Protocol of the Session on July 13, 2007

Meine Damen und Herren! In der Tat ist die finanzielle Ausstattung ein Problem. Die Dramatik des Ganzen ist vielen in den letzten Monaten insbesondere an dem Beispiel der großen Städte deutlich geworden. Aber das Problem ist nicht darin begründet, dass kommunale Mandatsträger die soziale Infrastruktur für überflüssig halten, sondern liegt darin, dass das Geld fehlt und dass die Kommunalaufsicht dahinter steht und sagt: Die freiwilligen Aufgaben müsst ihr im Rahmen der Haushaltssanierung zuallererst abschaffen. Aber „freiwillig“ bedeutet eben nicht, dass das wegfallen kann; vielmehr heißt „freiwillig“: Das kann frei gestaltet werden.

Das ist ein substanzieller Unterschied.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dieser ist in der Vergangenheit mitunter in Vergessenheit geraten, auch bei denen - das sage ich in verschiedene Richtungen -, die aus freiwilligen Aufgaben gern Pflichtaufgaben machen wollen. An dieser Stelle ist in der Tat die Landespolitik gefragt. Wenn die Aufgaben auf die kommunale Ebene gehen, dann muss auch das Geld weitergereicht werden.

Meine Damen und Herren! Auch für die Sozialpolitik muss gelten: Kommunen müssen sozialpolitische Schnittstellen sein. Sie müssen die Dinge als Regisseure in der Hand haben. Sie müssen Ansprechpartner sein für alles das, was dort gebraucht wird und was angeboten werden muss.

Sozialpolitik gehört nicht in erster Linie und automatisch in die Hände des Staates und auch nicht automatisch in die Hände des Marktes; in erster Linie gehört Sozialpolitik in die Hände der Zivilgesellschaft. In gewisser Weise möchte ich an dieser Stelle die Kommunen dazu zählen. Es bedarf also auch in der Sozialpolitik umfassender Kommunalisierungen.

Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Vorschlag vor, der genau in diesen Rahmen passt. Darin geht es um die Beratungsstellen und um die sozialpolitische Infrastruktur in vielen Landkreisen. Das Land gibt für die Finanzierung der Beratungsstellen derzeit jährlich ca. 7 Millionen € bis 8 Millionen € aus, und zwar auf der Grundlage unterschiedlicher Förderprogramme, unterschiedlicher Finanzierungsmodalitäten und unterschiedlicher Zuständigkeiten - einmal ist das Land zuständig; einmal ist die Kommune zuständig; es gibt Mischzuständigkeiten; es gibt vielfach Kuddelmuddel. Das bindet unnötig Verwaltungskraft, beeinträchtigt die kommunale Entscheidungsebene, lässt sie außen vor.

Wir schlagen stattdessen vor - das ist dem Antrag zu entnehmen -, die Mittel zu pauschalieren und mit einer Zweckbindung zu versehen. Das ist der Kompromiss, der allen Beteiligten, insbesondere in der Sozialpolitik, ein Stück weit die Ängste nehmen soll. Außerdem soll damit die zweckfremde Verwendung der Mittel verhindert werden. Zudem sollen Mindeststandards festgelegt werden. Wir sollten auch darüber reden, ob man die Planbarkeit der Mittel besser hinbekommt, wenn man im Landeshaushalt, also im bevorstehenden Doppelhaushalt, Verpflichtungsermächtigungen vorsieht.

An die Fatalisten unter den Kritikerinnen und Kritikern gerichtet will ich gern sagen: Die soziale Beratungsinfrastruktur kann nicht eingestampft werden. Das Bundesrecht bleibt davon unberührt.

Die Insolvenzberatung, die Schwangerschaftsberatung betrifft das insbesondere. Beide Bundesgesetze - das sehen Sie, wenn Sie einen Blick darauf werfen - lassen die Kommunalisierung der Finanzen zu, wahrscheinlich sogar mehr; denn die Anerkennung der jeweiligen Beratungsstellen ist eine Kannbestimmung. Ich bin davon überzeugt: Selbst da könnte man auf mittlere oder längere Perspektive darüber nachdenken, ob man auch die Aufgabe an sich kommunalisiert.

Die Zuständigkeiten für die Erziehungsberatungsstellen liegen nach dem SGB VIII ohnehin bei den Landkreisen. Wir wollen das SGB VIII - werfen Sie einen Blick in den Antrag - nicht abschaffen. Auch die Selbsthilfemittel fließen bereits jetzt in die Landkreise. Es besteht also keine Gefahr. Den Landkreisen obliegt lediglich die Entscheidung darüber, wer die Beratung anbietet und in welchem Umfang sie angeboten werden soll.

Die damalige PDS-Fraktion hat sich - ich will Ihnen sagen: nach heftigen Debatten in der Fraktion - für die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe ausgesprochen. Da ging es um ganz andere Größenordnungen. Sie hat sich auch für die Kommunalisierung der Familienpolitik ausgesprochen. Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass es im Sozialministerium diesbezüglich tatsächlich einen Denkprozess gegeben hat. Ich vermute einmal, dass die jetzt anvisierte Familienpauschale ihren Ursprung auch in den hier geführten Diskussionen hat.

Lassen Sie uns jetzt darüber nachdenken, meine Damen und Herren, ob man auch im Bereich der Sozialpolitik kommunalisieren kann. Unsere Linie ist damit erkennbar konsistent und konsequent. Dieser Vorschlag ist machbar. Er ist nach meinem Dafürhalten auch gut geeignet, im Ausschuss fair miteinander darüber zu diskutieren, was die fachlichen Dimensionen anbelangt.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Bull, für die Einbringung und dafür, dass Sie nur zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen haben. Es gibt zwar schon einige Dränglerinnen und Drängler. Aber wir wollen das hier doch in Ruhe miteinander beraten.

Seitens der Landesregierung hat jetzt Ministerin Frau Dr. Kuppe, um das Wort gebeten, oder?

Frau Präsidentin, mich hat nur Ihre Bemerkung wegen der Drängler irritiert.

Ich bekomme hier schon einige Hinweise mit dem Fingerzeig auf die Uhr. Ich halte die Zeit strikt ein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Grundsätzlich ist das Anliegen Ihrer Fraktion, Frau Bull, zu begrüßen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. In vielen Bereichen sind wir dabei bereits auf einem guten Weg. Ich glaube, wir sind in manchen Bereichen auch weiter, als Sie es in Ihrem Antrag erkennen lassen.

Ich habe bereits vor einiger Zeit sowohl hier im Plenum als auch im Sozialausschuss geäußert, dass ich einer Kommunalisierung von Teilen der Familienförderung sehr positiv gegenüberstehe. Dazu zählen natürlich alle im Sozialgesetzbuch VIII aufgeführten Bereiche der Familienberatung. Dabei müssen die Ziele, die Rahmenkriterien, die finanzielle Ausstattung beraten werden. Das ist auch unter demografischen Gesichtspunkten eine lohnenswerte Aufgabe. In meinem Haus arbeitet die zuständige Fachabteilung derzeit daran.

Nach dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zum kommunalen Finanzausgleich, der sich zurzeit in der Anhörung befindet, sollen zukünftig die Fördermittel des Landes für die Suchtberatung mit einer Zweckbindung an die Landkreise und kreisfreien Städte nach Einwohnerschlüssel aufgeteilt vergeben werden.

Mit einer solchen Änderung der Zuwendungsmodalitäten soll eine höhere Planungssicherheit, eine Deregulierung und ein vereinfachtes Antrags- und Auszahlungsverfahren erreicht werden. Die Träger der Beratungsstellen hätten dann künftig nur noch einen Ansprechpartner, nämlich den Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Kommunen werden aber nicht mit einer neuen Aufgabe belastet - das ist ja auch immer wichtig -; denn die Suchtberatung ist in erster Linie eine Aufgabe der kommunalen Ebene im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge. Lediglich der Landesanteil soll pauschaliert und durch die Kommunen ausgezahlt werden. Dieser Vorgang ist also auf dem Weg.

Des Weiteren ist die Kommunalisierung der Sozialhilfe in Vorbereitung. Dieses erklärte Ziel der Landesregierung wird unter anderem dadurch umsetzbar, dass durch die Kreisgebietsreform größere Einheiten entstanden sind, die in der Lage sein werden, die schwierige Materie der Sozialhilfegewährung, insbesondere der Eingliederungshilfe, zu bewältigen.

