Zum Vergleich: In ganz Asien sind in den letzten eineinhalb Jahren trotz eines kulturell bedingten intensiven Tierkontaktes weniger als 200 Menschen an der Vogelgrippe erkrankt. In derartigen Größenordnungen stehen antivirale Medikamente bereits heute im normalen Pharmahandel in ausreichender Menge zur Verfügung.
Influenzaviren sind im Übrigen thermisch einfach zu inaktivieren. Insofern ist eine Erhitzung von Geflügelfleisch, wie sie bei bestimmungsgemäßer Zubereitung erfolgt, als ausreichend zu erachten, um die derzeit in der EU im Verkehr befindlichen, von Geflügel stammenden Lebensmittel im Hinblick auf eine Ansteckung der Verbraucher mit der so genannten Vogelgrippe als unbedenklich anzusehen.
Zu Frage 2: Das Gefahrenpotenzial der so genannten Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, erstreckt sich vor allem auf Vögel und nur in sehr geringem Umfang auf Menschen. Die folgenden Ausführungen haben daher vor allem tierseuchenrechtlichen Charakter.
Die Gefahr einer Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel ist grundsätzlich gegeben, wird aber von Experten - das heißt von Ornithologen und Epidemiologen - als gering eingestuft. Denkbar wäre eher die Weiterverbreitung über den Reiseverkehr durch illegale Einfuhr von Geflügel bzw. Geflügelerzeugnissen aus Gebieten, in denen Infektionen mit der Geflügelpest festzustellen gewesen sind.
Obwohl das Land Sachsen-Anhalt nicht, wie zum Beispiel einige Landkreise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, als geflügeldichte Region anzusehen ist, befinden sich dennoch große Geflügelhaltungsbetriebe in seinem Territorium. Bestände mit mehreren Tausend Stück Geflügel gibt es in allen Flächenkreisen des Landes. Dabei ist eine gewisse Massierung sehr großer Bestände in einigen Landkreisen festzustellen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass Zugvögel in der Nähe größerer Gewässer niedergehen und rasten und daher mit dem vorgenannten Geflügelbestand in der Regel nicht in Berührung kommen. Hinzu kommt, dass die großen Geflügelhaltungsbetriebe seuchenhygienisch sehr gut abgesichert sind. Ein höheres Eintragsrisiko könnte, wie schon erwähnt, durch den Reiseverkehr bestehen, wobei dies in erster Linie für den illegalen Verkehr gilt.
Durch das sich von Südostasien über den asiatischen Kontinent nach Norden und Westen ausbreitende Geflügelpestvirus könnten zwar hohe Verluste bei Geflügel entstehen, die Wahrscheinlichkeit einer Infektion von Verbrauchern mit der Geflügelpest über Lebensmittel, die von mit der Geflügelpest infizierten Tieren stammen, ist allerdings als nicht sehr hoch einzuschätzen.
In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausbruch und der Ausbreitung der Geflügelpest in Südostasien wurde durch die EU ein sofortiges Einfuhrverbot für Geflügel und Geflügelfleischprodukte sowie Konsumeier aus allen von dem Seuchenzug betroffenen Ländern ausgesprochen. Dieses Einfuhrverbot wird unverzüglich auf alle Länder, auch außerhalb Südostasiens, ausgedehnt, sobald ein Nachweis des Ausbruchs der Geflügelpest offiziell von einem Staat bekannt gegeben wird.
Für Deutschland ist im Falle gewerblicher Schlachtungen von Geflügel die Ausstellung einer amtlichen Gesundheitsbescheinigung vorgeschrieben, die eine klinische Untersuchung des betreffenden Geflügelbestandes zur Voraussetzung hat. Beim Vorliegen von Anzeichen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sind weiterführende Untersuchungen zur Abklärung durchzuführen. Der Nachweis der Geflügelpest schließt das Ausstellen der Gesundheitsbescheinigung aus. Alle weiterführenden Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Behörden für Tierseuchenbekämpfung.
Für das Bundesgebiet tritt mit Wirkung vom 4. September 2005 eine Eilverordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest in Kraft. Danach bestimmen sich weitgehend tierseuchenrechtliche Maßnahmen der zuständigen Veterinärbehörden, die deutlich über die Untersuchungspflichten vor der Schlachtung von Geflügelbeständen hinausgehen, auch auf private Geflügelhalter und Kleinbestände ausgedehnt werden können und dem Erkennen des Ausbruchs der Geflügelpest dienen.
Herr Minister, erst einmal vielen Dank. Ich glaube, das ist die ausführlichste Beantwortung einer Kleinen Anfrage in diesem Hohen Haus.
Aber aufgrund des ernsten Hintergrundes jetzt eine praktische Frage. Frau Künast hat mit Wirkung vom 1. September 2005 eine Eilverordnung erlassen, mit der die Bundesländer auch zu verschärftem Monitorring in diesem Bereich aufgefordert worden sind. Können Sie mir schon ansatzweise sagen, wie das in SachsenAnhalt anlaufen wird?
Herr Czeke, ich bitte um Verzeihung. Da ich fachlich für das Gebiet der Tierseuchen nicht zuständig bin, bitte ich, diese Frage bei Gelegenheit an meine Kollegin Wer
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der letzten Frage, zu der Frage 5 des Abgeordneten Herrn Ulrich Kasten der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Thema Nordharznetz-Tarifabschluss für die Beschäftigten. Bitte sehr, Herr Kasten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich meine Kleine Anfrage stelle, bitte ich, für das Protokoll zu beachten, dass „Nordharznetz“ ein Eigenname ist und nach einem Bindestrich „Tarifabschluss“ folgen müsste.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2005 wird - nach dem Abschluss des derzeitigen Verkehrsvertrages mit der DB AG - der erste private Betreiber das SPNV-Angebot auf rund 11 % des noch bedienten Netzes SachsenAnhalts gestalten. Dem war eine komplizierte Ausschreibung und letztlich eine Vergabe an einen privaten Bahnbetreiber vorausgegangen. Unterlegen war die Harzbahn AG i. G., eine Tochter der DB. Die abgegebenen Angebote lagen bekanntlich sehr dicht beisammen. Die im Angebot verankerten Personalkosten spielten eine nicht unerhebliche Rolle.
1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Tarifabschlüsse für die Mitarbeiter von HEX (Harzexpress) bisher nicht erfolgt sind und die Verhandlungen zwischen den Bahngewerkschaften und der Leitung der HEXGesellschaft stagnieren?
2. In welcher Weise sind die in den Angeboten der Betreiber verankerten Tarifstrukturen für die Entlohnung der Mitarbeiter auch nach der Vergabe noch verbindlich?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kasten. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kasten, wo Sie Recht haben, haben Sie Recht: Was den Bindestrich angeht, sollte dies noch korrigiert werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich die Anfrage des Abgeordneten Kasten im Namen der Landesregierung beantworte, schicke ich Folgendes voraus:
Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Vergabe des Schienenpersonennahverkehrs im Bereich des Nordharzes, auf dem am 11. Dezember 2005 die Aufnahme des Betriebes durch die Harzexpress (HEX) - Gesellschaft
der Connex Verkehrs GmbH erfolgt. Die Vergabe der Leistung erfolgte im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung.
In der Anfrage werden Fragen der Tarifgestaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens aufgegriffen. Dazu ist generell festzustellen, dass die Gestaltung von Tarifstrukturen und Tarifverträgen ausschließlich eine Aufgabe der Tarifparteien ist und sich jeglicher Einflussnahme Dritter, also auch der Landesregierung, entzieht.
Zu Frage 1: Weder die Landesregierung noch die Nahverkehrsservice GmbH sind Partner in den Tarifverhandlungen zwischen dem Verkehrsunternehmen und den Gewerkschaften. Gleichwohl lässt sich die Nasa - Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt - in den regelmäßigen Gesprächen zur Betriebsübernahme über die wesentlichen Aktivitäten, die mit der Übernahme im Zusammenhang stehen, berichten.
Gegenwärtig finden intensive Tarifgespräche zwischen den Parteien statt. Nach gleich lautenden Informationen beider Tarifparteien stagnieren die Gespräche nicht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass ein baldiger Tarifabschluss zustande kommen wird.
Zu Frage 2: In die Ausschreibungsunterlagen für das Nordharznetz wurden in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht keine Fragen zu Tarifstrukturen, die rechtlich als vergabefremd zu werten gewesen wären, aufgenommen.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, Herr Kasten hat eine Zusatzfrage. - Bitte sehr, Herr Kasten.
Herr Minister, die Zusatzfrage bezieht sich auf Ihre Ausführungen anlässlich der Premierenfahrt zwischen Halberstadt und Magdeburg. Sie haben dort gesagt: „Wir werden mit Connex reden, den aktuellen Stand der Tarifdiskussion abfragen. Ich denke, es ist auch im Interesse des Unternehmens Connex, nicht mit Dumpinglöhnen zu starten.“
Haben Sie die Information, dass nicht mit Dumpinglöhnen gestartet wird, oder haben Sie sie nicht? Oder haben Sie den Stand dieser Tarifdiskussion noch nicht abgefragt?
Zunächst muss man in diesem Zusammenhang die Frage stellen, was Dumping ist. Dazu habe ich mich nicht geäußert. Deshalb müsste es erst einmal definiert werden.
Ein zweiter Punkt. Ich denke, dass ich in der Beantwortung der Kleinen Anfrage deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass die Tarifpartner im Moment in guten Gesprächen sind. So wird uns das jedenfalls von beiden Seiten bestätigt. Wenn Tarifpartner in guten Gesprächen
sind, dann spricht man, denke ich, auch nicht von Dumpinglöhnen. Denn dann würden die Gewerkschaften andere Positionen aufbauen.
Welche Höhe der Stundenlohn in der Endkonsequenz haben wird, ist, denke ich, nicht das Thema, das im Parlament zu diskutieren ist. Sie können sicher sein, dass wir dort, wo es möglich ist, auch im Interesse des Wettbewerbers darauf hinweisen werden, dass er, wenn er erstmals in Sachsen-Anhalt fährt, nicht mit Lohndumpingpreisen aufwartet. Aber genaue Zahlen kann ich und möchte ich hier - verstehen Sie das bitte - nicht bekannt geben.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir noch einen Tagesordnungspunkt behandeln. Wenn das nicht gewollt ist - - Frau Dr. Weiher hat sich bereitgehalten. Aber wir haben leider etwas länger gebraucht.
Wären Sie bereit, meine Damen und Herren? - Gut, wir behandeln noch einen ganz kurzen Tagesordnungspunkt. Es ist der Tagesordnungspunkt 6: