Lutz Kühn
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Herrn Lukowitz dafür, dass er uns so weit ausholend ins Bild gesetzt hat. Deswegen kann ich darauf verzichten, noch einmal zu erläutern, worum es heute geht. Nach den einführenden Worten meiner Vorredner möchte ich direkt zum Kern der Sache kommen: Die SPD-Fraktion wird dem uns vorliegenden Entwurf des Gebührenstaatsvertrags zustimmen.
Die Entscheidung ist auch uns nicht leichtgefallen. „Auch uns“ sage ich, weil ich auch aus anderen Fraktionen weiß, dass die Diskussionen hohe Wellen geschlagen haben. Die Entscheidung ist uns auch deshalb nicht leicht gefallen, weil zum ersten Mal bei einem Rundfunkgebührenstaatsvertrag von der Empfehlung der Kommis
sion zur Ermittlung des Finanzbedarfs abgewichen wurde.
Zwei Abgeordnete meiner Fraktion - ich will sie nicht mit Namen nennen; ich denke, sie nicken mir zu - haben ihren Unmut über den Umstand der reduzierten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschlands in der internen Diskussion vehement zum Ausdruck gebracht.
Andere sehen die Gebührenentwicklung eher kritisch und können der von der Ministerpräsidentenkonferenz ratifizierten Vertragsvariante zustimmen. Nicht unerwähnt will ich die Kritik eines Einzelnen am Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lassen. Aber, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, gilt: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Nicht einmal der MDR kann dies jeden Tag leisten.
Die Zustimmung meiner Fraktion zur avisierten Gebührenerhöhung macht deutlich, welchen Wert wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem demokratischen Gemeinwesen beimessen.
Wir werden auch in Zukunft dafür eintreten, dass das duale Rundfunksystem erhalten bleibt und sich beide Säulen gleichermaßen entwickeln können. Das ändert sich auch nicht durch die Androhung einiger meines Erachtens überforderter Intendanten, welche die Informationen und die politischen Berichterstattungen sowie die Magazinbeiträge dieser Art kürzen wollen. Auch die Angriffe von Herrn Plog auf Abgeordnete, welche sich ehrenamtlich und engagiert in den Rundfunkgremien beteiligen, können unsere positive, unterstützende Einstellung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erschüttern.
Wir wissen sehr wohl, was die Kürzung des von der KEF empfohlenen Betrages und das verzögerte In-KraftTreten für die Finanzierung des Rundfunks bedeuten, denken aber doch, dass die Zustimmung zum Staatsvertrag gut und richtig ist und vonseiten des öffentlichrechtlichen Rundfunks als finanzierte Konsolidierungszeit verstanden werden sollte.
Nun zum Entschließungsantrag der CDU- und der FDPFraktion, der, wie die „Volksstimme“ getitelt hat, einen Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darstellt. Beim ersten Überfliegen des Entschließungsantrages ist man geneigt, bei vielen Punkten zu nicken. Das spricht für die geschickte Formulierung des Antrags. Ich vermute meinen verehrten Kollegen Schomburg hinter dem Versuch, die Kritik aus den Reihen der CDU so zu fassen, dass sie immer noch freundlich klingt.
Beim näheren Hinsehen bleiben jedoch nur wenige Punkte, denen man ohne Kritik zustimmen könnte. Ich nenne beispielhaft Punkt 3. Diesbezüglich stehe ich persönlich fest an der Seite des von mir verehrten Kollegen El-Khalil und kritisiere deutlich die Aufhebung des Hotelprivilegs. Auch Punkt 4 ist durchaus akzeptabel. Herr Höhn hat uns berichtet, worum es dabei geht.
Die restlichen Punkte sind, wenngleich gut formuliert, Eingriffe in die Autonomie der Veranstalter. Unverständlich bleibt für mich unter Punkt 1 erster Anstrich, wie die Ausrichtung der Öffentlich-rechtlichen auf Nachrichten und Informationen ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Privaten sein soll, wenn jeder Nutzer gleichzei
tig die Programme der ARD, N24, n-tv, EuroNews, CNN und NBC sehen kann.
Des Weiteren wäre die Reduzierung der Aufgaben der Öffentlich-rechtlichen auf Hochkultur und Information keine Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll - darin stimme ich Ihnen zu - Generationen, aber auch verschiedene Interessengruppen versorgen. Dazu gehört für mich Kultur in ihrer vollen Breite, vom „Holzmichl“ bis zu Daniel Barenboim, die Information über den regionalen Taubenmarkt in Naumburg bis zur Berichterstattung aus dem Irak, Sport von der Kreisklasse bis zur Bundesliga und Unterhaltung vom Filmkunstwerk bis zu „Soko Leipzig“.
Auch der Zugang zu bereits vom Gebührenzahler bezahlten Beiträge aus den Archiven zählt für mich zur Grundversorgung, ebenso seriöse Online-Angebote, die sich öffentlich-rechtlich durchaus auch wohltuend von den privaten abheben dürfen.
Ganz besonders verwundert mich bei Ihrem Entschließungsantrag, dass Sie die beiden einzigen Hörfunkprogramme - Deutschlandradio und Deutschlandfunk -, die Ihrer verschärften Vorstellung von Grundversorgung absolut entsprechen, zusammenlegen und damit um die Hälfte reduzieren wollen.
Abgesehen davon, dass Sie mich in meinen persönlichen Hörgewohnheiten hart treffen würden, halte ich diesen Vorschlag für eher widersprüchlich.
Aus all diesen sachlichen Gründen werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen. Es ist auch nicht die Art der Sozialdemokraten, bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, nachdem man sie in ihrer Substanz beschränkt hat, letztlich noch einmal nachzutreten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich habe zu Protokoll gegeben.
Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Sie haben es spätestens an den Beiträgen meiner Vorredner gemerkt -, ist allseits umstritten. Ich glaube es wird die bisher schwerste Entscheidung zur Rundfunkgebührenanpassung.
Die Akteure, die Rundfunkreferenten, die Chefs der Staatskanzleien, ebenso die Ministerpräsidenten, haben sich zum ersten Mal und nach langen Diskussionen entschlossen, von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuweichen und den Parlamenten einen Staatsvertrag mit einer geringeren Erhöhung der Rundfunkgebühr vorzulegen.
Die Aufregung ist entsprechend: Die öffentlich-rechtlichen Veranstalter rufen „Verfassungsbruch!“, drohen mit Klage und mit Programmverlust sowieso. Die privaten Veranstalter halten dagegen und sagen: Viel zu viel Geld! Wer gibt uns was?
Ein kleiner Teil der Gebührenzahler sagt, zu wenig Geld für ein so wichtiges Element unserer Demokratie, dessen Programmbeiträge uns lieb und teuer geworden sind. Eine etwas größere Gruppe sagt, wozu überhaupt noch Gebühren, wir gucken sowieso nur noch die Privaten. Völlig außer sich sind die „Neugebührenzahler“, die als Internet-PC-Eigentümer oder Hotelbetreiber nun auch mit bzw. noch mehr zahlen sollen.
Andere wiederum sagen, die Gebühr ist durch die politische Kürzung zur Subvention geworden und bedeutet das Aus für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der EU.
Viele unterschiedliche Standpunkte, Meinungen und Interessenlagen, die am Ende die Entscheidung der Ministerpräsidenten nicht leicht gemacht haben. Es ist erstaunlich, dass die Länder am Ende einen einstimmigen Kompromissvorschlag vorlegen konnten, aber auch mussten; denn Fakt ist, ein Finanzbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht akut und eine Entscheidung muss schnell her.
Fakt ist aber auch, dass bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten Einsparpotenziale auch ohne Programmeinschnitte vorhanden sind. Die BBC als Mutter unseres öffentlich-rechtlichen Systems macht gerade vor, wie radikales Sparen aussieht. Na klar, es ist schmerzhaft, mittelfristig über 2 000 Stellen und langfristig bis zu 5 000 Stellen einzusparen; aber es ist - und das hat man bei der BBC erkannt - der einzige richtige Weg zur Sicherung der Zukunft dieser gigantischen öffentlich-rechtlichen Anstalt.
So etwas Schmerzliches würde ich von den deutschen öffentlich-rechtlichen Veranstaltern niemals verlangen, aber die möglicherweise durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag finanzierte Bedenkzeit sollten sie nutzen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss für Kultur und Medien und bitte um die Überweisung des Staatsvertrages in denselben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich nicht vor, heute eine große
Rede zu halten. Schließlich hat die Opposition nur bei strittigen Themen die Chance, schauzulaufen und deutliche Worte zu sprechen. Bei diesem Gesetzentwurf, der heute zur Entscheidung vorliegt, ist vieles im Konsens passiert. Deshalb möchte ich mich auf die Punkte beschränken, die angesprochen worden sind und vielleicht etwas strittig erscheinen. Für mich sind sie weniger strittig.
