Protocol of the Session on February 22, 2007

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/519

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Oktober 2004 hat der Finanzausschuss über die Privatisierung der Spielbanken unseres Bundeslandes diskutiert und die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eröffnet, dies im Rahmen des Doppelhaushaltes 2005/2006 umzusetzen. Wir haben damals sogar Verkaufserlöse eingestellt. Der Finanzausschuss ist von Natur aus ein optimistischer Ausschuss.

Die Landesregierung hat im Jahr 2005 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Wege, Probleme und Chancen einer Privatisierung der Spielbanken bzw. der Spielbankenkonzessionen aufzuzeigen. Das Gutachten ist vor der Wahl nicht mehr veröffentlicht worden. Ich gehe einmal davon aus, dass man mit den Beratungen noch nicht fertig war.

(Herr Dr. Thiel, Linkspartei.PDS, lacht)

Ich möchte nicht verhehlen, dass es hierzu zwischen dem Innenressort und dem Finanzressort durchaus unterschiedliche Auffassungen gab.

Mit der Koalitionsvereinbarung wurde diesen Überlegungen dann nach der Wahl ein jähes Ende gesetzt. Ich bin zwar überrascht, dass ich im Nachhinein den Autor dieser Passage des Koalitionsvertrages nicht mehr ausmachen kann. Aber sie steht nun einmal in dieser Ver

einbarung. Da ihr beide Parteien zugestimmt haben, gehe ich davon aus, dass man zumindest zum damaligen Zeitpunkt dieser Auffassung war.

Wie ich jetzt der Presse entnehmen konnte, scheint dies aber nur ein vorläufiges Ende der Diskussion gewesen zu sein; denn sowohl Minister Hövelmann als auch Minister Bullerjahn haben sich für ihre Ressorts inzwischen doch offen zu der entsprechenden Diskussion geäußert. Auch die Fraktionen der SPD und der CDU haben in den Medien positiv zu einem entsprechenden Vorhaben Stellung genommen.

Ich kann durchaus verstehen, dass es die eine oder andere kritische Stimme gibt. Ich glaube, es gibt in jeder Partei Vertreter, die sagen, man wisse nicht, ob man eine Spielbank privatisieren müsse. Die gängige Argumentation lautet, dass der Staat in diesem Bereich unbedingt die ungehemmte Spielsucht, die uns alle immer überfällt, bremsen und kontrollieren müsse. Als Liberale bin ich nicht ganz der Auffassung, dass der Staat die Spielbanken dann auch betreiben muss; er muss sie kontrollieren.

Ich weiß nicht, ob es richtig ist, dass der Staat die Einnahmen ins Staatssäckel fließen lässt. Wir haben vor kurzem in Magdeburg eine interessante Diskussion über einen anderen Bereich erleben können. Es ging nicht um das Glücksspiel und um die Spielbanken, sondern um den Wettbereich. Dort konnte man sehen, wohin ordnungspolitische Ansätze führen können, wenn private Anbieter eine Konkurrenz für die eigenen Einnahmen darstellen.

Als Liberale sehe ich an dieser Stelle ohnehin ein Grundproblem, das den gesamten Glücksspielbereich betrifft. Das zieht sich auch durch die Diskussionen, die wir derzeit in dem Bereich Lotto und in dem Bereich Sportwetten führen. Wahrscheinlich schielen wir auf der einen Seite nach den Einnahmen, die wir relativ häufig schon für Vorhaben in den Bereichen Soziales, Kultur und vor allem Sport verausgabt haben. Diese Vorhaben liegen uns allen am Herzen und dort würden die Gelder gegebenenfalls fehlen. Auf der anderen Seite besteht natürlich der staatliche, hoheitliche Auftrag darin, dafür Sorge zu tragen, dass die Spielleidenschaft der Menschen in unserem Land möglichst kanalisiert und gedämpft wird.

Wir als Liberale werden selbstverständlich nicht verlangen, dass auf alle Einnahmen verzichtet wird, die in diesem Bereich erzielt werden können. Ich glaube, das würde in diesem Bundesland inzwischen auch niemand mehr fordern. Aber wir fänden es außerordentlich sinnvoll, wenn das Gutachten, das erarbeitet worden ist, den beiden zuständigen Ausschüssen, den Ausschüssen für Inneres und für Finanzen, vorgestellt würde.

