Protocol of the Session on February 22, 2007

Deshalb glaube ich schon, dass wir unseren Wohnungsbauunternehmen und unseren Kommunen einen Weg verbaut haben, der es ermöglicht hätte, einiges auch für die Konsolidierung der eigenen Haushalte zu tun. Gleichwohl bin ich nicht der Auffassung, dass den Kommunen dies als Allheilmittel an die Hand gegeben werden sollte. Dies wird sicherlich differenziert abzuwägen sein.

Ich finde es gut, dass wir den Antrag in den Ausschuss für Finanzen überweisen werden. Wir werden alle etwas lernen. Vielleicht kann der eine oder andere einmal überlegen, ob er da investieren möchte. Ich bin aber der Auffassung, dass wir diesen Erkenntnisgewinn nicht nur den Finanzpolitikern zuteil werden lassen sollten, sondern auch den Kollegen aus dem Innenausschuss, weil es im Endeffekt die Kommunen betrifft, und aus dem Wohnungsbaubereich. Ich bitte darum, den Antrag an die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. - Ich danke Ihnen.

Frau Dr. Hüskens, Sie wollen, dass der Antrag überwiesen wird an den Ausschuss für Inneres und - -

Und an den für das Wohnungswesen zuständigen Ausschuss.

Danke, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Frau Fischer.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Kollegen von der Linkspartei.PDS, ich hätte fast gefragt: Was haben Sie sich bei dem Antrag nur gedacht? Ich habe es in der Begründung zu Ihrem Antrag gelesen. Ich habe es sehr wohl vorhin bei Ihrer Einbringung, Herr Henke, hören können. Aber es ist in der Tat ein kompliziertes, ein komplexes und ein an einigen Stellen auch schwieriges Thema.

Bei dem Studium der Unterlagen haben sich mir Fragen gestellt, deren Beantwortung und Bewertung ich nicht immer gleich habe vornehmen können; dazu war ich auch gar nicht immer in der Lage. Dafür sind ganz einfach die Meinungen zu unterschiedlich, die man dazu zu lesen bekommt.

Ich habe in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen feststellen müssen, dass ich damit nicht allein stehe. Vielmehr ist an der einen oder anderen Stelle noch Nachhilfe geboten, vor allem bezüglich der steuerlichen Behandlung, speziell - das sollte uns besonders interessieren - bezüglich der finanziellen Auswirkungen, die mit diesem Gesetzentwurf im Zusammenhang stehen. Ich meine nicht die Auswirkungen auf jede Privatperson, sondern vielmehr die auf das Land Sachsen-Anhalt und auf seine Kommunen. Sie haben es vorhin angesprochen.

Es sind Änderungen in verschiedenen Gesetzen vorgesehen, zum Beispiel im Einkommensteuergesetz, im Außensteuergesetz, im Finanzverwaltungsgesetz und im Investmentsteuergesetz. Überall sollen Änderungen vorgenommen werden, zu deren Auswirkungen man sich, denke ich, durchaus auch informieren lassen muss. Das sollten wir im Finanzausschuss tun. Wir wollen natürlich auch erfahren, wie sich unsere Landesregierung hierzu positioniert. Vieles haben wir eben schon gehört.

Aufgrund meiner Recherchen weiß ich, dass die Einführung der REITs in Deutschland zu heftigen Diskussionen auch in meiner Partei, der SPD, geführt hat. Über den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen wurde erst vor etwa vier Wochen, am 18. Januar 2007, in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Deutsche Bundestag möchte damit - so haben wir es gehört - eine Rechtslücke bei der indirekten Immobilienanlage schließen und die Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten herstellen.

Ich habe festgestellt, dass REITs als eine Sonderform von Immobilienfonds in den 60er-Jahren in den USA eingeführt wurden und dass sie heute in vielen Ländern, auch in vielen europäischen Ländern, bereits existieren, sich zumindest in der Diskussion befinden oder dort kurz vor der Einführung sind.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

- Bei der richtigen Oberbürgermeisterin bestimmt. - Die REITs müssen an der Börse notiert sein. Die Besonderheit dieser Rechtsform besteht darin, dass die Gewinne der REITs fast vollständig an die Anteilseigner ausgeschüttet werden und deshalb auf eine Besteuerung des Fonds auf Unternehmensebene verzichtet wird. Darüber gibt es eine breite Diskussion. Dadurch fallen die Steuern nur bei den jeweiligen Anteilseignern an.

Für die Einführung dieses Finanzinstruments in Deutschland ist ein Gesetz erforderlich, das sowohl die steuerliche Sonderregelung als auch die Bedingungen dafür, diese Sonderregelung zu erhalten, festlegt.

Der deutsche REIT soll als Aktiengesellschaft ausgestaltet werden. Auch Kleinanleger sollen in Immobilienvermögen investieren können. Das wird bestärkt durch die Einführung einer Streubesitzquote von 15 %. An einer REIT AG darf sich ein einzelner Aktionär gemäß der Höchstbeteiligungsklausel nur mit weniger als 10 % direkt beteiligen.

Im Vorfeld der Einführung von REITs wurde sehr intensiv über die möglichen negativen Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt diskutiert und es wurde auf mögliche Probleme für eine soziale Mietwohnungspolitik hingewiesen. Ich glaube, das waren sehr emotionale Diskussionen. Sie haben auch an der einen oder anderen

Stelle zu Änderungen geführt. Aber ich glaube, hier liegt wohl immer noch ein Dissens zwischen Bundesregierung und Bundesrat; dies habe ich zumindest der Stellungnahme entnehmen können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass überwiegend als Wohnungen genutzte Bestandsimmobilien nicht auf REIT-Aktiengesellschaften übertragen werden dürfen. Das heißt, bezüglich der 1,3 Millionen Wohnungen der öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen dürfte man nicht Gefahr laufen, dass Spielräume für Mieterhöhungen ausgeschöpft werden. Höhere Mieten wirken sich zum Beispiel wegen der von den Gemeinden zu übernehmenden Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger negativ auf die öffentlichen Haushalte aus.

Der Bundesrat hat dazu eine andere Auffassung. Er vertritt in seiner Stellungnahme die Meinung, dass damit der deutsche REIT von Beginn an erheblich geschwächt werden würde. Die Begründung, man wolle damit Mieter schützen, greife nicht, weil schon jetzt ausländische REITs und andere Investoren ohne Einschränkung deutsche Wohnimmobilien erwerben könnten. Für die Mieter würde sich nichts ändern, aber die Investitionsmöglichkeiten deutscher Anleger würden sehr eingeschränkt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich auf einige wenige Problemfelder des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Schaffung deutscher Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschränkt. Ich könnte noch weitere Punkte anführen, aber die Zeit dafür habe ich heute und hier nicht.

Das Thema ist nicht einfach. Meiner Ansicht nach sollte über den Antrag nicht direkt abgestimmt werden, liebe Kollegen von der Linkspartei.PDS, weil ich, bevor ich A, B oder C sage, wissen möchte, weshalb ich es tue. Aus diesem Grund wollen wir dazu im Ausschuss für Finanzen eine Information der Landesregierung erhalten und darüber eine Diskussion führen. Ich schließe mich den bisherigen Vorschlägen gern an. Wir wollen auch eine Diskussion im Innenausschuss führen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Fischer. - Herr Henke, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte hat mich angenehm überrascht. Ich gebe es zu.

(Herr Tullner, CDU: So sind wir! - Frau Dr. Hüs- kens, FDP, lacht)

- Ich hatte nicht Sie gemeint. - Erste Anmerkung. Herr Finanzminister, wir haben festgestellt - mehrere Redner haben es erwähnt -, dass es in anderen Ländern seit vielen Jahren solche REITs gibt. Mir war bisher nicht bewusst, dass sie hierzulande vermisst würden.

Zweite Anmerkung. Ich habe Ihnen das Urheberrecht an dem kleinen Insekt bewusst vorgehalten.

Nächste Anmerkung. In Ihrer Fraktion gilt es als chic, immer auf Dresden hinzuweisen. Dann möchte ich auf die einschlägigen Beschlüsse der Linkspartei.PDS zu genau diesen Problemen hinweisen. Das ist äußerst lesenswert.

Ansonsten haben Sie mich mit Ihrem Optimismus - dem möchte ich gern nacheifern - etwas überrascht, den Sie ausdrückten, als Sie deutlich machten, dass Sie wirklich der Auffassung sind, aufgrund solcher gesetzlichen Regelungen, von denen viele der hier Anwesenden sagen, sie seien schwer durchschaubar, werde es nicht zu erheblichen Steuermindereinnahmen kommen und die Prognosen des Bundesfinanzministeriums seien zutreffend.

Widersprechen möchte ich Ihnen in dem Punkt, dass sich internationale Finanzinvestoren nicht gerade auf Sachsen-Anhalt kaprizieren würden. Mein Finanzberater bei der Bank hat mir angeboten, in derartige Fonds jetzt schon und künftig zu investieren. Ich habe ihm klar gesagt, dass ich das aus politischen Gründen ablehne.

Ich tue dies aber nicht nur aus politischen Gründen, sondern auch weil ich mich ein wenig um mein Geld sorge; denn es ist im Gegensatz zu Ihrer Annahme tatsächlich so, dass die Banken in Sachsen-Anhalt feststellen, dass es bereits großes Interesse von internationalen Anlegern an Immobilien auch in Magdeburg und in Halle gibt.

Sie haben vielleicht der Wirtschaftspresse entnommen - ich meine eine Vielzahl von Periodika, die nicht einer gewissen Linkslastigkeit verdächtig sind -, dass es durchaus unterschiedliche Prognosen von ausländischen Anlegern und inländischen Anlegern bezüglich der Zukunft des Immobilienmarktes in Deutschland gibt.

Das, was mich stört, ist, dass bisher nicht dafür gesorgt wird, dass Sachsen-Anhalt nicht zum Experimentierfeld für Investoren wird. Diese Gefahr gibt es. Es auch die verfluchte Pflicht und Schuldigkeit dieses Hauses, dem entgegenzutreten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Natürlich gibt es in enormem Umfang liquide Mittel, für die man weltweit nach Anlagemöglichkeiten sucht. Ich hoffe nicht, eines Tages feststellen zu müssen, dass wir auch hier einen Immobilienhype erleben mit den von mir beschriebenen Folgen, die bisher nur anderswo zu beobachten waren. Ich teile eben gerade nicht Ihre Hoffnung, dass alles gut werden wird. Jedoch möchte ich für meine Fraktion erklären, dass wir mit der Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss und in den Innenausschuss einverstanden sind.

(Herr Tullner, CDU: Es wurde noch der Aus- schuss für Wohnungswesen vorgeschlagen!)

- Welcher? - Ich möchte es dabei belassen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Herr Borg- wardt, CDU: Wir wollen aber schon Investoren in Sachsen-Anhalt haben, oder?)

Es gibt noch eine Nachfrage. - Nein, Sie möchten nicht antworten.

(Herr Wolpert, FDP: Eine Kurzintervention!)

- Bitte, tun Sie das.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hauses! Ich möchte feststellen, dass zumindest

wir froh darüber sind, wenn ein Investor in SachsenAnhalt experimentiert; denn jede Investition privater Natur ist ein Experiment. Gott sei Dank gibt es noch Menschen, die das tun.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/523. Einer Überweisung steht nichts im Wege; so habe ich das vernommen. Es ist sicherlich unstrittig, dass der Finanzausschuss mit der Federführung betraut werden soll. - Das wird einvernehmlich so gesehen.

Über die mitberatenden Ausschüsse müssen wir getrennt abstimmen, weil es dazu unterschiedliche Positionen gab. Wer stimmt einer Überweisung des Antrages zur Mitberatung in den Innenausschuss zu? - Das sind alle. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen worden.

Wer stimmt der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu? - Entscheiden Sie sich bitte jetzt. Wer ist dagegen? - Das sind wenige. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag auch in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 17 abschließen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Studie zum Spielbankenverkauf offen legen

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/519