„nicht verwehrt, bei seiner Entscheidung die Informationszugangs- und Vermögensinteressen des Publikums in Betracht zu ziehen, die von den Rundfunkanstalten nicht ausreichend wahrgenommen werden können.“
„Die Gebührenentscheidung ist auf der Grundlage der überprüften Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten zu treffen.“
„Wer sie trifft und wie das geschieht, ist wiederum Sache gesetzlicher Regelung. Von Verfassungs wegen muss lediglich sichergestellt sein, dass die Programmneutralität und Programmakzessorietät der Gebührenentscheidung gewahrt bleiben.“
„Doch kommen dafür nur Gründe in Betracht, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang aus. Im Wesentlichen“
„werden sich die Abweichungsgründe in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen.“
Meine Damen und Herren! „Angemessene Belastung“ ist etwas anderes als der von den Rundfunkanstalten und manch anderen interessierten Kreisen in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Begriff der „Sozialverträglichkeit“. „Angemessene Belastung“ verweist uns auf die Belastungsfähigkeit beider Systeme, des Gebühren
zahlers einerseits und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten andererseits, und gebietet die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeitsreserven, jedenfalls in einer Zeit, in der wir den privaten Haushalten Einsparbemühungen weit überobligatorischer Art zumuten müssen.
Meine Damen und Herren! In den beiden vorliegenden Anträgen werden Ziele genannt, die die Landesregierung - da dürfen Sie sicher sein - in den laufenden Verhandlungen der Länder um den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Grundsatz bereits verfolgt. Die Landesregierung hat Sie über diese Verhandlungen seit Anfang 2004 kontinuierlich informiert, sodass ich darauf inhaltlich nicht im Detail eingehen möchte. Sie hatten auch bereits Gelegenheit, die Sache mit den Intendanten und den Vertretern der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zu diskutieren. - Sie, Herr Höhn, haben darauf bereits Bezug genommen.
Bei der Meinungsbildung in der KEF darüber, ob und in welchem Verfahrensstadium und auf welchem Wege sie sich gegebenenfalls abermals mit der Bedarfsfestsetzung befassen wird, sind Fortschritte erzielt worden; das kann keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden.
Die Länder haben sich in den vergangenen Monaten in mehreren Verhandlungsrunden, teilweise gemeinsam mit der KEF und den Rundfunkanstalten, der Aufgabe gestellt, die von der KEF mit 1,09 € bezifferte Gebührenerhöhung zu reduzieren. Dabei haben sie die Grundlage des Gebührenurteils des Bundesverfassungsgerichts nicht verlassen. Zentraler Gegenstand der Diskussion war und ist zunächst der KEF-Bericht mit seinen Hinweisen auf noch nicht ausgeschöpftes Rationalisierungspotenzial. Wer das nachlesen möchte - ich empfehle das jedem, der sich ernsthaft in die Debatte einbringen will -, mag den Bericht zum Beispiel auf Seite 185 aufschlagen. Da ist das niedergelegt.
In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte ist es auch völlig legitim - ich sagte es bereits -, die Grenze der angemessenen Belastung der Gebührenzahler genau auszuloten - eine Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich dem Gesetzgeber zugewiesen hat.
Das, was die Ministerpräsidenten und die Rundfunkkommission im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens tun, ist nichts anderes, als vorbereitende Maßnahmen zu erarbeiten, die im Ratifikationsverfahren auch parlamentarisch legitimiert werden müssen.
Dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP stimme ich dahin gehend zu, dass es vor dem Abschluss des Staatsvertrags selbstverständlich geboten ist, den KEF-Bericht präzise auszuwerten und so weit wie möglich für finanzielle Transparenz zu sorgen. Dieser Bericht auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, wie ich noch einmal bekräftige, eine große Hilfe, aber nicht das letzte Wort. Das zeigen übrigens auch die Verhandlungserfahrungen mit den Anstalten. Diese haben sich inzwischen durchaus in Selbstverpflichtungen bereit erklärt, zusätzliche Spareffekte zu erreichen.
Wir, das heißt zunächst die Rundfunkkommission und später der Gesetzgeber, haben verantwortlich zu prüfen, ob die Spareffekte so schnell greifen, dass dadurch ein Unterschreiten des Betrages von 1,09 € möglich werden kann. Das wird nicht bei allen dort diskutierten Sparangeboten der Fall sein können. Aber bei dem einen oder anderen ist das machbar.
