Protocol of the Session on January 27, 2005

Ich halte es allerdings aus vorgenannten Erwägungen für notwendig, dass Sie Ihren Vorschlag in diese Richtung noch einmal mit allen Beteiligten durchdiskutieren; denn die Argumentation, die Sie bezüglich des Strafverfahrens haben, dass Sie befürchten, in der ersten Instanz werde schon alles Mögliche getan, um die Revision zu ermöglichen, werden Sie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dann auch haben. Das ist ein Verfahren, das Sie letztendlich nicht wollen können.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz darauf eingehen, meine Damen und Herren, dass es notwendig ist, die Sparzwänge zu beachten. Bekanntlich ist auch der Justizhaushalt in Sachsen-Anhalt diesen Zwängen unterworfen. Die Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 sind uns allen noch lebhaft vor Augen. Ich möchte es daher nicht versäumen, in diesem Zusammenhang noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass sich die Fraktionen der FDP und der CDU vehement da

für eingesetzt haben, dass 11 Millionen € explizit für Beförderungen in den Landeshaushalt eingestellt wurden. Ich fordere hiermit ausdrücklich, dass diese Mittel gerecht verteilt werden. Ich werde mich im Namen meiner Fraktion dafür einsetzen, dass zum Beispiel die Beamten im Justizvollzug, die ungeachtet aller Vorkommnisse hervorragende Arbeit leisten, angemessen berücksichtigt werden.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Dabei denke ich vor allem an die Beamten, die bereits seit Jahren vergeblich auf eine Beförderung hoffen und die zum Teil noch kurz vor der Pensionierung das Eingangsgehalt beziehen.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Hier haben wir eine Möglichkeit eröffnet, Abhilfe zu schaffen. - Ich sehe, die Redezeit ist zu Ende. Wir werden über die Eckpunkte der großen Justizreform miteinander diskutieren. Wir werden auch in Sachsen-Anhalt versuchen, die Justizreform mit nach vorn zu bringen zum Wohle unserer Bevölkerung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank auch Ihnen, Herr Wolpert. - Meine Damen und Herren! Beschlüsse werden in der Sache nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet.

Wir treten in den Tagesordnungspunkt 2 a ein:

Beratung

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/2004

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich ausdrücklich den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Dr. Kemper, der auf der Nordtribüne Platz genommen hat.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen alle Fraktionen bitten, ihre Mitglieder in den Plenarsaal zu rufen, damit das erforderliche Quorum auch erreicht wird.

Meine Damen und Herren! Am 10. November 2000 hat der Landtag der dritten Wahlperiode gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts für eine Amtsperiode von sieben Jahren gewählt. Mit Schreiben vom 3. November 2004 teilte mir der Präsident des Landesverfassungsgerichts Herr Dr. Kemper mit, dass das stellvertretende Mitglied des Landesverfassungsgerichts Herr Pods verstorben ist und der Landtag deshalb einen Nachfolger wählen müsse.

Ich habe daraufhin den zuständigen Ausschuss für Recht und Verfassung beauftragt, die Wahl eines Nachfolgers vorzubereiten und dem Landtag einen geeigneten Kandidaten vorzuschlagen. Der Wahlvorschlag des Ausschusses für Recht und Verfassung liegt Ihnen in der Drs. 4/2004 vor.

Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und Ihre Vertreter werden gemäß Artikel 74 Abs. 3 der Landesverfassung sowie gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt. Die Fraktionen haben sich in der 31. Sitzung des Ältestenrates am 20. Januar 2005 darauf verständigt, die Wahl gemäß § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages mit Stimmzetteln, also geheim, durchzuführen.

Sofern bei der Wahl das erforderliche Quorum erreicht wird, wird dem Gewählten anschließend durch den Ministerpräsidenten die Ernennungsurkunde überreicht und wird im Anschluss daran hier im Landtag die Vereidigung durch mich durchgeführt. Die Einzelheiten des Wahlablaufs werde ich Ihnen zu Beginn der Wahlhandlung erläutern. Zunächst erteile ich jedoch dem Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung Herrn Abgeordneten Stahlknecht das Wort. Bitte sehr, Herr Stahlknecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 18. Januar dieses Jahres hat der Ausschuss für Recht und Verfassung einstimmig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, Herrn Dr. Josef Molkenbuhr als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Diese Wahl ist erforderlich, weil der bisherige Inhaber dieses hohen Amtes Herr Klaus-Günter Pods nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, Ihnen kurz Herrn Dr. Josef Molkenbuhr vorzustellen. Er wurde am 23. Februar des Jahres 1956 in Emsdetten geboren. Für diejenigen unter Ihnen, die nicht wissen, wo die Stadt liegt, sage ich: Kreis Steinfurt.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Wo ist denn das?)

Nach dem Besuch der Volksschule - da wird es auch schon schwieriger, ich gebe es zu; im Münsterland -, des Gymnasiums und nach erfolgreicher Ablegung des Abiturs nahm er im Jahr 1975 sowohl das Jurastudium als auch das Studium der Pädagogik auf. Er schloss beide Studiengänge ab; das Pädagogikstudium hinsichtlich des Vordiploms und des Diploms jeweils mit der Note „sehr gut“ und beide juristische Staatsexamen - das kommt in unserem Bereich eher selten vor - im Prädikatsbereich.

Nach einer kurzen Station bei der Richterschaft wurde er 1984 zum Richter ernannt. Seit 1986 war er Richter zunächst am Arbeitsgericht in Wesel. Im Jahr 1988 erfolgte die Promotion, die er mit magna cum laude ablegte.

Zwischendurch heiratete er Frau Dr. Cordula StenikMolkenbuhr, von Beruf, Herr Ministerpräsident, im Übrigen Gynäkologin. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen.

Im Laufe seines weiteren Berufslebens ist er an das Bundesarbeitsgericht in Kassel, an das Arbeitsgericht Duisburg und an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgeordnet gewesen. Seit 1994 ist er Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle und - das ist er ebenfalls dort - Präsidialrichter.

Er hat verschiedene wissenschaftliche Veröffentlichungen gemacht.

Wir halten Herrn Dr. Molkenbuhr für einen geeigneten Nachfolger für dieses hohe Amt. Eine menschliche Attitüde sei erwähnt. Der jetzt zu Wählende und der Verstorbene haben viele Stationen in ihrem Berufsleben gemeinsam verbracht und waren persönlich befreundet. Ich möchte Sie daher um Zustimmung zu dem Wahlvorschlag bitten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Stahlknecht, für diese Einführung und Würdigung. - Meine Damen und Herren! Bevor wir nun zur Wahl kommen, möchte ich wie üblich ein paar notwendige Bemerkungen zum Prozedere machen. In der Drs. 4/2004 wird Ihnen vorgeschlagen, Herrn Dr. Josef Molkenbuhr zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu wählen. Die Wahl wird, wie ich bereits anmerkte, mit Stimmzetteln, also geheim, durchführt.

Wer dem in der Drs. 4/2004 enthaltenen Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt auf dem Stimmzettel bitte „Ja“ an, wer gegen ihn stimmen möchte, der kreuzt bei „Nein“ an und wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an.

Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen und erhalten am Präsidium einen Stimmzettel. Damit gehen Sie zur Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend werfen Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Der Vollständigkeit halber muss hinzugefügt werden: Wer den Stimmzettel beschädigt, ändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen oder dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte nun folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, das Präsidium bei der Wahldurchführung zu unterstützen: Der Namensaufruf wird von Herrn Grünert vorgenommen. Die Ausgabe der Stimmzettel erfolgt durch Frau Rotzsch. Das Führen der Wählerliste erfolgt durch Frau Jahr. Die Aufsicht an der Wahlkabine führt Herr Kehl. Die Aufsicht an der Wahlurne führt Herr Schulz.

Um einen zügigen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach Abgabe der Stimme dort unverzüglich wieder Platz zu nehmen.

Ich bitte nun die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. - Schriftführer Herr Schulz, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie mir dies. - Die Wahlurne ist leer, meine Damen und Herren.

Nun bitte ich Herrn Grünert, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Schriftführer Herr Grünert ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Meine Damen und Herren! Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer um die Abgabe ihrer Stimmen in der Rei

henfolge Frau Jahr, Herr Kehl, Frau Rotzsch und Herr Schulz.

Nunmehr bitte ich den Sitzungsvorstand, in der folgenden Reihenfolge zu wählen: Herr El-Khalil, Herr Grünert, Herr Spotka.

Meine Damen und Herren! Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten. Bitte verbleiben Sie auf den Plätzen bzw. im Plenarsaal.

Unterbrechung: 12.34 Uhr.

Wiederbeginn: 12.41 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen nun die unterbrochene Sitzung fort. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis durchgeführt: insgesamt abgegebene Stimmen: 106, ungültige Stimmen: null, gültige Stimmen: 106.

Das heißt, bei der gesetzlichen Zahl von 115 Abgeordneten und 106 Abgeordneten, die heute an der Wahl teilgenommen haben, mussten 71 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben werden. Für den Wahlvorschlag stimmten 96 Abgeordnete.

(Beifall im ganzen Hause)

Gegen den Wahlvorschlag stimmten fünf Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es ebenfalls fünf. Ich stelle damit fest, meine sehr geehrten Damen und Herren: Herr Dr. Josef Molkenbuhr ist zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gewählt worden. Herr Dr. Molkenbuhr, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Dr. Molkenbuhr:

Ja.