Protocol of the Session on December 15, 2006

Unabhängig davon würden nämlich solche Vorabquoten nur im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens möglich sein. Dazu müsste dann aber der geltende Staatsvertrag geändert werden. Ob alle anderen Länder einer solchen Änderung zustimmen würden, halte ich eher für

fraglich. Ich sehe mich jedenfalls derzeit nicht in der Lage, Sie dazu zu ermutigen, diesen Ansatz weiter zu verfolgen.

Bei einer Stipendienvergabe zu den angesprochenen Konditionen ist als Nächstes zu fragen, wer das Stipendium vergeben soll. Dem Staat sind hierbei engere Grenzen gesetzt als anderen, und zwar sowohl verfassungsrechtlich im Hinblick auf die beabsichtigte Bedarfslenkung als auch im Hinblick auf die europarechtliche Zulässigkeit, weil der Beruf des Arztes als solcher ja kein staatlich gebundener Beruf ist. Möglicherweise ließen sich diese Probleme durch einen anderen Stipendiengeber, beispielsweise die Kassenärztliche Vereinigung, umgehen.

Wie auch immer die Vertragspartner definiert sind, sie müssten sich darüber im Klaren sein, wer genau mit welcher Qualifikation wo gebunden werden soll. Allein die Bereitschaft, im Land zu bleiben, reicht jedenfalls nicht aus, da es hier und dort ja durchaus sehr unterschiedlich versorgte Gebiete gibt. Man muss sich wohl zu einer weiteren Lenkung durchringen, nämlich zu der Verpflichtung, in eine ganz bestimmte Region zu gehen und dann auch noch eine bestimmte Fachrichtung für die Facharztausbildung zu wählen. Für die andere, die staatliche Seite ergäbe sich daraus die Pflicht, solche Facharztausbildungen bedarfsgerecht zu ermöglichen.

Eine weitere Frage wäre, ob der Stipendiengeber tatsächlich alle Stipendiaten übernehmen möchte unabhängig von den im Studium erbrachten Leistungen bzw. - falls er das nicht möchte - zu welchen Bedingungen man sich gegebenenfalls auch wieder voneinander trennen könnte; auch das muss ja bedacht werden.

Zum Beispiel müsste auch geregelt werden, wie verfahren werden soll, wenn ein Stipendiat das Studium nicht erfolgreich absolviert, bzw. welche Härtefälle wir von der Pflicht, im Land zu bleiben, ausnehmen können.

Ich breche an dieser Stelle ab, ohne den Anspruch zu erheben, alle wesentlichen Fragen zu Vertragspartnern oder Vertragsinhalten wie etwa der Stipendienhöhe schon aufgeworfen zu haben.

Wären alle diese Dinge geklärt, so stellte sich als Letztes die Frage, ob der in Aussicht stehende Ertrag den Aufwand wirklich rechtfertigen kann oder ob man seine Anstrengungen nicht eher auf Personenkreise verwenden sollte, die das Medizinstudium bereits hinter sich haben,

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

um den Betreffenden die Entscheidung für eine Arbeitsaufnahme oder für eine Niederlassung in Sachsen-Anhalt zu erleichtern. Das vermag ich derzeit nicht zu bewerten. Ich möchte es auch nicht tun. Das möchte ich auch mit Rücksicht auf die Anstrengungen, die die Kassenärztliche Vereinigung hierbei ja bereits unternimmt, nicht.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich einige wesentliche Punkte anreißen konnte, die die von den Antragstellern erbetene Prüfung beinhalten muss. In diesem Sinne werden wir selbstverständlich der Aufforderung Folge leisten, eine Prüfung vorzunehmen und entsprechende Vorschläge mit Ihnen gemeinsam zu entwickeln, die die Möglichkeiten eines solchen Verfahrens, aber auch die Grenzen aufzeigen werden. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung in wesentlichen Teilen ge

meinsam und im Dialog mit den betroffenen Ausschüssen erfolgen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Professor Dr. Olbertz. - Nun spricht Frau Dr. Hüskens für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist sicher gut gemeint.

(Herr Gürth, CDU: Das ist schon einmal ein guter Anfang!)

Er klingt auch gut. Man darf aber nicht genauer darüber nachdenken;

(Heiterkeit und Zustimmung bei der FDP und bei der Linkspartei.PDS)

denn dann tauchen genau die Fragen auf, die Herr Olbertz auch zu meiner großen Überraschung gerade vorgetragen hat.

Natürlich, wir befürchten aufgrund der Zahlen zu den Hochschulabschlüssen und bezüglich der Altersentwicklung bei den Ärzten in unserem Land eine Unterversorgung mit Ärzten. Als Reaktion darauf wollen die Regierungsfraktionen neben den zahlreichen anderen Maßnahmen, die Herr Kurze hier zu Recht dargestellt hat, ein Stipendienprogramm auflegen, um junge Mediziner im Land zu halten.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von dem Umstand, dass der Sicherstellungsauftrag nicht beim Land, sondern bei den Selbstverwaltungsorganen, beispielsweise bei der Kassenärztlichen Vereinigung, liegt, einige kritische Anmerkungen zu dem Antrag.

Erstens. Wer würde als Medizinstudent ein Stipendium nehmen, das ihn etwa 15 Jahre an unser Land bzw. an den Beruf des Arztes bindet? - Sicher, es wären Kinder, deren Eltern hier eine Arztpraxis haben und die die Nachfolge antreten wollen. Wir würden für einen klassischen Mitnahmeeffekt zahlen. Vielleicht kommen auch Studenten, die sonst keinen Studienplatz im Studiengang Medizin bekommen würden, also Studenten, deren Leistungen unter dem geforderten Maß liegen. Wollen wir das und wie gehen wir dann mit Studienabbrechern um? Herr Olbertz hat auf diese Punkte hingewiesen.

Um einem Ärztemangel im Land effektiv vorzubeugen, müssten Sie sowohl hinsichtlich der Fachrichtung als auch hinsichtlich der regionalen Verteilung im Anschluss an das Studium steuernd eingreifen können. Das können Sie nicht.

Es hilft unserem Land nicht, wenn wir etwa übermäßig viele Augenärzte, aber keine Hausärzte fördern oder sich die Mehrheit der Ärzte beispielsweise in Magdeburg und Halle niederlassen möchte, aber nur äußerst wenige im Saalkreis.

Wie werden Probleme bei der Praxisübernahme bewertet, etwa wenn der abgebende Arzt zu hohe Forderungen an seinen Nachfolger stellt?

Hinzu kommt, dass die Facharztausbildung erst nach dem Studium folgt, bei Beginn des Stipendiums also kaum ein Student realistisch sagen kann, welche Fachrichtung er oder sie einmal einschlagen möchte.

Wenn sich dann aber doch ein fähiger Medizinstudent nach dem erfolgreichen Studium mit Stipendium in Sachsen-Anhalt niederlassen möchte, können Sie sich niemals sicher sein, ob er selbst, ein Pharmazieunternehmen oder ein Klinikum nicht das Stipendium zurückzahlt und er zukünftig in einer anderen Tätigkeit im Land arbeitet.

Meine Damen und Herren! Die Übernahme von Regelungen aus dem öffentlichen Dienst, wie die der Bundeswehr oder auch der Steuerverwaltung, mag auf den ersten Blick verführerisch sein. Aber Sie übernehmen die jungen Ärzte nach dem Studium nicht in den Landesdienst. Sie können ihnen also keine Sicherheit hinsichtlich des Einkommens bieten. Vielmehr setzen Sie sie 15 Jahre lang dem Risiko aus, in Sachsen-Anhalt als privat angestellter oder als niedergelassener Art die Brötchen verdienen zu müssen, und zwar im Rahmen des Wettbewerbs, den die Gesundheitsreform den Ärzten zukünftig noch lässt.

Auch wenn Ihr Antrag als Prüfauftrag an die Landesregierung formuliert ist, sollten Sie meines Erachtens noch einmal darüber nachdenken, ob nicht andere Instrumente eher geeignet sind, dem Ärztemangel im Land zu begegnen.

Ich beantrage deshalb, den Antrag in den Ausschuss für Soziales zu überweisen. Dort können wir gern darüber reden, ob es tatsächlich Möglichkeiten gibt, dass neben den vielen Instrumenten, die wir hier schon haben, das Land tätig wird, um dem Ärztemangel im Land, den wir alle befürchten, zu begegnen. Ich halte den Antrag so nicht für abstimmungsfähig. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Jetzt wäre Herr Kurze an der Reihe. Möchten Sie das Wort ergreifen?

(Herr Kurze, CDU: Nein!)

Dann spricht jetzt für die Linkspartei.PDS Herr Lange. Bitte, Herr Lange, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der sich ankündigende Ärztemangel in unserem Bundesland ist ein wichtiges Thema, zumal die Frage nach der gesundheitlichen Versorgung in der Bevölkerung natürlich auch mit großer Emotionalität reflektiert wird.

Nicht umsonst war der Vorschlag der Koalition als „Aufmacher“ auf Seite 1 der „MZ“; trotzdem oder gerade deshalb ist ein nüchterner Blick auf das Vorhaben und die etwaigen Auswirkungen vonnöten. In der Begründung heißt es:

„Durch die Vergabe von Stipendien durch das Land könnten junge Menschen dafür begeistert werden, ihr Medizinstudium in Halle und Magdeburg zu absolvieren.“

Jährlich klagen Hunderte abgewiesener junger Menschen darauf, an den beiden Universitäten im Land einen Studienplatz in der Medizin zu bekommen. Die vorhergehende CDU-geführte Landesregierung hat gemeinsam mit der FDP die Studienplatzkapazitäten an beiden Medizinischen Fakultäten drastisch reduziert.

Lautstarke Warnungen vor den Folgen auch mit Blick auf den drohenden Ärztemangel wurden ignoriert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Unter diesen Umständen ist dieser Teil der Begründung eine Farce. Sie wissen das, meine Damen und Herren von der Koalition; denn in dem letzten Absatz in der Begründung zu Ihrem Antrag wird auf den Studienplatzmangel abgehoben. Wie sonst sollte der Erwerb eines Studienplatzes mithilfe einer Verpflichtung, als Arzt in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, ein „Ansporn“ sein?

Hierbei tritt nämlich das wahre Problem eines solchen Ansatzes zutage: Junge Menschen sollen mit dem Versprechen auf einen Studienplatz und eine entsprechende finanzielle Versorgung während des Studiums gelockt werden, einen Vertrag einzugehen, der eine erhebliche Einschränkung der eigenen Freiheitsrechte beinhaltet.

Die Intention des Antrages ist es, nicht nur die Freiheit der Ortswahl zu beschränken, sondern es soll auch schon der Sektor der künftigen Arbeit festgelegt werden.

(Herr Gürth, CDU: Das ist doch freiwillig! Es muss doch keiner!)

Ich zitiere weiter:

„Durch die mit der Stipendienvergabe verbundene Verpflichtung, in Sachsen-Anhalt als Arzt tätig zu sein, könnte insbesondere die Situation im Bereich der niedergelassenen Ärzte verbessert werden, wenn man eine Verpflichtung zu einer Tätigkeit in diesem Bereich festlegen würde.“

So steht es in der Begründung zu Ihrem Antrag.

Die Freiheit, einen Beruf meiner Wahl an einem Ort meiner Wahl ausüben zu dürfen, ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft.

(Oh! bei der CDU - Herr Dr. Schellenberger, CDU: Erinnern wir uns an die DDR-Zeit! - Weitere Zuru- fe von der CDU - Herr Dr. Köck, Linkspartei.PDS: Da war Herr Lange noch zu jung!)

Vergleiche der durch Freiheit gekennzeichneten Zivilgesellschaft mit dem durch extreme Einschränkungen der persönlichen Freiheiten charakterisierten militärischen System der Bundeswehr, wie es Herr Kurze ja eben auch gemacht hat,

(Herr Tullner, CDU: Oh! - Unruhe bei der CDU)