Ich begrüße auch die Verknüpfung von Funktionsauftrag und Finanzierungsgarantie unter Punkt 3 des Alternativantrags der Fraktionen der CDU und der FDP. Das Gebührenurteil hat diesen engen Zusammenhang herausgearbeitet. Die Länder wollen diese Verknüpfung in den Bereichen wieder herstellen, in denen die Versuche der Rundfunkanstalten, diesen Zusammenhang zu lockern, etwas weit zu gehen scheinen. Als besonders plastische Beispiele darf ich Aufwendungen für Onlinedienste und Marketing erwähnen. Auch hierbei zeigen sich die Intendanten aller Anstalten durchaus verhandlungsbereit und einsichtig.
Wir haben hierüber bereits aus Anlass der Ratifikation des siebenten Rundfunkänderungsstaatsvertrages gesprochen und anlässlich der Selbstverpflichtungen nach jenem Staatsvertrag. Die danach notwendigen Selbstverpflichtungen der Anstalten liegen inzwischen im Entwurf vor. Sie sind gewiss ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Aber auch finanziell gravierendere Fragen etwa nach den Personalkosten halte ich in diesem Zusammenhang für statthaft. Es ist doch auffällig - wir können auch in diesem Stadium die Augen nicht davor verschließen -, dass die kleinsten Anstalten, insbesondere der Länder Bremen und Saarland - das darf man an dieser Stelle einmal lobend hervorheben - in den vergangenen Jahren in erheblichen Größenordnungen Personalkosten eingespart haben, ihren Funktionsauftrag dennoch erfüllen und für die jeweilige Region weiterhin unverzichtbare Beiträge leisten.
Große Anstalten haben demgegenüber die gesamte Gebäudewirtschaft outgesourct und rechnen uns als eingesparte Personalkosten vor, was sie jetzt an Miete zahlen. Darauf müssen wir auch in diesem Stadium unser Augenmerk richten. Das darf und kann uns nicht verwehrt werden.
Alles in allem haben die aktuellen Verhandlungen wohl auch den Rundfunkanstalten vor Augen geführt, dass ihre Spielräume insgesamt enger geworden sind. Wie auf vielen anderen finanzrelevanten Politikfeldern auch, sind Abstriche an lieb gewordenen Standards notwendig. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP fordert daher meines Erachtens mit gutem Grund dazu auf, die zukünftige öffentlich-rechtliche Rundfunkstruktur auch an dieser erkennbaren Entbindung zu orientieren.
Insgesamt verbindet der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP meines Erachtens den verfassungsrechtlich zutreffenden Ausgangspunkt mit einer politischen Zielrichtung, die sich in den Verhandlungen der Länder mit Aussicht auf Erfolg - das heißt bei Staatsverträgen auch immer mit Aussicht auf Konsens - vertreten lässt, sodass ich Ihnen eine Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU und der FDP empfehle. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Wir beginnen die Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion. Die Debatte wird durch den Abgeordneten Herrn Dr. Volk von der FDP-Fraktion eröffnet. Bitte sehr, Herr Dr. Volk.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben
in der Medienlandschaft unseres Landes einen festen Platz. Neben den nationalen Programmen wie ARD und ZDF sowie dem Deutschlandradio ist vor allen Dingen der MDR als der maßgebliche Rundfunk- und Fernsehsender unseres Bundeslandes aus dem Bewusstsein vieler Sachsen-Anhalter nicht mehr wegzudenken. Ambitionierte Projekte wie das seit Jahresbeginn überarbeitete Kulturradio MDR-Figaro oder die Fernsehserie „Geschichte Mitteldeutschlands“ sind dabei ebenso wichtig wie die tägliche Berichterstattung aus den Regionen Altmark, Harz, Börde und Anhalt.
Umso wichtiger ist es, sich laufend über den Stand der Verhandlungen der Länder über den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der damit verbundenen Verhandlungen über die Erhöhung der Rundfunkgebühren zu informieren. Dies ist im Ausschuss für Kultur und Medien passiert. Am 18. März 2004 fand eine umfangreiche, hochkarätig besetzte Anhörung mit den Intendanten der Rundfunkanstalten, mit Vertretern der KEF und der Landesregierung statt.
