Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Dünnbesiedlungszuschlag - ebenfalls in § 7 geregelt - sagen. Der Änderungsantrag der SPD, der im Innenausschuss gestellt wurde, beinhaltete die zeitliche Streckung des Übergangszeitraumes auf die Jahre 2005 und 2006 - Sie wissen, warum; wir haben lange darüber diskutiert -, der
Die Beschlussempfehlung sieht nun eine Übergangsregelung für diese zwei Jahre vor. Das finden wir positiv, wenn auch für das Jahr 2006 in eingeschränkter Form, statt 2,5 v. H. nur 1,75 v. H.
Insgesamt sage ich zur FAG-Novelle: Es waren Wahlversprechen, mehr zweckgebundene Zuweisungen in allgemeine Zuweisungen umzuwandeln. Herr Jeziorsky, dies ist nicht gelungen. Man wollte damit den Kommunen mehr eigene finanzielle Spielräume geben. Das ist gescheitert. Ich meine, außer der Jugendpauschale und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist nicht viel passiert. Im Gegenteil: Weitere 10 Millionen € aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen werden nunmehr mit einer Zweckbindung versehen.
Aufgrund dieser Bewertung werden wird das Finanzausgleichsgesetz in der vorgelegten Fassung ablehnen. Dem Änderungsantrag und auch dem Entschließungsantrag der PDS-Fraktion können wir uns anschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Nun bitte die Frage von Herrn Schröder. Frau Fischer, möchten Sie die Frage von Herrn Schröder beantworten?
Frau Fischer, ich gönne Ihnen gern noch etwas Redezeit. Sie haben in Bezug auf das Thema Vorwegabzug in dasselbe Horn gestoßen wie die Kollegin Frau Dr. Weiher. Frau Fischer, ich möchte Sie fragen:
Erstens. Ist Ihnen bekannt, dass das GVFG-Programm zur Finanzierung im Bereich der kommunalen Straßen aufgrund des fehlenden Kofinanzierungsanteils der Kommunen zu fast 80 % nicht mehr ausgeschöpft wird und dass sich allein durch den daraus resultierenden Investitionsstau eine besondere Situation ergibt?
- Lassen Sie mich bitte aussprechen. - Zweitens. Ist Ihnen bekannt, dass die Baulastträgerschaft selbstverständlich bei den Landkreisen verbleibt und dass sie eigenverantwortlich entscheiden können, welches Projekt sie angehen und anmelden wollen, und dass es weder einen goldenen Zügel noch einen silbernen Zügel oder gar einen zügellosen Einfluss des Landes darauf gibt? Ist Ihnen das bekannt?
Die dritte Frage: Wenn Sie das Kriterium, wann eine Kommune finanzschwach ist, heranziehen, um das in Zweifel zu ziehen, ist Ihnen dann bekannt, dass Sie, wenn Sie sagen, finanzschwache Kommunen sind nicht identifizierbar, sogar das ganze Instrumentarium des Ausgleichsstocks damit infrage stellen?
Zu erstens und zweitens: Ja, das ist mir bekannt. Das macht aber die Entscheidung oder die vorliegende Novelle nicht besser. Deswegen gehört es aus unserer Sicht trotzdem nicht hinein. Ich habe, so denke ich, in meinem Redebeitrag deutlich gemacht, weshalb das aus unserer Sicht so sein muss.
(Zustimmung bei der SPD - Herr Tullner, CDU: Und drittens? - Frau Weiß, CDU: Keine Antwort! - Minister Herr Dr. Daehre: Sprechen Sie mal mit Ihrem Manfred!)
Nun haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Scholl-Gymnasiums der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Südtribüne begrüßen zu können.
Den Abschluss der Debatte der Fraktionen bildet der Beitrag der FDP-Fraktion. Es spricht Herr Wolpert. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir soeben den Doppelhaushalt 2005/2006 verabschiedet haben, liegt uns nun ein weiterer wichtiger Gesetzentwurf vor, der in den vergangenen Monaten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments für erhebliche Diskussionen gesorgt hat. Umso nachdrücklicher möchte ich daher heute dafür werben, dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres Zustimmung findet, damit das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten und somit den Kommunen eine verlässliche Grundlage für die jeweiligen Planungen geben kann.
