§ 16. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und Teile der SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Teile der SPD-Fraktion und die Linkspartei.
Ich rufe § 7 (alt) auf. Ich muss das kurz erklären: Es geht um § 7 in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Gemäß der Beschlussempfehlung soll dieser gestrichen werden. Wer ist dafür? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
§ 17. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei und Teile der SPD-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
Wir kommen zum dritten Abschnitt. Ich rufe § 18 auf. Wer stimmt zu? - Die klare Mehrheit des Hauses. Wer stimmt dagegen? Herr Reck? - Nein.
Ich rufe Artikel 2 auf. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
Artikel 3. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 4 auf. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Linkspartei. Damit ist Artikel 4 angenommen. Die Abstimmung über die einzelnen Bestimmungen ist damit beendet.
Ich stelle die Artikel- und die Abschnittsüberschriften zur Abstimmung. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Von der Linkspartei und Teilen der SPD-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt dieser zu? - Die Koalitionsfraktionen und Teile der SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei und Teile der SPD-Fraktion. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Linkspartei. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind Teile der SPDFraktion. Damit ist das Gesetz angenommen worden.
Die erste Beratung fand in der 62. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2005 statt. Als Berichterstatter des Ausschusses spricht der Abgeordnete Herr Dr. Schrader. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ände
rung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften ist, wie gerade von der Präsidentin erwähnt, in der 62. Sitzung des Landtags am 8. Juli 2005 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Bewirtschaftung des Landeswaldes und des Privatwaldes künftig effektiver zu gestalten. Mit dem Gesetzentwurf soll - das ist der wichtigste Diskussionspunkt - das Einheitsforstamt, das die unterschiedlichen Zielsetzungen vereint hat, durch eine Struktur, die eine spezialisierte Aufgabenwahrnehmung ermöglicht, ersetzt werden.
Die Beratungen über den Gesetzentwurf fanden in den Sitzungen des Ausschusses am 16. September 2005, am 10. Oktober 2005, am 14. Oktober 2005 und am 28. Oktober 2005 statt.
In der 49. Sitzung des Ausschuss am 16. September 2005 erfolgte die Einbringung des Gesetzentwurfs. Ferner beschloss der Ausschuss, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 50. Sitzung am 10. Oktober 2005 statt. Dazu waren 37 Verbände und Institutionen eingeladen.
Zu Beginn der auf die Anhörung folgenden Beratung am 16. Oktober 2005 beantragte die Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen und die Beratung bis zur Vorlage der Niederschrift über die Anhörung zu verschieben. Dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. Die Fraktion der SPD beteiligte sich daraufhin nicht mehr an der Beratung.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte die Fraktion der Linkspartei.PDS den Antrag, den Gesetzentwurf an die Landesregierung zurückzuüberweisen, damit Hinweise aus der Anhörung eingearbeitet werden könnten. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt. Daraufhin beteiligte sich die Fraktion der Linkspartei.PDS ebenfalls nicht an der weiteren Beratung.
Im Ergebnis der Sitzung erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Dabei wurden die Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernommen. Der Ausschuss beschloss die vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 0 Stimmen und empfahl in dieser Fassung die Annahme des Gesetzentwurfes.
Die abschließende Beratung fand in der 52. Sitzung am 28. Oktober 2005 statt. Dazu lag die Stellungnahme des Finanzausschusses zu der vorläufigen Beschlussempfehlung vor, der sich dieser mit 7 : 0 : 0 Stimmen angeschlossen hatte. Weiterhin lag zu dieser Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Dieser Änderungsantrag fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte mit 6 : 4 : 0 Stimmen dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Schrader, für die Berichterstattung. - Seitens der Landesregierung hat Frau Ministerin Wernicke um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Landtag liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften zum Beschluss vor. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage bezüglich der hoheitlichen Aufgaben für die zum 1. Januar 2006 vorgesehene Reform der Landesforstverwaltung.
Frau Ministerin, warten Sie bitte einen Augenblick. - Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Verteilung von Werbemitteln im Saal nicht gestattet ist.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Vorschriften des Landeswaldgesetzes hinsichtlich der Behördenzuständigkeiten geändert werden. Dagegen soll das materielle Forstrecht, also etwa Vorschriften in Bezug auf die Funktionen des Waldes oder die Leistungen der Forstverwaltung, inhaltlich nicht geändert werden.
Auch an den Stellen des Gesetzes, an denen Umstellungen bezüglich des Aufbaus der Paragrafen notwendig sind, haben wir darauf geachtet, dass die inhaltliche Definition bestehen bleibt. Damit macht die Landesregierung deutlich, dass es sich um eine Reform der Verwaltung handelt. Eine Einschränkung der forstlichen Ziele ist damit nicht verbunden.
Die Inhalte des Gesetzentwurfes sind Ihnen im Wesentlichen aus der Einbringung in den Landtag am 8. Juli 2005 bekannt. Der Gesetzentwurf enthält die Bestimmung der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forstwirtschaft als untere Forstbehörden. Obere Forstbehörde bleibt wie bisher das Landesverwaltungsamt.
Die Fortführung der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit und der darin enthaltenen waldpädagogischen Aufgaben, insbesondere die fünf Jugendwaldheime und das Haus des Waldes, wurden aus dem Katalog der Aufgaben der Forstbehörde gestrichen, weil es sich hierbei nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Unter § 4 wird jedoch die Aufnahme einer inhaltlich gleich lautenden Zielbestimmung vorgeschlagen. Dadurch werden größere organisatorische Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der waldpädagogischen Aufgaben ermöglicht.
Mit der Strukturreform sollen drei wesentliche Ergebnisse erreicht werden. Innerhalb der Forstverwaltung sollen erhebliche Effizienzsteigerungen erzielt werden. Es sollen Kosten gesenkt werden, um den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt zu entlasten. Zu diesem Zweck wird der Personalkörper um fast 40 % reduziert. Die Haushaltsbelastung wird sich innerhalb von acht Jahren, in denen auch die Personalreduzierung stattfinden wird, halbieren. Zudem soll die Wertschöpfung der Forst auch über den staatlichen Forst hinaus im Land SachsenAnhalt insgesamt erhöht werden.
Diese Ziele werden wir auf folgendem Weg erreichen: Die Einheitsforstverwaltung wird durch eine spezialisierte Aufgabenwahrnehmung ersetzt. Die Aufgaben eines neuen Landesforstbetriebes nach § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung werden auf unternehmerische Aufgaben, also hauptsächlich auf die Bewirtschaftung des Landeswaldes, beschränkt. Dieser Betrieb soll und wird künftig ohne Zuschüsse auskommen.
Die hoheitlichen Aufgaben nach dem Landeswaldgesetz sowie dem Feld- und Forstordnungsgesetz werden den Ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung übertragen. Die fachbezogenen Aufgaben im Rahmen von „Natura 2000“ werden künftig im Landesamt für Umweltschutz konzentriert. Die übrigen Aufgaben der Forstverwaltung, insbesondere die Betreuung des Privatwaldes und die Waldpädagogik, werden in dem Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau angesiedelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörungen, die die Landesregierung und der Landtag durchgeführt haben, zeigen deutlich, dass sich die Betroffenen und die ihnen nahe stehenden Verbände gegen die Umgestaltung der Forst wehren. Aus psychologischer Sicht ist das Verhalten der Betroffenen und ihrer Verbände nachvollziehbar und verständlich.