Protocol of the Session on October 14, 2004

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr El-Khalil. - Bevor die Vertreter der Fraktionen zu Wort kommen, erteile ich zunächst Herrn Minister Becker das Wort, um für die Landesregierung zu sprechen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich darf mich namens der Landesregierung für die zügige Beratung dieses Gesetzentwurfes bedanken und auf das zurückgreifen, was der Berichterstatter Herr El-Khalil soeben gesagt hat. Es war ein einvernehmlich gutes Miteinander in den Beratungen. Die Änderungen, die sich in den Ausschussberatungen ergeben haben, gehen vor allen Dingen auf redaktionelle Anmerkungen des GBD zurück. Diese sind berücksichtigt worden.

Ich möchte auf zwei weitere Anträge, die heute wiederum auf dem Tisch liegen, kurz eingehen. Es geht zum einen um den § 32 Abs. 2. Hierzu hat der Berichterstatter bereits ausgeführt, dass die Ausschussmehrheit einen anderen Weg, einen flexibleren Weg gehen möchte, der sich nicht an die alten 20 % und die von der PDS nunmehr geforderten 25 % anbindet. Die Landesmedienanstalt ist meines Erachtens Herr und Frau genug, um diese Dinge kontrollierend zu bewegen.

Dann ist noch ein weiterer Antrag der CDU-FDP-Koalition auf dem Tisch. Darin geht es um die Genehmigungsfiktion. Diesem Antrag sollte man zustimmen, er ist nützlich und hindert im Grunde genommen den Verwaltungsablauf bei der Genehmigung nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt nun der Beitrag der PDS-Fraktion. Es spricht Herr Höhn. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sich während der ersten Lesung des Mediengesetzes abzeichnende Einigkeit über alle Parteien hinweg ist leider dahin. Ich bedauere dies. Aber wir haben einen Konflikt an einer so entscheidenden Stelle, dass der PDS ein Ja zu der vorgelegten Beschlussempfehlung nicht möglich ist. Es geht - das ist schon angesprochen worden - um die Beteiligungsmöglichkeiten der großen Zeitungen in Sachsen-Anhalt an den hiesigen lokalen Rundfunkveranstaltern.

Ich kann die Interessen der Verlagshäuser durchaus verstehen. Der Werbemarkt wird immer enger, die Einnahmen aus diesem Geschäft werden knapper und eine Ausweitung bzw. Kooperation mit dem elektronischen

Markt käme da durchaus zur rechten Zeit. Und ich kann die Landesregierung verstehen, wenn sie den Wünschen der Verlage nachgeben möchte. Schließlich ist gutes Wetter zwischen den beiden großen Zeitungen und einer Landesregierung durchaus nützlich.

Für die Landesregierung ist es nützlich, aber ist es das auch für die Nutzerinnen und Nutzer? Dazu muss ich sagen: Nein, denn hierbei muss die Sicherung der Meinungsvielfalt Vorrang haben gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Verlage.

Meine Fraktion hat Ihnen darum einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser greift das auf, was die Landesregierung selbst noch in ihrem ersten Entwurf zum Mediengesetz wollte, nämlich die Beteiligungsgrenze von 20 auf 25 % anzuheben. Ich will noch einmal betonen, dass ich es sehr schade finde, dass wir von unserem ursprünglichen Konsens, den wir hatten - ich erinnere an die erste informelle Verständigung der medienpolitischen Sprecher mit dem Herrn Staatsminister, die wir zu diesem Thema hatten -, abgerückt sind.

Ich will auch ehrlich sagen: Ich hätte mit Ihnen auch über eine höhere Zahl im Ausschuss geredet; meinetwegen hätten wir auch über 49 % reden können. Aber nach dem, was Sie uns zu diesem Paragrafen an Nichtaussagen, oder ich will sagen: Unsinn im Ausschuss erzählt haben, muss ich diesen Änderungsantrag dann doch aufrechterhalten. Wir können dieser Beschlussempfehlung so nicht zustimmen.

Wir haben es in Sachsen-Anhalt ähnlich wie in anderen Teilen der Bundesrepublik mit einer Quasi-Monopolstellung auf dem Zeitungsmarkt zu tun. Dies hat seinen Ursprung bereits Anfang der 90er-Jahre, als die Treuhandanstalt die Bezirkszeitungen der SED eins zu eins an westdeutsche Verlage verkauft hat. Dieser Prozess ist nicht umkehrbar; das will auch niemand. Aber gerade deswegen dürfen wir als Politiker diese Monopolstellung nicht auch noch auf den elektronischen Markt ausdehnen.

(Zustimmung bei der PDS)

Das ist unsere medienpolitische Verantwortung, wenn wir Meinungsvielfalt in der viel beschworenen Mediengesellschaft halbwegs sichern wollen.

