Protocol of the Session on May 27, 2005

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon eine Menge gesagt worden. Einige Dinge möchte ich dennoch sagen. Natürlich ist es so, dass wir eigentlich alle den Elektrobetrieb wollen. Das ist klar. Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass es hierbei um wirtschaftliche Interessen geht. Leider Gottes ist die Politik in diesem Fall sozusagen zwischen die Interessen der DB AG und der Fels-Werke geraten. Aber die Lan

desregierung hat sich in einer vorbildlichen Art und Weise immer wieder um die Lösung dieses Problems bemüht.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Wenn man die Einsätze des Ministers Daehre in Blankenburg und in der Umgebung der Rübelandbahn in den letzten Jahren verfolgt hat, dann muss man wirklich sagen: Mehr Einsatz konnte man nicht erwarten. Auch das Ergebnis war für die vor Ort Tätigen immer sehr befriedigend.

Ich will mich an dieser Stelle bei der Bürgerinitiative und insbesondere bei dem Bürgermeister von Hüttenrode bedanken, der in unermüdlicher Weise für die Rübelandbahn kämpft.

Nicht nur die Fels-Werke profitieren von dieser Bahn. Nein, in Zukunft könnte man auch - Herr Kasten hat das richtigerweise gesagt - bei Holztransporten davon profitieren. Diese Strecke ist im Harz tatsächlich notwendig. Sie muss unbedingt erhalten bleiben.

Die Abschaltung der Elektroversorgung auf dieser Strecke darf unter keinen Umständen der erste Schritt zur Einstellung dieser Strecke sein. Deswegen wäre es sinnvoll - Herr Kasten hat gesagt, wie viele Gesellschaften der DB AG an den Prozessen beteiligt sind -, die Zahl der Entscheidungsträger zu reduzieren und gegebenenfalls eine Übernahme dieser Strecke durch regionale Investoren oder zum Teil auch durch die FelsWerke anzustreben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir damit schneller zu einem befriedigenden Ergebnis kommen könnten.

Ich glaube, es ist wichtig, dass die Politik diesen Prozess begleitet. Deswegen ist es gut, wenn wir darüber im Ausschuss beraten und wenn der Ausschuss das Verfahren weiter begleitet und unterstützt.

Frau Ministerin Wernicke hat gesagt, dass der Minister ein Spitzengespräch führt. Wir alle hoffen, dass dieses zu dem Ergebnis führt, dass es sich wirklich nur um eine vorübergehende Einstellung des Elektrobetriebes handelt. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Daldrup. - Herr Abgeordneter Kasten, Sie haben noch einmal das Wort.

(Herr Kasten, PDS: Ich kann auf einen abschlie- ßenden Redebeitrag verzichten! Wir haben einen großen gemeinsamen Nenner und einen gemein- samen Ansatz! - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

- Vielen Dank, Herr Kasten. Das war sicherlich ein schwerer Entschluss.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

- Herr Kasten, Sie sehen, das ganze Haus dankt Ihnen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren! In Bezug auf den Antrag der PDS-Fraktion besteht weitgehend Übereinstimmung. Ich lasse trotzdem darüber abstimmen. Es ist eine Überweisung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr vorgeschlagen worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit seiner Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit

ist einer Überweisung Ihres Antrags, Herr Kasten, einstimmig zugestimmt worden. Wir beenden somit den Tagesordnungspunkt 22.

Wir treten in die Behandlung des letzten, des Tagesordnungspunktes 23 ein:

Erste Beratung

Vereinigung der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/2185

Meine Damen und Herren! Ich habe heute mit Datum vom gestrigen Tag ein Schreiben der Landesversicherungsanstalten erhalten, das ich zumindest den für heute vorgesehenen Debattenrednern kurzfristig zugänglich gemacht habe. Diese könnten es in der Debatte eventuell berücksichtigen.

Ich erteile als erster Rednerin der Abgeordneten Frau Liebrecht als Einbringerin das Wort. Bitte sehr, Frau Liebrecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung ist die traditionelle, fast 100-jährige Trennung von Arbeitern und Angestellten und damit auch die Trennung der BfA und der LVA aufgegeben worden. Unter dem gemeinsamen Dach „Deutsche Rentenversicherung“ werden die Aufgaben neu verteilt.

Aufgrund der Entwicklung, dass im Angestelltenbereich, beispielsweise im Dienstleistungssektor, neue Arbeitsplätze entstehen, während gleichzeitig die Zahl der Industriearbeiter stetig zurückgeht, haben die Landesversicherungsanstalten fortlaufend Versicherte verloren, während die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Deshalb war eine Neustrukturierung der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Damit ist die gesetzliche Möglichkeit verbunden, aus kleineren regionalen Rentenversicherungsträgern neue Einheiten zu bilden.

Mit der Änderung des § 141 des Sozialgesetzbuches VI wurde die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass sich Regionalträger, das heißt die früheren Landesversicherungsanstalten, Länder übergreifend durch Beschlüsse ihrer Vertreterversammlungen vereinigen können. Diese Beschlüsse bedürfen allerdings der Genehmigung der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden der Länder; bei uns ist dies das Ministerium für Gesundheit und Soziales.

Vorrangiges Ziel der Vereinigung ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit, wobei das geforderte Einsparpotenzial von 10 % der Verwaltungs- und Verfahrenskosten in den nächsten fünf Jahren erreicht werden soll und langfristig eine weitere Verbesserung der Effizienz angestrebt wird.

Vor diesem Hintergrund haben die Bestrebungen vieler Landesversicherungsanstalten in Bezug auf Kooperationen und Fusionen zugenommen. Die Vorstandsvorsitzenden der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich zunächst

über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit verständigt und haben dann eine Vereinbarung mit dem Ziel der Fusion zu einer gemeinsamen Rentenversicherung verabschiedet.

Erste Gespräche und Vereinbarungen bezüglich der angestrebten Kooperation und einer möglichen Fusion haben zwischen den mitteldeutschen Rentenversicherungsträgern bereits im Herbst 2002 stattgefunden. Im Dezember 2004 wurde ein paraphierter Fusionsvertrag abgeschlossen, der noch der Zustimmung der Vertreterversammlungen der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bedurfte.

Nach meiner Kenntnis ist einer der wesentlichen Eckpunkte des Fusionsvertrages, dass der Hauptsitz in Leipzig sein wird. Zur Kompensation sollen von den insgesamt 136 Stellen in Leipzig 55 nach Erfurt und 81 nach Halle abgegeben werden. Dies bedeutet allerdings tatsächlich eine Verlagerung von 56 Stellen von Leipzig nach Halle und schafft somit nicht wirklich neue Arbeitsplätze.

Nach der Vereinigung wird der Name „Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“ lauten. Bezüglich der Arbeitsmengenverteilung werden die Standorte der bisherigen Hauptverwaltungen als Sitze der wesentlichen Organisationseinheiten erhalten bleiben. Die Leistungsbearbeitung erfolgt in den Regionen. Die Ausbildung der Diplomverwaltungswirte für Sachsen-Anhalt und Thüringen wird künftig in Schleswig-Holstein erfolgen, während die Ausbildung für Sachsen weiterhin in Meißen erfolgt.

Aus der Sicht der CDU-Fraktion gibt es erhebliche Bedenken. Deshalb erachten wir es für wichtig, die Landesregierung in ihrem Einfluss auf das Fusionsgeschehen zu unterstützen, aber gleichzeitig deutlich zu machen, dass uns als Abgeordneten diese Entscheidung politisch genauso wichtig ist.

Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die Mitwirkungsrechte aller von der Fusion betroffenen Länder bezüglich der Festlegung des Hauptsitzes sowie der Arbeitsmengenverteilung zwischen den Standorten gewahrt werden, sollten wir die Möglichkeit nutzen, auf die im Fusionsbeschluss der Versicherungsträger getroffenen Festlegungen einzuwirken, sofern sie den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.

Es ist offensichtlich, dass die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt zu wenig berücksichtigt werden. Das Beispiel der Fusionsvereinbarung Landesversicherungsanstalt Nord - der Zusammenschluss der Landesversicherungsanstalten von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern - zeigt deutlich, dass weitgehende und konkrete Festlegungen möglich sind. Dort werden zum Beispiel die Arbeitsmengen so verteilt, dass die prozentuale Verteilung der Arbeitsplätze auf die Standorte in den drei beteiligten Ländern im Wesentlichen der Relation der Anzahl der Stellen in den drei Landesversicherungsanstalten vor der Vereinigung entspricht. Ebenso werden durch die Organisationsreform entstehende Veränderungen der Arbeitsmengen gleichmäßig auf die Standorte verteilt und wird hinsichtlich der Belegungsplanung und Belegungssteuerung in der Rehabilitation der Grundsatz der wohnortnahen Rehabilitation fortgeführt.

Dies alles ist im Fusionsvertrag für die Landesversicherungsanstalt Mitteldeutschland nicht enthalten. Er genügt

nach unserer Auffassung den gesetzlich Anforderungen nicht. Gleichzeitig konnten die fusionsbedingten Einsparungen und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden. Ebenso wenig wurde dargelegt, welche ausreichende Kompensation Sachsen-Anhalt dafür erhält, dass der Hauptsitz in Leipzig sein soll.

Insgesamt ist vonseiten der Träger nicht erläutert worden, wie sich der Personalabbau durch die Verlagerung der Ebenen gestaltet und welche Personalstellen fusionsbedingt abgebaut werden; denn unabhängig von der Fusion der Landesversicherungsanstalten werden ca. 1 000 Arbeitsplätze der so genannten Kontenabklärer abgebaut werden müssen, da deren Arbeit erledigt ist. Daher gilt es, ein Personalabbaukonzept mit der Verteilung auf die drei Standorte vorzulegen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Fusionsvertrag enthält keine Bestimmung bezüglich der Bettenbelegung in den Rehabilitationseinrichtungen. Die Folgen dieses Umstandes sind nicht absehbar. Während sich Sachsen-Anhalt in den 90er-Jahren im Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation einer strengen Investitionsdisziplin unterworfen hat, wurde in Sachsen und Thüringen überproportional investiert. Dies hat in diesen beiden Ländern zu Überkapazitäten geführt, sodass der Auslastungsgrad natürlich wesentlich schlechter ist als in Sachsen-Anhalt.

Daher ist zu befürchten, dass im Zuge der Fusion Patienten aus Sachsen-Anhalt in die Einrichtungen der benachbarten Bundesländer eingewiesen werden und Sachsen-Anhalt leer ausgeht. Schließungen von Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wären zu befürchten, was mit einer massiven Gefährdung von Arbeitsplätzen in den betroffenen Orten in Sachsen-Anhalt, nicht nur unmittelbar in diesen Einrichtungen, sondern auch bei den genannten Lieferfirmen, verbunden wäre. Dies alles gilt es zu bedenken.

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund fehlt mir einfach jedes Verständnis dafür, dass dieser Fusionsvertrag seitens der Vertreterversammlung einstimmig gebilligt wurde. Das einstimmige Votum ergibt sich zu 50 % aus den Stimmen der Arbeitgebervertreter und zu 50 % aus den Stimmen der Arbeitnehmervertreter, die vielfach durch die Gewerkschaften vertreten sind.

Nun frage ich Sie: Wie können insbesondere Gewerkschaftsvertreter, aber auch Arbeitgebervertreter ruhigen Gewissens einem Arbeitsplatzverlust in Sachsen-Anhalt ihre Zustimmung geben, während sie ansonsten nicht müde werden, von der Politik und von der Landesregierung zu verlangen, alles zu tun, um neue Arbeitsplätze zu schaffen? - Meines Erachtens passt dies nicht zusammen: auf der einen Seite der potenziellen Vernichtung von Arbeitsplätzen zuzustimmen, obwohl man direkte Möglichkeiten der Einflussnahme hätte, um dies zu verhindern, und auf der anderen Seite von der Politik und von der Landesregierung zu fordern, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ich denke, diese Doppelzüngigkeit muss einmal deutlich gemacht werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Insgesamt ist also nicht erkennbar, welche Effizienzgewinne aus der Fusion resultieren und welcher Vorteil unserem Land Sachsen-Anhalt daraus erwächst. Die Folgen der Fusion zu der Landesversicherungsanstalt Mitteldeutschland sind unabhängig davon, dass in die

sem Bereich keine politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Landes mehr bestehen.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie alle heute - worauf der Landtagspräsident schon hingewiesen hat - eine E-Mail von der Landesversicherungsanstalt erhalten haben, in der der Geschäftsführer Herr Dr. Kulczak bemerkt, dass für Sachsen-Anhalt alles bestens geregelt sei.

Ich muss leider feststellen, das ist ein netter Versuch, uns in Sicherheit zu wiegen, dass wir uns keine Sorgen machen müssten. Es soll suggeriert werden, dass der Antrag überflüssig sei. Das ist leider nicht so. Wenn dies alles so einvernehmlich vereinbart worden wäre, wäre es für den Geschäftsführer ein Leichtes gewesen, diese Formulierung direkt in den Fusionsvertrag aufzunehmen, wie das seinen Kollegen bei der Fusion zur LVA Nord gelungen ist. Eine solche Vorgehensweise hätte auch den bundesgesetzlichen Vorgaben einer Fusionierung entsprochen. Wir halten daher an unserem Antrag fest.

Ganz wesentlich ist dabei noch zu bemerken: SachsenAnhalt hat keine Hauptaufgabe, keine Aufgabe, die wirklich wichtige, interessante, konkrete Aufgaben verankert. Sachsen hat den Hauptsitz, das heißt die Rechtsaufsicht. Sachsen hat die Aufgabe der Finanzen, des Haushalts und hat die Reha-Steuerung. Thüringen stellt den Chef, regelt Personalfragen und die Reha-Grundsatzfragen.

Und Sachsen-Anhalt? - Es ist richtig, wie Herr Dr. Kulczak schreibt: „Alle bisherigen Leistungssachbearbeitungen bleiben in der Region.“ Das heißt Bearbeitung von Rentenanträgen und Reha-Anträgen, aber die RehaSteuerung geht dann weiter nach Sachsen. Deshalb sollten wir aufmerksam zuhören, welche Aufgaben den entsprechenden Ländern zugewiesen werden.

Frau Abgeordnete, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Rothe zu beantworten?