Uwe Schrader
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den in Rede stehenden Gesetzentwurf in der 67. Sitzung am 10. November 2005 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Die Beratung im Ausschuss fand in der 53. Sitzung am 19. November 2005 statt.
Die Landesregierung führte aus, die Ministerpräsidenten der Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hätten am 20. Oktober 2005 einen Staatsvertrag über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt unterzeichnet. Die Einrichtung einer mehrere Länder umfassenden Versuchsanstalt beruhe auf der Erkenntnis, dass das forstliche Versuchswesen langfristig gesichert, seine Ergebnisse für die praxisnahe Waldbewirtschaftung effizienter und günstiger bereitgestellt sowie sein forstlicher Stellenwert erhalten und seine Kompetenz erhöht würden. Der Gesetzentwurf bildet die rechtliche Grundlage für die zum 1. Januar 2006 vorgesehene Errichtung der gemeinsamen Einrichtung der genannten Länder.
Während der Beratung im Ausschuss war die Fraktion der SPD interessiert zu erfahren, weshalb der Staatsvertrag mit den Ländern Hessen und Niedersachsen abgeschlossen worden sei. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hinterfragte dagegen den Standort der Versuchsanstalt, das Umsetzen von Personal aus Sachsen-Anhalt und die Stimmenverteilung im Steuerungsausschuss. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in unveränderter Fassung mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen, und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ände
rung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften ist, wie gerade von der Präsidentin erwähnt, in der 62. Sitzung des Landtags am 8. Juli 2005 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Bewirtschaftung des Landeswaldes und des Privatwaldes künftig effektiver zu gestalten. Mit dem Gesetzentwurf soll - das ist der wichtigste Diskussionspunkt - das Einheitsforstamt, das die unterschiedlichen Zielsetzungen vereint hat, durch eine Struktur, die eine spezialisierte Aufgabenwahrnehmung ermöglicht, ersetzt werden.
Die Beratungen über den Gesetzentwurf fanden in den Sitzungen des Ausschusses am 16. September 2005, am 10. Oktober 2005, am 14. Oktober 2005 und am 28. Oktober 2005 statt.
In der 49. Sitzung des Ausschuss am 16. September 2005 erfolgte die Einbringung des Gesetzentwurfs. Ferner beschloss der Ausschuss, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 50. Sitzung am 10. Oktober 2005 statt. Dazu waren 37 Verbände und Institutionen eingeladen.
Zu Beginn der auf die Anhörung folgenden Beratung am 16. Oktober 2005 beantragte die Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen und die Beratung bis zur Vorlage der Niederschrift über die Anhörung zu verschieben. Dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. Die Fraktion der SPD beteiligte sich daraufhin nicht mehr an der Beratung.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte die Fraktion der Linkspartei.PDS den Antrag, den Gesetzentwurf an die Landesregierung zurückzuüberweisen, damit Hinweise aus der Anhörung eingearbeitet werden könnten. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt. Daraufhin beteiligte sich die Fraktion der Linkspartei.PDS ebenfalls nicht an der weiteren Beratung.
Im Ergebnis der Sitzung erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Dabei wurden die Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernommen. Der Ausschuss beschloss die vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 0 Stimmen und empfahl in dieser Fassung die Annahme des Gesetzentwurfes.
Die abschließende Beratung fand in der 52. Sitzung am 28. Oktober 2005 statt. Dazu lag die Stellungnahme des Finanzausschusses zu der vorläufigen Beschlussempfehlung vor, der sich dieser mit 7 : 0 : 0 Stimmen angeschlossen hatte. Weiterhin lag zu dieser Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Dieser Änderungsantrag fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte mit 6 : 4 : 0 Stimmen dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 57. Sitzung des Landtages am 14. April 2005 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Inneres sowie für Finanzen zur Mitberatung überwiesen worden.
Eine Änderung des bestehenden Gesetzes war erforderlich, um die notwendigen Rechtgrundlagen sowohl für die Erweiterung des Aufgabenbestandes und die Änderung der Organisationsstruktur der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt als auch für die Umsetzung der Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes zum Einsatz von Landesmitteln bei Tierseuchenkassenleistungen zu schaffen.
Die erste Beratung im Ausschuss fand am 3. Juni 2005 statt. In der allgemeinen Aussprache zu dem Gesetz
entwurf wurden seitens der Fraktion der Linkspartei.PDS - war das jetzt richtig ausgesprochen?
- ohne Punkt - Fragen zur Entwicklung der Höhe der Gebühren der Tierseuchenkasse, zur möglichen Fusion verschiedener Tierseuchenkassen und zum Tiergesundheitsdienst aufgeworfen.
Am Ende der Diskussion folgte der Ausschuss dem Regierungsentwurf unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Der Ausschuss stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 6 Stimmen zu.
Der Innenausschuss und der Finanzausschuss folgten der vorläufigen Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses in unveränderter Fassung.
Die abschließende Beratung im Agrarausschuss fand am 16. September 2005 statt. Die Fraktion der CDU beantragte in dieser Sitzung, die Regelung zum In-KraftTreten des Gesetzes zu konkretisieren, und schlug als Termin den 1. Januar 2006 vor. Der Ausschuss folgte diesem Antrag mehrheitlich.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD ist in der 39. Sitzung des Landtages am 6. Mai 2004 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand am 11 März 2005 statt.
Der Antrag der Fraktion der SPD zielte darauf ab, den vom Land Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine zu unterstützen.
In der Begründung erklärte die einbringende Fraktion, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Gesetzgeber zu einem effektiven Schutz der Tiere verpflichte. Der Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein sehe vor, dass nach einem Anerkennungsverfahren Tierschutzvereinen das Verbandsklagerecht eingeräumt werde. Damit würde Tieren ein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen und dementsprechend die Interessen der Tiere geltend machen könne. Die Verbandsklage würde zudem den Sachverstand zum öffentlichen Wohl in gerichtliche Verfahren und damit in die Entscheidungsfindung einbringen.
Die Landesregierung machte in den Beratungen deutlich, dass der Bundesrat am 5. November 2004 auch mit den Stimmen Sachsen-Anhalts beschlossen hat, den vom Land Schleswig-Holstein eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine nicht in den Bundestag einzubringen. Diesem Votum sei in verschiedenen Ausschüssen des Bundesrats die parteiübergreifende Äußerung erheblicher Bedenken vorausgegangen, insbesondere im Hinblick auf eine Behinderung der Entwicklung des Forschungsstandortes Deutschland. In den Ausschussberatungen des Bundesrats sei mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein Verbandsklagerecht auch deshalb entbehrlich sei, weil bereits jetzt der Schutz der Tiere bei Beachtung der bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen erreichbar sei.
Die Fraktionen von CDU und FDP bekräftigten die Aussage der Landesregierung und wiesen darauf hin, dass Sachsen-Anhalt im Nutztierbereich bezüglich der Kontrolle sehr fortgeschritten sei, und beantragten, den Antrag für erledigt zu erklären.
Die Fraktion der SPD erwiderte, obwohl in Deutschland keine Mehrheit für ein Verbandsklagerecht für Tier
schutzvereine zustande gekommen und der Antrag der Fraktion der SPD damit an sich erledigt sei, bleibe das Anliegen als solches unerledigt. Deshalb könne die SPD-Fraktion einer Erledigung nicht zustimmen. Die Fraktion der PDS schloss sich dieser Auffassung an.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärte den Antrag in seiner vorläufigen Beschlussempfehlung mit 5 : 3 : 0 Stimmen für erledigt. Der Ausschuss für Umwelt schloss sich dieser Beschlussempfehlung am 27. April 2005 mit 6 : 4 : 0 Stimmen an.
In der 47. Sitzung des Ausschusses am 3. Juni 2005 fand die abschließende Beratung statt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschloss in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt, den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/1517 für erledigt zu erklären. Die Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen angenommen.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gerade erwähnt, ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der 47. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2004 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend und in die Ausschüsse für Umwelt und für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zur Mitberatung überwiesen worden.
Das bestehende Fischereigesetz wurde vor zehn Jahren verabschiedet. Das vorrangige Ziel des Änderungsgesetzes besteht darin, Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung des Fischereischeins zu schaffen.
So soll der Fischereischein künftig auf Lebenszeit erteilt werden können. Ferner soll mit der Änderung des Gesetzes ein Sonderfischereischein für beeinträchtigte Personen möglich werden.
Die Beratungen zum Gesetzentwurf fanden in den Sitzungen des Ausschusses am 19. November 2004, am 10. Dezember 2004 und am 4. Februar 2005 statt.
Die Einbringung durch die Landesregierung erfolgte in der 36. Sitzung des Ausschusses am 19. November 2004. In dieser Sitzung schlugen die Fraktionen der SPD und der PDS zunächst vor, eine Anhörung durchzufüh
ren. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bot dem Ausschuss an, an dem halbjährlich stattfindenden Gespräch des Ministeriums mit den Angler- und Fischereiverbänden teilzunehmen, um mögliche Fragen zu stellen. Der Ausschuss sah daraufhin von einer Anhörung ab und verständigte sich darauf, eine Auswertung des mit den Verbänden geführten Gesprächs über das Fischereigesetz am 8. Dezember 2004 durch das Ministerium entgegenzunehmen.
Zur Beratung lagen dem Ausschuss außerdem eine Stellungnahme des Landesanglerverbandes und eine Stellungnahme des Landesfischereiverbandes vor. Der Ausschuss nahm die vorgebrachten redaktionellen Änderungsvorschläge des GBD sowie eine Empfehlung des Ministeriums zur Änderung des Gesetzentwurfs einstimmig an. Der strittige Punkt um den so genannten Touristenschein wurde auf die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes vertagt.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 41. Sitzung des Ausschusses am 4. Februar 2005 statt. Dazu lagen neben den Voten der mitberatenden Ausschüsse Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP sowie der Fraktion der PDS vor.
Schwerpunkt der Beratungen bildete die Diskussion um den § 28 - das ist der Fischereischein - und die mit dem Fischereischein verbundenen Prüfungen. Im Verlauf der Beratung zog die Fraktion der PDS ihren Änderungsantrag zu § 28 zurück und der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 10 : 0 : 3 Stimmen gebilligt. Der Antrag der PDS-Fraktion, einen Touristenfischereischein zu genehmigen, wurde bei 2 : 7 : 4 Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 0 : 6 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 49. Sitzung des Landtages am 11. November 2004 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen worden.
Das Ausführungsgesetz zum Tierische-NebenprodukteBeseitigungsgesetz löst das bisherige Tierkörperbeseitigungsgesetz ab. Das Gesetz dient der Ausführung von zwingendem Recht der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss fand am 19. November 2004 statt. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben der
kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vor. Die kommunalen Spitzenverbände baten darin um eine erneute Anhörung zur bestehenden Problematik. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine gemeinsame Anhörung mit dem Innenausschuss durchzuführen.
In der Beratung am 19. November 2004 wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erstellt und dem Innenausschuss zugeleitet. Die Beschlussempfehlung wurde vom Landwirtschaftsausschuss mit 9 : 2 : 0 Stimmen beschlossen. Darin wurde dem Innenausschuss eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.
Die gemeinsame Anhörung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes fand am 6. Dezember 2004 statt. Die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung des Gesetzentwurfes fanden im Innenausschuss keine Mehrheit. Der Innenausschuss stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses in unveränderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss fand am 7. Dezember 2004 statt. Während der Beratung brachte die Fraktion der PDS Änderungsanträge zu den §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfes ein. Die Änderungsanträge betrafen in § 2 den Umgang mit toten Heimtieren und in § 3 die Kosten der Beseitigung von Tierkörpern. Diese Änderungsanträge wurden vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Ihnen vorliegenden Änderungen des Gesetzentwurfes sind auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingearbeitet worden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP ist in der 21. Sitzung des Landtages am 12. Juni dieses Jahres an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Die erste Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand am 29. August dieses Jahres statt. In ihr wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet.
Während der Beratung über den Gesetzentwurf stellten die Fraktionen der CDU und der FDP heraus, dass die Erhebung dieser Aufwandssteuer heutzutage nicht mehr gerechtfertigt sei. Der ohnehin geringe Steuerertrag sollte den Jagdpächtern besser für die Hege und Pflege des Waldes überlassen werden. Der Verwaltungsaufwand stehe in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Hinzu komme, dass die Jäger, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, zahlreichen Behörden kostenlose Amtshilfe leisteten. Die Abschaffung der Steuer stelle damit eine Anerkennung der Leistungen der Jäger dar.
Die Fraktion der SPD meinte, dass es in ihrer Fraktion ein Für und Wider im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer gebe. Nicht unerhebliche Einnahmen aus der Jagdsteuer bei einigen Landkreisen stünden der Absicht gegenüber, die von der Jägerschaft erbrachten Leistungen zu honorieren. Letztlich habe sich die SPD-Fraktion der Argumentation zur Abschaffung der Jagdsteuer nicht verschlossen.
Die gleiche Meinung hinsichtlich des Für und Wider zur Abschaffung der Jagdsteuer vertrat die Fraktion der
PDS. Die PDS konnte aber der Intention des Gesetzentwurfes folgen.
In der vorläufigen Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Inneres empfahl der Landwirtschaftsausschuss mit 7 : 0 : 2 Stimmen, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zuzustimmen. Der Innenausschuss wurde zusätzlich gebeten, darauf zu achten, dass bei dem Termin für die In-Kraft-Setzung der steuerliche Erhebungszeitraum, der an das Jagdjahr gekoppelt ist, berücksichtigt wird, um Mehraufwand für die Verwaltung zu vermeiden.
Der Innenausschuss nahm sich dieser Bitte an und empfahl dem federführenden Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung vom 25. September 2003, den Termin für die In-Kraft-Setzung des Gesetzes vom 1. Januar 2004 auf den 1. April 2004 zu ändern.
In der Sitzung am 17. Oktober 2003 stimmte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Inneres dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung mit 9 : 0 : 1 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke.