Weitere Probleme ergeben sich aber nicht nur aus der durchschnittlichen Sonnenscheindauer, sondern auch aus den noch geringen Wirkungsgraden starr montierter Anlagensysteme, unzureichend isolierten Gebäuden und relativ hohen Anschaffungs- und Versicherungskosten.
Dennoch könnten Solaranlagen in den nächsten Jahren zu einer Optimierung der Energiebilanz der öffentlichen Einrichtungen Sachsen-Anhalts beitragen. Der Minister hat ja bereits darauf verwiesen, dass die Landesregierung der Nutzung der Solartechnik einen höheren Stellenwert einräumen wird. Demzufolge wird dieser Bereich ein fester Bestandteil des Landesenergiekonzeptes sein, das derzeit durch die Landesregierung erarbeitet wird.
Natürlich - auch das hat der Minister, denke ich, deutlich gemacht - muss die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gegeben sein. Aus diesem Grund haben wir in unserem Antrag eine Kosten-Nutzen-Analyse verankert, aus der sich dann alle weiteren Handlungsweisen ableiten werden.
Den Vorschlag, den dritten Punkt zu modifizieren, unterstützen wir. Ich unterstütze auch das Anliegen meines Kollegen Miesterfeldt, hierzu der Landesregierung mehr Zeit einzuräumen, sodass wir uns auf den Sommer 2007 verständigen können. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Thomas. - Ein Antrag auf Ausschussüberweisung ist nicht gestellt worden. Herr Franke, Sie sagten, dass Sie sich auf die Diskussion im Ausschuss freuten. War das ein Antrag auf Überweisung?
Also stimmen wir zunächst über die Überweisung der Anträge in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ab. Wer stimmt zu? - Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion in der Drs. 5/441 ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Damit ist der Antrag so geändert worden.
Wir stimmen jetzt über den geänderten Antrag ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich auch alle. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 20 ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wieder wurden wir in den letzten Wochen und Monaten von den Menschen in unserem Land, insbesondere im ländlichen Raum, auf die Probleme bei der ärztlichen Versorgung hingewiesen. Immer schwieriger wird es, vor allem in der hausärztlichen Versorgung einen Nachfolger zu finden, wenn sich der bisherige Praxisinhaber entschließt, seine Praxis nicht mehr fortzuführen, bzw. wenn er seine Niederlassung aus Altersgründen aufgeben muss.
Wir alle kennen den Streit der Beteiligten im Gesundheitswesen, wenn es um die Frage geht, ob eine Unterversorgung mit Hausärzten in Sachsen-Anhalt vorliegt oder nicht. Von einer Unterversorgung spricht man nach den Festlegungen des gemeinsamen Bundesausschusses bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 %.
Dieser Wert wird rein rechnerisch in Sachsen-Anhalt, wenn man einmal von der Situation im Saalkreis absieht, in dessen Zentrum aber die Stadt Halle liegt, nirgends unterschritten. Mental und gefühlsmäßig wird das anders beurteilt. Das merkt man, wenn man aufs flache Land fährt und dort mit den Menschen ins Gespräch kommt.
Berücksichtigt man bei dieser Betrachtungsweise allerdings den Altersdurchschnitt der 1 555 niedergelassenen Hausärzte, der bei 52 Jahren liegt, so wird die zumindest drohende Gefahr einer Unterversorgung für die Zukunft deutlich. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalts fehlen in der Altersgruppe der 50- und 60-Jährigen rechnerisch 295 Ärzte. Die KV beschreibt es noch genauer. Man könnte in Sach
Ich will Sie nicht mit Zahlen langweilen, möchte aber darauf hinweisen, dass diese Situation bedrohlicher werden kann, wenn es uns nicht gelingt, durch die Ergreifung verschiedenster Maßnahmen von allen Beteiligten die drohende Versorgungslücke zu schließen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalts versucht gemeinsam mit den Krankenkassen, der skizzierten Entwicklung entgegenzuwirken. Zu diesem Maßnahmenbündel gehört zum Beispiel die Förderung einer Stiftungsprofessur für Allgemeinmedizin. An den Universitäten in Halle und in Magdeburg wurden Lehrbeauftragte für Allgemeinmedizin eingestellt. Famulaturen werden finanziell gefördert, ebenso wie die Weiterbildung im Bereich der Allgemeinmedizin.
Darüber hinaus wurden so genannte Sicherstellungspraxen mit einer Mindestumsatzgarantie geschaffen, eine Praxisbörse mit einer Internetplattform wurde eingerichtet und die Notfalldienstbereiche wurden umstrukturiert. Für den Notfalldienst in den von Unterversorgung bedrohten Gebieten werden höhere Vergütungen gewährt. Zweigsprechstunden werden zugelassen. Weiterhin werden bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren Beratungen angeboten und Existenzgründerseminare durchgeführt.
Als eine flankierende Maßnahme könnte man auch die Wiederbelebung der Gemeindeschwestern ansehen. Darüber haben wir uns im Landtag bereits letztens unterhalten.
Wir haben dazu Beschlüsse gefasst. Es ist erfreulich, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung - ja, mit Mund-zu-Mund-Beatmung - und die AOK geeinigt haben, im Harz, in der Börde und in der Altmark zu erproben, ob der Einsatz von Gemeindeschwestern eine sinnvolle Maßnahme sein kann.
Seit Dezember 2004 werden die so genannten Sicherstellungszuschläge in unterversorgten Gebieten gewährt. Das bedeutet, dass niedergelassene Hausärzte, die das 66. Lebensjahr vollenden, einmalig den Betrag von 15 000 € erhalten, wenn sie ihre Praxis weiterführen. Übernimmt ein Nachfolger eine solche Praxis nach Vollendung des 66. Lebensjahres des Praxisinhabers, so wird ein Startzuschlag in Höhe von ebenfalls 15 000 € gewährt. In den ersten fünf Jahren nach der Niederlassung erhält derjenige, der eine solche Praxis übernimmt, pro Quartal einen Leistungszuschlag von 3 € für jeden die Gesamtzahl von 500 Fällen überschreitenden Fall.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten durch eine Reihe von Fördermaßnahmen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Wie bereits ausgeführt, sind die Einflussmöglichkeiten des Landes auf diese Entwicklung letztlich leider begrenzt.
Wir können - das ist die Intention unseres Antrages - zumindest durch Anreize für Studenten in Form von Stipendien versuchen, der drohenden medizinischen Unterversorgung im Land zu begegnen. Wir glauben, dass die Zahlung von Stipendien für Medizinstudenten unter der Bedingung, dass diese nach ihrem Studium in Sachsen-Anhalt bleiben, ein solcher Anreiz sein kann. Durch die Vergabe von Stipendien durch das Land könnten Menschen dazu angeregt werden, ihr Medizinstudium in
Ich räume ein, dass unser Vorschlag nicht neu ist. Die Bundeswehr verfährt seit Jahrzehnten erfolgreich nach diesem Modell. Sie bindet die Absolventen ihrer Universitäten für eine gewisse Zeit an die Truppe. Wir glauben, dass dieses Modell auch in einem Land wie SachsenAnhalt funktionieren kann. Auch in der Wirtschaft ist es üblich, diejenigen, die man aus- und weiterbildet, für eine gewisse Zeit an das Unternehmen zu binden.
Derzeit sind rund 2 800 Studenten der Medizin im Land immatrikuliert. Laut Statistik werden aber nur 60 % von ihnen später als Arzt arbeiten. Die Zahl derjenigen, die nach ihrem Studium in Sachsen-Anhalt als Arzt tätig sein werden, ist noch viel geringer. Im letzten Jahr gab es in Sachsen-Anhalt 169 Absolventen, davon ließ sich einer als Allgemeinmediziner nieder. Das sind erschreckende Zahlen.
Durch die mit einem Stipendium verbundene Verpflichtung, 15 Jahre lang im Land als Arzt tätig zu sein, wollen wir die deutlich gesunkene Zahl niedergelassener Ärzte wieder erhöhen. Die konkreten Rahmenbedingungen hierfür sind noch offen. Deshalb wollen wir die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag bitten zu prüfen, ob die von uns vorgeschlagenen Mittel inhaltlich und rechtlich geeignet sind, um dem drohenden Ärztemangel zu begegnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein letztes Wort in Richtung der Linkspartei.PDSFraktion. Sie haben uns bereits via Pressemitteilung darüber informiert, dass Sie von unserem Vorschlag wenig bis gar nichts halten. Im Gegensatz zu Ihnen unternehmen wir wenigstens den Versuch, nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, wie wir den drohenden Ärztemangel in Sachsen-Anhalt vermeiden können.
Die Vorschläge, die Sie in Ihrer dreiseitigen Pressemitteilung vom 13. Dezember 2006 unterbreitet haben, werden, wie ich eingangs ausgeführt habe, in Sachsen-Anhalt längst umgesetzt. Neue Vorschläge vermag ich bei Ihnen leider nicht zu entdecken.
Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ist der Befund unbestrittenermaßen richtig, der die Fraktionen der CDU und der SPD zu ihrem Vorschlag veranlasst hat zu prüfen, ob junge Ärzte mithilfe von Stipendien für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt gewonnen werden können.
In bestimmten Regionen besteht auf bestimmten Gebieten der medizinischen Versorgung in der Tat ein Ärztemangel, der sich durchaus zu einer handfesten Unterversorgung zu entwickeln droht. Deshalb ist es die Pflicht der Politik, über Möglichkeiten nachzudenken, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Der Antrag nimmt für sich nicht in Anspruch, die einzige mögliche Lösung zu benennen, sondern er spricht selbst davon, dass mehrere Maßnahmen zu prüfen seien. Dazu gehört auch der Vorschlag von Herrn Kurze, die Gemeindeschwestern „wiederzubeleben“.
Ich darf vorausschicken, dass ich hier eher als Mitglied der Landesregierung denn als Kultusminister im engeren Sinne spreche. Die Sicherung der medizinischen Versorgung ist in der Exekutive selbstverständlich vorrangig eine Aufgabe des Ministeriums für Gesundheit und Soziales. Das sollte bitte auch bei der Frage der Ausschussüberweisung bedacht werden.
Allerdings ist diese Zuständigkeit nicht so zu verstehen, dass der Landesregierung die medizinische Versorgung unmittelbar obliege. Das ist im Hinblick auf die Vertragsärzte vielmehr eine originäre Aufgabe der Selbstverwaltung, das heißt der Kassenärztlichen Vereinigung. Sollte diese dazu in bestimmten Bereichen nicht in der Lage sein, muss der unabhängige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Zulassungsbeschränkungen in anderen Gebieten anordnen. Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt ist, geht der Sicherstellungsauftrag an die Krankenkassen über.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Rechtsaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung und über die Landesverbände der Krankenkassen. Rechtsverstöße hat es, soweit ich es weiß, allerdings bisher nicht gegeben.
Bei der Frage, ob ein Stipendium an Studierende mit der Verpflichtung verbunden werden kann, nach dem Studium als Arzt mindestens für die dreifache Zeit im Land tätig zu sein, sind zwei verschiedene Interpretationen deutlich zu unterscheiden; das geschieht im Übrigen auch in dem Antrag.
Soll erstens ein Stipendium nur für diejenigen infrage kommen, die unabhängig davon bereits einen Medizinstudienplatz haben? Oder soll zweitens die Bereitschaft zu einer Bleibeverpflichtung auch dafür maßgeblich sein, einen solchen Studienplatz überhaupt zu erhalten? Das müssen wir uns genau ansehen. Letzteres scheint mir aber ein ausgesprochen „dorniger“ Rechtsweg zu sein.
In dem Antrag beruft man sich auf das Hochschulrahmengesetz, nach dem Studienplätze vor allen Dingen für solche Bewerberinnen und Bewerber vorzuhalten sind, die sich aufgrund von entsprechenden Vorschriften dazu verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen mit einem besonderen öffentlichen Bedarf auszuüben. Sie haben als Beispiel das Militärwesen genannt.
Ich möchte hier nur erwähnen, dass keine Einigkeit darüber besteht, ob ein solcher Bedarf im rechtlichen Sinne wirklich besteht bzw. ob wir ihn mit dem soeben beschriebenen Bedarf vergleichen können. Es besteht auch keine Einigkeit darüber, ob eine Vorabquote für angehende Medizinstudenten mit der erklärten Absicht einer späteren Niederlassung als Landarzt nun zulässig ist oder nicht. Der Auftrag lautet ja auch, das zu prüfen.
Unabhängig davon würden nämlich solche Vorabquoten nur im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens möglich sein. Dazu müsste dann aber der geltende Staatsvertrag geändert werden. Ob alle anderen Länder einer solchen Änderung zustimmen würden, halte ich eher für