Meine Damen und Herren! Anstoß für die vorliegende Novelle war unter anderem der Bevölkerungsrückgang in unserem Bundesland, die vorgenommene Aufgabenverlagerung, die höchstrichterlicher Rechtsprechung und das Ziel, den Ausgleich unter den Kommunen neu zu justieren. Die Neujustierung hat sich als ein sehr schwieriges Unterfangen herausgestellt; denn eine Umverteilung in den einzelnen Bereichen bringt zwangsläufig Verlierer und Gewinner mit sich. Insoweit stimme ich mit Ihnen überein, Frau Dr. Weiher: Man kann es nicht jedem recht machen - auch Ihnen offensichtlich nicht.
Es galt zudem, im Zuge der Beratungen keine zu großen Erwartungen bei den betroffenen Kommunen zu wecken; denn eines kann auch ein in sich stimmiges, den aktuellen Erfordernissen angepasstes Finanzausgleichsgesetz nicht: Finanzlöcher in den Verwaltungshaushalten stopfen. Wir haben uns dennoch bemüht, gemeinsam mit der Landesregierung ein Paket zu schnüren, das alle Seiten für vertretbar halten.
Lassen Sie mich daher, auch wenn meine Vorredner dies schon mehrfach getan haben, aus der Sicht unserer Fraktion noch einmal auf die wesentlichen, zum Teil umstrittenen Änderungen eingehen.
Ab 2005 wird es möglich sein, kommunale Haushalte auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltsplanes des Landes und nicht des Haushaltsplanentwurfes aufzustellen, wenn das Land einen Doppelhaushalt aufgestellt hat. Diese Änderung, die von uns begrüßt wird, war auf
grund des am heutigen Vormittag erstmals in der Geschichte des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedeten Doppelhaushalts notwendig geworden.
Im Nachgang zu den durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften festgelegten Mindestgrößen für Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erfolgt nunmehr die logische Anpassung der so genannten Größenstaffelklassen für kreisangehörige Gemeinden. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurde die vorgesehene Veredelung der Einheitsgemeinden ab 8 000 Einwohnern prozentual etwas abgeschwächt, was verständlicherweise besonders den Kollegen wichtig war, die aus kleineren Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften kommen.
Meine Damen und Herren! Auch bezüglich der vorgesehenen Einführung des so genannten Dünnbesiedlungszuschlages weicht die Beschlussempfehlung des Innenausschusses etwas von dem ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf ab. Vorgesehen war ein Dünnbesiedlungszuschlag in Höhe von 1 % für jeweils zehn Einwohner unter der Durchschnittseinwohnerdichte aller Landkreise. Dieser Zuschlag soll an die Stelle des bisher geltenden Flächenfaktors treten. Beide Merkmale haben bzw. hatten zum Ziel, dass Strukturunterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen durch einen derartigen Bedarfsbemessungsfaktor berücksichtigt werden. Der Dünnbesiedlungsfaktor bringt jedoch den Vorteil der größeren Rechtssicherheit, da er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden ist.
Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde dann noch folgendes Stufenmodell zugunsten der dünn besiedelten Landkreise eingeführt: 2,5 % im Jahr 2005, 1,75 % im Jahr 2006, sodass erst im Jahr 2007 die Zielzahl von 1 % erreicht wird. Ich denke, dass wir damit einen guten Kompromiss gefunden haben, der auf breite Zustimmung stoßen wird.
Die vierte aus unserer Sicht inhaltlich wichtige Änderung ist die Einführung eines Vorwegabzugs aus dem so genannten Topf der Investitionshilfen in Höhe von 10 Millionen € jährlich für den durch die Kommunen zu erbringenden Eigenanteil nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Ich möchte nicht verhehlen, dass die FDP-Fraktion anfangs sehr skeptisch war, was die Einführung eines solchen Sonderfonds betrifft. Uns hat jedoch letztlich das Argument beruhigt, dass die für die Kofinanzierung reservierten Mittelkontingente im Folgejahr in den Topf der pauschalen Investitionshilfen zurückfließen und daher keinesfalls verloren gehen, wenn sie im Laufe eines Jahres nicht benötigt wurden bzw. nicht abgerufen wurden.
