Protocol of the Session on November 11, 2004

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Für die CDU-Fraktion gebe ich nun der Abgeordneten Frau Liebrecht das Wort. Bitte sehr, Frau Liebrecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII trägt die Landesregierung dem Umstand Rechnung, dass die Sozialhilfe für den Personenkreis der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr im Bundessozialhilfegesetz, sondern im Sozialgesetzbuch XII geregelt ist. Bekanntermaßen ist der bisher ebenfalls vom Bundessozialhilfegesetz erfasste Personenkreis der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger im Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in die ebenfalls zum 1. Januar 2005 in Kraft tretende neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt worden.

Das nunmehr neu gestaltete Sozialhilferecht ist, wie bereits ausgeführt, im SGB XII geregelt worden. Aufgrund dieser bundesgesetzlichen Änderung ist es erforderlich, eine entsprechende Anpassung der Ausführungsbestimmungen auf der Ebene des Landesrechts nachzuvollziehen. Dies ist mit dem vorliegenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB XII geschehen.

Im Wesentlichen enthält dieser Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen des Landesrechts an das Bundesrecht. Soweit es bisher erkennbar ist, werden den Kommunen durch dieses Gesetz keine neuen Aufgaben über

tragen. Auch der Zuständigkeitsbereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird durch diesen Gesetzentwurf gegenüber dem geltenden Recht nicht verändert. Im Bereich der Kosten ergeben sich durch den Gesetzentwurf keine Änderungen gegenüber dem Status quo.

Die aus meiner Sicht wesentlichste Änderung gegenüber dem bisher geltenden Recht ist in § 4 Abs. 6 vorgesehen. Danach schließt der überörtliche Träger der Sozialhilfe mit dem örtlichen Träger Zielvereinbarungen über die Durchführung der Aufgaben der überörtlichen Träger.

Gegenstand der Zielvereinbarungen sind insbesondere Leistungs-, Qualitäts- und Budgetziele, die mit einer Bonusregelung versehen werden. Die Zielvereinbarungen sollen vorsehen, dass die örtlichen Träger bei Unterschreitung der vereinbarten Ausgaben oder bei Überschreitung der veranschlagten Einnahmen einen Bonus erhalten. Klarstellend wird ausgeführt, dass durch die Zielvereinbarungen nicht in die individuellen Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten eingegriffen werden darf.

Diese Neuerung ist insofern interessant, als damit erstmals ein Steuerungsinstrument in der Sozialhilfe eingeführt wird, das den Kommunen einen materiellen Anreiz für die Optimierung der Aufgabendurchführung bietet. So sehr dieser Umstand an sich begrüßenswert ist, so birgt er doch, wie es uns beispielsweise durch die Leistungserbringer mitgeteilt worden ist, gewisse Risiken in sich, die bei den Betroffenen zu einer Verunsicherung führen.

Unabhängig davon, ob diese berechtigt oder unberechtigt sind, erscheint es mir im Hinblick darauf, dass bundesweit keine Erfahrungen mit diesem Instrument vorliegen, sinnvoll, diese zunächst nicht als Zwangsregelung, sondern als Kannbestimmung zu formulieren, sodass es möglich ist, dieses Instrument in unserem Land modellhaft zu erproben.

Auch wenn ich derzeit nicht die Gefahr sehe, dass mit dieser Regelung Leistungskürzungen verbunden sind, da diese im Wortlaut des Gesetzestextes ausdrücklich ausgeschlossen werden, halte ich es für sinnvoll, über den Verpflichtungsgrad dieser Regelung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu diskutieren. Ich denke, dieser Themenkomplex wird einer der inhaltlichen Schwerpunkte der zu diesem Gesetzentwurf durchzuführenden Anhörung im Fachausschuss sein.

Bekanntermaßen waren die Fristen für das Anhörungsverfahren der Landesregierung überaus kurz bemessen, sodass sich nicht alle Anzuhörenden in gebührendem Maße äußern konnten. Dies bestärkt mich in der Forderung nach der Durchführung einer Anhörung im Fachausschuss, damit der Gesetzentwurf dort mit Vertretern aus der Praxis erörtert werden kann.

Im Zuge dieser Anhörung werden wir uns ferner der Frage der Aufgabenübertragung auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu stellen haben, da seitens der kommunalen Spitzenverbände Andeutungen gemacht worden sind, wonach auch die ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69 des Sozialgesetzbuches XII auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen werden sollten.

Ich will nicht verhehlen, dass ich derzeit nicht geneigt bin, diesem Ansinnen durch eine entsprechende Ände

rung des Gesetzentwurfes nachzukommen; gleichwohl behalte ich mir eine abschließende Positionierung zu dieser Frage erst nach Abschluss der Anhörung vor.

