Protocol of the Session on June 14, 2007

Bei jeder unternehmerischen Tätigkeit, bei jeder wirtschaftlichen Betätigung ist der Gewinn das Ziel, aber dies ist auch immer mit einem Risiko verbunden. Des

wegen muss hierfür ein entsprechender Handlungsrahmen definiert werden. Genau dazu dient das Gemeindewirtschaftsrecht.

Für die CDU gilt der Grundsatz: privat vor Staat. Aber es gilt wie überall im Leben auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Deswegen sind wir hier bei einer Besonderheit, nämlich der Besonderheit der Versorgung mit Strom, Gas und Wärme.

In diesem Bereich haben wir bei uns in Deutschland eine wirtschaftliche Struktur, die mit der in anderen Bereichen nicht vergleichbar ist. Das heißt, es sind vier große Anbieter als Oligopole am Markt. Daneben gibt es noch die städtischen Werke, die die Bevölkerung mit Strom, Gas und Wärme und auch anderen Dienstleistungen versorgen.

Wir wollen mehr Wettbewerb. Weil sich nach den letzten Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts in dem Gesamtrahmen, in dem man sich bewegt, aufgrund der Änderung der Energiewirtschaftsgesetze einiges verändert hat, müssen wir reagieren, um wieder mehr Wettbewerb zu bekommen. Dieses Mehr an Wettbewerb, das jetzt die Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts in Sachsen-Anhalt mit sich bringen soll, dient auch dem Verbraucher. Zielstellung ist es, durch mehr Wettbewerb einen besseren Preis für die Verbraucher am Markt zu erreichen.

Wir werden dies im Wesentlichen in zwei Bereichen tun. Der erste Bereich ist nunmehr die Möglichkeit, sich auch über die eigene Gemarkungsgrenze hinaus im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas und Wärme und damit verbundenen Dienstleistungen wirtschaftlich zu betätigen unter Bedingungen, die es leichter machen, sich dort wirtschaftlich zu betätigen, wo es bisher zum Teil sogar ausgeschlossen war.

Das bedeutet, es geht nicht nur um die Möglichkeit, größere Einheiten zu schaffen und besser im Einkauf zu sein. Dies ist vor allem in zwei Bereichen besonders bedeutsam. Nunmehr kann auch über die Gemarkungsgrenze hinaus eine Dienstleistung angeboten werden. Das heißt, man eröffnet dort einen Wettbewerb, wo vorher keiner möglich war.

Das Zweite ist ein sehr wesentlicher Aspekt. Ich will nicht auf die ganzen Details eingehen, über die es diesbezüglich noch zu berichten gäbe. Aber das ist schlichtweg die Tatsache, dass es eine Strombörse gibt. Dabei ist die Frage: Wer kann sich wirklich Portfolio-Manager für den Einkauf leisten, die mittlerweile hochspezialisiert an der Börse zu dem günstigsten Zeitpunkt für ihre Verbraucher- und Abnehmerstruktur - mit Spitzenlast und Grundlast, mit allen Besonderheiten - so einkaufen, dass sie einen Wettbewerbsvorteil gewinnen?

Die vorgeschlagenen Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts sollen dazu einen Beitrag leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für die CDU-Fraktion dafür aussprechen, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf in den Innenausschuss überweisen.

Gestatten Sie mir einen abschließenden Satz zu meinem Vorredner, dem geschätzten Herrn Kollegen Kosmehl. Da wir bereits seit Januar 2007 einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion vorliegen haben, gehe ich davon aus, dass sich auch eine so bedeutende Partei wie die liberale Partei mit dem Thema sehr intensiv befasst hat und natürlich in einem engen Kontakt zu den Marktteil

nehmern und auch zu den Stadtwerken steht. Kommunal sind sie auch engagiert. Deswegen gehe ich davon aus, dass sie nicht untätig waren und so gut im Stoff stehen wie wir alle.

Deswegen haben wir eine Chance, die angemahnte Gründlichkeit zu realisieren, aber das Gesetz dennoch zügig zu verabschieden. Denn wenn wir es nicht schaffen sollten, es vor der Sommerpause zu verabschieden, würde zwar die Welt nicht untergehen; aber das bedeutete, dass wir ein Vierteljahr verlieren würden, ein Vierteljahr, in dem man Wesentliches für die genannten Ziele erreichen könnte. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung in den Ausschuss.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Gürth. Es gibt noch eine Nachfrage. - Herr Kosmehl, bitte sehr.

Lieber Herr Kollege Gürth, ist Ihnen bekannt, dass im Innenausschuss von den Koalitionsfraktionen eine Beratung des Antrages der PDS bisher abgelehnt wurde mit dem Hinweis darauf, dass für den Herbst eine Novelle seitens der Landesregierung angekündigt worden ist und dass man das dann komplex und ausführlich behandeln kann?

Dazu fallen mir zwei Dinge ein. Erstens. Wenn man eine Sache, die im Ausschuss liegt, nicht berät, ist dies kein Verbot, sich damit zu befassen. Ich wusste gar nicht, dass sich die FDP das Befassen mit Sachverhalten verbieten lässt, indem man sagt: Wir behandeln bestimmte Sachen derzeit nicht im Ausschuss.

Zweitens muss ich sagen: Ich gehe davon aus, dass man sich, wenn das Thema so bedeutend ist wie hier beschrieben und wenn man weiß, dass das Thema kommt, rechtzeitig darauf vorbereitet. Da das Thema nicht neu ist - meine verehrten Kollegen von der FDP, gerade wir haben uns mit dem Thema in der vorhergehenden Wahlperiode sehr intensiv befasst -, gehe ich davon aus, dass hinreichend Kompetenz vorhanden ist, diesen Sachverhalt zu beurteilen, sich eine Meinung zu bilden und auch zügig zum Schluss zu kommen.

Danke sehr, Herr Gürth, für die Definition neuer Tugenden des Parlaments. - Herr Grünert ist jetzt dran.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Debatte zum Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS zum gleichen Sachgegenstand vom 25. Januar 2007 liegt nunmehr der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, der der Landesregierung, wie noch von Minister Haseloff angekündigt, derzeit jedoch noch nicht. Ich konstatiere das bloß für den Fall, dass es aus der inhaltlichen Debatte heraus weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Koalition geben sollte und der Koalitionsausschuss angerufen werden könnte.

(Herr Scharf, CDU: Warum denn das?)

Ich will aber eins noch sagen, weil hier der Zeitdruck aufgemacht wird, innerhalb von drei Wochen zu einer Entscheidung zu kommen. Es verwundert mich schon: Im Januar haben wir den Gesetzentwurf eingebracht - Herr Gürth ging gerade darauf ein -, es wurde eine Sachdebatte geführt und erst jetzt im Juni kommt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und man versucht jetzt, Druck aufzumachen. Ich denke, hierzu greift auch die Begründung der FDP: Es muss eine Anhörung erfolgen, eine sachliche Abwägung der Inhalte.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Beifall bei der FDP)

In der Debatte im Januar wurden die unterschiedlichen Standpunkte der Fraktionen in zweierlei Hinsicht deutlich. Der eine Schwerpunkt war die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Verbreiterung der Tätigkeitsfelder kommunaler Wirtschaftsbetriebe. Der andere Schwerpunkt lag in der Bewertung gleicher Marktzugänge von kommunalen und privatrechtlichen Unternehmen.

Zum ersten Schwerpunkt möchte ich keinerlei weitergehende Ausführungen machen, da die Sicht der Linkspartei.PDS-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf klar umrissen ist.

Strittig war und ist im politischen Raum der zweite Schwerpunkt, die Verschärfung der Subsidiaritätsklausel, sprich die mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz beschlossene Beweislastumkehr. Nach Sachsen-Anhalt bemühen sich weitere Länder wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen um ähnliche Veränderungen.

Durch den Verband der kommunalen Unternehmen wird die Aufhebung der verschärften Subsidiaritätsklausel aufgrund der nationalen und europäischen Entwicklung vehement vertreten und eingefordert. Dem schließt sich die Linkspartei.PDS vollinhaltlich an, da damit ein Reagieren kommunaler Wirtschaftsunternehmen auf Veränderungen zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit verbunden eine Erweiterung ihrer Geschäftsfelder und Leistungen faktisch ausgeschlossen wird. Hierbei geht es nicht um Fitness-, Wellness- oder Reiseunternehmen, nein, hierbei geht es neben den Bereichen Erziehung, Bildung und Kultur, Sport und Erholung auch um Gesundheits-, Kranken- und Wohlfahrtspflege sowie den Bereich der Telekommunikation.

Weil das letztens strittig war, möchte ich dazu erklären: Man kann nicht auf der einen Seite für die Wichtigkeit von E-Government für den Kommunikationsbereich zwischen Bürgern und Verwaltung sowie innerhalb der Verwaltung plädieren und gleichzeitig den Kommunen diese Möglichkeit, nämlich im eigenen Versorgungsinteresse wirksam zu werden, verbieten. Das geht nicht, und ich denke, hierüber sollte man auch einmal sachlich reden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Informationsfluss und -zugang sind vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung - wir hatten das heute mehrfach - und der mit dem zunehmenden Alter der Bürger einhergehenden Mobilitätseinschränkungen sehr wohl eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Auch wird in der Frage „Privat oder Staat?“ nur auf die betriebswirtschaftliche und nicht auf die volkswirtschaftliche Bewertung abgestellt. Hinterfragt man die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Aufgabenerfüllung durch

die Privatwirtschaft, gelangt man bemerkenswerterweise zu einem Erkenntniszuwachs. So haben mittlerweile neun Kreise bundesweit die Abfallbeseitigung rekommunalisiert. Der Effekt: Einsparungen von 10 bis 20 % durch den Wegfall ergänzender Sozialhilfe, höhere Einkommen- und Umsatzsteuer, weniger Wegzug usw. Dies spricht eine deutliche Sprache.

Insofern habe ich bisher noch nicht erlebt - Herr Gürth und andere, die das unterstellt haben -, dass privatwirtschaftliche Unternehmen ein Highlight gesetzt hätten, dass also permanent die Gebührenspirale nach unten gedreht würde. Ich habe bisher nur das Gegenteil erlebt.

Hatte sich die SPD-Fraktion noch im Januar für eine Rücknahme der verschärften Subsidiaritätsklausel ausgesprochen, findet sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf dazu nichts wieder. Im Gegenteil wird die Begrenzung der wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Unternehmen durch die vorgeschlagene Regelung des § 123 Abs. 1 der Gemeindeordnung aus unserer Sicht weiter verschärft und die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Kommunalvertretung werden unzulässig eingeengt.

Gerade im Punkt der Sicherung der Rechte der kommunalen Vertretungen weisen die vorgeschlagenen Regelungen eine erhebliche Schieflage auf. Wenn die Sicherstellung öffentlicher Daseinsvorsorge im Wesentlichen den öffentlichen Zweck zur wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen darstellt, dann sind die demokratischen Teilhabe- und Entscheidungsbedingungen der kommunalen Vertretungen sicherzustellen und nicht zu vernachlässigen.

Der Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/489 hatte zur Öffnung des Örtlichkeitsprinzips keine Regelungen enthalten, auch wenn in der Debatte richtigerweise diese Frage von meinem Fraktionskollegen Herrn Thiel und auch von Ihnen thematisiert wurde.

Die nunmehr postulierten Bedingungen zur Öffnung des Örtlichkeitsprinzips verkennen die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Vertretungen der betroffenen Kommunen. Genau hierin liegt ein Knackpunkt. Wenn also ein Unternehmen in mehreren Kommunen tätig sein kann, ist zu klären, welchen Einfluss die kommunalen Vertretungen der betroffenen Kommunen auf die Leistungserbringung und die Kosten des überörtlich agierenden Unternehmens ausüben können.

Wie soll die Berücksichtigung der Wirtschaftskraft der später Beitragspflichtigen erfolgen? Welche Entscheidungskompetenz verbleibt in den Fällen, wenn die Kommunalvertretung Abweichungen vom Kostendeckungsprinzip auf der Grundlage eines begründeten öffentlichen Interesses beschließt? Oder: Wie werden bürgerschaftliche Rechte hinsichtlich der Überprüfung kommunaler Gebühren und Entgelte sichergestellt? - Es gäbe noch einige Fragen mehr, die aufgrund der Kürze der Zeit nur im Ausschuss zu behandeln sind.

Die Linkspartei.PDS spricht sich für eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und - das wird Sie nicht wundern - in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Mitberatung aus - auch deswegen, weil natürlich zumindest von Herrn Miesterfeldt hier dargestellt worden ist, dass in einer Frage derzeit zwei Aussagen nebeneinander stehen. Ich denke, hierzu sollte schon eine Nachfragemöglichkeit gegeben sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke sehr, Herr Grünert. - Herr Miesterfeldt, möchten Sie noch sprechen? - Bitte schön.

Nur ganz kurz zum Verfahren. Sehr geehrter Herr Kollege Kosmehl, für die Gründlichkeit der Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf garantiert aus meiner Sicht die personelle Zusammensetzung des Innenausschusses und für die Zügigkeit die Beteiligung der FDP, weil ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass die FDP in diesem Lande etwas tut, was Kommunen oder ihre Unternehmen schädigen könnte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Gürth, CDU)

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/697. Einer Ausschussüberweisung als solcher stand nichts im Wege. Es ist die Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung beantragt worden. Dazu gibt es keinen Widerspruch.

Dann müssen wir noch darüber abstimmen, ob eine Mitberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stattfinden soll. Wer der Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die beiden Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Gesetzentwurf wird damit ausschließlich im Innenausschuss beraten. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf - -

(Herr Miesterfeldt, SPD: Wir müssten noch die Überweisung in den Innenausschuss beschlie- ßen!)

- Das werden wir tun. Wer also der Überweisung in den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf nunmehr rechtssicher in den Innenausschuss überwiesen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz