Protocol of the Session on January 26, 2007

Ich bitte aber darum, doch zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Anzahl der Menschen, die in einer Region wohnen, dafür mit entscheidend ist, welche Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet werden und welche Notwendigkeiten entstehen.

Ich nenne ein Beispiel. Wenn wir zurückgehende Einwohnerzahlen haben werden - wovon wir leider alle ausgehen müssen -, dann müssen wir uns über die öffentliche Infrastruktur in unserem Land Gedanken machen, über die Frage der Abwasserentsorgung, über die Wasserversorgung, über die Leitungsquerschnitte, über den Kostenaufwand, über den Rückbau, über die Abfallentsorgung, über den Straßenbau, über all solche Punkte.

Die sind abhängig von der Anzahl der Menschen, die es als Nutzer dieser öffentlichen Leistungen gibt. Da geht es darum: Wer entscheidet über welche perspektivische Entwicklung im Versorgungs- oder im Entsorgungsbereich?

Wir haben heute die Situation, dass insbesondere in Verwaltungsgemeinschaften aufgrund der originären gesetzlichen Zuständigkeit jede Gemeinde diese Entscheidung für sich trifft.

(Herr Kosmehl, FDP: Abwarten!)

Es gibt Zweckverbandslösungen, zum Beispiel bei Abwasserzweckverbänden; das Stichwort haben Sie gerade genannt.

Wir bräuchten eigentlich eine Situation, in der für ein Territorium, das zusammengehört - ich nenne einmal das Stichwort Einheitsgemeinde -, gemeinschaftlich durch Prioritätensetzungen langfristige Entscheidungen getroffen werden, die dann jeweils für die gesamte Region gelten. Dies ist ein weiteres Argument für eine Bündelung von Kräften, für eine Bündelung von Entscheidungskompetenz und Entscheidungskraft.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Zu der zweiten Frage möchte ich sagen: Ich bin, weil ich zugegebenermaßen in diesem schönen Hohen Haus nicht stimmberechtigt bin, nicht mit wahrsagerischen Fähigkeiten ausgestattet, was die Zukunft der Kommunalfinanzen betrifft.

Wir wissen aber alle, dass wir bei einem zurückgehendem Mittelvolumen des Landeshaushaltes nicht davon ausgehen können, dass wir der kommunalen Seite in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen können, als dies heute der Fall ist. So ehrlich müssen wir doch sein.

Im Gegenteil: Wir werden wahrscheinlich - das wissen auch die Kommunen - zumindest in dem Maße, in dem das Land weniger Mittel zur Verfügung hat, auch die Kommunen an der Kompensation der weniger zur Verfügung stehenden Mittel beteiligen müssen, zumindest deshalb, weil es feste „Brocken“ im Landeshaushalt gibt, die man nicht prozentual entsprechend den zurückgehenden Einnahmen absenken kann, zum Beispiel Zinszahlungen, Tilgungsleistungen, fixe Kosten oder Personalausgaben. Von daher kann ich Ihnen diese Frage nur hypothetisch beantworten.

Aber ich bin trotzdem fest davon überzeugt, dass es richtig ist, die Frage nach effektiven kommunalen Strukturen zu beantworten. Dabei geht es nicht nur um Verwaltungsstrukturen. Es geht mir darum, dass man auch die perspektivisch zu erwartenden finanziellen Situationen der Kommunen berücksichtigen soll und nicht diejenigen, die wir in den zurückliegenden Jahren hatten.

Es gibt noch eine kurze Frage von Herrn Grünert. Ich hoffe, sie ist auch kurz.

Es ist eine kurze Nachfrage, Herr Präsident. - Herr Minister, ich wiederhole es noch einmal. Ich habe Sie vorhin gefragt - das bezog sich nur auf die Einheitsgemeinden -, warum dann in den bestehenden Einheitsgemeinden nicht eine Anpassung an die Voraussetzung erfolgt,

die in Ihrem Leitbild genannt wird, und zwar 8 000 Einwohner. Dies setzt ja gedanklich voraus, dass es bei der Vorgabe „5 000 Einwohner“ besser zu organisieren ist. Es stellt sich dann aber auch die Frage: Warum müssen wir in den anderen Bereichen so stark aufholen? Hier ging es erst einmal nur um die Frage der unterschiedlichen Gewichtung der Einheitsgemeinden.

Dann habe ich das vorhin missverstanden und nicht so geantwortet, wie Sie es erwartet haben.

Ich habe in dem Eckpunktepapier vorgeschlagen, die Einheitsgemeinden, die zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung rechtskonform gebildet worden sind, unter „Bestandsschutz“ zu stellen. Das hat aus meiner Sicht auch einen Fairness- und Glaubwürdigkeitsgrund des Gesetzgebers. Die Frage, wie viele Einwohner ausreichend sein sollen, um die Leistungsfähigkeit einer Einheitsgemeinde zu garantieren, hat dieser Landtag zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich entschieden. Er hat einmal gesagt, es seien 7 000 Einwohner, und zu einem anderen Zeitpunkt hat er gesagt, es seien 8 000 Einwohner. Auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung lautet mein Vorschlag, dafür 10 000 Einwohner festzulegen, damit wir perspektivisch zumindest das halten, was wir heute als Rechtsgrundlage haben, nämlich 8 000 Einwohner.

Wenn Sie eine Einheitsgemeinde haben, die unter diesem Gesichtspunkt genehmigt worden ist und heute 8 700 Einwohner hat, dann kann ich dem Gesetzgeber reinen Gewissens nicht empfehlen, diese Einheitsgemeinde, aus welchen Gründen auch immer, aufzulösen, zu zerteilen und irgendwo zuzuordnen, sondern ich kann nur sagen, dass diese Fälle Bestandsschutz haben sollen, was natürlich nicht daran hindert, durch Werben in der Region die eine oder andere Gemeinde vielleicht dazu zu bewegen, diese Einheitsgemeinde noch stärker zu machen. Aber ich werde in diesen Fällen nicht vorschlagen, per Zwang etwas zu ändern.

Etwas anderes ist es in den Fällen von Einheitsgemeinden, die zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung schon nicht rechtskräftig hätten gebildet werden dürfen, weil sie die Vorgaben des Gesetzgebers damals schon meilenweit verfehlt haben. Das betrifft aber Gott sei Dank nur sehr wenige Einheitsgemeinden. Diese Einheitsgemeinden wissen das auch und mit ihnen wird es Gespräche geben. Sie sind auch schon für sich auf der Suche nach einer Lösung, um gemeinsam mit Nachbargemeinden dauerhaft eine Entwicklung hinzubekommen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Wünscht jetzt noch jemand das Wort? - Herr Wolpert, bitte.

(Frau Budde, SPD: Na nee! - Zurufe von der CDU)

- Ich darf daran erinnern, dass Herr Wolpert auf seinen Abschlussredebeitrag verzichtet hat, sodass er jetzt doppelt Grund hat, noch einmal ans Pult zu treten.

Vielen Dank für die Rechtfertigung meines Rederechtes, Herr Präsident. Ich mache es auch kurz. Es sind letztlich drei Dinge, die ich noch klarstellen wollte.

Erstens. Sie haben mich nie anders zur Einheitsgemeinde reden hören, auch heute nicht. Ich habe gesagt, dass wir immer von dem Glauben ausgegangen sind, dass die Einheitsgemeinde besser zu verwalten ist. Der Unterschied, den ich heute klar gemacht habe, ist Folgender: In dem Moment, wo Sie das zwangsweise durchsetzen wollen, reicht der Glaube nicht, sondern dann brauchen Sie Gewissheit, und die muss nachgewiesen werden. Deshalb die Forderung nach dem Gutachten.

Zweitens. Herr Innenminister, ich bin nicht Ihrer Auffassung, dass zwischen der Tatsache, dass wir das am höchsten verschuldete Land sind, und der Tatsache, dass unser Land eine gewisse Kleinteiligkeit aufweist, ein kausaler Zusammenhang besteht. Wenn dies richtig wäre, müsste Bayern das am höchsten verschuldete Land sein. Das ist es allerdings nicht.

Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass die Verschuldung dieses Landes etwas zu tun hat mit der Struktur des Landes Sachsen-Anhalt nach der Wende im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Industrie, die anders als in anderen Flächenländern eben stark vorhanden war, und nicht zuletzt auch mit einer Finanzpolitik, die Ihre Partei für die Mitte der 90er-Jahre zu verantworten hat.

(Beifall bei der FDP)

Das Dritte ist - das hat die Diskussion gerade ergeben -: Ich fürchte, dass die Freiheit, die wir in unserem Antrag für den Auftrag zu dem Gutachten gelassen haben, doch nicht so genutzt wird, wie wir Liberalen uns das vorstellen. Wir nehmen das zum Anlass, den Antrag der Linkspartei.PDS zu übernehmen und uns zu eigen machen. Dort sind die Dinge, die in dem Gutachten beachtet werden sollten, recht gut beschrieben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen zunächst über die Änderungsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs ab.

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/501. Wer stimmt zu? - Das sind die Antragsteller. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/502 ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Antragstellerin und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über den so geänderten Antrag in der Drs. 5/478 ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Antragsteller und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme von der Linkspartei.PDS. Stimmenthaltungen? - Die übrigen Mitglieder der Fraktion der Linkspartei.PDS enthalten sich der Stimme. Damit ist dieser Antrag in geänderter Fassung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.

Ich rufe nun als letzten Tagesordnungspunkt unserer heutigen Sitzung den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Anpassung der Regelsätze nach SGB XII

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/32

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/51

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/473

Die erste Beratung fand in der 3. Sitzung des Landtages am 9. Juni 2006 statt. Ich bitte Frau Bull, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/32 und der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/51 wurden in der 3. Sitzung des Landtages am 9. Juni 2006 vom Plenum in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Weitere Ausschüsse waren an der Beratung nicht beteiligt.

Im Kern ging es darum, die Sozialhilfesätze an die Regelsätze anzupassen, die Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten. Nach § 28 SGB XII haben die Länder die Pflicht, die Regelsätze zum 1. Juli eines jeden Jahres festzulegen. Insbesondere galt es festzustellen, wie die Landesregierung mit dieser Problematik umzugehen gedenkt.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert in ihrem Antrag, die Anpassung der Regelsätze spätestens zum 1. Januar 2007 vorzunehmen. Die Fraktion der FDP dagegen befürwortet in ihrem Änderungsantrag das Vorgehen, zunächst im Laufe des Jahres 2007 zu überprüfen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung an die Regelsätze erforderlich ist.

Der Ausschuss für Soziales befasste sich damit erstmals in seiner Sitzung am 28. Juni 2006. Die Landesregierung informierte dabei darüber, dass sie der Entscheidung der Bundesregierung hinsichtlich der Berechnung der Regelsätze spätestens zum 1. Januar 2007 folgen werde.

Zu den finanziellen Auswirkungen der Ost-West-Anpassung der Regelsätze nach SGB XII insbesondere auf die Kommunen konnte die Landesregierung damals aufgrund von Verzögerungen bei der Datenerhebung durch das Statistische Landesamt noch keine Angaben machen. Diese Daten sollten erst im Herbst 2006 vorliegen.

Die Landesregierung räumte im Rahmen der Beratung auch eine gewisse Unsicherheit bei der Haushaltsaufstellung ein; denn die Gesetzesänderung trat erst zum 1. Januar 2007 in Kraft, sodass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2007 die Einstellung der Mittel nicht in dieser Weise erfolgen konnte, da die Aufstellung des Haushaltsplanes auf der Basis des geltenden Rechtes erfolgt.

Die antragstellenden Fraktionen, also die Fraktionen der Linkspartei.PDS und der FDP, befürworteten es deshalb, die Punkte 1 und 2 des vorliegenden Antrages und den Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP zu beschließen.

(Herr Tullner, CDU: Ist das ein gemeinsamer An- trag?)

- Ich habe am Anfang gesagt, dass es zwei verschiedene Anträge waren. - Dieser Wortlaut sollte als Grundlage für die Einstellung von Mitteln dienen, um Mehrkosten für die Kommunen aufgrund der Erhöhung der Sozialhilfeleistungen auszugleichen.

Die Koalitionsfraktionen votierten jedoch dafür, eine Beschlussempfehlung erst dann zu erarbeiten, wenn ausreichend belastbare Daten vorliegen. Der Ausschuss beschloss daraufhin mit 8 : 4 : 0 Stimmen, eine Beschlussempfehlung frühestens im Oktober 2006 zu erarbeiten.