Protocol of the Session on November 11, 2004

Zukünftig gilt: Mit den vom Land festgelegten Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und Qualitätsziele, die bei den Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen sind, kann die Zielstellung der Krankenhausplanung - Sicherung einer angemessenen quantitativen und qualitativen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen - verfolgt werden. Der Krankenhausplan wird ab dem Jahr 2005 ein Rahmenplan sein, der die Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen für jedes Krankenhaus auszuhandelnde Struktur und Menge der zu erbringenden Leistungen bildet.

Wesentliche Kompetenzzentren bei uns im Lande, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Universitätsklinika, die hinsichtlich ihrer stationären Krankenver

sorgung selbstverständlich auch Gegenstand der Krankenhausplanung sind. Dies ist ebenfalls eine Neuerung gegenüber der alten landesgesetzlichen Regelung und dient in erster Linie der Vermeidung von Doppelvorhaltungen und damit der optimalen Verteilung akutstationärer Krankenhausleistungen im Lande.

Die qualitative und quantitative Versorgung der Bevölkerung mit medizintechnischen Großgeräten kann als abgeschlossen gelten. Mit 31 Magnetresonanzgeräten, 64 Computertomografiegeräten, 14 Linksherzkathetermessplätzen, zwölf Hochvolttherapiegeräten und sieben Lithotriptern ist die Ausstattung in diesem Bereich für die Bevölkerung Sachsen-Anhalts ausreichend und in der Fläche so verteilt, dass eine wohnortnahe Diagnostik und Therapie gewährleistet sind. Bei der Standortauswahl war die nicht nur unter Qualitätsgesichtspunkten wichtige optimale Auslastung der Geräte entscheidend.

Die sich aufgrund der neuen Krankenhausentgelte ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass kommunale Krankenhäuser zunehmend ihre Gesellschaftsform ändern. Der Trend geht dabei eindeutig vom kommunalen Eigenbetrieb zur GmbH. Darüber hinaus schließen sich viele Krankenhäuser mit einem finanziell leistungsfähigen und im Krankenhausmanagement bewanderten Partner zusammen. Diese Privatisierungsbestrebungen führen dazu, dass sich der Wettbewerb um den Patienten zwischen den Krankenhäusern verstärkt, was sich wiederum in Verbesserungen sowohl im Servicebereich als auch bei der medizinischen Qualität niederschlägt.

Während wir im Krankenhausbereich einen Kapazitätsüberschuss haben, der sich erst mit der neuen Krankenhausplanung abbauen lassen wird, haben wir im Maßregelvollzug einen Kapazitätsmangel, sodass sich die Rahmenbedingungen für eine qualitativ ausreichende Versorgung der Maßregelvollzugspatienten als schwierig darstellen.

Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden Zahl der Zuweisungen durch die Gerichte und der sicherlich berechtigten Zurückhaltung bezüglich der Entlassungsprognosen ist die Anzahl der im Maßregelvollzug Bernburg und Uchtspringe unterzubringenden Patienten bei einer ursprünglich geplanten Kapazität von 315 Plätzen auf insgesamt rund 450 Personen gestiegen. Damit ergibt sich eine Überbelegung von ca. 38 bis 40 %, je nach aktueller Belegung. Durch eine Anpassung des Personalsschlüssels entsprechend der Psychiatriepersonalverordnung konnte zumindest eine adäquate personelle Versorgung erreicht werden.

Zur Behebung der räumlich unzureichenden Situation wird seit geraumer Zeit nach wirtschaftlich günstigeren Lösungen für einen weiteren Standort gesucht, wie zum Beispiel vorhandene Liegenschaften, die nur noch die Kosten für den Umbau erfordern würden. Auch die Konzipierung als Nebenstelle der Einrichtung in Uchtspringe stellt für die benötigte Kapazität von ca. 80 bis 90 Plätzen eine günstigere Variante dar, da ein gewisser Teil der Gemeinkosten nicht gesondert anfallen würde.

Der erhebliche Kostenfaktor Personal ist überwiegend bereits in dem vorhandenen, sich an der konkreten Patientenzahl orientierenden Personalschlüssel enthalten. Eine Kostensteigerung wird jedoch unvermeidbar, weil die Schaffung neuer Räumlichkeiten zusätzliches Stationspersonal erforderlich macht. Dies ist sowohl bei dem zweiten Bauabschnitt in Bernburg im Jahr 2005 als auch an dem Ergänzungsstandort Uchtspringe ab dem

Jahr 2006 der Fall. Dies ist bei einem Kostenvolumen von ca. 26 Millionen € in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 ein bedeutsamer finanzieller und damit auch wirtschaftlicher Aspekt des Gesundheitswesens unseres Landes.

Die Landesregierung hat dieses Problem erkannt und befasst sich intensiv mit der Entwicklung eines neuen Standortes. Das Kabinett wird hierzu in Kürze einen Beschluss fassen.

Die bereits geschilderte demografische Entwicklung betrifft leider auch den Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte. Die Entwicklung der Altersstruktur bei den Ärzten folgt dem Trend des Älterwerdens der Bevölkerung. So hat sich die Zahl der Ärzte im Rentenalter seit dem Jahr 1997 mehr als verdoppelt. In der Folge wurde die Entwicklung der ärztlichen Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich in den letzten Jahren verstärkt mit dem brisanten Thema des Ärztemangels konfrontiert.

In Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2003 rund 8 000 berufstätige Ärzte und Ärztinnen registriert, davon etwas mehr als die Hälfte in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Nachdem in den Jahren 2000 bis 2002 die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte gesunken war, ist im Jahr 2003 erstmals wieder ein leichter Anstieg um fast 1 % zu verzeichnen.

Sachsen-Anhalt hat wie die übrigen neuen Bundesländer in der ambulanten ärztlichen Versorgung mit einer Überalterung in der Berufsgruppe der Allgemeinmediziner zu kämpfen. Der Anteil der 60- bis 65-jährigen Allgemeinmediziner und praktischen Ärzte liegt in den neuen Ländern bei rund 20 %, während ihr Anteil im Bundesdurchschnitt rund 11 % beträgt. Dies bedeutet, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen aus Altersgründen aufgeben werden.

Gleichzeitig besteht das Problem, dass nicht genügend junge Mediziner in diese Hausarztpraxen nachrücken. Nach einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom Juli 2003 liegt in Sachsen-Anhalt in mehreren Landkreisen der hausärztliche Versorgungsgrad bereits bei unter 90 %. Dies betrifft die Landkreise Salzwedel, Jerichower Land, Bernburg, Saalkreis und Bitterfeld sowie die Stadt Dessau.

Zwar ist die Versorgungsquote im Saalkreis mit ca. 70 % am ungünstigsten, hier ist jedoch die Nähe zur Stadt Halle zu beachten. Dort liegt der Versorgungsgrad bei 120 %. Damit droht für die Bevölkerung des Saalkreises, dessen Kreisverwaltung bekanntlich auch in Halle sitzt, keine Unterversorgung.

Mit der in den nächsten Jahren weiter zurückgehenden Bevölkerungszahl in Sachsen-Anhalt wird sich die Arztdichte, also das Verhältnis zwischen der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte und der Einwohnerzahl, in bestimmten ärztlichen Disziplinen nicht so verändern, dass mit einer flächendeckenden Unterversorgung zu rechnen wäre.

Aufgrund einer kürzlich bekannt gewordenen Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den regionalen Planungsbereichen für die ambulante Versorgung in Deutschland im Jahr 2003 ist festzustellen, dass in Sachsen-Anhalt von den rund 23 Planungsbereichen bei den Hausärzten in 20 Planungsbereichen offene Stellen zu verzeichnen sind. Dies bedeutet freie Praxen und Niederlassungsmöglichkeiten.

Zur Versorgung in den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt ist festzustellen, dass sich dort der Ärztemangel gemildert hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der ausländischen Ärztinnen und Ärzte deutlich zugenommen hat, und zwar im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 um 80 Personen. Es handelt sich zum größten Teil um Ärztinnen und Ärzte aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion sowie aus Polen, Tschechien und der Slowakei, die auf freie Stellen in den Krankenhäusern vermittelt worden sind.

Ein Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der stationären Versorgung ergibt sich dabei weniger in den Krankenhäusern der großen Städte Magdeburg, Halle und Dessau als vielmehr in denen der ländlichen Gebiete.

Die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus ist günstiger als die der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Der altersbedingte Abbau und der Bedarf an Ersatzkräften im stationären Versorgungsbereich werden deshalb in den nächsten Jahren nicht solche gravierenden Probleme verursachen wie im ambulanten Bereich.

Eine positive Entwicklung zur schnelleren Besetzung freier Stellen ist mit der zum 1. Oktober 2004 in Kraft getretenen bundesgesetzlichen Regelung zur Abschaffung des Arztes im Praktikum entstanden. Eine gesicherte Aussage hierzu kann aber erst Ende dieses Jahres getroffen werden.

Die Ärzteschaft beklagt den zunehmenden Dokumentationsaufwand, der optimiert und delegiert werden müsse. Dies sei die Schlussfolgerung aus der Studie „Dokumentationsaufwand im ärztlichen Dienst der Krankenhäuser - Bestandsaufnahme und Verbesserungsvorschläge“ des Deutschen Krankenhausinstituts. Im Krankenhausbereich habe sich mit der Einführung der DRGFallpauschalen der Dokumentationsaufwand erheblich erhöht. Außerdem müssten Rückfragen von Krankenkassen und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung immer häufiger und umfänglicher beantwortet werden. Der verstärkte Einsatz von medizinischen Dokumentationsassistentinnen und -assistenten sei unerlässlich.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kritisieren insbesondere die Vordrucke der Krankenkassen zu den Disease-Management-Programmen. Wenn schon zu wenig Ärzte für die medizinische Versorgung zur Verfügung stehen, sollte der bürokratische Aufwand verringert werden. Hierzu ist vor allem die Bundesregierung gefordert.

(Zustimmung bei der FDP)

Als Land haben wir mit der Etablierung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die freien Berufe, zu denen auch die Ärzteschaft gehört, eine Reihe von Finanzierungsprodukten zur Verfügung gestellt, zum Beispiel Starthilfen, Gründerdarlehen sowie Finanzierung bei Übernahme und Unternehmensfestigung. Ferner werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung mit betriebswirtschaftlichen Schwerpunkten angeboten. Durch diese Maßnahmen soll das Land insbesondere für junge Ärzte an Attraktivität gewinnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Das Einkommen der Ärzte und Zahnärzte in SachsenAnhalt aus vertragsärztlicher Tätigkeit hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich an das ihrer Kollegen in den

alten Bundesländern angenähert und liegt derzeit bei rund 97 % des Niveaus der alten Länder im Jahr 2004. Hierbei gibt es jedoch zwischen und innerhalb einzelner Arztgruppen eine hohe Streubreite des verfügbaren Einkommens aus vertragsärztlicher Tätigkeit, die wesentlich größer ist als in den alten Ländern.

Regelmäßig müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch mehr arbeiten als ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten Ländern. Ende 2006 wird nach den Maßgaben des GMG das Einkommensniveau der alten Länder aus vertragsärztlicher Tätigkeit erreicht sein; denn mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist vorgesehen, dass zur Angleichung der Vergütung bei der vertragsärztlichen Versorgung in den neuen Ländern die Gesamtvergütungen in den Jahren 2004 bis 2006 schrittweise um insgesamt 3,8 % zu erhöhen sind, während die Gesamtvergütung im übrigen Bundesgebiet im gleichen Zeitraum schrittweise um 0,6 % gesenkt werden soll. Für zahntechnische Leistungen gilt ab dem Jahr 2005 ein bundeseinheitlicher Punktwert.

Diese Einkommensentwicklung kann dem Ärztemangel entgegenwirken, da sie Ärzte und den medizinischen Nachwuchs motiviert, in Sachsen-Anhalt tätig zu werden. Deshalb hat sich die Landesregierung in den Verhandlungen zum GMG seinerzeit maßgeblich für eine Anpassung der Vergütung eingesetzt.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 sind die Organisationsstrukturen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gestrafft worden. Ab 2005 wird dort ein hauptamtlicher Vorstand eingerichtet und die Vertreterversammlung verkleinert.

Bei der KV Sachsen-Anhalt und der KZV Sachsen-Anhalt sind die Wahlen zur neuen Vertreterversammlung erfolgt. Für die KV Sachsen-Anhalt ist der neue Vorstand von der Vertreterversammlung bereits bestimmt worden. Bei der KZV Sachsen-Anhalt wird dies in Kürze erfolgen. Die KV Sachsen-Anhalt und die KZV Sachsen-Anhalt haben damit eine effektivere Struktur zur Erledigung ihrer Aufgaben erhalten.

Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen müssen nunmehr über die Verwendung der Mittel gegenüber ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegen und ihre Verwaltungskosten gesondert als Beitragssatz bzw. Umlageanteil ausweisen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Veröffentlichung der Vorstandsvergütung einschließlich etwaiger Nebenleistungen und wesentlicher Versorgungsregelungen. Ferner sind zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie durch die Krankenkassen entsprechende eigenständige Prüf- und Ermittlungseinheiten eingerichtet worden.

Wie schon angedeutet, müssen wir der demografischen Entwicklung auch durch Effizienzsteigerung entgegentreten. Ein wesentliches Problem des deutschen Gesundheitswesens war die bislang starre Abschottung zwischen den einzelnen Sektoren. Patienten mussten allzu oft gerade an den Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung oder beim Übergang in Rehabilitationsmaßnahmen selbst aktiv werden und den Fortgang der für sie richtigen Therapie selbst recherchieren und organisieren, weil ihnen der richtige Ansprechpartner fehlte. Die integrierte Versorgung zielt deshalb grundsätzlich auf eine patientenorientierte, interdiszipli

näre Versorgung durch eine engere Kooperation von Haus- und Fachärzten, ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Sinn und Zweck der integrierten Versorgung ist es, durch eine Verzahnung von verschiedenen Versorgungsstrukturen und -ebenen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen und der zu erwartenden Zunahme chronischer Erkrankungen und Mehrfacherkrankungen sowie der in Deutschland bestehenden nachgewiesenen Fehl-, Über- und Unterversorgung besteht die dringende Notwendigkeit, mit den begrenzten Mitteln das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Das heißt, die Abschottung und Abgrenzung zwischen den einzelnen Sektoren muss überwunden werden. Um die Zusammenarbeit zwischen den Sektoren zu verbessern, gibt es nunmehr von 2004 bis 2006 ein festes Budget für Projekte zur integrierten Versorgung. Es umfasst jeweils 1 % der ärztlichen Gesamtvergütung und 1 % des Krankenhausbudgets. Das entspricht in Sachsen-Anhalt etwa einem Volumen von 40 Millionen €.

Mit der Praxisklinik in Magdeburg-Sudenburg als Modellprojekt nach den §§ 63 und 64 SGB V und dem integrierten Versorgungsprojekt „Integra“ im Marienstift Magdeburg und in den Krankenhäusern der Diakonie in Halle und Dessau besteht in Sachsen-Anhalt bereits seit 2003 ein flächendeckendes Angebot der integrierten Versorgung. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung verweist sogar auf seiner Homepage auf dieses Projekt des Landes Sachsen-Anhalt.

