Protocol of the Session on February 22, 2007

- So liberal sind Sie dann doch. - Gucken Sie sich mal die Zahl der Spielbanken an, die wir schon haben. Ich glaube, damit erübrigt sich so manche Debatte.

Der Wegfall der Einflussmöglichkeiten des Landes als derzeitigem Alleingesellschafter der Spielbankengesellschaft müsste daher möglichst weitgehend kompensiert werden. Das müssten Sie erst einmal bei einem Privaten hinkriegen.

Es müsste für den Fall der Privatisierung sichergestellt sein, dass die Zuverlässigkeit des Spielbankbetreibers und der für ihn verantwortlich Handelnden jederzeit gegeben ist. Das ist das Spannungsfeld: die Gewinnoptimierung, die Aufsicht, die Spielsucht, die Abschöpfung durch den Staat - ein Thema, das so neu auch nicht ist, denn Sachsen-Anhalt erfindet das Rad an dieser Stelle nicht neu. - Zurück zur Historie.

Der eigentliche Privatisierungsvorgang sollte nach einer positiven Entscheidung der Landesregierung im Jahr 2006 - jedenfalls theoretisch - in der zweiten Phase erfolgen. Nun hat die FDP das Glück, das Praktische nicht mit diskutieren zu müssen. CDU und SPD haben sich aber im Koalitionsvertrag vom 18. April 2006 darauf verständigt, dass eine Privatisierung der Spielbanken in Sachsen-Anhalt nicht erfolgen soll. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Grund, über den Koalitionsvertrag in diesem Punkt zu verhandeln.

Ich bin jedoch gerne bereit, sollte es erforderlich werden oder wünschenswert sein, in diesem Punkt umfassend Informationen zu geben und die sich im Zusammenhang mit einer Privatisierung der Spielbanken stellenden ordnungs- und finanzpolitischen Fragen in den Ausschüssen zu erläutern. So ist es ja auch angedacht.

Wir können aber auch über die Kabinettsvorlage vom Oktober 2005 diskutieren. Dort waren schon einige Überlegungen aufgeführt, ob und gegebenenfalls in welcher Form die von den seinerzeit tätigen Beratern Ernst & Young erstellten Unterlagen den Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden könnten; das müssen wir in den Ausschüssen noch erörtern. Ich habe eingangs erwähnt, dass „Streng vertraulich“ darauf steht.

Das hat folgenden Grund: Diese Unterlagen enthalten teils sensible und vertraulich zu behandelnde Daten, unter anderem eine Unternehmensanalyse der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH, Daten über Ertragsentwicklungen, auch an weiteren potenziellen Spielbankstandorten, sowie verschiedene Abgabenkonzepte, die bei einer Privatisierung möglich wären, also, kurz gesagt, vertrauliche Geschäftsinterna der GmbH. Dabei gilt wie im privaten Recht auch: Es muss auch eine Wahrung der Interessen derer geben, über die man dort redet.

Ich denke aber trotzdem, dass man einen vernünftigen Weg gehen kann. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bei diesem doch sehr umstrittenen Thema.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Tullner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zuruf von der SPD: Frau, Frau!)

- Entschuldigung, Frau Präsidentin. - Welche Aufregung hatten wir in den letzten Tagen um ein großes Thema! Ich habe auch einen Haufen Anrufe und sonstige Stellungnahmen bekommen. Ich habe mich ein bisschen gewundert, weil ich doch immer der Auffassung war, dass der Bereich der Spielbanken nun wirklich nicht zu den strategischen Kernkompetenzen der Landespolitik gehört. Aber ich denke, Themen sollten diskutiert werden, wenn sie auf der Tagesordnung stehen.

Ich bin den Kollegen von der FDP außerordentlich dankbar für diese sachliche Antragstellung, für die Schaffung von sachlichen Grundlagen für eine Diskussion, die es erlaubt, dieses Thema nüchtern und emotionsfrei, gewissermaßen sine ira et studio parlamentarisch zu erörtern.

Worum geht es im Kern? Es ist ein typischer Dissens zwischen Fachpolitikern, seit Jahren in diesem Hause tradiert, in diesem Fall zwischen Innen- und Finanzpolitikern. Es ist also kein Koalitionszwist. Ich will auch der guten Ordnung halber sagen, dass auch für mich der Grundsatz „pacta sunt servanda“ gilt, solange die Gremien nichts anderes beschlossen haben.

(Zustimmung von Herrn Prof. Dr. Paqué, FDP)

Auch in der CDU-Fraktion - das gebe ich freimütig und offen zu - haben wir darüber Diskussionen. Das ist wie in allen Fraktionen. Ich bin auch gern in dieser Fraktion, weil wir ein Klima haben, in dem man offen über die Dinge diskutieren kann

(Oh! und Beifall)

und auch seine Probleme und Grundlagen in die Meinungsbildung einfließen lassen kann. Schauen wir doch einmal in aller Ruhe, wohin sich die Dinge entwickeln.

Meine Damen und Herren! Der Bereich des Glücksspielwesens ist ja nicht zuletzt in den Diskussionen um den Staatsvertrag mit einer Flut von Stellungnahmen, mit denen derzeit alle überrollt werden, in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.

Mit Blick auf die Eskapaden um ein Benefizspiel im Magdeburger Stadion hatte man schon den Eindruck, dass einige Kollegen im MI auch mal gern „rauchende Colts“ spielen und alles, was nicht bei drei auf den Bäumen war, mit Strafanzeigen überhäufen wollten.

(Zustimmung bei der FDP)

Was den Schluss zulässt - für mich wenigstens -, dass wir beim nächsten Haushaltsplan einmal die Titel 526 01 - Gerichtskosten - und hier insbesondere im Einzelplan 03 einer kritischen Würdigung unterziehen sollten.

(Heiterkeit bei der FDP - Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Ich bin Ministerin Frau Kolb außerordentlich dankbar dafür, dass sie mit der Juristen oft innewohnenden wohltuenden Nüchternheit diese Vorgänge richtig eingeordnet hat.

Meine Damen und Herren! Die Korrelation von Kanonen und Spatzen ist noch nie zum Nutzen handelnder Personen gewesen. Auch im Spielbankenbereich geht es letztlich um die Frage der Legitimation staatlicher Regelungskompetenz, hier im Kontext finanzpolitischer Realitäten. Deswegen sage ich ganz klar: Es kann nicht sein, dass wir 161 000 € für ein Gutachten ausgeben, um es anschließend in der Versenkung - im Panzerschrank oder wo auch immer - verschwinden zu lassen. An dieser Stelle sind wir als Parlament gefragt und das fordern wir mit diesem Antrag auch ein.

Ich bin den Beteiligten, auch den Ministern, außerordentlich dankbar dafür, dass sie uns einen offenen Diskurs angeboten haben, auf den wir in beiden in Rede stehenden Ausschüssen gern zurückkommen werden. Denn zwischenzeitlich ist mir mit Blick auf die im Raume stehenden Denk- und Handlungsverbote dieses schöne Gedicht vom „Ende der Kunst“ in den Sinn genommen, mit dessen Wortlaut ich meinen Beitrag beenden möchte - es ist schon spät, deswegen erlaube ich mir jetzt diese poetische Ader -:

„Du darfst nicht, sagt die Eule zum Auerhahn, du darfst nicht die Sonne besingen. Die Sonne ist nicht wichtig. Der Auerhahn nahm die Sonne aus seinem Gedicht. Du bist ein Künstler, sagte die Eule zum Auerhahn. Und es ward schön finster.“

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Tullner. - Für die Linkspartei.PDS spricht Herr Grünert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Finanz- und im Innenausschuss die Ergebnisse der Studie zur Privatisierung der Spielbanken vorzustellen. Diesem Ansinnen schließt sich die Fraktion der Linkspartei.PDS inhaltlich an.

Dabei geht es unserer Fraktion im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht um den eventuellen Vollzug der Veräußerung der beiden Spielkasinos als Konsolidierungsbeitrag für den Landeshaushalt. Nein, unser prinzipieller Ansatz sind nicht die fiskalischen, sondern tatsächlich die inhaltlichen Intentionen, welche ein Staatsmonopol auch bei den Spielbanken begründen. Die Spielbanken, der Staatsvertrag über das Glückspielwesen oder die Oddset-Sportwetten haben ein wesentliches inhaltliches Ziel, nämlich die Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht, den Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften seitens der Wettanbieter sowie den Schutz vor irreführender Werbung.

Das, meine Damen und Herren, waren die Hauptintentionen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 in den Bereichen Sportwetten und Lotterien und so, denke ich, auch übertragbar auf den Glückspielbereich. Das ist auch der Ansatz zur Beurteilung eines möglichen Verkaufs der Spielbanken.

Die Aussage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols e i n geeignetes Mittel zur Bekämpfung der mit Wetten und Glücksspielen verbundenen Gefahren ist, stimmen wir zu. Es entspricht der Annahme, dass eine Marktöffnung zu einer erheblichen Ausweitung von Wett- und Glücksspielangeboten und diese Ausweitung auch zu einer Zunahme von suchtbeeinflusstem Verhalten führen würde.

Deshalb muss der Gesetzgeber sein Vorgehen konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wett- und Spielsucht, der Steuerung und Kontrolle des Spielbetriebs sowie der Begrenzung der damit verbundenen Leidenschaften ausrichten. Fiskalische Interessen des Staates scheiden zur Rechtfertigung der Errichtung eines staatlichen Monopols aus. Eine Abschöpfung von Mitteln aus dem Glücksspiel für Gemeinwohlinteressen ist nur ein Weg zur Suchtbekämpfung, jedoch nicht ein selbständiges Ziel.

Aus diesem Grund macht es nun wirklich keinen Sinn, dass der Landtag sich einerseits für die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols ausspricht, andererseits bezüglich der Spielbanken jedoch die Privatisierung anstreben sollte. Das hat mit Logik nun weiß Gott nichts zu tun.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Zum eigentlichen Inhalt von Spielbanken. Derzeit hält das Land als alleiniger Gesellschafter der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH eine Beteiligung von 2,6 Millionen €. Laut Einzelplan 13 Kapitel 13 20 ist für das Jahr 2007 eine Spielbankenabgabe in Höhe von 3 Millionen € eingestellt. Davon sollen den Kommunen rund 700 000 € zufließen.

Seit dem Jahr 2002 ist ein erheblicher Rückgang der Einnahmen aus der Spielbankenabgabe von 6,7 Millionen € auf die bereits genannten 3 Millionen € zu verzeichnen. Offensichtlich konnte durch eine gezielte Prävention, aber auch aufgrund der Einkommenssituation der Bedarf an Glücksspielen gesenkt werden. Das ist aus der Sicht der Suchtbekämpfung positiv.

Bei einer Privatisierung der Spielbanken würde sich der Gewinn für die Landeskasse aus dem Verkaufserlös um mögliche Personalkosten, Abfindungen und Ähnliches sowie die Kosten des Gutachtens verringern. Die Landesregierung führte auf die Kleine Anfrage des Ab

geordneten Herrn Krause in Drs. 4/6874 aus - ich zitiere -:

„Über den Weg der Privatisierung würde sich ein attraktives Angebot ergeben, da sich mithilfe der verbesserten Nutzung der Potenziale der Einnahmesteigerung und Kostensenkung auch Einnahmeverbesserungen für das Land über die Spielbankenabgabe erzielen lassen.“

Meine Damen und Herren! Das steht in eklatantem Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Sinne verstehe ich auch Ihre Ausführungen in der „Volksstimme“ vom 13. Februar 2007, Herr Tullner. Für Sie zählt in erster Linie die klingende Münze in der Landeskasse. Da sind Ihre Kollegen im Bundestag ein Stückchen weiter. Sie stellen sich der Aufgabe der Bekämpfung der Spielsucht im Computerspielebereich oder in den Medien. Aber auch im Glücksspiel generell sind sie weiter, sollen sie auch weiter sein. Aber ich denke, das wäre auch ein Ansatz zum Nachdenken.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS wird sich der Darstellung des Gutachtens in den genannten Ausschüssen nicht verweigern. Wir befürchten jedoch, dass die Zielrichtung des Gutachtens nicht in der Suchtbekämpfung besteht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Herr Grünert. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Fischer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Dr. Hüskens, als ich Ihren Antrag, der als Drs. 5/519 vorliegt, in die Hand bekam, habe ich ein wenig vor mich hin schmunzeln müssen, weil mir klar wurde, weshalb sie ihn gestellt haben, und - ich sage es einmal so - weil Sie es auch nicht so einfach haben mit Ihren Kollegen.

Da war zunächst am 13. Februar 2007 ein recht groß aufgemachter Artikel in der „Volksstimme“. Dicke Überschrift: „Tullner: 100 000 € teures Gutachten schmort im Panzerschrank“.

(Herr Tullner, CDU: Das war noch zu wenig!)

Nun wissen wir heute: Der Finanzminister hat überhaupt keinen Panzerschrank.