Für die Schwangerschaftsberatung, die Sie auch aufgeführt haben, gilt, dass die Länder nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes von 1992 Sorge dafür zu tragen haben, dass für je 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung stehen.

Die Sicherstellung des Beratungsangebots und die Finanzierung der Schwangerschaftsberatungsstellen gehören somit zu den Pflichtaufgaben der Länder. Diese Aufgabe muss nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf eine gesetzliche Grundlage ge

stellt werden. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit in der Anhörung befindet. Wir beabsichtigen, diesen Gesetzentwurf in der Septembersitzung des Landtages in erster Lesung einzubringen.

Zu den in Ihrem Antrag genannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen will ich noch einmal betonen, dass die Schuldnerberatung bereits heute im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Das Land fördert nach § 305 der Insolvenzordnung in Verbindung mit den landesrechtlichen Ausgestaltungen die Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen-Anhalt seit Juli 2004 über Fallpauschalen. Dieser Bereich wäre meiner Ansicht nach noch am ehesten geeignet, zusätzlich kommunalisiert zu werden. Aber wir müssen die Phase der Umsetzung in Fallpauschalen erst noch auswerten, sodass das auch nicht kurzfristig umgesetzt werden kann.

Vom Tenor her entsprechend, der Sache nach aber ein ganz anderer Fall sind die Sinnesberatungsstellen. Hier gibt nur wenige, aber zentral gelegene Beratungsstellen. Aus der Finanzierung haben sich in der Vergangenheit die Landkreise und die kreisfreien Städte zunehmend zurückgezogen. Die in der Mitfinanzierung verbliebenen Landkreise und kreisfreien Städte, deren Engagement ich sehr begrüße, da sie ihre Verpflichtung im Rahmen der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, leisten ihre Beiträge aber teilweise erst in der Mitte oder nach Überschreiten der Mitte des Jahres. Die Beratungsstellen waren daher immer wieder gezwungen, Zwischenfinanzierungen vorzunehmen. Das Land ist wiederholt in Vorleistung getreten, damit die Arbeit der Beratungsstellen gesichert war.

Eine verlässliche Arbeit dürfte auch in Zukunft nur unter dieser Maßgabe realistisch sein. Eine Kommunalisierung halte ich in diesem Bereich aus den genannten Gründen derzeit eher für kontraproduktiv. Gegenwärtig arbeitet mein Haus in Zusammenarbeit mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden an einer Neuausrichtung der Beratungslandschaft und der Finanzierungsmodalitäten, um auch künftig die Beratung der sinnesbehinderten Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Völlig unmöglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, erscheint mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Kommunalisierung der Selbsthilfeförderung. In diesem Jahr werden mit beträchtlichen Mitteln erstmals die Selbsthilfekontaktstellen seitens des Landes gefördert. Die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss und im Sozialausschuss haben sich mit dieser Materie ausführlich beschäftigt. Das Ergebnis und die daraus zu ziehenden Folgerungen müssen wir aber seriöserweise erst einmal abwarten, bevor wir über eine Kommunalisierung nachdenken.

Zudem müssen wir auch abwarten, wie das auf Bundesebene zu schaffende Präventionsgesetz tatsächlich aussehen wird. In der vergangenen Woche hat die Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, noch im Herbst 2007 Eckpunkte für ein neues Präventionsgesetz vorzulegen, das im nächsten Jahr in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Ich glaube, das müssen wir zur Grundlage für die Selbsthilfeförderung in Sachsen-Anhalt und eine mögliche Kommunalisierung in diesem Bereich machen.

Meine Damen und Herren! Ich denke, Sie können nachvollziehen, dass ich empfehle, von einer allgemeinen Zuweisung in Form einer kommunalen Sozialpauschale abzusehen, dies vor dem Hintergrund, dass einige Bereiche bereits kommunalisiert sind, andere Bereiche sich auf dem Wege der Kommunalisierung befinden und die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Teil sehr unterschiedlich sind.

