(Oh! bei der SPD - Frau Budde, SPD: Das kann doch wohl nicht sein! - Herr Bischoff, SPD: Herr Kosmehl! - Herr Miesterfeldt, SPD: Sie könnten einfach loslegen!)
Herr Miesterfeldt, ich wollte das in den Zusammenhang stellen, dass eine Integrationsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt die im Tätigkeitsprofil angelegten Beschreibungen, die auch Werte enthalten, zum Beispiel die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, was ich nicht in Abrede stelle hinsichtlich der - -
(Frau Budde, SPD: Die steht auf der freiheitlich- demokratischen Grundordnung! Oder wollen Sie das der SPD etwa in Abrede stellen?)
- Sie haben über die SPD gesprochen. Die SPD steht auf der freiheitlich- demokratischen Grundordnung sehr fest verankert.
Diesbezüglich habe ich aber durchaus meine Zweifel angesichts dessen, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte.
(Unruhe bei der SPD - Herr Miesterfeldt, SPD, schüttelt den Kopf - Frau Budde, SPD: Dann soll- te man darüber nicht reden, Herr Kosmehl!)
Deshalb bin ich der Auffassung, dass man so ein Amt, wenn man es beschreibt, durch ein Ausschreibungsverfahren transparenter machen kann.
Nichts anderes habe ich gesagt. Ich glaube, auch Sie sind in den meisten Fällen in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass wir Posten durch Ausschreibungen besetzen, weil sich durch Ausschreibungen sehr gute Personen für Ämter finden lassen.
(Unruhe bei der SPD - Herr Miesterfeldt, SPD: Meine Frage haben Sie aber noch nicht beant- wortet! Von welchen Werten sollte sie nun frei sein? - Frau Budde, SPD: Herr Kosmehl, die Fra- ge von Herrn Miesterfeld haben Sie noch nicht beantwortet!)
(Herr Miesterfeldt, SPD: Danke! - Frau Budde, SPD: Das wird nie möglich sein, weil Sie sich vergaloppiert haben!)
- Ja, bitte sehr. Ich habe jetzt nur gefragt, weil Sie am Ende der Debatte sprechen wollten. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Eigentlich war hierzu keine Debatte vorgesehen, aber Sie werden sicherlich verstehen, dass ich nach diesem Debattenbeitrag von Herrn Kosmehl noch einmal einen sachlichen Beitrag zum Thema leisten möchte,
und zwar in zweierlei Hinsicht, zunächst zur Neubeschreibung des Amtes einer oder eines Integrationsbeauftragten und danach einige Bemerkungen zu der Person.
Wir haben uns in der Landesregierung darauf verständigt, dass auch nach der einjährigen Diskussion zum nationalen Integrationsplan das Amt eines oder einer Ausländerbeauftragten neu beschrieben wird, neu gestaltet wird und in das Amt eines oder einer Integrationsbeauftragten umgewandelt wird.
Die grundsätzlichen Aufgaben, die wir beschrieben haben, sind die Bearbeitung von Grundsatzfragen der Integration und der Partizipation von Migrantinnen und Migranten, von Grundsatzfragen der allgemeinen Zuwanderungs- und Integrationspolitik, die Weiterentwicklung von integrationspolitischen Ansätzen gerade auf der Grundlage des nationalen Integrationsplans, die Beteiligung beim Abbau von Integrationshemmnissen, die Förderung vor allem auch der sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten, Informations- und Aufklärungsarbeiten zum Abbau von Ausländerfeindlichkeit, von Fremdenfeindlichkeit, auch Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und die Förderung des interkulturellen Dialogs.
Es sollen Maßnahmen mitinitiiert werden, die auch die Potenziale von Migrantinnen und Migranten im Kontext des demografischen Wandels nutzen, beispielsweise beim wirtschaftlichen Wachstum oder im Bereich von Kunst und Kultur.
Es wird auch darum gehen, Fragen der Zwangsheirat, des Frauenhandels und der Zwangsprostitution weiter zu bearbeiten. Es wird darum gehen, bestimmte Gruppen von Zuwanderern besonders zu betreuen. Es geht auch um die Beratung von Ratsuchenden.
Das Amt wird so ausgelegt sein, dass die Integrationsbeauftragte Ansprechpartnerin sein wird sowohl für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten als auch für die einheimische Bevölkerung, weil Integration eben tatsächlich keine Einbahnstraße ist, sondern von beiden Seiten her erfolgen muss.
Sie haben Recht, Herr Kosmehl. Es wäre in der Tat auch möglich gewesen, dieses Amt über eine interne oder externe Ausschreibung zu besetzen.
Es war aber auch möglich, eine politische Besetzung vorzunehmen. Eine solche hat es in Sachsen-Anhalt bereits gegeben. Herr Piening ist damals auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ins Amt gesetzt worden.
(Frau Budde, SPD: Unbestritten! - Frau Bull, DIE LINKE: Das kann man sehr verschieden sehen! - Zuruf von der FDP: Was soll denn dieser Quatsch?)
Die Nachfolgestelle, die dann Herr Bürig bis zum 30. Juni 2006 besetzt hatte, ist durch eine interne Ausschreibung besetzt worden. Das ist ebenfalls ein möglicher Weg.
Auf Vorschlag des Koalitionspartners SPD ist diesmal wieder eine politische Besetzung vorgenommen worden. Das Kabinett ist diesem Vorschlag gefolgt. Das Amt der Integrationsbeauftragten ist Frau Möbbeck befristet bis zum Ende der Legislaturperiode übertragen worden,
auch in ganz konkreter Kenntnis ihrer Biografie. Ich möchte daraus einfach einmal ein paar Daten zu ihrem Leben nennen. Sie hat Politik- und Sozialwissenschaften an der Universität Bremen mit den Schwerpunkten Rassismusforschung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung und Entwicklungspolitik studiert.
Sie hat in diesem Bereich gearbeitet, hat eine Promotion auf diesem Fachgebiet begonnen. Sie ist dann zum SPD-Landesverband gekommen und hat dort seit 1990 das Amt der Landesgeschäftsführerin eingenommen. Sie hat die SPD in Sachsen-Anhalt im Magdeburger Bündnis gegen Rechts und im Verein Miteinander e.V. vertreten.