Protocol of the Session on October 6, 2005

Damit konnte zwar ein Kritikpunkt bereinigt werden, aber es bleibt bei unserer Kritik, dass das alleinige Streichen von Paragrafen nicht automatisch zur Rechtsvereinfachung führen muss.

Weitere Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetze wurden heute bereits angekündigt - oder soll ich sagen: angedroht? Hoffen wir, dass die Landesregierung dann ihre Hausaufgaben besser macht.

Wir werden dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Im Falle seiner Ablehnung werden wir uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Tiedge. - Für die FDP-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Wolpert bei uns angemeldet.

Ich verzichte.

Der Abgeordnete Herr Wolpert verzichtet. - Damit sind wir am Ende der Debatte und treten in das Abstimmungsverfahren ein. Auch in diesem Falle schlage ich vor, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2422 abstimmen. Wünschen Sie über die zwei Nummern einzeln abzustimmen oder können wir in Gänze über den Antrag abstimmen? - In Gänze.

Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2422 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen mit hauchdünner Mehrheit.

(Heiterkeit)

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über die Gesetzesüberschrift und gleichzeitig auch über das gesamte Gesetz abstimmen. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (IngG-LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2397

Einbringer ist in Vertretung des Wirtschaftsministers der Minister Professor Dr. Paqué. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalts vom 15. November 1991 wurden die Regeln für den Berufsstand der Ingenieure und der beratenden Ingenieure

erstmalig nach der Wende den veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die damals geschaffenen Regelungen haben sich in den vergangenen 14 Jahren im Großen und Ganzen bewährt. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vertritt heute in ihrer Eigenschaft als berufsständische Selbstverwaltung nahezu 3 000 Mitglieder, deren Berufstätigkeit das Planen und das Bauen auch in neuartigen Technikfeldern verwirklicht.

Mittlerweile gewinnen jedoch nicht unerhebliche Veränderungen im Bereich der Berufsausübung der Ingenieure und der beratenden Ingenieure immer breiteren Raum. Dies betrifft die europäische Freizügigkeit bei der gegenseitigen Anerkennung von Hochschuldiplomen und die Erweiterung und Öffnung des europäischen Binnenmarktes im Wege der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit. Eine Anpassung und eine Neuausrichtung des Landesingenieurgesetzes ist schon aus diesen Gründen geboten.

Meine Damen und Herren! Unter konstruktiver Begleitung des Gesetzentwurfes durch die Ingenieurkammer des Landes wurde insbesondere der Gesichtspunkt der Harmonisierung der Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder in der Gesetzesvorlage berücksichtigt. Dies betrifft die Schaffung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Berufsausübung von Ingenieuren und Architekten, die Möglichkeit einer kapitalmäßigen Beteiligung an Ingenieurunternehmen sowie die Stärkung des Verbraucherschutzes unter anderem durch die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die Folgen der Deregulierung durch die Reform des bauaufsichtsrechtlichen Verfahrensrechts, des Freistellungs- und vereinfachten Genehmigungsverfahrens, verschafft die Möglichkeit des Rückzugs der Bauaufsichtsbehörden aus präventiven bauaufsichtlichen Prüfungen. Bedingung dafür ist, dass diese Prüfungen durch entsprechend qualifizierte, für das Ergebnis verantwortliche Privatpersonen, so genannte Bauvorlageberechtigte, übernommen werden.

Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf die Einbeziehung der bauvorlageberechtigten Ingenieure in den Kreis der Mitglieder der Ingenieurkammer SachsenAnhalts vor und es werden die Aspekte des Verbraucherschutzes durch die Verpflichtung zur Weiterbildung, durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sowie durch weitere Berufspflichten gestärkt.

Im Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie 2001/19/EG über die allgemeinen Regelungen zur Anerkennung der Ingenieurausbildung und beruflicher Befähigungsnachweise berücksichtigt. Die Umsetzungsfrist ist hierbei der 1. Januar 2003.

Mit der Novellierung des Ingenieurgesetzes SachsenAnhalt wird zudem die Harmonisierung der Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder angestrebt. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile der Ingenieure aus SachsenAnhalt aufgrund föderaler Länderregelungen aus dem Weg zu räumen und über die gleichwertige Anerkennung sachsen-anhaltischer Ingenieure eine hohe Qualität der Berufsausübung und des Verbraucherschutzes zu sichern.

Durch die Änderungen der Eintragungsvoraussetzungen für beratende Ingenieure und die damit verbundene Reduzierung der erforderlichen Berufspraxis von fünf auf

drei Jahre wird eine Angleichung an bereits bestehende Regelungen in anderen Bundesländern nachvollzogen.

Das ist in mehrfacher Hinsicht von Vorteil. Die geschützte Berufsbezeichnung hat sich als Markenzeichen für hohe Beratungsqualität

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

und Einhaltung klar definierter Berufsgrundsätze bewährt.

(Frau Weiß, CDU: So ist es!)

Für Jungingenieure stellt die Verkürzung ihrer Ausbildungszeit einen wichtigen Aspekt im Wettbewerb am Arbeitsmarkt dar. Das gilt auch für den europäischen Vergleich und ist letztlich auch von Vorteil für die Unternehmen.

Als weiterer positiver Sekundäreffekt ist die damit ausgelöste frühzeitige Möglichkeit der Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk zu nennen. Ein früheres Eintrittsalter wirkt sich günstig auf den späten Versorgungsanspruch aus.

Meine Damen und Herren! Durch die Öffnung in die Richtung anderer branchenspezifischer Berufe, wie Architekten, im Wege der Schaffung gemeinsamer Unternehmen erweitern sich die Möglichkeiten der Berufsausübung für Ingenieure.

Mit der Konkretisierung zur Frage der Berufshaftpflichtversicherung wird dem Verbraucherschutzgedanken einerseits und der besonderen Verantwortung von beratenden Ingenieuren andererseits Rechnung getragen. Hierbei besteht ein direkter Einfluss auf die Marktchancen von überregional tätigen beratenden Ingenieuren mit dauerhaft positiven Wettbewerbseffekten.

Ein letzter Schwerpunkt wurde im Bereich der Ahndung von Berufsvergehen gesetzt. Durch die Einführung eines Rügerechts des Vorstands wird ein sowohl praxisgerechtes als auch unbürokratisches Instrument geschaffen. Die Verminderung des mit einem berufsgerichtlichen Verfahren regelmäßig verbundenen erheblichen administrativen Aufwandes spielt dabei eine nicht unwesentliche Nebenrolle. Kostenreduzierung und Verfahrensbeschleunigung sind die hierbei zu erwartenden Effekte. Zudem findet die ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindliche Änderung der Disziplinarordnung des Landes ihre Berücksichtigung in der Gesetzesvorlage.

Zuletzt werden die im letzten Jahrzehnt entwickelten gesetzlichen Grundlagen sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Datenschutz mit der Gesetzesvorlage umgesetzt.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet für den Berufsstand der Ingenieure in unserem Land und aus unserem Land neue Wege in der Berufsausübung und verbindet dies mit einem Höchstmaß an Verbraucherschutz. Er ist richtungweisend für Ingenieure in Europa. - Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Minister, für die Einbringung. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Somit treten wir gleich in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2397 ein. Einer Aus

schussüberweisung als solcher steht nichts im Wege. Die Frage ist: Wohin überweisen wir das Gesetz? - Bitte.

Ich würde angesichts des Inhalts den Wirtschaftsausschuss für den richtigen halten.

Soll der Gesetzentwurf nur in den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden?

(Frau Weiß, CDU: Nein!)

- Gibt es weitere Anträge?

(Frau Weiß, CDU: Ja! Städtebau und Verkehr!)

- In den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Federführend soll sicherlich der Wirtschaftsausschuss beraten.

(Frau Weiß, CDU: Ja! - Frau Dr. Hüskens, FDP: Ja!)

Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfs in den Wirtschaftsausschuss und in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr bei einer Federführung durch den Wirtschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Justizgesetzen und anderer Vorschriften