Die Staatskanzlei folgte dieser Rechtsauffassung nicht und verwies auf den nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässigen Adressenhandel. Wenn der Adressenhandel zulässig sei, sollte die GEZ legitimiert sein, die datenschutzrechtlich statthaft erstellten Konvolute aufkaufen zu dürfen. Damit trage man sowohl einer gerechten Gebührenerhebung und gleichmäßigen Belastung aller Teilnehmer an Rundfunk und Fernsehen als auch den datenschutzrechtlichen Belangen, die durch § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes jetzt einheitlich geschützt würden, Rechnung.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst äußerte des Weiteren den Standpunkt, die entstehende Rechtslage erlaube es Vertretern der GEZ, die Abgeordnetenbüros des Landtages zu untersuchen, um festzustellen, ob sich dort Fernseh- und Rundfunkgeräte befänden, die dienstlich genutzt werden oder sogar fest installiert sein könnten. Da sich die Immunität der Abgeordneten auf die strafrechtliche Verfolgung beziehe, die Gebührenzahlung aber nichts mit dem Strafrecht zu tun habe, sei ein solcher Zugriff auf die Abgeordnetenbüros zumindest möglich.
Die Staatskanzlei hielt dem entgegen, die Abgeordneten seien wie jeder andere Bürger auch vor Zudringlichkeiten der GEZ geschützt. Die Beauftragten der GEZ könnten von jedermann von der Wohnungsschwelle verwiesen werden, da sie auch in Zukunft keine Zutrittsrechte hätten.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst schlug im weiteren Verlauf der Sitzung vor, die Landesregierung könne die GEZ anschreiben und fragen, ob sie den Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Weise auslege, dass Grundrechte der Bürger nicht verletzt würden.
Die Staatskanzlei und die Fraktion der CDU sahen diesen Vorschlag nicht als zweckmäßig an, da die GEZ als gemeinsame Einrichtung der Rundfunkanstalten der Länder und insofern eine Einrichtung des öffentlichen Rechts voraussehbar antworten werde, dass sie die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und entsprechende andere gesetzliche Vorschriften selbstverständlich einhalte.
Die Fraktion der SPD stellte dennoch den Antrag zur Abstimmung, die Landesregierung zu beauftragen, die GEZ, dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes folgend, anzuschreiben und die diesbezügliche Antwort dem Ausschuss zu übermitteln. Der Antrag wurde bei 4 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.
Am Ende der Beratung wurde der Gesetzentwurf zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom Ausschuss mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen. Im Namen des Ausschusses für Kultur und Medien bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Höhn. - Die Debatte wird eröffnet durch Herrn Lukowitz, der für die FDP-Fraktion spricht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne gern die Debatte der Fraktionen in der
Hoffnung, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt heute mit einer verantwortlichen Mehrheit dem Entwurf zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag seine Zustimmung erteilen wird und damit als eines der 16 zustimmungspflichtigen Landesparlamente mit bewirkt - ich glaube, zwölf haben schon zugestimmt und Brandenburg verhandelt wohl heute in etwa zur gleichen Zeit wie wir -, dass der ausgehandelte Kompromiss, der schwer genug war, am 1. April dieses Jahres in Kraft gesetzt werden kann.
Bisher, meine Damen und Herren, hatte jeder Rundfunkänderungsstaatsvertrag für sich gute Gründe. Aber kein anderer - vielleicht mit Ausnahme des allerersten Staatsvertrages, mit dem unter anderem das duale Rundfunksystem vor 20 Jahren etabliert worden ist - hat so tief greifende Diskussionen zur Entwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ausgelöst.
Ich sage das mit Bedacht, meine Damen und Herren; denn offensichtlich gibt es auch hier wie in anderen wichtigen Bereichen unserer Gesellschaft einen enormen Reformbedarf, der Entscheidungen vor allem von der Politik fordert. Hier hat die Politik eine wichtige Verantwortung. Sie darf sich nicht davonschleichen, wie das hier und da zu hören ist.
Das macht sich nicht nur an der extrovertiert geführten Gebührendebatte fest, aber zu einem wichtigen Teil auch an ihr, weil sie ein Spiegelbild so genannter wohlverstandener Staatsvorsorge auf Kosten der Gebührenzahler abbildet.
Deshalb halte ich es für geboten, dass die PDS-Fraktion in der Gebührendebatte nicht nur für noch höhere Gebühren als jetzt beschlossen eintritt und mit schweren Geschützen operiert wie „unzulässige Politiknähe“ und „Verfassungsinkonformität“, sondern dem Bürger gleichzeitig mitteilte, dass dies erneut auf seine Kosten geschehen solle, meine Damen und Herren.
