Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich Ihnen zu Beginn noch einmal einen elementaren Unterschied in der Betrachtung des Stoppens der Kommunalreform durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung deutlich machen.
Die Regierungskoalition geht davon aus, dass man Gemeinden und Landkreise gerade nicht mit Zwang dazu bringen sollte, ihr Gemeindegebiet bzw. ihr Landkreisgebiet zu vergrößern. Das ist der elementare Unterschied. Deshalb haben wir Ihre Reform,
von der Sie die meinen, dass es eine Reform war, bei der es noch um Vorschaltgesetze zu einer Reform ging - die Reform blieb leider aus -, gestoppt.
Nun zu dem jetzt vorgelegten Entwurf eines Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes. Herr Rothe, ich gebe Ihnen Recht, das ist ein recht langer Titel, den man im Zuge der Ausschussberatungen vielleicht noch kürzen kann. Das ändert aber nichts daran, dass der Inhalt, den wir hier besprechen, dazu führen wird, dass wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer modernen und leistungsstarken Verwaltung gehen.
Ich sage ausdrücklich: einen weiteren Schritt; denn den ersten Schritt hat die Vorgängerregierung mit dem Zweiten Vorschaltgesetz getan, indem sie die Auflösung der Regierungspräsidien und die Einrichtung eines Landesverwaltungsamtes beschlossen hat. Das haben wir im Juli ausdrücklich nicht aufgehoben. Daran fühlen wir uns gebunden. Deshalb wird das jetzt fortgeführt und gesagt: ein weiterer Schritt.
Was wir jetzt in Angriff nehmen wollen, ist die zügige Kommunalisierung und Privatisierung von Aufgaben. Auch diesbezüglich - das muss ich Ihnen sagen - besteht eine elementarer Unterschied zwischen Ihrer und unserer Auffassung; denn wir meinen, dass man erst die Aufgaben definieren muss, bevor man die Größe einer kommunalen Gebietskörperschaft festlegen kann.
(Frau Theil, PDS: Reinvestitionserleichterungs- gesetz? - Lachen bei der FDP und bei der CDU - Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS - Frau Budde, SPD: Sprachlosigkeit ist auch eine Ant- wort!)
Der Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die vorgezogene Schaffung und der Aufbau eines Landesverwaltungsamtes.
Es wurde bereits vom Minister des Innern deutlich gemacht, dass wir den Aufbau ein Jahr früher abschließen können. Ich meine, Herr Rothe, ob das eine Funktionalreform oder ein Reförmchen, wie Sie befürchten, werden wird, werden wir abwarten. Der Minister hat angekündigt, dass der Gesetzentwurf über eine Funktionalreform im Frühjahr vorliegen wird. Dann werden wir darüber diskutieren.
Meine Damen und Herren! Die Schaffung und der Aufbau des Landesverwaltungsamts ermöglicht die angestrebte Straffung der Verwaltung im Bereich der zentralen Dienste, wie zum Beispiel in den Bereichen der Personalbewirtschaftung, der Beschaffung und der Liegenschaften. Die Bündelung von Aufgaben im Landesverwaltungsamt und ein einheitlicher Verwaltungsvollzug durch das Amt werden für eine Straffung der Verwaltung sorgen und den Bürgern für die Verwaltungsentscheidungen, die verschiedene Fachbereiche betreffen, eine Anlaufstelle bieten.
Dieser Entwurf kann bei weitem nur die ersten Grundsätze beschreiben. Das Ziel der vorrangigen Privatisierung und Kommunalisierung von Aufgaben ist schon vorgegeben. Aber auch bei der Entwicklung einer starken Landesverwaltung bedarf es noch weiterer Schritte.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, im Gegensatz zum Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bietet Ihnen der Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes - so vermute ich - eher die Möglichkeit, unseren Intentionen zu folgen, weil auch Sie sich in der letzten Legislaturperiode für eine Verwaltungsmodernisierung stark gemacht haben. Ich freue mich daher auf eine konstruktive Beratung über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Kosmehl, es gibt insgesamt drei Wünsche, Ihnen Fragen zu stellen, wenn Sie die beantworten möchten.
Herr Kosmehl, Sie sagten eingangs Ihres Redebeitrages, dass Sie nicht dafür sind, dass irgendeine Gemeinde mit Zwang in eine andere Struktur kommt. Meinen Sie, dass es, wenn sie sich demokratisch dafür entschieden hat, Zwang geben sollte, um sie daran zu hindern, wie es der Innenminister am Beispiel Gübs tut?
(Herr Bischoff, SPD: Was sagen Sie denn dazu? - Frau Budde, SPD: Stubs, stubs! Gübs hat so lange eine demokratische Entscheidung der Ge- meinde, bis sie so ist, wie es der Innenminister haben will!)
Ich nehme mal an, dass Frau Budde gleich auch noch eine Frage stellen möchte, dann kann ich die gleich nachträglich beantworten.
Herr Polte, das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Für das eine ist der Innenminister verantwortlich. Ich kann Ihnen gern - -
- Moment. - Ich kann Ihnen gern auch meine Meinung dazu kund tun. Worüber wir geredet haben, auch in der Diskussion im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Juli, war die Frage, ob man Gemeinden und Landkreise anhand bestimmter Zahlen per Gesetz eine bestimmte Größe aufzwingen soll. Diesbezüglich sind wir unterschiedlicher Ansicht. Wir meinen, nein.
Die Frage, ob es eine Vergrößerung, einen Wechsel des Gemeindegebiets geben sollte, wird durch die Rechtsaufsicht und die Fachaufsicht geprüft. Wenn man dabei zu dem Ergebnis kommt, dass das nicht sinnvoll ist,
(Frau Theil, PDS: Wir haben kommunale Selbst- verwaltung! Das ist eine Entscheidung der Kom- mune und die steht im Gesetz! - Zurufe von der CDU)
Sehr geehrter Kollege, ich freue mich erst einmal, dass Sie gesagt haben, dass Sie mit diesem Gesetz praktisch meine Reform fortsetzen wollen. Das ist doch schon ein Kompliment für das, was wir begonnen haben.
(Frau Dr. Sitte, PDS: „Meine“ war jetzt wohl ein bisschen übertrieben! - Weitere Zurufe von der PDS)
Des Weiteren habe ich eine Frage. Sie sagten, zuerst müssten die Aufgaben übertragen werden und dann, wenn das klar ist, soll über die Größen gesprochen werden. Habe ich Sie richtig verstanden? Das passt nämlich zu einer anderen Aussage. Ich hatte vor kurzem das Vergnügen oder die Ehre, mit Ihrer derzeitigen NochFraktionsvorsitzenden, die jetzt leider nicht anwesend ist, und auch mit Herrn Scharf und Frau Dr. Sitte das „Magdeburger Gespräch“ zu bestreiten. Dort sagte Ihre verehrte Fraktionsvorsitzende sinngemäß: Die FDP war schon immer für größere Einheiten, auf der gemeindlichen und auf der kreislichen Ebene. Erst muss eine freiwillige Phase kommen und dann - - Nach dem „und dann“ brach sie leider ab. Wissen Sie, was danach kommen sollte?
Erstens. Wenn Sie meinen, dass wir den falschen Weg gehen, dann muss ich Sie daran erinnern, dass das der Weg ist, den auch Sie beschritten haben. Der kann jetzt nicht falsch sein. Wir sind nicht drei Schritte zurückgegangen und haben eine andere Kreuzung genommen,
(Frau Budde, SPD: Wissen Sie, wie lange das dauert nach dem Motto „Drei Schritte zurück und einen vor“?)
- Gleich, Frau Budde, ich beantworte Ihre Fragen gleich. - Zu der Frage, ob wir die Gemeinden - - Das ist jetzt
nicht Thema dieses Gesetzentwurfs; denn hier geht es um die Landesverwaltung. Zu den Gemeinden noch einmal: Wir wollen nicht per Gesetz anordnen: Anhand einer bestimmten Größe muss sich eine Gemeinde oder ein Landkreis zusammenschließen oder nicht. Das geht nicht anhand von Zahlen.