Protocol of the Session on June 14, 2007

Was bezweckt die Landesregierung damit? Statt diesen Kreis als Modellregion zu entwickeln und zu stärken, wird genau das Gegenteil getan. Das ist nicht nachzuvollziehen.

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, Linkspar- tei.PDS)

Fünftens. Nahezu unberücksichtigt bei der geplanten Justizreform bleibt die soziale Situation der Justizangestellten und Beamten. Aber als Justizministerin hat man gerade auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, insbesondere wenn viele Angestellte und Richter Frauen sind.

Vielfach wird in diesem Land geklagt, dass gut ausgebildete junge Frauen unser Land verlassen. Junge Frauen bleiben hier, wenn sie sich für Beruf und Familie entscheiden können. Lange Anfahrtswege sind dabei der schlechteste Weg und ich glaube, das ändern auch Rufbusse und Busbibliotheken nicht.

Sechstens. Auch das Problem, dass wir hier fast ausschließlich über landeseigene Immobilien sprechen, wird thematisiert werden müssen. Nennen Sie uns bitte einen Investor, der bisher ein Amtsgericht gekauft hat. Ich glaube, der Wunsch nach einem Erlebnisurlaub in einem ehemaligen Gericht hält sich arg in Grenzen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Herr Stahlknecht, CDU: Kommt drauf an!)

Wir werden den Gesetzentwurf natürlich an die Ausschüsse überweisen, uns aber sehr kritisch mit dem Gesetzesvorhaben auseinander setzen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Herr Tullner, CDU: Das machen wir doch alle!)

Danke, Frau Tiedge. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal der Befürchtung entgegentreten, der Ministerin wäre die Gerichtsstrukturreform im Halse stecken geblieben. Ich denke, es war nur ein zeitweiliges sprachliches Versagen.

Meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen traf sich in Dessau alles, was in der Justiz Rang und Namen hatte, auch Vertreter des Hohen Hauses waren dabei. Die Justiz feierte sich selbst - 15 Jahre Justiz in SachsenAnhalt.

(Zuruf von Herrn Gallert, Linkspartei.PDS)

In der Tat war 1992 das Jahr, in dem die Gerichtsstruktur, wie wir sie heute noch haben, geschaffen worden ist. Nicht dass bis 1992 Stillstand in der Rechtspflege geherrscht hätte - nein, bis dahin waren alle Gerichtsbarkeiten unter einem Dach, Kreis- und Bezirksgerichte. Und das funktionierte auch,

(Zustimmung von Herrn Rothe, SPD)

- danke, Herr Rothe - und zwar, wie mancher Verwaltungsrichter, der damals an einem Kreisgericht war, meinte, gar nicht so schlecht.

Im Jahr 1992 wurde dann - so wollte es der Einigungsvertrag - damit begonnen, eigenständige Gerichtsbarkeiten zu schaffen: eine Arbeitsgerichtsbarkeit mit sechs Arbeitsgerichten und einem Landesarbeitsgericht, eine Sozialgerichtsbarkeit mit vier Sozialgerichten und einem Landessozialgericht, eine Verwaltungsgerichtsbarkeit mit drei Verwaltungsgerichten und einem Oberverwaltungsgericht, eine Finanzgerichtsbarkeit mit einem Finanzgericht und die ordentliche Gerichtsbarkeit mit vier Landgerichten und seinerzeit fast 40 Amtsgerichten.

(Herr Stahlknecht, CDU: Hört, hört!)

Es waren Goldgräberzeiten. Von Haushaltskonsolidierung wollte damals niemand etwas wissen, es war auch überhaupt nicht die Rede davon.

Die damals geschaffene Struktur ist mit der Ausnahme, dass die Zahl der Amtsgerichte im Jahr 1999 geringfügig verringert worden ist, bis heute unverändert geblieben. Aber seither hat es gravierende Veränderungen in diesem Land gegeben, Veränderungen, die sich natürlich auch auf die Justiz ausgewirkt haben.

Sachsen-Anhalt hat in erheblichen Größenordnungen Einwohner verloren - ob uns das gefällt oder nicht, es ist so - und der Trend hält leider an. Damit - die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - geht auch ein deutlicher Rückgang des Arbeitsanfalls an den Gerichten einher.