Gleichwohl haben wir als Liberale selbstredend die im Raum stehenden Verfassungsbedenken sehr ernst genommen und auch die Entwicklungen in Sachsen sehr genau verfolgt. Im Ergebnis würdigt und unterstützt unsere Auffassung jedoch die Handlungsoption der 16 Ministerpräsidenten und damit auch die staatsvertragliche Empfehlung für unseren Landtag.
Persönlich bin ich jemand, der, wenn überhaupt, überwiegend öffentlich-rechtlich fernsieht und der diese Qualität auch würdigt. Diese Qualität aber ist auch ein Ergebnis der privaten Konkurrenz, also des dualen Systems, für das Deutschland in der Welt beispielgebend ist. Deswegen sind Chancengleichheit und Wettbewerb auch in der Medienwelt so wichtig; denn die Herausforderungen der Zukunft werden gesellschaftlich, sozial, politisch, aber auch technisch enorm sein.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt dabei zweifelsohne die Rolle eines wichtigen Fixpunktes, einer Orientierung für und in der Gesellschaft zu, wie es sinngemäß in der Begründung unseres Entschließungsantrages nachzulesen ist. Deswegen war und ist es wichtig, die Grundfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seinen Grundversorgungsauftrag, noch stärker in den Vordergrund zu rücken und die dafür erforderlichen rundfunkpolitischen und rundfunkrechtlichen Voraussetzungen zu definieren.
Deswegen muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden, auch durch die Gesetzgeber der Länder, sich finanziell und technisch auf die zweite Phase der auf vollen Touren laufenden digitalen Revolution einzustellen bzw. sich nicht nur darauf einzustellen, sondern sie mit zu bestimmen. Damit begründet sich für mich auch ein guter Teil der jetzt zu beschließenden Gebührenerhöhung.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, der vorliegende achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die öffentliche Auseinandersetzung darüber sind Zeichen eines tragfähiger Kompromisses über Parteien- und Ländergrenzen hinweg. Das duale System in Deutschland wird bestätigt und gestärkt. Wir haben zwar eine Gebührenerhöhung, wir haben aber in der Gesamtbeurteilung auch eine qualitativ beachtenswerte Selbstverpflichtungsbewegung in den öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst und deren Gremien und damit auch ein klares Bekenntnis zur Strukturdebatte und zur zukunftsorientierten Strukturreform.
Damit werden sich auch gute Argumente in der eingeleiteten Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission national entwickeln lassen. Die meisten von Ihnen wissen, dass die EU-Kommission in drei Bereichen ermittelt: Auftragsdefinition, Überkompensation und Transparenz. Das ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wichtig. All diese Argumente veranlassten uns auch, einer von der PDS beantragten erneuten Anhörung im Ausschuss nicht zuzustimmen.
Zum Schluss noch einen kurzen Verweis auf den vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Wir halten ihn für eine Wegbeschreibung in die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er würdigt zum einen das Erreichte, zeigt zum anderen auch die aktuellen Defizite auf. Er macht darüber hinaus deutlich, dass wir uns in die notwendigen Strukturdebatten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland weiter einmischen wollen und werden.
Genauer wird sicherlich mein Kollege Herr Schomburg darauf eingehen, der einen guten Anteil am Entstehen dieser Entschließung hat und dabei - ich sage das mit Vergnügen - erheblich liberale Züge freisetzte. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Lukowitz. - Nun kommt nicht Herr Schomburg, sondern es spricht Herr Kühn für die SPDFraktion. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Herrn Lukowitz dafür, dass er uns so weit ausholend ins Bild gesetzt hat. Deswegen kann ich darauf verzichten, noch einmal zu erläutern, worum es heute geht. Nach den einführenden Worten meiner Vorredner möchte ich direkt zum Kern der Sache kommen: Die SPD-Fraktion wird dem uns vorliegenden Entwurf des Gebührenstaatsvertrags zustimmen.
Die Entscheidung ist auch uns nicht leichtgefallen. „Auch uns“ sage ich, weil ich auch aus anderen Fraktionen weiß, dass die Diskussionen hohe Wellen geschlagen haben. Die Entscheidung ist uns auch deshalb nicht leicht gefallen, weil zum ersten Mal bei einem Rundfunkgebührenstaatsvertrag von der Empfehlung der Kommis
Zwei Abgeordnete meiner Fraktion - ich will sie nicht mit Namen nennen; ich denke, sie nicken mir zu - haben ihren Unmut über den Umstand der reduzierten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschlands in der internen Diskussion vehement zum Ausdruck gebracht.