Ich möchte gleich zu dem ersten Punkt kommen, zu der Frage der Beteiligungsregelung für Zeitungsverlage. Dazu muss ich Ihnen ehrlich sagen, es sind nicht die Zeitungsverlage, die drängeln. Vielmehr sind es teilweise auch die kleinen regionalen Fernsehveranstalter, die sich darüber freuen würden, wenn sie frisches Kapital in ihre Unternehmen bekämen.
Ich denke, dass die Auflassung, die wir in diesem Gesetzentwurf geben, keine generelle Auflassung, sondern eher eine Verlagerung der Entscheidung in ein staatsfernes Gremium darstellt, nämlich in die Landesmedienanstalt und ihre Versammlung. Insofern ist der Vorwurf, wir würden uns vor unseren eigenen Aufgaben drücken, nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung wird im Grunde dahin gegeben, wo nach dem Grundgesetz der staatsferne Rundfunk zu organisieren ist. Deswegen habe ich damit weniger Probleme.
Es wird für uns als Entscheidungsbefugte in der Versammlung nicht leicht, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es wäre für uns selbstverständlich angenehmer, wenn der Landesgesetzgeber etwas vorgibt. Deshalb habe ich weder ein Problem mit dem Antrag der PDSFraktion noch mit der Regelung, die wir letztlich im Konsens gefunden haben.
Mich hat allerdings eines geärgert. Dazu wollte ich eigentlich Herrn Robra ein paar Worte sagen, aber leider ist er jetzt nicht anwesend.
Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll. Mit dem Justizminister trifft es den Falschen, wie immer.
Ich muss der Landesregierung vorwerfen, dass nun ad hoc eine neue Organisation als Mitglied in die Versammlung der Landesmedienanstalt berufen wird, obgleich 16 Jahre lang zwischen allen Fraktionen Konsens darüber bestand, die Versammlung als Arbeitsgremium nicht zu vergrößern, um deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Andere Länder haben bei jeder Novellierung neue Verbände einbezogen, sodass irgendwann 50 Leute in den Gremien saßen und eine zweckmäßige Arbeit nicht mehr möglich war. Letztlich musste man dort zurückrudern und einige Vertreter wieder ausladen. Das ist meiner Meinung nach viel schlimmer. Vor einer solchen Situation kann ich nur warnen. Deshalb sollte man das als Ausnahme stehen lassen und in Zukunft zu dem Konsens zurückkehren.
Was war der dritte Punkt? - Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Ich habe schon gedacht, Sie wollen noch 20 Punkte ändern. Als der Gesetzentwurf von der Tagesordnung abgesetzt wurde, war ich beunruhigt und fragte mich, was da noch alles im Busche ist. Es ist bei einem Antrag geblieben, der akzeptabel ist - das muss ich an dieser Stelle sagen -, einfach auch deshalb, weil die Landesmedienanstalt selbstverständlich schnellst
möglich entscheidet, um Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.
Das Problem, das wir in der Vergangenheit mit manchen, nicht mit allen Bewerbern hatten, bestand darin, dass sie die Unterlagen nicht beigebracht haben, dass sie einfach ihr Gesellschaftsrecht nicht in Ordnung hatten und deshalb keine Unterlagen vorlegen konnten. Sie sind dadurch immer näher an einen Punkt gekommen, an dem sie nicht mehr einschätzen konnten, inwieweit eine Investition sinnvoll ist. Nur dadurch schwelte der Konflikt, weil die Unterlagen nicht da waren.
Daran ändert sich nach wie vor nichts; denn die Frist von sechs Monaten beginnt erst, wenn alle Antragsunterlagen eingereicht wurden.
Insofern habe ich an dieser Stelle auch keine Schweißperlen auf der Stirn.
Im Übrigen bedanke ich mich bei allen, die an der Gesetzgebung mitgewirkt haben. Ich empfehle meiner Fraktion, in beiden Fällen der Gesetzesvorlage, also dem Landespressegesetz und dem Mediengesetz, zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach langer Vorbereitung und nach einem für die Landesregierung recht schmerzhaften Erkenntnisprozess liegt dem Hohen Haus heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespressegesetzes vor.
Neben vielfältigen technisch-organisatorischen Änderungen des Altgesetzes sollte eigentlich mit dieser Novelle ein großer Sprung in Richtung mitteldeutsche Medienorgane und damit auch in Richtung mitteldeutscher Wirtschaftsraum gemacht werden.
Die ersten diskutierten Entwürfe sahen, wie schon erwähnt, die Einführung eines Medienratsmodells analog Sachsen auch für unser Land vor. Wenn Thüringen in den nächsten Jahren - das war der Gedanke - den gleichen Weg gegangen wäre, dann hätte die Chance bestanden, recht schnell eine Rundfunkentscheidungsebene zu schaffen, welche durch einen Dreiländerstaatsvertrag in die Lage versetzt worden wäre, medienwirtschaftliche Entscheidungen über ein mitteldeutsches Verbreitungsgebiet zu treffen. Das hätte zwar immer noch nicht so ganz meinen persönlichen Überzeugungen entsprochen, nämlich - ich nenne es einfach mal so - Freistaat Mitteldeutschland als Endkonsequenz dieses Denkens und gemeinsamen Handelns, wäre aber doch wenigstens ein Schritt in diese richtige Richtung gewesen.
Selbstverständlich ist mir klar, dass dieser Weg schwierig und steinig ist. Deshalb ist auch nachvollziehbar, warum die Landesregierung stolpert und anstelle eines großen Sprunges dem Hohen Hause nur noch ein Hüpferchen vorlegt.
Besser ein Hüpferchen als gar nicht gesprungen! Insofern bin ich eigentlich noch ganz froh.
Vielleicht zum Trost für die Landesregierung oder für den Herrn Staatsminister: Die Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt wird weiterhin den engen Kontakt mit den anderen beiden mitteldeutschen Anstalten intensiv pflegen und daran arbeiten, dass die Dreiteilung Mitteldeutschlands zumindest im Medienbereich keinen Schaden auf wirtschaftlicher Ebene hinterlässt.
Der Weg, den Sie jetzt eingeschlagen haben, Herr Staatsminister Robra, ist, denke ich, der schwierigere Weg, und ich vermute, es wird Ihnen - auch in Zusammenarbeit mit den beiden anderen Staatskanzleien - schwerlich gelingen, eine Harmonisierung der derart unterschiedlichen Gesetze herbeizuführen. Es wäre mit Sicherheit hilfreich gewesen, schon innerhalb der Organe eine übergreifende Entscheidungsebene zu haben, die Ihnen dabei helfen würde.
Was ich Ihnen raten möchte, ist Folgendes: Lassen Sie die Landesmedienanstalten mit einander reden. Ich werde diesen Prozess, soweit es in meiner geringen Kraft liegt, auch voran treiben und Vorschläge unterbreiten, wie das alles geschehen könnte, ohne dass es zu großem Frust unter den gesellschaftlich relevanten Gruppen kommt, die in den drei Ländern auch an dieser Stelle verankert sind. Ich kann da meinem Vorredner von der PDS nur Recht geben: Man sollte dann wirklich versuchen - auch über die drei Länder hinweg -, das gesellschaftliche Bild unserer Bevölkerung auch wieder in den entsprechenden Entscheidungsebenen abzubilden.
Erster Prüfstein für das Vorhaben, das uns allen am Herzen liegt, wie ich höre, wird die Lizenzierung bei dem mitteldeutschem Pilotprojekt für digitales terrestrisches Fernsehen sein, wozu eine einvernehmliche Lizenzentscheidung für Mitteldeutschland von drei unterschiedlich verfassten Landesmedienanstalten getroffen werden muss. Ein schwieriges Vorhaben! Wir hätten dieser Sache näher kommen können, wenn wir dieses Entscheidungsgremium über drei Länder schon gehabt hätten. Sehr weit liegen wir nicht auseinander.
Kurz noch zu dem Hüpferchen: Ich denke, dass die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Neuerungen relativ unstrittig sind und in den folgenden Ausschusssitzungen konstruktiv behandelt werden können. Wichtig und erwähnenswert, weil an Fristen gebunden, ist meines Erachtens die Möglichkeit eines Simulcast-Betriebes zur Verbreitung eines Programms in analoger und digitaler Form als Regelbetrieb. Das ist, glaube ich, der Schritt, den wir jetzt wirklich machen müssen, weil uns die Zeit davon läuft und sonst Konsequenzen für die Veranstalter entstehen könnten. Herr Schomburg hat auch darauf hingewiesen.
Ich lasse jetzt alles weg, was meine Vorredner schon gesagt haben. Den großen Knackpunkt insgesamt sehe ich persönlich nach der ersten Durchsicht des Entwurfes nicht, sodass ich davon ausgehe, dass der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner bekannten fleißigen, konstruktiven, zuverlässigen, anständigen Art und Weise
dem Hohen Haus demnächst eine Beschlussempfehlung vorlegen wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verzichte darauf, beim Sandmännchen anzufangen und „in aller Freundschaft“ aufzuhören.
Ich sage nur kurz meine Gedanken, die ich bei diesen beiden Anträgen hatte. Zuerst kam mir der PDS-Antrag auf den Tisch. Ich dachte mir: Die Punkte 1 bis 3 sind eigentlich gängiges Recht - das sollte jeder wissen -, gesprochenes und geschriebenes Recht. Es ist eigentlich das, woran sich jeder halten sollte. Ich dachte mir: Was soll dieser Antrag überhaupt?
Ich hege zwar ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber jeder Regierung, und als Vertreter der Opposition insbesondere gegenüber der jeweils amtierenden Regierung.
Aber ich glaube, auch diese Regierung wird sich an geltendes Recht im Rundfunkbereich halten, sodass ich diesbezüglich nicht die große Angst hatte. Ich dachte: Was soll das eigentlich? Der Antrag ist höchstens dazu geeignet, dem Intendanten zu zeigen, wo die Guten sitzen und wo sich der Rest, die Bösen aufhalten.
Jetzt komme ich aber zum Punkt. Dann kam der Alternativantrag der CDU-Fraktion auf den Tisch und ich erkannte die Bedeutung des PDS-Antrages,
weil nämlich die CDU-Fraktion - ich will nicht sagen, dass sie hereingefallen ist - sich plötzlich derart geäußert hat, weil sie mit ihrem Antrag so sehr um geltendes Recht herum trippelt, dass man meinen könnte, es sei ein heißes Eisen. Genau so habe ich es empfunden - als ob es ein heißes Eisen sei.
Aber resümierend kann ich sagen: Egal, welchem Antrag man zustimmt, man liegt nicht falsch. Ich empfehle meiner Fraktion, dem PDS-Antrag zuzustimmen.
Eine Einschränkung möchte ich aber noch machen, bevor sich Herr Höhn zurücklehnt und sagt: Ich habe es gewusst. Zu dem Punkt 4 Ihres Antrages muss ich Ihnen eines sagen - denke ich, das ist Ihrer Unerfahrenheit geschuldet -: Wenn es darum geht, neue Techniken auszuprobieren und einzuführen, gibt es nichts Trägeres und nichts Statischeres als die großen öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Ich sage Ihnen: Wir haben viele Jahre lang ein Pilotprojekt zum digitalen Hörfunk initiiert. Herr Schomburg wird das bestätigen. Der MDR - ich nehme einmal den MDR als Beispiel für die öffentlich-rechtlichen Anstalten - hat dafür viel Geld aus dem letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag bekommen. Ich glaube, 100 Millionen € haben die Anstalten für die Digitalisierung gebunkert, sie haben aber erst vor kurzem angefangen, überhaupt digital zu senden.
An der Stelle ich muss sagen: Dabei sind die Privaten viel forscher, viel interessierter und viel schneller am Ball. Deshalb würde ich den Punkt 4 aus dem Antrag herausnehmen. Ansonsten empfehle ich, dem Antrag der PDS-Fraktion zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich an der Debatte nicht teilnehmen, weil der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht so zum Disput anregt, wie manche hier tun.
Die Debatte, die derzeit geführt wird, die betrifft den Gebührenstaatsvertrag, der noch nicht vorliegt. Allerdings wirft er seine Schatten voraus, denn derzeit wird jeden Tag eine andere Sau durch den deutschen Blätterwald getrieben. Die Ministerpräsidenten der großen Länder, speziell die Bayern und die Nordrhein-Westfalen, tun sich besonders dabei hervor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzugreifen.
Was mich ein bisschen verwundert und mir Angst macht, ist, dass ausgerechnet die Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die mit Kultur zu tun haben und die sehr anspruchsvolle Programme machen, als erste infrage gestellt werden. Das ist ein Punkt, bei dem man hellwach und aufmerksam zuhören muss.
Allerdings bin ich lange genug im Geschäft, um zu wissen, dass das ein Vorgeplänkel ist und dass man sich doch wieder einholt.
Ich habe gerüchteweise gehört, dass der Bayerische Rundfunk gesagt hat: Okay, dann sparen wir, wir stellen die „Rundschau“ ein - in der „Rundschau“ kommt immer
die Bayerische Landesregierung vor -, damit ist fast wieder Ruhe im Land einkehrt.
Jetzt will ich einmal mutmaßen: Herr Steinbrück, der im Schatten der Großen wie Johannes Rau oder Wolfgang Clement steht, muss natürlich sehen, dass er immer wieder aufschlägt und zur nächsten Wahl sein Name bundesweit bekannt ist. Ich vermute einmal, es wird wieder Ruhe einkehren, wenn wir über den Gebührenstaatsvertrag reden.
Ich denke, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und so wichtig, dass wir ihn alle erhalten wollen und in der Substanz auch beschützen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal ein Staatsvertrag, der die Eigenschaft wie die meisten seiner Vorgänger hat: relativ unstrittig zu sein, wenn es nicht gerade um eine Rundfunkgebührenerhöhung geht und er damit die ganze Welt bewegt. Dieser Staatsvertrag ist eigentlich einer, der die Welt nicht bewegt.
Wie Sie wissen, liegt das am Verfahren: Alle Länderregierungen und die Vertreter der Bürgerschaften haben daran gearbeitet, haben so lange gefeilt, bis der kleinste gemeinsame Nenner zu Papier gebracht worden ist, sodass ich mich darauf beschränke, nur positive Dinge zu erwähnen oder einige Fragen für die Ausschussdiskussion anzukündigen.
Der Bogen spannt sich beim Siebenten Rundfunkänderungsstaatsvertrag von der Konkretisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über eine Verlängerung des Moratoriums für die Benutzung von PCs im Internet als Rundfunkgeräte um weitere zwei Jahre
bis hin zu der Befristung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken - ein weites Feld mit einigen Auswirkungen auf viele Teilbereiche der Rundfunkordnung.
Ohne der Diskussion im Ausschuss für Kultur und Medien vorgreifen zu wollen, zwei Punkte im Kurzverfahren: So soll beispielsweise dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk untersagt werden oder, besser gesagt, durch eine Selbstverpflichtung oder, noch besser gesagt, Selbstbeschränkung auferlegt werden, auf weitere Pay-perView- und Pay-per-Channel-Angebote und weitere, gegen zusätzliches Entgelt empfangbare Angebote zu verzichten. Dem ist prinzipiell zu folgen.
Um den Raum für private, nicht gebührenfinanzierte Unternehmen offen zu halten, bleibt für mich trotzdem die Frage, wie man als Konsument und Gebührenzahler an die bereits finanzierten, archivierten Programminhalte der Öffentlich-Rechtlichen herankommt. Das ist ja ein Kulturgut, das durch die Gebührenzahler finanziert worden ist. Da die technische Entwicklung so weit fortgeschritten ist, kann eigentlich jedem das Recht zustehen, da zuzugreifen. Es müsste in Zukunft möglich sein, zum Beispiel einen „Tatort“ über Pay-per-View oder über andere Wege anzuschauen, wobei das Entgelt - darin stimme ich wiederum mit den Staatsvertragserarbeitern überein - nur die Bereitstellungskosten umfassen dürfte.
Des Weiteren ist für die Landesmedienanstalten der § 39a von Bedeutung, weil diese im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben engstens mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zusammenarbeiten sollen, was auch das Bundeskartellamt einschließt. Damit ist eine Rechtsgrundlage gegeben, die die Landesmedienanstalten an dieser Stelle mehr in die Pflicht und in die Bedeutung nimmt.
Insgesamt sehe ich auf den ersten Blick keine gravierenden Hindernisse, dass der Siebente Rundfunkänderungsstaatsvertrag zügig durch dieses Hohe Haus marschieren kann.
An dieser Stelle sei mir noch ein Exkurs - ein kurzer Exkurs - aus der Sicht der Medienanstalt für SachsenAnhalt gestattet. So gibt es zum Beispiel die Protokollnotiz einer größeren Anzahl von Ländern zu § 11, wonach ARD und ZDF durch Vergabe von Auftragsproduktionen an unabhängige Produzenten im jeweiligen Bundesland oder über die Fläche einen wesentlichen Beitrag zur Vielfalt und zur Entwicklung der Medienwirtschaft erbringen sollen.
