Protocol of the Session on December 17, 2004

(Zustimmung bei der PDS)

Ich hoffe, dass wir hierzu noch eine Änderung vornehmen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Religionsfreiheit - diesen Punkt möchte ich anführen und ergänzen - ist ein wichtiges Grundrecht in unserer Gesellschaft. Die Toleranz gegenüber religiösen Überzeugungen und Praktiken endet aber dort, wo die freiheitlichdemokratische Grundordnung infrage gestellt wird, Menschen mit anderen Religionen oder Weltanschauungen diskriminiert oder sonstige Grundrechte verletzt werden. Religion darf nicht zur Rechtfertigung von Gewalt, Terrorismus und Extremismus missbraucht werden. In dieser Hinsicht, Frau Kollegin Fischer, ist die Diskussion, die sich in der CDU hinsichtlich der Leitkultur abspielt, sehr hilfreich, denke ich, weil uns auch dieses Thema weiterhin beschäftigen muss.

Ich sage aber als Liberaler auch ganz deutlich: Weder konservative Leitkultur noch rot-grüner naiver „MultiKulti“ wird uns weiterführen. Wir müssen die Gesellschaft und die Integration gemeinsam voranbringen, um die Gesellschaft friedfertig zu gestalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf die Berichterstattung und die Vorstellung des Leitbildes und dann auf eine intensive Diskussion. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Kosmehl. - Frau Ferchland spricht für die PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion im Landtag unterstützt ausdrücklich den Antrag der SPD-Fraktion, der dazu auffordert, das nun längst überfällige Leitbild zur Integration von Migrantinnen und Migranten vorzulegen. Bereits im Monat Oktober hatte der Innenminister von dieser Stelle aus im Zusammenhang mit der Aussprache zu der Großen Anfrage der PDS-Fraktion zur Lebenssituation von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gesagt, dass dieses Leitbild nun vorliegen würde und dass nun endlich darüber diskutiert werden könne. Wochen später war auf dem Migrationstag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Halle zu erfahren, dass dieses Leit

bild mitnichten vorliegt, sondern sich immer noch in der Arbeitsebene befindet.

Ich finde es mittlerweile an der Zeit, dass dieses Leitbild nun wirklich vorgelegt wird. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht zustimmen. Denn wir finden, dass er das Papier nicht wert ist. Wir wollen nämlich, dass das Leitbild endlich auf den Tisch kommt; denn wir möchten wissen, wie die Vorstellungen der Landesregierung sind, über die Integration von Migrantinnen und Migranten zu befinden.

Aus unserer Sicht darf ein solches Leitbild sich nicht nur auf die Frage beschränken, wie und in welcher Form die deutsche Sprache erlernt werden kann und muss. Sprache ist zweifelsfrei wichtig, aber zur Integration von Migrantinnen und Migranten gehört aus unserer Sicht auch, dass sie ihre soziale und kulturelle Identität als Beitrag zur Vielfalt in die Gesellschaft einbringen. Auch das muss Bestandteil eines Leitbildes sein. Im Übrigen gehören zu einem solchen Leitbild auch die humanitären Maßnahmen.

Deshalb will ich an dieser Stelle namens meiner Fraktion die Landesregierung noch einmal nachdrücklich auffordern, die im Zuwanderungsgesetz geschaffene Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission zu nutzen und eine solche Kommission so schnell wie möglich ins Leben zu rufen. Unterstützung findet diese Forderung bei zahlreichen Verbänden und Initiativen in unserem Land, wie zum Beispiel dem Runden Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt. Ich hoffe, wir erhalten im Ausschuss eine positive Aussage.

Abschließend: Legen Sie nun endlich das von Ihnen auch schon so oft zitierte Leitbild vor. Wir unterstützen den Antrag der SPD-Fraktion. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Frau Ferchland. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Lienau.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, der Innenminister und auch der Kollege Kosmehl haben alles Notwendige ausgeführt. Das Leitbild wird erstellt und dem Innenausschuss zur Diskussion vorgelegt. Mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin, würde ich meine Rede zu Protokoll geben.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben mein Einverständnis.

(Zu Protokoll:)

Zum 1. Januar 2005 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ein bedeutendes Ziel der neuen Regelungen ist die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer, die im bislang geltenden Ausländerrecht keine nennenswerte Rolle spielt. Mit dem Gesetz wird die Integrationsförderung auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Grundsätzlich erhalten Neuzuwanderer, gleich ob Ausländer oder Spätaussiedler, erstmals einen Anspruch auf ein staatliches Grundangebot zur Integration.

Im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen hierbei zu Recht die Integrationskurse zur Sprachförderung. Denn das sichere Beherrschen der deutschen Sprache ist eine unverzichtbare und durch nichts zu ersetzende Voraussetzung einer gelungenen Integration. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss auch bereit sein, die deutsche Sprache zu erlernen.

Die Integration von Zuwanderern ist ein langjähriger individueller Prozess, über dessen Erfolg eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren entscheidet. Die Sprachförderung ist hier ein wichtiger Einstieg. Die Zielsetzung einer aktiven Integrationspolitik muss darauf ausgerichtet sein, den Zuwanderern eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

Integrationsprozesse lassen sich nur dann gezielt initiieren, steuern und erfolgreich gestalten, wenn sie in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen eingebunden sind. Dies bedeutet für die Praxis, dass Angebote im Bereich der Sprachförderung nur dann zielführend sind, wenn sie durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Die Verzahnung mit Integrationsmaßnahmen in den Bereichen der schulischen und beruflichen Qualifizierung, der sozialen Beratung und Begleitung sowie der gesellschaftlichen und sozialen Integration ist unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Integration. Es muss daher ein sinnvolles Ineinandergreifen aller Maßnahmen sichergestellt werden.

Das Zuwanderungsgesetz enthält in § 45 des Aufenthaltsgesetzes den gesetzlichen Auftrag, alle bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern zu erfassen und ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln. Dieser Auftrag wendet sich zwar unmittelbar an den Bund, jedoch ist eine Beteiligung der Länder ausdrücklich fixiert.

Der beste Weg, die Vorstellungen und Interessen des Landes in dieses Verfahren einzubringen, ist die Entwicklung eines eigenen Integrationskonzeptes. Da sich die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und in den anderen neuen Bundesländern deutlich von der Lage in den alten Bundesländern unterscheidet, besteht die Notwendigkeit für ein eigenständiges Konzept.

Lassen Sie mich zur Erläuterung dieser Unterschiede kurz einige Fakten nennen. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung ist mit etwa 2 % in SachsenAnhalt deutlich niedriger als der Bundesdurchschnitt von 9 %. Da die Zuwanderung aus dem Ausland sich im Wesentlichen auf die Zeit nach 1990 beschränkt, gibt es anders als in den alten Bundesländern keine schon über mehrere Generationen ansässigen Zuwanderer. In den Jahren 1990 bis 2003 sind 160 000 Ausländer und 68 000 Spätaussiedler nach Sachsen-Anhalt gekommen. Zugleich haben aber auch 128 000 Ausländer das Land wieder verlassen.

Auch wenn die Zahl der Zuwanderer relativ klein ist, so trifft dies nicht in gleicher Weise für die Integrationsprobleme zu. In der vom Innenminister genannten Arbeitslosenquote von fast 50 % fokussieren sich die anstehenden Probleme. Ziel unserer Integrationspolitik muss es sein, dass sich Zuwanderer in den Arbeitsmarkt integrieren und dauerhaft in Sachsen-Anhalt eine neue Heimat finden.

Die unterschiedlichen Ausgangslagen der Zuwanderungssituation im Bundesgebiet erfordern auch differenzierte Integrationsmaßnahmen. Ein Leitbild zur Entwick

lung der Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt kann die Basis für ein auf die spezifischen Problemstellungen des Landes eingehendes Integrationskonzept sein.

Den Ausführungen des Herrn Innenministers war zu entnehmen, dass sich die Arbeit der Landesregierung an dem Leitbild auf gutem Wege befindet. Der Antrag der Fraktion der SPD hat sich somit bereits überholt.

Durch den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird sichergestellt, dass der Landtag rechtzeitig und umfassend über das Leitbild informiert wird. Ich bitte daher um Unterstützung für den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und der FDP.

Die Abgeordnete Frau Fischer verzichtet auf eine Erwiderung. Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1910 und 4/1958. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Ich glaube, das muss ausgezählt werden. Bitte einmal zählen. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Für den Antrag haben 31 Abgeordnete gestimmt, gegen den Antrag haben 34 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag in unveränderter Fassung. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Wir verlassen Tagesordnungspunkt 21.

(Minister Herr Dr. Daehre: Mein Gott, ist das wie- der lustig! - Herr Gürth, CDU: Das ist das Weih- nachtsgeschenk! - Minister Herr Dr. Daehre: So sind wir!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Beratung

Umgang der Landesregierung mit der „Magdeburger Alternative“

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/1927

Einbringerin des Antrags ist die Abgeordnete Frau Budde. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Professoren Weimann und Schöb haben Vorschläge für einen Teil der Arbeitswelt gemacht.

(Unruhe)

Frau Budde, warten Sie bitte noch einen Augenblick. Das muss jetzt erst überall verdaut werden. - Jetzt geht es weiter.

Ich meine, so ein ungewolltes Weihnachtsgeschenk muss man auch erst verdauen.

Noch einmal: Meine Damen und Herren! Die Professoren Weimann und Schöb haben Vorschläge für einen Sektor der Arbeitswelt gemacht, für den dringend, denke ich, eine Lösung gefunden werden muss. Es wird immer Menschen geben, die in den geringer verdienenden Bereichen arbeiten.

(Unruhe bei der CDU)

Öffentlich ist überwiegend zu hören, dass diese Arbeitsbereiche zu teuer sind. Meistens wird darüber geredet, dass Tarife geöffnet werden müssen und dass dereguliert werden soll. Die Professoren machen hingegen einen Vorschlag, wie diese Arbeit preiswerter gemacht werden kann, ohne dass die ohnehin schon niedrigen Nettoeinkünfte geschmälert werden.

(Unruhe bei der CDU)