differenzen bezüglich der Aktualität der Daten aus dem automatisierten Liegenschaftskataster und dem automatisierten Liegenschaftsbuch sowie hinsichtlich der Nutzungsarten bestehen.
Die Katasterverwaltung hat nunmehr in Aussicht gestellt, Anfang 2010 ein neues System verfügbar zu haben, in dem die Daten aus dem automatisierten Liegenschaftskataster und die Daten aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch zusammengeführt werden und somit stets zeitgleich bearbeitet werden können.
Mit diesem System sind dann die Voraussetzungen für ein vollständig automatisiertes Verfahren zur Anwendung des modifizierten Flächenmaßstabes gegeben, und zwar auch, wie ich denke, mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand.
Es hat sich im Laufe der Zeit, auch durch die beiden Pilotprojekte untersetzt, herausgestellt, dass die Gemeinden, aber auch die Unterhaltungsverbände selbst sehr unterschiedlich mit Technik ausgestattet sind. Die IT-Ausstattung reicht von kaum vorhanden bis hin zu einer sehr guten Ausstattung. Auch das ist unterschätzt worden - das gebe ich zu -, denn das Umweltministerium hatte weder die Dienst- noch die Fachaufsicht über die Unterhaltungsverbände. Deshalb war diese sehr breite Ausstattungsspanne nicht absehbar.
Dass der zeitliche Vorlauf für eine rechtzeitige Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen fehlt, um die Beiträge letztlich rechtssicher zu ermitteln und auch umlegen zu können, ist ebenfalls im Laufe der Zeit erkannt worden.
Deshalb haben wir uns darauf verständigt, Ihnen vorzuschlagen - ich denke, dass wird auch durch die Fraktionen getragen -, das Verfahren zur Anwendung des modifizierten Flächenmaßstabes erst zum 1. Januar 2010 einzuführen. Wir werden ganz bewusst und intensiv die Zeit, die uns verbleibt, nutzen - auch die Erfahrungen aus den Pilotprojekten auswertend -, um die Gemeinden und die Verbände in Form von Workshops besser auf diese Situation vorzubereiten und ihnen von den Landeseinrichtungen fachlich intensive Unterstützung zukommen zu lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Mitwirkung an dieser Stelle. Ich gehe davon aus, dass insbesondere der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD eine Mehrheit bekommt. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Ministerin. - Wir haben eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Als erster Debattenredner spricht Herr Hauser für die FDP-Fraktion. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fakten - die ich damals bei den Beratungen in die Debatte eingebracht habe - zu den zu bedenkenden und praktischen Einschätzungen sowie deren Auswirkungen sind nun wieder aktuell und Gegenstand der jetzigen Änderung des Gesetzes. Dies betraf unter anderem den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Im Zuge der damaligen Beratung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt wurde mir zusammen mit dem damaligen Fraktionskollegen Peter Kehl ein Papier aus dem MLU vorgelegt, in dem es schon damals um die strittige Durchführung der Beitragserhebungen von Unterhaltungsverbänden bzw. Gemeinden im Zuge der Streichung des allgemeinen Flächenmaßstabes mit dem Faktor 1 hin zu einem differenzierten Flächenmaßstab, so haben wir es damals genannt, ging.
Als Berechnungsgrundlage muss das ALB, das Allgemeine Liegenschaftsbuch, und die dazugehörige ALK, die Allgemeine Liegenschaftskarte, dienen. Das ist ein Muss. Als Zeitplan - und nun Vorsicht - zur Erstellung der notwendigen Unterlagen wurden folgende Fakten aufgetischt und - ich sage es einmal vornehm und diplomatisch - parlamentstauglich gemacht. Wie sich im Nachhinein herausstellt, sind wir an der Nase herumgeführt. worden.
Ich lese Folgendes langsam vor: Erstens. Digitalisierung der Niederschlagsgebiete und digitale Abgrenzung der Beitragsflächen bis zum Juni 2006. - Das Original liegt mir vor. Zweitens. Zusammenführung der digitalisierten Einzugsgebietsgrenzen mit den ALK-Daten in einem einheitlichen Bezugssystem und Anpassung an die ALKDaten, also die Verschneidung, mit anschließender Ausgabe der Flurstückslisten für die Gemeinden bis Juli 2006. Drittens. Ausgleich von Verzerrungen und Bereinigung von Widersprüchen und abschließende Ausgabe der Flurstückslisten bis zum Oktober 2006. Viertens. Die Daten zur Grundlage für die entsprechende differenzierte nutzungsartbezogene Berechnung werden den Gemeinden und Unterhaltungsverbänden kostenfrei überlassen.
Es hat sich herausgestellt - der Termin wurde schon damals von Harry Lienau und von mir stark in Zweifel gezogen; leider ist Thomas Madl jetzt nicht anwesend -, dass das vorgesehene zeitliche Korsett nicht haltbar ist. So wie es jetzt aussieht, wird es der 1. Januar 2010. Aus meiner Sicht ist das sinnvoll und realistisch.
Nun nenne ich das Fazit und die Erkenntnisse aus der jetzigen Sicht: Erstens. Sowohl die damals vorgelegten Unterlagen und das Grundlagenpapier eines damaligen Abteilungsleiters des Ministeriums des Innern als auch das vorbehaltlose Übernehmen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bezüglich des ALB und der ALK haben in keiner Weise den Tatsachen entspro
Zweitens. Mir und der FDP-Fraktion ist insbesondere wichtig, dass das einzuführende System des modifizierten Flächenmaßstabes rechtssicher ist. Das ist der Punkt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Gerry Kley, hat mir berichtet, dass eine Überweisung aus zeitlichen Gründen nur in den Umweltausschuss infrage komme. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns über die Änderung des Wassergesetzes. - Herr Hauser, ich gehe einmal kurz auf das ein, was Sie gesagt haben. Ich habe Ihren Worten entnehmen können, dass Sie damals etwas beschlossen haben, was Sie so, wie es dann im Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat, nicht beschließen wollten. Das mag sein. Man muss auch in einer Koalition immer aufpassen. Das ist eben so.
- Das stimmt. - Herr Wolpert hat vorhin darauf hingewiesen, wie man mit kommunalen Gesetzen umzugehen hat - das ist vielleicht anderthalb Stunden her -; das gilt gleichermaßen für die Gesetze, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Kommunen haben, mit denen die Kommunen unmittelbar befasst sind. An dieser Stelle muss man schon vorsichtig sein.