Ebenso ist die Protokollnotiz zu § 40, der sich auch Sachsen-Anhalt angeschlossen hat, besonders hervorzuheben, nach der die weitere Förderung der Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks ein wichtiger Beitrag - wie es heißt - zur Mehrung der Angebote und damit zur Sicherung der Meinungsvielfalt ist.
Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Ausschuss, in den dieser Entwurf des Staatsvertrages, dieses Artikelgesetz, überwiesen werden sollte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verzichte darauf, all das zu wiederholen, was mein Vorredner Herr Schomburg bereits gesagt hat. Trotzdem ist es mir wichtig, ein paar Worte zu dem uns vorliegenden Vertragswerk zu sagen. Es werden in der Hauptsache auch würdigende Worte sein.
Wir warten ja seit vielen Jahren auf eine Lösung der Frage des Jugendschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Ich denke, es ist der erste Schritt getan. Meines Erachtens ist der vorliegende Staatsvertrag geeignet, in Sachen Jugendschutz den ersten Schritt zu gehen. Was mich besonders freut: Er ist auch ein Beweis für das Funktionieren des Föderalismus in unserem Staatswesen. Er ist für mich auch ein Beweis, dass über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Länderinteressen formuliert werden können, wenn es um grundsätzliche, wichtige Angelegenheiten geht. Das, denke ich, ist für uns alle der Schutz der Jugend.
Im Hinblick auf den Jugendschutz innerhalb der Medienordnung wird nun endlich Schluss gemacht mit der Zersplitterung der Aufsichtsstrukturen. Auch das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern hat damit hoffentlich ein Ende. Wie dringend notwendig die nun vorliegende Lösung ist, hat unter anderem die letzte Debatte - Herr Schomburg hat sie erwähnt - zum Thema Jugendschutz in diesem Hohen Hause gezeigt.
Besonders zufrieden bin ich darüber, dass eine gemeinsame Stelle für Jugendschutz auf Länderebene eingerichtet wird, deren Entscheidungen auch für die Bundesprüfstelle verbindlich werden. Wichtig für diese gemeinsame Stelle ist erfreulicherweise die maßgebliche Beteiligung der Landesmedienanstalten - das Problem für Sachsen-Anhalt hat Herr Schomburg erwähnt -, wodurch ein großes Potenzial an Erfahrungen in die Arbeit der neuen Einrichtung einfließen kann.
Soviel ich weiß, ist eine Entscheidung über den Sitz der zukünftigen Anstalt für Jugendmedienschutz zwischen den Ministerpräsidenten noch nicht ausgehandelt worden, sodass die Chance besteht, dass sich unser verehrter Ministerpräsident in der Frage, den Sitz in Halle zu wählen, noch durchsetzen kann.
Aufgrund der Informationen, die ich aus dem Umfeld der Ministerpräsidentenrunde erhalten habe, habe ich den Eindruck, dass sein Gewicht in der Waagschale noch nicht gewirkt hat. Ich hoffe immer noch, dass es eine strategisch-taktische Finte ist, die dort verfolgt wird. Es streiten sich jetzt drei Länder um den Sitz, die wahrscheinlich nicht übereinkommen werden. Ich hoffe, dass in der zweiten Runde der Ministerpräsident sein gesamtes Gewicht in die Waagschale wirft. Wenn das nicht ausreicht, dann bin ich gerne bereit, ihm beizuspringen.
Es wäre auf jeden Fall für Sachsen-Anhalt wichtig, die Anstalt nach Halle zu holen. Ich denke, dass dabei weniger politische Argumente eine Rolle spielen sollten. Es ist die Anstalt in Halle, die bundesweit einen guten Namen in Sachen Jugendmedienschutz und Medienkompetenzentwicklung hat und bei der auch eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bereits im Gange ist.
Bei aller Zufriedenheit sei es mir dennoch gestattet, kurz auf die Grenzen des Jugendschutzes hinzuweisen. Ins
besondere im World Wide Web wird es in absehbarer Zeit nicht gelingen, auch einen Gesetzesvollzug zu erreichen, da sich viele Anbieter durch ihren Sitz oder durch Anonymität dem Zugriff entziehen werden. Trotzdem ist es wichtig, in größerem Umfang als bisher Jugendschutz auch im Internet durchzusetzen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, einer Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zuzustimmen. - Danke.