Herr Minister, ich schließe an die Frage von Frau Dr. Klein an. Wir haben im Augenblick noch eine Haushaltssperre. Sie haben daraufhin ausgeführt, dass Sie einen Antrag beim Finanzministerium gestellt haben. In welcher Höhe haben Sie eine Ausnahme für die Finanzierung dieser Kampagne beantragt? Auf welche Höhe belief sich das?
Ich bleibe bei diesem Thema, Herr Minister. Sie haben gesagt, die Mittel sind vom Finanzministerium bewilligt worden. Mich interessiert aber das Haushaltsjahr. Sie
sagen, ein Betrag in Höhe von 140 000 €. Betrifft das noch das Haushaltsjahr 2004? Denn die Anzeigen werden jetzt geschaltet. Oder wie soll das laufen?
Wenn die Anzeigen in diesem Jahr geschaltet und bezahlt werden, dann wird es auch dieses Jahr betreffen.
Meine Damen und Herren! Die Frage 7 zur Kampagne der Landesregierung zur Kinderbetreuung stellt Frau Grimm-Benne. Bitte sehr, Frau Grimm-Benne.
(Frau Fischer, Naumburg, SPD: Das ist eine Un- verfrorenheit! - Frau Budde, SPD: Das ist un- glaublich!)
Am Wochenende startete die Landesregierung eine Anzeigenkampagne, in der das Land mit der „Kinderbetreuung von 0 bis 14 - einmalig in Deutschland“ wirbt.
Was ist der Anlass für den Start dieser Kampagne zu diesem Zeitpunkt und soll sie über den 23. Januar 2005 hinaus fortgeführt werden?
Danke, Frau Grimm-Benne. - Die Antwort der Landesregierung gibt wiederum der Minister für Gesundheit und Soziales Gerry Kley. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfragen der Abgeordneten Frau Grimm-Benne beantworte ich wie folgt.
Die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt hat im April dieses Jahres eine familienpolitische Offensive verkündet. Im Rahmen dieser Familieninitiative ist am 15. November 2004 als Auftakt für eine vielfältige Netzwerk- und Informationsarbeit ein Landesbündnis für Familien gegründet worden.
Um jene Aspekte ins Bewusstsein der Bevölkerung zu heben, die Sachsen-Anhalt bundes-, aber auch europaweit zum Vorreiter machen und die für eine familienfreundliche Landespolitik stehen, wurde nunmehr im Kontext der Gründung des Familienbündnisses eine Imagekampagne gestartet, die auch in den Jahren 2005 und 2006 fortgeführt werden soll.
Wir kommen zu Frage 8. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Wolfgang Rauls zum Thema Berufsabschluss von Erzieherinnen und Erziehern gestellt. Bitte sehr, Herr Rauls.
Der Ende November 2004 von der OECD vorgelegte Länderbericht zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und
Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland (FBBE) verweist unter anderem darauf, dass die „derzeitige Ausbildung“ von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen „unzureichend“ sei. Mängel werden auch in der Weiterbildung genannt. Der Bericht stellt weiter fest, dass „die gegenwärtige Situation langfristig nicht aufrechtzuerhalten“ sei. In den neuen Bundesländern komme erschwerend hinzu, dass das Durchschnittsalter des betroffenen Personenkreises deutlich über dem in den alten Bundesländern liege.
1. Wie wertet die Landesregierung diese Aussagen bezogen auf das Land Sachsen-Anhalt und welche mittel- und langfristigen Lösungsansätze sieht die Landesregierung, um die Qualität der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher den modernen und international angemessenen Standards anzupassen?
2. Welche konzeptionellen Vorstellungen gibt es, den Aspekt eines umfassenden Angebotes an Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt zu nutzen, um kurzfristig möglicherweise vorhandene Defizite abzubauen?
Danke, Herr Rauls. - Die Antwort der Landesregierung wird vom Herrn Kultusminister Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Qualität der Arbeit der Kindertagesstätten hat für die Landesregierung eine sehr hohe Bedeutung. Vor allem aus diesem Grunde wurde im KiFöG vom März 2003 hervorgehoben, dass Kindertageseinrichtungen auch Bildungseinrichtungen sind.
Außerdem hat die Landesregierung im September 2004 ein Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Dieses Programm beschreibt grundlegende Prinzipien für die Bildungspraxis in Kindertageseinrichtungen und benennt die wesentlichen Bildungsbereiche, in denen jedes Kind in einer Kindertageseinrichtung Erfahrungen sammeln soll. Es korrespondiert mit den entsprechenden Beschlüssen der Kultusministerkonferenz und der Jugendministerkonferenz, die im Frühjahr 2004 verabschiedet worden sind.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage des Abgeordneten Herrn Rauls im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Erzieherausbildung wurde bereits im Juli 2003 novelliert und an die Anforderungen der Rahmenvereinbarung der KMK über Fachschulen vom 7. November 2002 angepasst. Die Ausbildung erfolgt auf Fachschulebene und dauert unter Einbeziehung einer einschlägigen beruflichen Vorbildung fünf Jahre. Die Fachschule Sozialpädagogik umfasst zwei Ausbildungsjahre. Es schließt sich dann ein einjähriges Berufspraktikum an, das in mehreren Teilabschnitten auch in die Fachschulausbildung integriert sein kann. Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder Erzieher eigenverantwortlich tätig zu sein.
Nun wird in der letzten Zeit häufig gefordert, die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher auch im Hinblick
auf die Erfüllung des vorschulischen Bildungsauftrags auf einer höheren formalen Abschlussebene anzusiedeln. Die Landesregierung steht diesen Forderungen skeptisch gegenüber. Die Annahme, Hochschulabsolventen seien per se die besseren Erzieher, kann allenfalls als Hypothese angesehen werden. Die Berufsvorbereitung zielt hier nicht auf eine wissenschaftliche Tätigkeit, allerdings auf einen Anspruch, der sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse zum kindlichen Lern- und Entwicklungsprozess gründet. Deshalb ist die Fortbildung in diesen Berufsfeldern so wichtig.
