Protocol of the Session on January 26, 2007

Die Koalitionsfraktionen votierten jedoch dafür, eine Beschlussempfehlung erst dann zu erarbeiten, wenn ausreichend belastbare Daten vorliegen. Der Ausschuss beschloss daraufhin mit 8 : 4 : 0 Stimmen, eine Beschlussempfehlung frühestens im Oktober 2006 zu erarbeiten.

Die nächste Beratung im Ausschuss erfolgte am 6. Dezember 2006. Dem Ausschuss wurde zur Beratung als Tischvorlage eine statistische Übersicht über die Regelsätze vorgelegt. Sie erinnern sich, die Prognose war, dass es im Herbst Daten dazu geben würde. Die Ministerin informierte den Ausschuss darüber, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Änderung des SGB XII mittlerweile verabschiedet hätten, das unter anderem die in dem Antrag gewünschte Anpassung des Regelsatzes Ost an den Regelsatz West vorsehe. Dem Ausschuss wurden die finanziellen Auswirkungen dieser Anpassung dargestellt.

Die Anpassung war mittlerweile erfolgt, sodass die Fraktion der Linkspartei.PDS feststellte, dass sich damit logischerweise Punkt 1 ihres Antrages erledigt hatte. Sie beantragte, Punkt 2 ihres Antrages wie folgt neu zu fassen:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Neugestaltung der Regelsätze einzusetzen, die insbesondere den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen stärker gerecht wird.“

Das war das Ergebnis einer Debatte und einer Anhörung, die im Ausschuss stattgefunden hatte. Die Fraktion begründete das unter anderem damit, dass der Regelsatz für Kinder ein abgeleiteter Regelsatz sei, der für den Bereich Bildung keine Mittel vorsehe.

Hinsichtlich des Punktes 3 des Antrages der Fraktion der Linkspartei wurde beantragt, die Jahreszahl „2007“ durch die Jahreszahl „2008“ zu ersetzen. Das betraf die Überprüfung der Auskömmlichkeit der Mittel für die Kommunen.

Die Landesregierung warnte davor, einen eigenständigen Regelsatz für Kinder festzulegen - das bezieht sich noch einmal auf Punkt 2 -, da sich dieser letztlich als nachteilig erweisen könne. Die Fraktion der FDP als Einbringerin des Änderungsantrages schloss sich den Vorschlägen der Fraktion der Linkspartei.PDS zu Punkt 1 und Punkt 2 an.

(Herr Gürth, CDU: Das machen sie immer öfter!)

Hinsichtlich des Punktes 3 schlugen sie vor, diesen in der Fassung des Änderungsantrages in Drs. 5/51 zu beschließen.

Die Koalitionsfraktionen kündigten daraufhin an, den geänderten Antrag abzulehnen, und erklärten, die Problematik habe sich aus ihrer Sicht erledigt. Das Ziel, die Regelsätze zum 1. Januar 2007 anzugleichen, sei erreicht worden. Außerdem sei es aus ihrer Sicht selbstverständlich, dass bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 darauf geachtet werden werde, dass die Zuweisungen an die Kommunen auskömmlich seien.

(Herr Tullner, CDU: Wer hat das gesagt?)

Die Fraktion der FDP unterstrich das dringende Erfordernis, Leistungen, die den Kommunen zusätzlich auferlegt würden, auf ihre finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen. Die Landesregierung solle deshalb durch einen Beschluss des Landtages ausdrücklich dazu aufgefordert werden.

Der Ausschuss für Soziales lehnte die von den Fraktionen der Linkspartei.PDS und der FDP vorgeschlagenen Änderungen bei 4 : 8 : 0 Stimmen ab.

Wir haben damals vergessen, über den ursprünglichen Antrag abzustimmen. Deshalb erfolgte in der Sitzung darauf, am 10. Januar 2007, eine Abstimmung über den Ursprungsantrag. Die Abstimmung ergab, dass der Antrag in der ursprünglichen Fassung bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt wurde, dem Landtag also zu empfehlen sei, diesen Antrag abzulehnen.

(Herr Borgwardt, CDU: War das schon die Rede zu Ihrem Antrag?)

- Nein, das ist nicht unsere Rede, sondern die Berichterstattung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ansonsten hätte ich Ihnen etwas ganz anderes erzählt.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Herr Borgwardt, CDU: Ach, Sie bringen die Beschluss- empfehlung ein! Das war mir nicht mehr erinner- lich! - Unruhe)

Deswegen bitte ich im Namen der Mehrheit des Ausschusses darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Vielen Dank, Frau Bull. - Nun erteile ich Frau Ministerin Kuppe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Wie Frau Bull dargestellt hat, haben sich der Landtag und der Ausschuss für Gesundheit und Soziales ausführlich mit der Problematik befasst.

Der Punkt 1 im Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Punkt 1 im Antrag der Fraktion der FDP haben sich in der Tat erledigt. Zum 1. Januar 2007 hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch XII auf das Niveau der Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch II erhöht. Statt 331 € beträgt der Eckregelsatz jetzt 345 €.

Hinsichtlich des in beiden Anträgen unter Punkt 2 gewünschten Berichtes der Landesregierung über die Zahl der von der Regelsatzerhöhung betroffenen Menschen und über das notwendige finanzielle Gesamtvolumen der Regelsatzerhöhung habe ich im Ausschuss berichtet, sodass auch dieser Punkt für erledigt erklärt werden konnte und abgearbeitet war.

Es bleibt Punkt 3, wonach geprüft werden soll, ob die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz ausreichend sind, um die Erhöhung des Regelsatzes auch künftig finanzieren zu können, oder ob eine zusätzliche Mitfinanzierung der kommunalen Anteile durch das Land erforderlich sein wird. Das ist in der Tat eine spannende Frage.

Ich habe dargestellt, dass die Landesregierung derzeit die Vorbereitungen für den Entwurf des Doppelhaus

halts 2008/2009 trifft. Die Entwicklung der Kommunalfinanzen wird bei der Vorbereitung dieses Doppelhaushaltes natürlich eine entscheidende Rolle spielen.

Die Entwicklung der Kommunalfinanzen wird einer langfristigen Betrachtung unterzogen werden. Das zwischenzeitlich vorliegende Benchmark-Gutachten wird auch bei der Beurteilung der künftigen kommunalen Leistungen eine der Beratungsgrundlagen sein. Daraus wird die Landesregierung den notwendigen Handlungsbedarf ableiten, in den natürlich auch die notwendigen Aufwendungen des Landes und der Kommunen für Sozialhilfeleistungen inbegriffen sind, sodass ich für eine zusätzliche Beauftragung in der Tat keinen Anlass sehe und darum bitte, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt wird.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Wir beginnen jetzt mit der Debatte der Fraktionen. Es sind sicherlich alle gespannt, was wir dazu noch Neues hören werden.

(Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kurze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, das eigentlich alles gesagt worden ist. Durch die Berichterstatterin des Ausschusses wurde noch einmal ganz ausführlich dargelegt, um welche Sachverhalte es sich handelte,

(Zuruf von Frau Bull, Linkspartei.PDS)

welche Entwicklungen im Laufe der Zeit eingetreten sind, wie sich die Situation verändert hat und wie das Problem am Ende aus unserer Sicht zufrieden stellend gelöst worden ist.

Um an das anzuschließen, was unsere Ministerin dazu ausgeführt hat, denke ich, dass ich im Namen unserer Fraktion empfehlen kann, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Antrag abzulehnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kurze. - Nun spricht Frau Dr. Hüskens. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es ebenfalls kurz machen. Frau Bull hat darauf hingewiesen, dass es uns am Schluss vor allem darum ging, dass die Regierung beauftragt wird festzustellen, welche finanziellen Auswirkungen die Regelungen auf die Kommunen haben.

Wir haben vorhin noch einmal eine sehr dramatische Darstellung des Innenministers bekommen, dass die Finanzierung der Kommunen im Land nicht zum Besten steht. Deshalb hätten wir es außerordentlich begrüßt, wenn die Regierungsfraktionen unseren Vorstellungen hätten folgen können, einfach festzustellen, welche finanziellen Auswirkungen es gibt und wie hoch diese ausfallen. Man hätte im Jahr 2007 ausreichend Zeit ge

habt festzustellen, ob man im Doppelhaushalt 2008/2009 eine entsprechende Umsetzung würde machen müssen.

Ich bin jetzt lange genug im Finanzausschuss, um zu wissen, dass üblicherweise die Freundschaft beim Geld aufhört. Darum ist es besser, wenn man einen Beschluss hat, als wenn man auf Koalitionspapiere verweist, wie das im Ausschuss stattgefunden hat.

Wir hatten eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es ausreichend sei, etwas in einem Koalitionsvertrag zu vereinbaren, oder ob es staatsrechtlich nicht doch richtiger sei, das Ganze im Handeln der Verwaltung oder des Parlaments umzusetzen. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es richtig ist, dass der Landtag beschließt, dass die Landesregierung entsprechend zu verfahren hat.

Ich möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zuzustimmen, sondern dem Ursprungsantrag zu folgen und zu sagen, dies muss geprüft werden und die Kommunen haben ein Anrecht auf einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Eigentlich gebietet dies auch unsere Verfassung. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung von Herrn Franke, FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun spricht Frau Dr. Späthe für die SPD-Fraktion. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Sie noch hier verweilen. Die beiden ursprünglichen Anträge vom Mai und Juni 2006 hat das Leben in der Zwischenzeit überholt. Ich bitte Sie deshalb, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Nun spricht Frau von Angern für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich mache es nicht so kurz. Das ist jetzt die Rede der Linkspartei.PDS.

Ich möchte die Debatte über die Beschlussempfehlung nutzen, um einen besonderen Aspekt der Regelsätze gemäß dem SGB XII hervorzuheben. Es geht um die Kinder, ihre Rechtsstellung im System Hartz IV und die damit verbundenen oder verhinderten Zukunftschancen. Im Rahmen der Berichterstattung ist deutlich geworden, dass wir uns im Ausschuss die Zeit genommen haben, ausführlich darüber zu reden.

Mithilfe der Regelsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II soll das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet und das Führen eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht werden. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.

In der Debatte im Sozialausschuss schlug meine Kollegin Frau Bull deshalb vor, den Zusatz in die Beschlussempfehlung aufzunehmen, die Landesregierung aufzufordern, sich auf der Bundesebene für eine Neuberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche einzu