Protocol of the Session on July 8, 2004

Anforderungen, die die PDS-Fraktion gestellt hat, mit aufgenommen haben. Diese sind nach wie vor Bestandteil der Beschlussempfehlung. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu folgen und dieser zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Dr. Schrader. - Damit ist die Debatte beendet und wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1709 ab. Wer stimmt zu? - Das sind die beiden Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über die unveränderte Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/1691 ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen?

(Herr Gallert, PDS: Entschuldigung!)

Herr Gallert, bitte.

Herr Fikentscher, wir haben ein Problem, und zwar wollten wir eigentlich beantragen, dass über die Beschlussempfehlung Punkt für Punkt abgestimmt wird. Insofern würden wir das gern noch einmal wiederholen, wenn wir das Einverständnis der anderen Fraktionen bekommen.

(Herr Tullner, CDU: Nö!)

- Herr Tullner, überlegen Sie sich Ihre Worte.

Gut. Sie haben das zwar nicht rechtzeitig gesagt, aber ich gehe natürlich darauf ein, wenn sich kein Widerspruch erhebt.

Es sind sechs Punkte. Soll über alle Punkte einzeln abgestimmt werden?

(Herr Gallert, PDS: Ja!)

- Gut.

Punkt 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/1691: Wer stimmt zu? - Das sind die Koalition, einige Stimmen aus der PDS- und eine Stimme aus der SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Einige Stimmen aus der PDS- und eine Stimme aus der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Zahlreiche Enthaltungen bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Punkt 1 ist damit so beschlossen worden.

Punkt 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wer stimmt zu? - Die Koalition sowie Teile der SPD- und der PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Teile der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Ebenfalls Teile der PDS-Fraktion. Eine Stimme aus der SPD-Fraktion. Punkt 2 ist damit so beschlossen worden.

Punkt 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wer stimmt zu? - Das sind nahezu alle. Wer stimmt dagegen? - Vier Stimmen aus der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Ebenfalls vier Stimmen aus der PDS-Fraktion. Punkt 3 ist damit so beschlossen worden.

Punkt 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wer stimmt zu? - Die Koalition sowie Teile der SPD- und der PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Vier Stimmen aus der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Einige Stimmen aus der PDS-Fraktion. Punkt 4 ist damit so beschlossen worden.

Punkt 5 der Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wer stimmt zu? - Die Koalition sowie weite Teile der PDS- und der SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Vier Stimmen aus der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Ebenfalls vier Stimmen aus der PDS- und eine Stimme aus der SPD-Fraktion. Punkt 5 ist damit so beschlossen worden.

Punkt 6 der Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wer stimmt zu? - Stimmen aus allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Vier Stimmen aus der PDS-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Drei Stimmen aus der PDSFraktion. Punkt 6 ist damit so beschlossen worden.

Wir können es gelten lassen, dass die einzelnen Punkte beschlossen worden sind, und brauchen nun nicht mehr insgesamt abzustimmen.

(Unruhe)

Wünscht dennoch jemand, dass wir insgesamt über die Beschlussempfehlung abstimmen? - Wenn das gewünscht wird, dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/1691 insgesamt ab. Wer stimmt zu? - Die Koalition und Teile der PDS-Fraktion sowie zwei Stimmen aus der SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Fünf Stimmen aus der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Mehrere Stimmen aus der SPD- und aus der PDS-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.

Herr Gärtner, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben.

Ich habe sowohl dem Änderungsantrag meiner Fraktion als auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht meine Zustimmung gegeben, sondern beide abgelehnt, weil ich aus grundsätzlichen ethischen Erwägungen die so genannte grüne Gentechnik ablehne und auch die jetzige Debatte mich nicht davon überzeugt hat, mein Abstimmungsverhalten zu ändern.

Danke schön. Das ist dann so aufgenommen worden. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Zweite Beratung

a) Perspektiven für die EU-Förderpolitik 2007 bis 2013

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1373

b) Zukunft der EU-Strukturpolitik

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1374

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 4/1694

Die erste Beratung fand in der 36. Sitzung des Landtages am 5. März 2004 statt. Ich bitte Herrn Dr. Sobetzko, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Dr. Sobetzko, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner 36. Sitzung am 5. März dieses Jahres hat der Landtag den Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1373 - Perspektiven für die EU-Förderpolitik 2007 bis 2013 - und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1374 - Zukunft der EU-Strukturpolitik - federführend in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und mitberatend in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen.

Den Einbringern der Anträge ging es um die Absicherung einer weiteren Förderung unseres Landes durch europäische Strukturfonds nach dem Jahr 2006.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten befasste sich erstmals in seiner 20. Sitzung am 18. März dieses Jahres mit den Anträgen und kam überein, beide Anträge in einer gemeinsamen Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse zu integrieren. Während der 21. Sitzung am 15. April dieses Jahres wurde das Bestreben aller Fraktionen, die Anträge einvernehmlich in eine von allen getragene Beschlussempfehlung einfließen zu lassen, in die Tat umgesetzt.

In die Beschlussempfehlung wurden Teile der beiden Anträge und weitere, im Verlauf der Ausschusssitzung angestellte Überlegungen eingearbeitet. Der Ausschuss verständigte sich somit auf eine vorläufige Beschlussempfehlung, der alle mitberatenden Ausschüsse ohne Gegenstimmen zustimmten.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten verabschiedete die Ihnen nunmehr in der Drs. 4/1694 vorliegende Beschlussempfehlung in seiner 23. Sitzung am 1. Juli 2004 mit 12 : 0 : 0 Stimmen. Seitens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Sobetzko. Eine Debatte wurde nicht vereinbart. Möchte dennoch jemand sprechen? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/1694 abstimmen. Wer stimmt zu? - Die Mehrheit. In allen Fraktionen gab es Zustimmung. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 4/1675

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Geisthardt, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde diese Rede gern zur Protokoll geben, aber ich halte mich an § 63 der Geschäftsordnung, wonach in freier Rede zu sprechen ist. Ich habe also nichts schriftlich so vorbereitet, dass die Stenografen damit etwas anfangen könnten. Ich bitte Sie also um ein paar Minuten Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit.

In Artikel 61 unserer Verfassung steht, dass der Landtag einen Petitionsausschuss bestellt, dem die Behandlung der nach Artikel 19 der Verfassung und nach Artikel 17 des Grundgesetzes an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.