Andere sehen die Gebührenentwicklung eher kritisch und können der von der Ministerpräsidentenkonferenz ratifizierten Vertragsvariante zustimmen. Nicht unerwähnt will ich die Kritik eines Einzelnen am Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lassen. Aber, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, gilt: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Nicht einmal der MDR kann dies jeden Tag leisten.
Die Zustimmung meiner Fraktion zur avisierten Gebührenerhöhung macht deutlich, welchen Wert wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem demokratischen Gemeinwesen beimessen.
Wir werden auch in Zukunft dafür eintreten, dass das duale Rundfunksystem erhalten bleibt und sich beide Säulen gleichermaßen entwickeln können. Das ändert sich auch nicht durch die Androhung einiger meines Erachtens überforderter Intendanten, welche die Informationen und die politischen Berichterstattungen sowie die Magazinbeiträge dieser Art kürzen wollen. Auch die Angriffe von Herrn Plog auf Abgeordnete, welche sich ehrenamtlich und engagiert in den Rundfunkgremien beteiligen, können unsere positive, unterstützende Einstellung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erschüttern.
Wir wissen sehr wohl, was die Kürzung des von der KEF empfohlenen Betrages und das verzögerte In-KraftTreten für die Finanzierung des Rundfunks bedeuten, denken aber doch, dass die Zustimmung zum Staatsvertrag gut und richtig ist und vonseiten des öffentlichrechtlichen Rundfunks als finanzierte Konsolidierungszeit verstanden werden sollte.
Nun zum Entschließungsantrag der CDU- und der FDPFraktion, der, wie die „Volksstimme“ getitelt hat, einen Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darstellt. Beim ersten Überfliegen des Entschließungsantrages ist man geneigt, bei vielen Punkten zu nicken. Das spricht für die geschickte Formulierung des Antrags. Ich vermute meinen verehrten Kollegen Schomburg hinter dem Versuch, die Kritik aus den Reihen der CDU so zu fassen, dass sie immer noch freundlich klingt.
Beim näheren Hinsehen bleiben jedoch nur wenige Punkte, denen man ohne Kritik zustimmen könnte. Ich nenne beispielhaft Punkt 3. Diesbezüglich stehe ich persönlich fest an der Seite des von mir verehrten Kollegen El-Khalil und kritisiere deutlich die Aufhebung des Hotelprivilegs. Auch Punkt 4 ist durchaus akzeptabel. Herr Höhn hat uns berichtet, worum es dabei geht.
Die restlichen Punkte sind, wenngleich gut formuliert, Eingriffe in die Autonomie der Veranstalter. Unverständlich bleibt für mich unter Punkt 1 erster Anstrich, wie die Ausrichtung der Öffentlich-rechtlichen auf Nachrichten und Informationen ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Privaten sein soll, wenn jeder Nutzer gleichzei
Des Weiteren wäre die Reduzierung der Aufgaben der Öffentlich-rechtlichen auf Hochkultur und Information keine Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll - darin stimme ich Ihnen zu - Generationen, aber auch verschiedene Interessengruppen versorgen. Dazu gehört für mich Kultur in ihrer vollen Breite, vom „Holzmichl“ bis zu Daniel Barenboim, die Information über den regionalen Taubenmarkt in Naumburg bis zur Berichterstattung aus dem Irak, Sport von der Kreisklasse bis zur Bundesliga und Unterhaltung vom Filmkunstwerk bis zu „Soko Leipzig“.
Auch der Zugang zu bereits vom Gebührenzahler bezahlten Beiträge aus den Archiven zählt für mich zur Grundversorgung, ebenso seriöse Online-Angebote, die sich öffentlich-rechtlich durchaus auch wohltuend von den privaten abheben dürfen.
Ganz besonders verwundert mich bei Ihrem Entschließungsantrag, dass Sie die beiden einzigen Hörfunkprogramme - Deutschlandradio und Deutschlandfunk -, die Ihrer verschärften Vorstellung von Grundversorgung absolut entsprechen, zusammenlegen und damit um die Hälfte reduzieren wollen.
Abgesehen davon, dass Sie mich in meinen persönlichen Hörgewohnheiten hart treffen würden, halte ich diesen Vorschlag für eher widersprüchlich.
Aus all diesen sachlichen Gründen werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen. Es ist auch nicht die Art der Sozialdemokraten, bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, nachdem man sie in ihrer Substanz beschränkt hat, letztlich noch einmal nachzutreten. - Vielen Dank.