Außerdem muss man bedenken: Wer sich für eine umfassende Hochschulausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ausspricht, fordert damit ungewollt, alle Menschen ohne Hochschulreife von diesem Beruf auszuschließen. Eine solche Auffassung kann die Landesregierung natürlich nicht teilen.
Unabhängig davon befürworten wir Bemühungen zum Beispiel der Hochschule Magdeburg-Stendal, für die Vorbereitung auf Leitungsaufgaben im konzeptionell-planerischen Bereich oder im Qualitätscontrolling, das sehr an Bedeutung gewinnt, spezielle Ausbildungsgänge zu entwickeln, die auch auf Fachhochschulniveau entsprechende Aufgaben an außerschulischen Bildungseinrichtungen vorbereiten.
Parallel zur Novellierung der Fachschulbestimmungen wurden im curricularen Bereich die Rahmenrichtlinien überarbeitet. Neu ist die ganzheitliche Wissensvermittlung im Rahmen von Lernfeldern. Die Anforderungen des Bildungsprogramms für die Kindergärten fließen bereits jetzt in die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ein. Allerdings bedarf es hierbei tatsächlich auch des weiteren und forcierten Entwicklungsprozesses. Auch die Rahmenrichtlinien für die Fachschule für Sozialpädagogik werden in Kürze entsprechend angepasst.
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in Kindertagesstätten ist tatsächlich in Sachsen-Anhalt höher als in den alten Bundesländern. Die Hauptgründe dafür liegen in der Begrenzung von Neueinstellungen angesichts der drastisch gesunkenen Geburtenzahl und darin, dass beim Personalabbau natürlich die Kriterien der Sozialauswahl zu berücksichtigen waren. Dies darf nur ein vorübergehender Stand der Dinge sein. Ich sehe das also ähnlich kritisch, wie es in Ihrer Nachfrage mitschwingt.
Zu 2: Das Sozial- und das Kultusministerium stimmen, wie mehrfach vor den zuständigen Ausschüssen dieses Hohen Hauses dargelegt, darin überein, dass der Weiterbildung der Träger, der Leiterinnen und Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung des Bildungsauftrags nach dem KiFöG eine Schlüsselfunktion zukommt.
Zur Umsetzung des Bildungsprogramms für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt wurde mit dem für die Fort- und Weiterbildung für die Fachkräfte zuständigen Landesjugendamt seit 2003 eine Reihe zentraler Weiterbildungsmaßnahmen angeboten und durchgeführt. Im April 2003 gab es eine landesweite Fachtagung zur konzeptionellen Neuentwicklung von Bildungsinhalten in Kindertageseinrichtungen.
Ein Jahr darauf hat Herr Minister Kley auf einer landesweiten Fachtagung das erste Bildungsprogramm für Kindestageseinrichtungen vorgestellt und die damit verbundenen Unterstützungsleistungen des Landes erläutert. Das ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Sozial- und dem Kultusministerium.
Auf einer Fachtagung am 5. November 2004, also gerade erst kürzlich, wurden die ersten Ergebnisse des Landesmodellprojekts „Bildung durch Bewegung in Kindertageseinrichtungen“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch in den mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen abgeschlossenen Bildungsvereinbarungen nimmt die Weiterbildung der Träger und Fachkräfte einen herausragenden Platz ein.
Zur Umsetzung des Bildungsprogramms und zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen ab 2005 haben das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Landesjugendamt einen umfassenden Katalog von Weiterbildungsmaßnahmen zur Erfüllung dieses Bildungsauftrags erarbeitet.
Bereits in diesem Jahr wurde im Rahmen eines Modellprojekts mit der Qualifizierung von 20 Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen zu Multiplikatorinnen für die Umsetzung des Bildungsprogramms in der Praxis begonnen. Die Qualifizierung weiterer Leiterinnen und Leiter sowie von Fachberaterinnen und Fachberatern von Verbänden, übrigens oft auch unmittelbar vor Ort, ist vorgesehen.
Im Bereich des Kultusministeriums werden und wurden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für die Schulleiter aller Grundschulen des Landes zur Gestaltung speziell des Übergangs der Kinder vom Vorschulbereich zur Schule und der hier angelegten Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen durchgeführt. Außerdem arbeiten wir an einer Handreichung für die Gestaltung der Schuleintrittsphase auf der Seite der Grundschulen, die unmittelbar an die schulvorbereitenden Angebote der Kindertageseinrichtungen anknüpft.
Ich denke, damit werden wesentliche Anforderungen aus den gemeinsamen Beschlüssen von KMK und Jugendministerkonferenz umgesetzt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Frage 9 wird vom Abgeordneten Herrn Harry Czeke gestellt und betrifft die Verwaltungsgemeinschaft Genthin im Trägermodell. Bitte sehr, Herr Czeke.
Entgegen dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wurde der Verbleib der Umlandgemeinden der Stadt Genthin im Jerichower Land in einer Verwaltungsgemeinschaft mit rund 8 300 Einwohnern genehmigt. Der Ministerpräsident führte erst am 15. November 2004 vor der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes aus, er plädiere für „neue, effektivere Verwaltungsstrukturen“. Die „Volksstimme“ zitiert Professor Dr. Böhmer weiter:
„Bei allem Respekt für die kommunale Selbstverwaltung: Je kleiner kommunale Einheiten sind, desto weniger zukunftsfähig sind sie.“