Protocol of the Session on June 14, 2007

Diese Vorschläge sind als Ergebnis aus der Arbeit einer Projektgruppe hervorgegangen, an der sowohl andere Ressorts als auch Mitglieder des Geschäftsbereiches und des Personalrates beteiligt waren. Die Mitarbeiter der Projektgruppe haben mit breiter Mehrheit den Vorschlag, der dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, gebilligt.

Ich möchte an dieser Stelle auch nicht verschweigen, dass die zur Schließung vorgeschlagenen Standorte nicht die einzigen Standorte sind, die auf dem Prüfstand standen. Das bedeutet: Im Ergebnis der Arbeit der Projektgruppe hat man sich bewusst für den Erhalt der Standorte des Landgerichts Dessau, der Staatsanwaltschaft in Dessau, des Arbeitsgerichtes in Stendal und des Sozialgerichtes in Dessau entschieden.

Es wurde festgestellt, dass wirtschaftliche und strukturpolitische, aber auch raumordnerische Gründe dafür sprechen, die Zukunftsfähigkeit dieser Gerichtsstandorte festzustellen und damit auch den Aspekten der Bürgerfreundlichkeit Rechnung zu tragen.

Die Zustimmung dieses Hohen Hauses vorausgesetzt, erhält Sachsen-Anhalt im Ergebnis der Strukturreform eine Gerichtsorganisation, die langfristig in der Lage ist, den Herausforderungen an eine moderne und effektive rechtsprechende Gewalt gewachsen zu sein.

Es wird gelingen, den Grundsatz „Schnelles Recht ist gutes Recht“ umzusetzen. Angesichts der Veränderungen der Realität - ich habe bereits auf den erheblichen Rückgang der Eingangszahlen verwiesen - wird damit auch dem Beitrag der Justiz zur Haushaltskonsolidierung Rechnung getragen.

Lassen Sie mich kurz auf die zu schließenden Standorte im Einzelnen eingehen. Bei den Amtsgerichten Hettstedt und Osterburg sieht man nach meiner Auffassung besonders deutlich, wie schwierig es ist, mit nur zwei oder drei Amtsrichtern die Bandbreite der gerichtlichen Rechtsprechung abzudecken. Die Kollegen müssen sowohl zivilrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten als auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bearbeiten. Sie sind allerdings auch Strafrichter. Sie sind Jugendstrafrichter und sie müssen Bußgeldsachen bearbeiten.

Das bedeutet einen höheren Aufwand. Man muss auch berücksichtigen, dass nach den aktuellen Zahlen für das Jahr 2006 die Eingangszahlen weiter rückläufig sind.

Um vielleicht auch einmal die entsprechenden Benchmarks anzuführen: Im Bundesdurchschnitt hat ein Amtsgericht etwa 180 000 Gerichtseingesessene. Die beiden Amtsgerichte in Osterburg und in Hettstedt würden perspektivisch nur noch 26 000 bzw. 35 000 Gerichtseingesessene haben. Sie liegen also erheblich unter dem Bundesdurchschnitt.

Ähnliches ist für den Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit zu sagen. Man hatte sich Anfang der 90er-Jahre für sechs Standorte entschieden. Seit dieser Zeit haben sich die Verfahrenszahlen halbiert. Wenn man berücksichtigt, dass der vorliegende Entwurf die Reduzierung von sechs auf vier Standorte vorsieht, bedeutet das, dass nicht einmal der Rückgang der Verfahren institutionell umgesetzt wird.

Insgesamt können wir heute eine unterdurchschnittliche Belastung feststellen. Auch die Tatsache, dass sich eine Vielzahl von Arbeitsrichtern mittlerweile bereit erklärt hat, die Sozialgerichtsbarkeit zu unterstützen, bedeutet nicht eine Strukturveränderung, sondern lediglich eine vorläufige Maßnahme, die die Notwendigkeiten der Justiz in Sachsen-Anhalt tatsächlich berücksichtigt.

Im Ergebnis wird es uns gelingen, die Kosten, die beispielsweise durch die unzureichende Nutzung von Immobilien entstehen, zu senken.

Eines möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen: Den häufig vorgetragenen Bedenken, was die Bürgerfreundlichkeit und die Bürgernähe betrifft, kommt der Gesetzentwurf dadurch entgegen, dass die Vorhaltung von Rechtsantragsstellen und die Durchführung auswärtiger Gerichtstage ausdrücklich vorgesehen sind. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger werden auch künftig ortsnah Rechtsschutz erhalten können.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, der Vorschlag, das Sozialgericht in Stendal zu schließen, stößt auf besondere Bedenken. Ich kann mich dieser Diskussion dennoch guten Gewissens stellen, weil unser Vorschlag sowohl aus justizfachlichen als auch aus haushalterischen Gründen alternativlos ist.

Das Sozialgericht Stendal ist neben den Gerichten in Aurich, Fulda und Stralsund das kleinste Sozialgericht in Deutschland. Der Geschäftsanfall beträgt weniger als 10 % des gesamten Geschäftsanfalls der Sozialgerichtsbarkeit in unserem Land.

Wenn man die Entwicklung gerade auch in den letzten Jahren, in denen wir einen Anstieg der Verfahrenszahlen für die Sozialgerichtsbarkeit insgesamt feststellen müssen, vergleicht, stellt man fest, dass es einen solchen Anstieg der Verfahrenszahlen beim Sozialgericht in Stendal nicht gibt.

Im Übrigen werden sich mit einer Verlagerung zum Sozialgericht Magdeburg die Wegebeziehungen für viele Gerichtseingesessene nicht verschlechtern, sondern verkürzen. - Entschuldigung!

(Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb räuspert sich und hustet)

Möchten Sie den Rest Ihrer Rede zu Protokoll geben? - Das wäre vielleicht besser. Wenn es nicht geht, geben Sie es zu Protokoll.

Ich würde den Rest gern zur Protokoll geben. Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen)

(Zu Protokoll:)

Für die anderen Bewohner der nördlichen Landkreise Sachsen-Anhalts ist vorgesehen, in Stendal eine Rechtsantragstelle vorzuhalten und auswärtige Gerichtstage durchzuführen.

Zum Verwaltungsgericht Dessau. Das Verwaltungsgericht Dessau ist mit Abstand das kleinste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geschäftseingänge haben zwischenzeitlich ein so niedriges Niveau erreicht, dass eine adäquate Auslastung des vorhandenen Personals nicht mehr gewährleistet ist. Gingen im Geschäftsjahr 1998 noch 2 105 Verfahren ein, waren es im Jahr 2006 nur noch 933. Dies zeigt einen Trend, der sich auch in den nächsten Jahren nicht umkehren wird.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu den haushalterischen Auswirkungen der Reform sagen. Die umfassenden und sehr detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Gerichtsstrukturreform haben zu dem Ergebnis geführt, dass nach Umsetzung der Reform in zehn Jahren mindestens 17 Millionen € eingespart werden können.

Diese Summe könnte sich noch steigern, wenn es gelingt, die aufzulösenden Behörden, die in Halle angegliedert werden sollen, zumindest teilweise im dortigen Justizzentrum unterzubringen. Insoweit finden zurzeit ergänzende Untersuchungen im Justizzentrum Halle statt, die nach den bisherigen Erkenntnissen durchaus vielversprechend sind.

Eine gute Justiz zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie die kleinsten Gerichte Deutschlands vorhält, sondern Kräfte bündelt, Organisationsstrukturen vorhält, die erforderliche Spezialisierungen ermöglicht und Verfahren mit hoher Qualität zügig durchführt. Genau das hat der vorliegende Gesetzentwurf zum Ziel.

Wir wünschen der Ministerin, dass sie bis zur Aussprache im Ausschuss wieder zu Stimme kommt.

(Heiterkeit)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Die Aussprache eröffnet die Abgeordnete Frau Tiedge für die Fraktion der Linkspartei.PDS. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einiger Zeit wurden durch das MDR-Fernsehen die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt in die Justiz unseres Landes widerspiegelten. Das Ergebnis war erschreckend; denn ein Anteil von mehr als 90 % der Befragten hatte kein Vertrauen in die Justiz des Landes.

Nun kann man dieses Ergebnis leichtfertig damit abqualifizieren, dass sich hauptsächlich nur die an der Umfrage beteiligt hätten, die bisher schlechte Erfahrungen mit der Justiz gemacht hätten, wie zum Beispiel aufgrund ei

nes verlorenen Verfahrens. Aber so einfach kann und darf man es sich nicht machen.

Die Bürgerinnen und Bürger erleben spürbare Veränderungen in der Justiz in der Regel nur im Zusammenhang mit der Zusammenlegung und Schließung von Gerichtsstandorten und der damit verbundenen Tatsache, dass sich ihr Rechtszugriff erschwert hat.

Noch ist die letzte Justizreform nicht zu Ende gebracht worden, noch sind die Folgen nicht wirklich analysiert worden, noch liegen keinerlei Zahlen vor, wie sich diese Reform kostenmäßig ausgewirkt hat. Deshalb ist an dieser Stelle wohl die Frage berechtigt, warum die jetzige Landesregierung wiederum den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Dadurch ist wohl ein Stolpern oder sogar ein Sturz vorprogrammiert.

Zunächst kann man doch erwarten, dass im Zusammenhang mit der alten Reform folgende Fragen beantwortet und ausgewertet werden sollten:

Hat es überhaupt Kostenersparnisse gegeben und wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch sind die Kosten für notwendige Sanierungsarbeiten für noch bestehende Zweigstellen? Wann können diese geschlossen werden, da zum Teil an den aufnehmenden Gerichten noch umfangreiche Umbauarbeiten notwendig sind?

Aber weitaus wichtiger ist aus unserer Sicht die Frage: Was hat die Reform für den Rechtsuchenden gebracht? Hat sie wirklich zu mehr Bürgernähe geführt? - Anscheinend nicht.

Statt die Ergebnisse der alten Justizreform dahin gehend zu prüfen, wie sinnhaft, wie zweckmäßig, mit welchen Auswirkungen - fachlich und gesellschaftlich - die Schließung bzw. Zusammenlegung von Gerichtsstandorten verbunden ist, wurde erneut eine Schablone mit Kriterien erarbeitet, die weitere und vor allem neue Veränderungen in der Gerichtslandschaft zur Folge hat. Gleichzeitig wird mit dem Damoklesschwert der Haushaltslage gedroht.

Wir halten das für den falschen Weg, obwohl - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - wir uns nicht einer Evaluierung mit dem Ziel der Behördenumstrukturierung verschließen. Dieser können wir aber nur unter dem Blickwinkel einer wirklich raumordnerischen Wirkung in der Fläche, einer substanziellen, qualifizierten, inhaltlichen Verbesserung der Arbeit und effektiver finanzieller Einsparungen zustimmen.

Ich will heute nur auf einige wenige konkrete Dinge des Gesetzentwurfs eingehen. Weitere Details behalten wir uns für die Ausschussberatung vor.

Erstens. Das Verwaltungsgericht in Naumburg soll geschlossen werden, und das, obwohl im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe festgestellt wird, dass eine Zusammenlegung der Verwaltungsgerichtsstandorte Dessau und Halle im Justizzentrum Halle aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, auch wohl wissend, dass das Verwaltungsgericht Dessau mit die kürzesten Verfahrenslaufzeiten verzeichnet.

Zweitens. Frau Justizministerin Kolb teilt in einer Presseerklärung mit, dass die hoch belasteten Sozialgerichte Sachsen-Anhalts infolge des stark gestiegenen Geschäftsanfalls verstärkt werden. Zitat:

„Auf die hohe Belastung wird mit Neueinstellungen, Versetzungen und Abordnungen aus allen Gerichtsbarkeiten reagiert.“

Aber gilt das nicht auch für das Sozialgericht in Stendal, dessen Schließung geplant ist? Wollen wir all den ALG-II-Empfängern zumuten, sich auf den Weg nach Magdeburg zu begeben? Rechtsantragsstellen oder Gerichtstage sind dabei keine Alternative. In Ländern, in denen sie existieren, werden sie gerade wieder abgeschafft.

Konkrete Zahlen hinsichtlich des Geschäftsanfalls für die einzelnen Sozialgerichte, auf die eine von mir gestellte Kleine Anfrage abzielt, werden hierüber sicherlich Klarheit schaffen.

Drittens. Nun haben wir auch noch zwei kleine Amtsgerichte in Osterburg und Hettstedt, die von der Schließung betroffen sind, zwei Amtsgerichte, die nachweislich bürgernah und qualitativ ausgezeichnet arbeiten. Den Vergleich hinsichtlich erfolgreich angefochtener Urteile brauchen beide Gerichte nicht zu scheuen. Die überwiegende Anzahl der dort gefassten Urteile hatte auch nach Rechtsmitteln Bestand.

Das Amtsgericht Eisleben könnte das in einem guten baulichen Zustand befindliche Amtsgericht Hettstedt nur nach umfangreichen Sanierungsarbeiten aufnehmen. Hinzu kommen die vielen zu bearbeitenden Betreuungssachen. Eine Verlegung nach Eisleben würde für die Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen.

(Zustimmung von Herrn Gebhardt, Linkspar- tei.PDS)

Viertens. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der größte Landkreis Sachsen-Anhalts, der Landkreis Harz, zu einem weißen Behördenfleck zu entwickeln droht. Nach dem Finanzamt steht nun auch das Arbeitsgericht zur Debatte. Und was wird mit der Staatsanwaltschaft? Dazu haben wir bisher auch noch nichts gelesen.

(Herr Stahlknecht, CDU: Zweigstelle!)

Was bezweckt die Landesregierung damit? Statt diesen Kreis als Modellregion zu entwickeln und zu stärken, wird genau das Gegenteil getan. Das ist nicht nachzuvollziehen.