Des Weiteren ist feststellbar: Es gibt hinsichtlich der Belastung sehr große Unterschiede zwischen den Gerichtsbarkeiten, die sich heute anders darstellen als vor

zehn oder 15 Jahren, „Unwuchten“, wie wir sagen. Auch die Justiz wird heute ihren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen leisten müssen.

(Zustimmung von Herrn Stahlknecht, CDU)

Ich behaupte, dass das Ergebnis, wenn wir noch einmal die Stunde null hätten und mit dem heutigen Erkenntnisstand Gerichtsstrukturen schaffen müssten, noch ganz anders aussehen würde als das, was der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf zur Folge haben wird. Es geht um behutsame Veränderungen. Mein Kollege Stahlknecht hat schon einmal von der Laubsäge gesprochen, mit der innerhalb der Gerichtsstruktur vorgegangen worden ist und nicht etwa mit der Kettensäge. Ich denke, da ist etwas dran.

Natürlich hat der Verlust eines Gerichts für die betroffene Region nachteilige Folgen. Die von den Betroffenen vorgetragenen Bedenken sind insoweit verständlich. Die Rechtspolitiker meiner Fraktion waren bei allen Standorten, die zur Schließung anstehen, vor Ort, um sich ein eigenes Bild über die Schließungspläne der Landesregierung zu verschaffen.

Meine Damen und Herren! Ich will gern bekennen, dass ich mir einen anderen Weg gewünscht hätte, um die entstandenen Unwuchten in der Justiz auszugleichen. Eine zentrale Aussage in einem Anfang letzten Jahres entstandenen rechtspolitischen Programm meiner Partei lautete: Die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten ist ein Weg, Gerichtsstandorte in der Fläche zu erhalten.

Obwohl die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten von den Ländern im Rahmen der großen Justizreform eingefordert wurde, ist dies bundespolitisch derzeit nicht durchsetzbar. Meine Bemühungen, durch Gespräche auf Bundesebene zu erreichen, dass wir vielleicht so etwas wie eine Länderöffnungsklausel bekämen, um dann auch hier Derartiges auf den Weg zu bringen, sind leider ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt gewesen, weil es bundespolitisch dafür keine Mehrheit gibt.

Solange wir aber Justiz in den herkömmlichen Strukturen - jede Gerichtsbarkeit für sich - vorhalten müssen, kommen wir nicht umhin, einzelne kleine Fachgerichte zur Disposition zu stellen. Insoweit ist das, was jetzt von der Landesregierung vorgeschlagen wird, eine notwendige Anpassung innerhalb des Systems.

Um aber die Justiz wirklich zukunftsfähig zu gestalten, um sie moderner, verständlicher, transparenter und eben auch kostengünstiger zu machen, bedarf es noch sehr grundlegender Veränderungen. Insoweit zitiere ich noch einmal aus diesem rechtspolitischen Programm der SPD und komme damit zum Schluss:

„Unser Ziel ist es, die historisch gewachsene Unübersichtlichkeit der verschiedenen Gerichtszweige, -instanzen und -verfahrenszugänge und Rechtsmittelmöglichkeiten durch Vereinheitlichung und Straffung zu überwinden.“

Das ist aus heutiger Sicht zwar schwer vorstellbar, als Politiker darf man aber Visionen haben. An dieser Vision halte ich fest. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Dr. Brachmann, für den Redebeitrag. - Für die FDP-Fraktion wird nun der Abgeordnete Herr Wolpert sprechen.

Zuvor haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Winckelmann-Gymnasiums in Seehausen in der Altmark begrüßen zu können. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Brachmann, ich hätte es nie gewagt, das Sprichwort in Bezug auf den Hals der Ministerin anzubringen, schon gar nicht bei diesem Gesetz. Ich möchte davon also Abstand nehmen.

(Frau Mittendorf, SPD: Mut! - Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS: Stimmt doch!)

Je intensiver ich den Gesetzentwurf aber gelesen habe, desto weniger war ich davon überzeugt, dass eine so umfassende Neuordnung der Gerichte derzeit wirklich notwendig ist. Sie haben es selbst gerade gesagt: Eine Flexibilisierung der Gerichte und womöglich einen Erhalt von Gerichtsstandorten im ländlichen Raum - ich glaube übrigens nicht, dass das die Folge sein wird - erreichen Sie mit diesem Gesetz nicht.

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Das habe ich auch nicht gesagt!)

- Ja, das haben Sie schon erkannt. Aber dann ist die Frage: Was wollen Sie denn damit erreichen? - Zumindest die FDP teilt derzeit nicht die Auffassung, dass im Bereich der Justiz, also der dritten Gewalt, allein wegen des Inkrafttretens der Kreisgebietsreform zwingend Änderungen erfolgen müssen. Über die Notwendigkeit der Einräumigkeit der Verwaltung hatten wir schon einmal diskutiert. Diese Auffassung teilen wir zumindest bei den Fachgerichten mit Sicherheit nicht.

Aber wenn ich mich frage, was das Ziel der Strukturänderungen ist, dann kommen mehrere Punkte aus der Begründung des Gesetzentwurfes in Betracht. Es war der Zielstellung zu entnehmen, dass bei der Abwägung vorrangig die Bürgernähe gewichtet werden soll, aber auch die finanziellen Einsparungen, die Spezialisierung von Richtern und der flexible Richtereinsatz. Eine konkrete Gewichtung anhand der Gerichtszweige ist aber nicht vorgenommen worden. Daran krankt es ein wenig.

Sehen wir uns einmal die Spezialisierung an. Bei dem Ziel der Spezialisierung stellt man sich erstens die Frage: Gibt es überhaupt Erkenntnisse darüber, dass wir eine fehlende Spezialisierung haben, also einen Mangel - der ist ja festgestellt worden -, der ausgeglichen werden muss? Wenn ja: Mit welchen Methoden und wo ist er festgestellt worden?

Das Zweite ist die Flexibilisierung. Fraglich ist unserer Ansicht nach, ob es zur Flexibilisierung des Richtereinsatzes notwendig ist, Gerichte zu schließen. Aufgrund der derzeit und voraussichtlich auch zukünftig steigenden Eingangszahlen bei den Sozialgerichten ist eine Verstärkung dieses Zweiges durchaus möglich. Das geschieht aber bereits durch Abordnungen und insbesondere bei den Arbeitsgerichten sogar auf freiwilliger Basis. Zumindest das hatte die Ministerin auch öffentlich gelobt.

Mir ist nicht klar, warum ein anderes Fachgericht geschlossen werden muss, damit eine Flexibilisierung herbeigeführt wird. Wenn man das Verwaltungsgericht in Dessau schließt und die Richter in das Verwaltungs

gericht Halle überführt, hat man nicht einen Richter mehr am Sozialgericht Dessau und auch nicht am Sozialgericht Halle.

(Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS: Aber mehr Fahrzeit!)

- Auch das, ja. - Der entscheidende Punkt ist: Diese Flexibilisierung bringt nichts. Durch die Schließung der Gerichte erreicht man keine Flexibilisierung.

Die Effektivität der Gerichte möchte ich auch noch einmal deutlich machen am Beispiel des Verwaltungsgerichts Dessau. Ja, das Verwaltungsgericht Dessau ist eines der kleinsten Verwaltungsgerichte in Deutschland und es ist eines der effektivsten. Die Schlussfolgerung daraus ist: Je größer man die Einheit macht, umso schlimmer wird es für den Rechtsuchenden, weil er länger warten muss.

(Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS: Ja!)

Diese Schlussfolgerung wird hier aber nicht gezogen. Im Gesetzentwurf wird geschrieben, dass stets die kleinsten Gerichte geschlossen werden sollen, ohne dass es, wie es in der Begründung heißt, darauf ankommt, wie ein Gericht hinsichtlich der Eingangs- und Erledigungszahlen sowie seiner Unterbringung im Vergleich zu anderen Gerichten abschneidet. Na, was denn nun? Da gehört dann schon ein wenig „Butter bei die Fische“, warum das passieren soll.

Bei Amtsgerichten mit drei Richtern kann ich mir noch vorstellen, dass bei der Palette an Aufgabenbereichen, die ein Amtsgericht vorhalten soll, einige Schwierigkeiten entstehen. Bei einem Verwaltungsgericht mit drei Kammern und neun Richtern und mit den besten Erledigungszahlen im Land frage ich mich: Wo ist das Problem?