Die Notwendigkeit eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von der FDP-Fraktion nicht in Zweifel gezogen. Der freie Zugang zu nicht interessengeleiteten Informationen ist eine Bedingung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Realisierung individueller Freiheit. Deshalb gehört die Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Bürger zu den Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. Die Politik muss die Möglichkeiten dafür schaffen, dass die Rundfunklandschaft nicht ausschließlich von kommerziellen und politischen Interessen geprägt wird.
Mit dieser Argumentation lässt sich auch die Erhebung von Rundfunkgebühren rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1994 ein Modell für ein Verfahren zur Gebührenfestlegung der KEF empfohlen, das zumindest mittelfristig wirksam erscheint. Herr Höhn hat den verfassungsrechtlichen Rahmen relativ detailliert dargestellt, sodass man sich in den verfassungsrechtlichen Rahmen nicht weiter vertiefen muss. Aber dieses Modell, das im Jahr 1994 vorgeschlagen wurde, schließt nicht aus, dass man langfristig über andere Finanzierungsmodelle, die mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden sind, nachdenken sollte.
Gleichzeitig dürfen wir jedoch auch nicht vergessen, dass die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten kein Freibrief für ein unökonomisches Wirtschaften ist. Wir beschließen auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs - ich sage bewusst „wir als Landesparlamente“, also im politischen Rahmen -, welchen Beitrag wir den Bürgern für die Aufrechterhaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abverlangen. Im Moment zahlt jeder Haushalt 16,15 € im Monat. Wir wissen alle, dass das für viele Haushalte in unserem Land nicht unbedingt ein Pappenstiel ist.
Es kann und muss darüber nachgedacht werden, ob der Auftrag und die Qualität in effektiveren Strukturen nicht genauso gut umgesetzt werden können. Deshalb fordern wir in unserem Alternativantrag ausdrücklich, dass sich die künftige öffentlich-rechtliche Rundfunkstruktur auch erkennbar an den finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Haushalte orientiert. Ich unterstütze den Weg, auch über die Verhandlungen mit den Anstalten
Auch nicht vergessen darf man, dass es gerade nicht die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, ein Spiegelbild privater Anbieter zu sein. Bei einigen Sendungen von ARD und ZDF frage ich mich wirklich, ob dieser dritte Aufguss eines bereits im kommerziellen Rundfunk erfolgreichen Formats unbedingt auch noch in ein Programm des öffentlich-rechtlichen Qualitätsrundfunk gehört. Gleiches gilt für das teilweise ausufernde Sponsoring bis in den redaktionellen Teil mancher Sendungen hinein. Hierbei tragen die Anstalten eine hohe Verantwortung. Es muss erkennbar sein, dass der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem eigenständigen Auftrag gerecht wird. Die Länder garantieren die Rundfunkfreiheit und widmen sich dieser Aufgabe intensiv.
Mit unserem Alternativantrag verbinden wir die verfassungsrechtliche Grundlage mit der notwendigen politischen Zielsetzung. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Herr Kühn. Bitte sehr, Herr Kühn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verzichte darauf, beim Sandmännchen anzufangen und „in aller Freundschaft“ aufzuhören.
Ich sage nur kurz meine Gedanken, die ich bei diesen beiden Anträgen hatte. Zuerst kam mir der PDS-Antrag auf den Tisch. Ich dachte mir: Die Punkte 1 bis 3 sind eigentlich gängiges Recht - das sollte jeder wissen -, gesprochenes und geschriebenes Recht. Es ist eigentlich das, woran sich jeder halten sollte. Ich dachte mir: Was soll dieser Antrag überhaupt?
Ich hege zwar ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber jeder Regierung, und als Vertreter der Opposition insbesondere gegenüber der jeweils amtierenden Regierung.
Aber ich glaube, auch diese Regierung wird sich an geltendes Recht im Rundfunkbereich halten, sodass ich diesbezüglich nicht die große Angst hatte. Ich dachte: Was soll das eigentlich? Der Antrag ist höchstens dazu geeignet, dem Intendanten zu zeigen, wo die Guten sitzen und wo sich der Rest, die Bösen aufhalten.
Jetzt komme ich aber zum Punkt. Dann kam der Alternativantrag der CDU-Fraktion auf den Tisch und ich erkannte die Bedeutung des PDS-Antrages,