Einen anderen Punkt möchte ich noch erwähnen. Ich bedauere, dass Sie auf die rechtlichen Bedenken, die nicht nur von der PDS, sondern auch von der Medienanstalt und den Rundfunkveranstaltern selbst bezüglich der Ausschreibungen im Zuge der Frequenzvergabe vorgebracht wurden, nicht eingegangen sind. Ich kann nur hoffen, dass die Medienanstalt als ausführende Stelle dieses Versäumnis nicht später vor Gericht ausbaden muss.

Es ist ein ähnlicher Fall wie der, den Herr Becker eben angesprochen hat bei der Frage der Beteiligung; er hat Vertrauen in die Medienanstalt. Es ist ein fragwürdiger Vorgang, bei aller Wertschätzung für die Medienanstalt, dass wir als Politiker jede Verantwortung immer nach unten abgeben an die ausführende Stelle und uns zu einer medienpolitischen Entscheidung an dieser Stelle nicht durchringen können. Das ist problematisch.

Nun noch zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Meine Damen und Herren! Ich bin wahrlich begeistert: Einen vollen Monat haben wir jetzt die Beschlussfassung nach hinten verschoben, um Ihnen nochmals die Möglichkeit zu geben, über das Gesetz in Ihren Frak

tionen zu beraten. Wenn ich mir das Ergebnis anschaue, muss ich sagen: Den Monat hätten wir uns wirklich sparen können.

Ich will aber zum Inhalt noch etwas sagen. Ich bin nicht sicher, ob Ihre Begründung zu diesem Vorschlag den Punkt trifft, den Sie dann tatsächlich ins Gesetz schreiben. Ich entnehme diesem Antrag einen Unterton, der da sagt: Liebe Medienanstalt, spute dich, mehr als sechs Monate hast du nicht Zeit. Dagegen kann man erst mal nichts sagen. Nur, in Regel ist es doch so, dass sich die Entscheidungen der Medienanstalt sehr oft verzögern, weil Unterlagen der Veranstalter, die eine Zulassung haben wollen, nicht vollständig sind und Teile nachgefordert werden müssen und sich deshalb der Prozess nach hinten hinausschiebt.

Insofern setzen Sie nicht zuerst die Medienanstalt unter einen zeitlichen Druck, sondern die Veranstalter, für die Sie aber - das entnehme ich der Begründung - Planungssicherheit einfordern wollen. Mit diesem Satz im Gesetz müsste die Medienanstalt den Zulassungsantrag ablehnen, wenn die Unterlagen fehlen und die Frist abgelaufen ist. Ob das im Sinne der Veranstalter ist, die ja die Lizenz haben wollen, wage ich zu bezweifeln.

Insofern sage ich Ihnen, ich halte diesen Satz für überflüssig. Wir werden uns deshalb bei diesem Änderungsantrag der Stimme enthalten.

Wenn Sie schon diesen Änderungsantrag über die Zeitbegrenzung haben wollen, dann würde ich Ihnen den Vorschlag machen - aber ich werde das nicht beantragen; es ist nicht mein Antrag -, dass Sie festlegen, dass die Frist dann beginnt, wenn die Unterlagen vollständig sind, und nicht sechs Monate, nachdem der Antrag abgegeben worden ist, abläuft. Das würde, glaube ich, Ihrer Intention näher kommen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Höhn. - Nun bitte für die FDP-Fraktion Herr Dr. Volk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Sitzung vor der Sommerpause befassten wir uns hier in erster Lesung mit der Neufassung des Landesmediengesetzes. Vieles von dem, was ich in der Einbringungsrede schon gesagt habe, könnte ich heute wiederholen.

An der Notwendigkeit der Neuformulierung und an der prinzipiellen Zustimmung meiner Fraktion zu dem Gesetz hat sich während der Beratungszeit nichts geändert. Trotzdem wurde das Gesetz auf unsere Initiative hin und mit Zustimmung der Koalitionsfraktion in der letzten Landtagssitzung zurückgestellt. Aufgrund der zeitlichen Abfolge und der Dynamik der Beratung entstand in der Fraktion der FDP noch Klärungsbedarf zu einigen Aspekten im Gesetzentwurf. Deshalb wurde mit der Zurückstellung des Gesetzentwurfs ein für die Arbeit der Koalition nicht typisches Verfahren gewählt.

Die offenen Fragen - ich nenne sie hier - betrafen zum einen die Zulassung von lokalen Rundfunkanbietern neben dem landesweiten Rundfunk, was auch mit Blick auf die Digitalisierung und die Auffächerung der terres

trischen Ressourcen interessant wird. Die in der Ausschussberatung eingebrachte Öffnungsklausel in § 10 Abs. 2 drückt den politischen Willen aus, die Möglichkeit des lokalen Rundfunks zu schaffen und dieses Angebot auch für nicht landesweit ausstrahlende Anbieter zu öffnen.