Der dritte Themenkomplex, der mit den Praktikerinnen und Praktikern im Rahmen der Anhörung erörtert werden sollte, bezieht sich auf die Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Sinne des § 116 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches XII. Die Anhörung wird darüber Aufschluss geben müssen, ob dieser Verzicht sowohl seitens der Praxis als auch der seitens der Betroffenen als positiv eingeschätzt wird.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Liebrecht. - Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Herr Bischoff. Bitte sehr, Herr Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde die hitzige Debatte weiterführen.

(Frau Budde, SPD: Super!)

Von meinen Vorrednern ist schon vieles gesagt worden, nur von mir nicht. Ich möchte mich dem jetzt nicht anschließen, weil ich dazu keine Lust habe. Wir haben im Ausschuss sicherlich Zeit dafür. Dort wird dann auch der Minister mit uns reden; jetzt redet er gerade mit dem Abgeordneten auf der Bank hinter ihm. Deshalb möchte ich meine Frage, die ich eigentlich an ihn hätte, jetzt auch nicht stellen.

(Frau Bull, PDS: Stimmt doch gar nicht!)

Ich stimme der Überweisung zu und werde dann im Ausschuss meine Fragen stellen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Für die FDP-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Rauls das Wort. Bitte sehr, Herr Rauls.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich aufgrund der Ausführungen des Ministers und der Vorredner ebenfalls kurz fassen,

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

allerdings nicht, weil ich keine Lust habe, sondern weil viele wichtige Dinge, die bei der ersten Beratung gesagt werden sollten, schon gesagt wurden.

In einer Beziehung stimme ich mit den Vorrednern überein, und zwar darin, dass wir wissen, und das nicht erst seit der schriftlichen Stellungnahme der Liga, dass manche Punkte nicht widerspruchsfrei sind und dass wir im Ausschuss darüber sicherlich gründlich diskutieren müssen.

Wenn ich trotzdem, Herr Dr. Eckert, für eine zügige Bearbeitung werbe, dann tue ich das nicht aus Gründen, die die Landesregierung betreffen, sondern aus der Sicht eines Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales eines Kreistages. Wir haben gestern im Kreistag eine Ausschussberatung gehabt. Daher weiß ich, wie dringend die Landkreise auf Lösungen, auf rechtliche Regelungen auch in diesem Sektor warten. Aus diesem Grund werbe ich für eine zügige und natürlich gründliche Beratung insbesondere der Dinge, die mit Sicherheit bei dem einen oder anderen umstritten sind. Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Rauls. - Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wünscht nicht noch einmal das Wort. Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir treten in das Abstimmungsverfahren - -

(Frau Feußner, CDU, meldet sich zu Wort)

Bitte sehr, Frau Feußner, Sie möchten eine Intervention machen.

Ich möchte die Rednerin der CDU-Fraktion korrigieren. Wir möchten den Antrag lediglich an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überweisen.

Es erfolgte soeben eine Korrektur durch die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion. Der Gesetzentwurf soll lediglich an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und nicht an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen überwiesen werden. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales ab.

(Unruhe bei der PDS)

- Gibt es seitens der anderen Fraktionen Einwände? - Bitte sehr, Herr Gallert.

Wir würden den Gesetzentwurf aufgrund der großen Betroffenheit der Kommunen auch an den Innenausschuss überweisen wollen.

Gut. Dann stimmen wir einzeln ab. Wer einer Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist dies so beschlossen worden.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU- und der FDP-Fraktion. Damit ist diese Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden und wir können uns den letzten Abstimmungsvorgang in Bezug auf die Federführung ersparen. Der Tagesordnungspunkt 13 ist damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Zum Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über Altschulden in der Landwirtschaft

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/860

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/902

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/889

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 4/1857

Die erste Beratung erfolgte in der 24. Sitzung des Landtages am 4. Juli 2003. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Oleikiewitz. Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, die Grundlagen für die heutige Beschlussempfehlung hat der Präsident eben genannt. Es waren ein Antrag der PDS-Fraktion, ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, die gemeinsam an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen überwiesen worden sind.

Die Beratungen im Landwirtschaftsausschuss fanden in der 20. Sitzung am 28. November 2003, in der 25. Sitzung am 12. März 2004, in der 27. Sitzung am 16. April 2004, in der 30. Sitzung am 25. Juni 2004 und in der 35. Sitzung am 22. Oktober 2004 statt. In den genannten Beratungen berichtete die Landesregierung ausführlich über den jeweiligen Stand der Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Lösung der Altschuldenproblematik durch die Bundesregierung bzw. den Bundestag.