Auch bezüglich der Verschiebung der Quoten für die übrigen Investitionshilfen zwischen den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden haben wir einen, so denke ich, tragfähigen Kompromiss gefunden. Die Quoten werden sich um 5 % im Jahr 2005 und um 10 % im Jahr 2006 zugunsten der Landkreise und zulasten der kreisangehörigen Gemeinden verschieben. Ursprünglich war schon ab dem Jahr 2005 eine 10-prozentige Verschiebung vorgesehen. Die FDP-Fraktion hat sich aber auch an dieser Stelle für eine stufenweise Verschiebung ausgesprochen, um dies für die kreisangehörigen Gemeinden verträglicher zu gestalten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuletzt auf die Einführung der so genannten Finanzausgleichs
umlage gemäß § 19a des Gesetzentwurfs eingehen. Diese Regelung hat unter dem Stichwort „Reich hilft Arm“ in der öffentlichen Diskussion die wohl größte Rolle gespielt. Ich möchte auch an dieser Stelle nicht verschweigen, dass sich die FDP-Fraktion diesbezüglich ablehnend positioniert hatte, da es nicht gerade den Grundsätzen liberaler Politik entsprochen hätte, leistungsfähige Gemeinden sozusagen zu bestrafen.
Aber es ist auch einsichtig, dass nur der wirklich Starke den Schwachen helfen kann. Um einen für alle Beteiligten verträglichen und vertretbaren Ausgleich zu schaffen, konnte im Zuge der Beratung aber noch eingebracht werden, dass diejenigen Gemeinden von der Umverteilung ausgenommen werden, deren Verschuldung das Eineinhalbfache der durchschnittlichen Verschuldung von Gemeinden der entsprechenden Größenklasse übersteigt. Mit diesem Kompromiss, meine Damen und Herren, kann nun auch die FDP-Fraktion leben.
Abschließend kann man sagen, dass die nun vorliegende Novelle, die, wie bereits erwähnt, aus guten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt kommt, nicht die letzte in den nächsten Jahren sein wird. Ich denke, es besteht Konsens darüber - insoweit mag ein Teil des Entschließungsantrages in die richtige Richtung gehen -, dass im Rahmen der anstehenden Kreisgebietsreform notwendigerweise auch über eine umfassende Novellierung des FAG nachgedacht werden muss. Die Diskussion über diesen Gesetzentwurf hat uns gezeigt, dass uns dann ein schwieriger Prozess erwartet, an dessen Ende hoffentlich wiederum ein Kompromiss steht, den alle Mitglieder der kommunalen Familie mittragen können.
Hinsichtlich der Änderung, die Sie hier beantragt haben, und des Entschließungsantrags schließen wir uns allerdings den Ausführungen von Herrn Madl an. Wir lehnen beide ab; denn der eine ist nicht gewollt und der andere ist so kompliziert, dass man ihn tatsächlich vorab erst diskutieren müsste und ihn nicht einfach blind beschließen kann. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen und dann über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Aber zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion ab. Spricht etwas dagegen, dass wir über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion insgesamt abstimmen?
Vielleicht könnten Sie ganz kurz sagen, worauf sich der Änderungsantrag bezieht. Das wäre für die Kollegen der anderen Fraktionen, die aus Dessau kommen, nicht ganz uninteressant.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drs. 4/1950 ab, der aus drei Punkten besteht. Unter Punkt 1 soll in Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfes §11a des FAG - Investitionshilfen - wie folgt geändert
werden: Absatz 2 wird gestrichen. Absatz 3 wird zu Absatz 2 und in Absatz 1 wird das Wort „verbleibende“ gestrichen. Wer stimmt Punkt 1 zu?
(Herr Gallert, PDS, an die SPD-Fraktion gewandt: Da müsst ihr jetzt zustimmen! - Heiterkeit bei der CDU, bei der FDP und auf der Regierungsbank - Minister Herr Dr. Daehre: Der war gut!)
Zustimmung bei den Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Punkt mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zu Punkt 2. Wünschen Sie, dass ich dessen Inhalt auch vortrage? - Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über Punkt 2 ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Das ist das gleiche Abstimmungsbild. Damit ist dieser Punkt abgelehnt worden.
Wir stimmen über Punkt 3 ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Das ist wiederum das gleiche Bild. Der Punkt ist damit abgelehnt worden.
Da kein weiterer Änderungsantrag vorliegt, kommen wir nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit sind die selbständigen Bestimmungen mehrheitlich angenommen worden.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab, die lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Teile der Opposition. Enthält sich jemand der Stimme?- Einige Stimmenthaltungen innerhalb der Oppositionsfraktionen. Damit ist die Gesetzesüberschrift mehrheitlich angenommen worden.
Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz mehrheitlich angenommen worden.