Damit ist Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, in dem sich integrierte Versorgungsprojekte als Gesundheitsangebote umfänglich etabliert haben. Es ist zu begrüßen, dass sich neben den niedergelassenen Ärzten zunehmend Krankenhäuser in diese Art der Versorgung einbringen. Wünschenswert wäre aber auch eine stärkere Einbeziehung von Rehabilitationseinrichtungen, Pflegediensten und Apotheken.

Häufig werden auch noch Probleme gesehen, wenn verschiedene Kostenträger, also Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, beteiligt sind. In Sachsen-Anhalt wurden schon frühzeitig Erfolg versprechende Ansätze bisher vornehmlich im Bereich der stationsersetzenden Leistungen verwirklicht. Diese sind möglichst unter Berücksichtigung der besonderen demografischen Strukturen im Land fortzuentwickeln.

Hinsichtlich der Versorgungsform haben die Länder keine Regelungskompetenz, da diese beim Bund liegt. Über eine Weisungskompetenz verfügen die Länder ebenfalls nicht, da der Abschluss von Verträgen etc. der Selbstverwaltung und den Anbietern obliegt. Das Land kann jedoch moderierend tätig sein, was wir in der Vergangenheit getan haben und auch künftig tun werden.

Eine weitere Versorgungsform, die zur Effizienzsteigerung führen kann und die Aktivierung insbesondere der chronisch kranken Patienten fördert, ist die hausarztzentrierte Versorgung. Am 1. Juli 2004 startete die AOK Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt das erste landesweite Hausarztmodell. Folgendes kennzeichnet das Hausarztmodell SachsenAnhalt:

Die Lotsen- und Koordinierungsfunktion des Hausarztes wird gestärkt. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass alle an dem Vertrag teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte einen definierten Mindestqualitätsstandard in der Praxis vorhalten und sich darüber hinaus verpflichten, in einer zweiten Stufe ihre hausärztliche Kompetenz nochmals zu verbessern, zum Beispiel durch Teilnahme an Qualitätszirkeln und spezifischen hausärztlichen Fortbildungsmaßnahmen.

Die AOK berichtete vor kurzem, dass sich bereits mehr als 200 000 Versicherte in das Hausarztprogramm eingeschrieben haben und mehr als 1 100 Hausärzte an dem Programm teilnehmen. Auch in diesem Bereich hat die Landesregierung keine Weisungskompetenz; sie begrüßt es aber ausdrücklich, dass die beteiligten Institutionen diese Versorgungsform anbieten und dass die Patienten dieses Angebot annehmen.

Um die Qualität und die Effizienz im Rettungswesen zu erhöhen sowie um die Kosten zu senken, beabsichtigt die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode einem Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes zum Durchbruch zu verhelfen.

(Herr Bischoff, SPD: Oi! - Frau Dr. Kuppe, SPD: Hört, hört! - Frau Bull, PDS: Was lange währt, wird gut! - Herr Dr. Polte, SPD: Oder auch nicht! - Unruhe bei der SPD und bei der PDS)

Damit sollen die bestehenden zu teuren und veralteten Strukturen zugunsten eines modernen Rettungsdienstes umgestaltet werden.

Die Opposition, die sich hier gerade so freut, war acht Jahre lang nicht dazu in der Lage. Wir werden Ihnen zeigen, dass wir das sehr wohl können.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Zu- rufe von Herrn Bischoff, SPD, und von Frau Bull, PDS)

Zur Steigerung der Effektivität ist es notwendig, die Anzahl der Leitstellen deutlich zu reduzieren. Moderne Funktechnik soll es ermöglichen, den Rettungsdienst großflächig zu organisieren. So können Synergieeffekte erschlossen werden, die wegen der bislang kleinteiligen Planung nicht zur Geltung kommen konnten.