Eine weitere offene Frage betraf die Sicherung der Investitionen bei der Verlängerung der Lizenzen und eine weitere das Verhältnis politischer Parteien zu den Medien.

Wir haben diese Diskussionspunkte intensiv geprüft - deshalb diese vier Wochen - und mit Blick auf die Ergebnisse der Ausschussberatungen Entscheidungen gefällt. Aus der Prüfung ist ein Änderungsantrag hervorgegangen, der ein Stück Investitionssicherheit für die Rundfunkveranstalter schaffen wird. Das vorliegende Gesetz schreibt somit Bewährtes fort. Berücksichtigen muss man, dass - wie in der Beratung im Juli quasi als Auftrag an die Staatskanzlei formuliert - eine Abstimmung und Verknüpfung des mitteldeutschen Medienraums als Perspektive aufgemacht wird.

Herr Dr. Volk, möchten Sie eine Frage von Herrn Höhn beantworten?

Am Ende. - Mit dieser Perspektive muss dann auch der gesetzliche Rahmen neu justiert werden.

Den Änderungsantrag, der von der PDS eingereicht wurde, lehnen wir ab. Gerade die im Gesetz geregelte Aufgabenzuweisung an die Medienanstalt verhindert die von Ihnen befürchtete Einflussnahme der Kapitalgeber auf Medieninhalte. Zugleich kann die Veränderung der Beteiligungsgrenze die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen sichern.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Regierungsgesetzentwurf zuzustimmen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Nun bitte Ihre Frage, Herr Höhn.

Herr Dr. Volk, ich komme noch einmal auf den Änderungsantrag zu sprechen. Sie haben eben noch einmal gesagt, Sie wollten Sicherheit für die Veranstalter bezüglich der Investitionen usw. usf. schaffen. Können Sie mir noch einmal erklären, inwiefern dieser Satz Sicherheit für den Veranstalter bezüglich seiner Investitionen schafft? Diese Regelung bedeutet schließlich nicht, dass er spätestens nach sechs Monaten eine Zulassung hat. Ich kann die Begründung nicht verstehen.

Der jetzt im Gesetzentwurf formulierte Passus besagt, dass der Lizenzinhaber zwei Jahre vor dem Ablauf seiner Lizenz die Lizenzverlängerung beantragen kann. Im Gesetz ist jedoch nicht festgelegt, wann die Medienanstalt die Lizenzverlängerung zu erteilen hat. Theoretisch könnte die Lizenzverlängerung auch noch einen Tag vor Ablauf der Lizenz erteilt werden.

Ich denke, das ist für den Lizenzinhaber ein Stück Unsicherheit, die beseitigt werden sollte. Der Antrag zielt darauf ab, für beide Seiten einen zeitlichen Rahmen vorzugeben und sowohl die Medienanstalt als auch den Lizenzinhaber ein Stück weit zu disziplinieren. Damit wird für die Medienanstalt und für den Lizenzinhaber Sicherheit geschaffen.

Noch eine Frage? Wenn Sie möchten, bitte.

Das heißt aber, dass Sie die Lizenz nach Ablauf der sechs Monate auf jeden Fall verlängern wollen? Ich komme noch einmal auf das zurück, was ich in meiner Rede gesagt habe. Nicht alle Veranstalter, die eine Zulassung beantragen, erfüllen bei dem ersten Herantreten an die Medienanstalt alle Voraussetzungen, die für die Erteilung der Lizenz erforderlich sind. Bedeutet diese Regelung, dass Sie die Zulassung auch dann erteilen wollen, wenn die Frist von sechs Monaten abgelaufen ist und die Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. die Unterlagen nicht vorliegen? Das finde ich äußerst problematisch.

Es geht um eine Lizenzverlängerung. Das heißt, die Beantragenden haben bereits eine Lizenz und haben demzufolge das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schon nachgewiesen.

Wenn das der Fall wäre - - Entschuldigung.

Sie haben noch eine Frage?

Wenn das der Fall wäre, dann bräuchten wir keine neue Lizenz zu erteilen. Wenn sie keine Unterlagen mehr vorlegen müssten, würde das ganze Verfahren unsinnig werden.

Nein, sie müssen ihren Lizenzantrag vorlegen. Aber sie sind nach dieser Regelung in der Lage, die Unterlagen entsprechend zeitgerecht beizubringen, da sie schon im Besitz einer Lizenz sind.

Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Bevor wir den Beitrag der SPD-Fraktion hören, haben wir die Freude, eine Gruppe von Landseniorinnen und -senioren des Altkreises Osterburg auf der Tribüne zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Diesen Kreis gibt es seit zehn Jahren nicht mehr. - Nun bitte Herr Kühn.