Auch die Struktur der Beratungsstellen auf der Grundlage der Klientel ist unterschiedlich. So haben die Beratungsstellen für Sinnesbehinderte mit nur wenigen Beratungsstellen im Land Sachsen-Anhalt eher überregionalen Charakter. Auch das muss beachtet werden. Ich glaube, dass insoweit eine Kommunalisierung wirklich nicht angezeigt ist.

Auch angesichts der gerade erst erfolgten Neuordnung der Landkreise und des zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden verabredeten Konsultationsverfahrens, das wir ernst nehmen, sollten weitere Aufgabenübertragungen in beidseitiger Abstimmung, also in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Da gibt es möglicherweise in der nächsten Zukunft noch weitere Projekte, die wir beraten müssen. Wir sollten sie jedoch nicht verordnen, sondern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickeln.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Brakebusch. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE wieder einmal die Kommunalisierung von Sozialleistungen. Nach der intensiven Diskussion über eine Pauschale zur Förderung kommunaler Familienpolitik, die vor einigen Wochen von der Vorgängerin der Fraktion DIE LINKE im Landtag angestoßen worden war, wird es Sie nicht überraschen, dass wir Ihrer Forderung nach einer kommunalen Sozialpauschale ablehnend gegenüberstehen. Weder Ihr umfänglicher Antrag noch die Begründung dazu überzeugen uns von der von Ihnen vorgeschlagenen Pauschale.

Frau Ministerin Kuppe hat in ihrer Rede deutlich gemacht, dass bei Teilen Ihrer Vorschläge bereits rechtliche Gründe eine Kommunalisierung in Form einer Pauschale ausschließen. Ich wollte ursprünglich auch einige Ausführungen dazu machen. Aber ich denke, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich auf Wiederholungen verzichten.

Aber auch in den Bereichen, in denen die Ministerin eine Kommunalisierung für sinnvoll erachtet, stehen wir als Koalitionsfraktionen einer solchen Pauschalierung sehr skeptisch gegenüber.

(Beifall bei der CDU)

Immerhin haben wir in der heutigen Debatte von Frau Ministerin Kuppe erfahren, welche Sozialleistungen sie als kommunalisierbar erachtet und welche sie demnächst kommunalisieren möchte. Bisher haben wir viele Dinge erst aus der Presse erfahren müssen. Ich denke, Frau Dr. Kuppe, dass sich das in Zukunft sicherlich än

dern wird und dass wir vorher über diese Dinge reden sollten.

Ich darf Sie, Frau Ministerin, in diesem Zusammenhang auch noch einmal daran erinnern, dass wir uns in einer Koalition befinden und dass Sie für Ihre Vorhaben unsere Unterstützung, die Unterstützung des Koalitionspartners benötigen. Sie haben jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt für Ihr Vorhaben keine Unterstützung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte ist ein schöner Einstieg zur Vorbereitung auf die Beratungen über den Doppelhaushalt 2008/2009 nach der Sommerpause. Der Redebeitrag der Landesregierung hat gezeigt, dass jedenfalls der Einzelplan 05 - ich vermute allerdings, dass dies auch auf andere Einzelpläne zutreffen dürfte - etliche Förderungen vorsieht, die daraufhin zu überprüfen sind, ob sie nicht zuletzt auch angesichts der finanziellen Situation des Landes weiter fortgeführt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen; denn trotz der erfreulicherweise sprudelnden Steuereinnahmen des Landes bleiben wir gefordert, den Konsolidierungskurs der Landesfinanzen durch entsprechende Einsparungen fortzusetzen.

Wir alle wissen, dass irgendwann wieder eine Phase kommen wird, in der die Steuereinnahmen nicht so fließen werden wie heute. Dann muss unser Landeshaushalt so aufgestellt sein, dass wir all diese Ausfälle ohne die Aufnahme von neuen Schulden schultern können. Es fällt allemal leichter, in guten Zeiten zu sparen als in schlechten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem sich nach unserer Auffassung aus dem Antrag und der heutigen Debatte keine neuen Aspekte für eine neuerliche Diskussion im Ausschuss für Soziales zur Pauschalierung sozialer Leistungen ergeben haben, halten wir eine Überweisung dieses Antrags zur weiteren Diskussion im Ausschuss für nicht zielführend. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Frau Brakebusch, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Rothe.

Ich bin nicht dazu bereit, sie zu beantworten.