Ich hoffe, dass wir offen und auch ergebnisoffen darüber diskutieren können, welche Möglichkeiten und welche Risiken damit verbunden sind, wenn die Spielbanken in unserem Bundesland, die in wirtschaftlicher Hinsicht auch sehr unterschiedlich dastehen, privatisiert würden, und ob es tatsächlich Potenzial für einen anderen Standort gibt. Dann können wir uns ein Bild davon machen, ob die Erlöse heute noch erzielt werden können und welche Schwierigkeiten eine derartige Privatisierung mit sich bringt.

Vielleicht kann man im Rahmen einer Anhörung auch einmal die Kollegen aus Niedersachsen befragen, die diesen Weg vor kurzem gegangen sind, sodass man dann zu einer fundierten Meinung in den beiden Aus

schüssen kommen und dem Landtag eine Empfehlung geben kann, wie zukünftig in diesem Bereich vorgegangen werden soll. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke für die Einbringung, Frau Dr. Hüskens. - Für die Landesregierung spricht der Finanzminister Herr Bullerjahn. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Hüskens, ich bin Ihnen für die sehr faire Einbringung dankbar. Ich möchte kurz aus dem Nähkästchen plaudern. Ich habe eigentlich schon lange mit diesem Antrag gerechnet.

(Herr Prof. Dr. Paqué, FDP: Darauf gehofft!)

Ich glaube, ich verrate da kein Geheimnis, Herr Professor Paqué. Wir hatten ein sehr gutes persönliches und faires Gespräch bei der Amtsübergabe. Sie haben mich damals schon gefragt, ob ich anwesend gewesen sei, als dieser Passus formuliert wurde. Meine Verwunderung will jetzt ich nicht weiter erläutern. Spätestens seit dem Haushaltsbeschluss über eine Zukunftsstiftung hält sich mein Drang - der Ihre war aus verständlichen Gründen noch größer - in Grenzen.

Ich will nicht verhehlen, dass die Gespräche in den letzten Monaten so waren, wie es letztens jemand erzählt hat. Sie fanden aber auf einer Ebene statt, die zeigte, dass man sich um das Thema gekümmert hat. Das kann ich auch für den Innenminister sagen. Dabei wurden die anderen Aspekte in der Diskussion immer mit berücksichtigt.

Sie sind anscheinend eine glückliche Fraktion, wenn Sie die Diskussion über die Spielsucht und über diesbezügliche Probleme völlig außen vor lassen können. So etwas gibt es bei Ihnen offensichtlich überhaupt nicht. Sie sind dagegen völlig immun. Glücklich, wer das von sich und von denjenigen, die er vertritt, behaupten kann.

(Lachen bei der FDP)

Ich will damit sagen: Diejenigen, die das damals geschrieben haben, haben sich das nicht leicht gemacht. Deswegen ist es richtig - damit will ich den Bogen schlagen zu dem, was ich in fachlicher Hinsicht sagen will -, dass man darüber redet.

Eines noch vorweg: Ich war irritiert und überrascht, als ich hörte, ich hätte einen Panzerschrank, in dem Papiere schmoren, die aus einer Zeit stammen, in der ich noch andere Funktionen hatte. Beruhigt war ich dann, als ich erfuhr, dass diejenigen, die damals einen besseren Zugang hätten haben müssen, auch nichts davon wussten.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

- Herr Tullner, ich hätte Sie jetzt gar nicht angesprochen.

(Heiterkeit)

Es wäre mir jetzt völlig fremd gewesen, dass ich Sie damit meinen könnte. Aber da Sie es schon mal angesprochen haben: Ich weiß, dass das eine komplexe Materie ist. Ich habe mir das Gutachten angeschaut. Ich war nur verwundert, dass da „Streng geheim“ darauf stand. Aber ich denke, man kann das so beraten - ich komme nachher noch einmal darauf zurück -, dass es

der Gesellschaft nicht schadet, aber das Anliegen umfassend beraten wird.

Die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH und deren mögliche Privatisierung ist in den letzten Jahren - ich habe es ja angesprochen - mehrfach erörtert worden. Im Mittelpunkt standen und stehen die Fragen, ob einerseits nach einer Privatisierung der glückspielrechtliche Standard in Sachsen-Anhalt unverändert gewährleistet werden kann und ob andererseits mit einer Privatisierung die bestehende Nachfrage der Bevölkerung nach dem Spielen in der Spielbank unter Beachtung der Suchtprävention besser erfüllt werden kann, wie auch immer man so etwas misst.

Entsprechend dem Beschluss des Landtages zum Haushaltsgesetz 2005/2006 - Einzelplan 13 Kapitel 13 20 Titel 133 04; dort genau stand es drin - sollte die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH veräußert werden. Ich bin den Verdacht nie los geworden, dass man diese Zahl hineingeschrieben hat in der Hoffnung, es hilft bei der Haushaltsaufstellung, dass zum anderen jedoch schon die Absicht dahinter stand, dass man das Geld auch bekommt. Der Landtag veranschlagte einen Betrag von 18 Millionen €. Zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses beauftragte die vormalige Landesregierung am 1. Februar 2005 das Ministerium der Finanzen mit der Vorbereitung des Verkaufs der Spielbanken SachsenAnhalt GmbH.

Die Grundlage für die Veräußerung der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH war und ist das Spielbankengesetz. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 des Spielbankengesetzes kann das Land seine Anteile unter Fortgeltung der erteilen Konzessionen ganz oder zum Teil veräußern. Die Veräußerung der Spielbank hat daher im Wege eines Anteilsverkaufs zu erfolgen. Dabei stellen die Konzessionen - Laufzeit, Ausgestaltung und Auflagen - die kaufpreisbildenden Werte dar. Herr Professor Paqué, das wissen Sie genauso gut wie ich, das ist eine Variable. Das heißt, was man vor drei Jahren hingeschrieben hat, muss heute nicht mehr Bestand haben.

Der vorgesehene Privatisierungsprozess sollte in zwei Phasen, einer so genannten Konzept- und einer Veräußerungsphase erfolgen. Die Konzeptphase war mit dem Beschluss der Landesregierung vom 1. November 2005 abgeschlossen. Zur Verkaufsvorbereitung in der Konzeptphase wurden folgende Untersuchungen und Arbeiten geleistet:

Erarbeitung eines Kriterienkataloges,

Ist-Analyse der Spielbanken,

mehrjährige Geschäftsplanung mit Bilanz-, GuV- und Cashflow-Planung,

Standorterweiterungsmöglichkeiten,

Unternehmensmemorandum,

Verkaufsstrategie.

Einige der von mir angesprochenen Punkte sind damals auch in der Presse schon diskutiert worden. Ich nenne mal so ein Stichwort: Standort an der Autobahn. Einige, die schon länger dabei sind, wissen, worüber ich hierbei rede.

Würde man zu dem Ergebnis kommen, dass eine Privatisierung der Spielbanken für das Land vorteilhaft wäre, so müsste der ordnungsrechtliche Rahmen gewährleisten, dass die glücksspielrechtlichen Grundsätze beim Be

trieb einer Spielbank durch einen Privaten eingehalten und durch das Land überwacht werden können.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

- Ja, ja, Sie spielen schon eine Rolle bei dem Thema, Herr Tullner.

Somit dürfte der Betrieb einer privatisierten Spielbank weder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden noch sonstige öffentliche Belange beeinträchtigen. Das Spielbankengesetz wäre daher so fortzuentwickeln, dass eine effiziente staatliche Aufsicht sowie eine angemessene Abschöpfung der Spielbankgewinne auch nach dem im Zuge der Privatisierung erfolgenden Eigentümerwechsel gewährleistet bliebe.

Übrigens erinnere ich mich an die, glaube ich, vorletzte Landtagssitzung. Da hatte ich eine Rede vom Innenminister vorgelesen. Wir hatten die gleiche Debatte, sozusagen zwei Seelen in diesem Haus - nicht in einer Brust - sitzen, die immer streiten werden und wahrscheinlich diesen Streit nie gänzlich austragen werden, weil das zum Teil eine sehr subjektive, schwer objektivierbare Sicht ist.

Das öffentliche Bedürfnis nach einem legalen Spielangebot einerseits und die Verhinderung des übermäßigen Anreizes des Spieltriebes andererseits erfordern nach meiner Einschätzung eine zahlenmäßige Beschränkung der Spielstätten in Sachsen-Anhalt. Ich glaube nicht, dass jemand dem Wahn erliegt, dass wir in jeder Kleinstadt und in jeder Kreisstadt eine solche Spielbank betreiben müssten.

(Herr Tullner, CDU: Das kommt darauf an, wie viele wir haben! - Heiterkeit)

- So liberal sind Sie dann doch. - Gucken Sie sich mal die Zahl der Spielbanken an, die wir schon haben. Ich glaube, damit erübrigt sich so manche Debatte.