Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eben von dem Vertreter der CDU-Fraktion und auch im Rahmen der Einbringung sehr oft die Worte „Akzeptanz durch die Bürger“ gehört. Ich finde es prima, wenn das der neue Stil ist, in dem Sie im Lande Wirtschaftspolitik betreiben. Das finde ich klasse.
Ich kenne aber den neuen Entwurf Ihres Energiekonzepts für das Land Sachsen-Anhalt und habe festgestellt, dass Sie nach wie vor dafür sind, dass die Atomkraft bei der Energieversorgung eine dominierende Rolle spielt. Ich frage mich, wie Sie den Begriff der Akzeptanz durch die Bürger bei diesem speziellen Thema irgend
(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Herrn El- Khalil, CDU - Frau Budde, SPD: Sie müssen sich das Konzept einmal durchlesen! Darin steht es! - Zuruf von Herrn Dr. Köck, PDS - Unruhe)
Ich finde es jedenfalls gut, dass Sie bei verschiedenen Anlässen die Bürgerakzeptanz zum Maßstab Ihres Handelns machen.
Zum Gesetzentwurf selbst. Es ist in der Tat so, dass insbesondere die Windkraftanlagen, die nicht als einzige von dem Gesetzentwurf betroffen sind, ein äußerst sensibles Thema in Sachsen-Anhalt sind. Der Grund dafür liegt darin, dass es in Sachsen-Anhalt bei solchen Anlagen, bevor im Jahr 1999 Eignungsgebiete festgelegt worden sind, einen gewaltigen Wildwuchs gegeben hat und die Anlagen nicht immer dort gebaut wurden, wo sie den Bürger relativ wenig stören.
Sie sind zum Teil auch gleich hinter der Kirchhofsmauer aufgestellt worden. Das ist sicherlich ein Problem. Ich glaube, dass der große Run auf die Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt bald vorbei sein wird. Deswegen kommt der Gesetzentwurf eigentlich zu spät.
Deswegen begrüßen wir die Absicht, mit diesem Gesetzentwurf zum Beispiel die Abstandsregelungen neu festzulegen. Allerdings muss man dabei beachten, dass Abstandsregeln nicht überall sinnvoll sind. Wenn die Anlagen irgendwo in der freien Landschaft stehen, macht eine Abstandregelung, ob es nun um 150 m oder um 80 m geht, relativ wenig Sinn.
Das macht nur dann Sinn, wenn ich die Anlagen in der Nähe von Wohnanlagen oder von Gemeinden befinden oder wenn es um den Abstand zwischen den Anlagen selbst geht und sie eine bestimmte Höhe überschreiten. Das hat, wie gesagt, sicherlich einen Sinn. Aber über die Details sollten wir, wie Sie es schon vorgeschlagen haben, im Ausschuss reden.
Zum Thema Windkraft selbst. Ich habe eben gesagt, dass die Windkraft in der Öffentlichkeit zwar einen schlechten Ruf hat, aber sie wird im Kontext der Energieerzeugung auch in Sachsen-Anhalt nach wie vor eine dominierende Rolle spielen müssen, wenn wir den Anteil der regenerativen Energien auf einen bestimmten Prozentsatz der insgesamt bereitzustellenden Energie erhöhen wollen. Deswegen denke ich, dass es richtig ist, gerade dann die Akzeptanz in der Bevölkerung einzufordern oder zu erbitten.
Ich glaube, dass die Regelungen, die Sie zum Thema Sicherstellung vorschlagen, sehr vielseitig betrachtet werden können. Ich glaube, dass die Gemeinden die
Sicherheit haben müssen, dass der Rückbau der Windkraftanlagen finanziert werden kann. Wir haben in der Vergangenheit vielfach darüber geredet. Ich denke, dass das durchaus sinnvoll ist. Die Frage ist nur, wie das ausgestaltet wird, ob man während des Betriebes dieser Windkraftanlagen einen Fonds bildet, in den ständig eingezahlt wird, oder ob es eine einmalige Zahlung sein soll. Wenn ich mir andere Bauanlagen ansehe, die auch nur eine gewisse Zeit existieren sollen, wird das schon kritisch. Ich glaube, dass es sinnvoll ist.
Ich befürchte nur, dass die Betreiber von Windkraftanlagen damit ein größeres Problem haben werden. Vielleicht haben Sie auch deshalb im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfs keine Anhörung durchgeführt. Sie wissen, dass viele Windkraftbetreiber in die Haushalte der Kommunen jährlich oder monatlich Geldbeträge in Höhe von 10 000 €, von 20 000 € oder in welcher Höhe auch immer zahlen. Das Unternehmen hat dann aber relativ wenig finanziellen Spielraum, den Gemeinden zusätzlich etwas zu geben, wenn es schon die Sicherstellung bezahlen muss. Ich denke, dass darüber geredet werden muss.
Das sehe ich in Bezug auf die Rückbauverpflichtung ähnlich. Es muss gesichert sein, dass die Anlagen, wenn sie abgeschrieben sind, wenn sie erneuert, regeneriert werden müssen, wenn sie kaputt sind, zurückgebaut werden können.
Ein Problem habe ich allerdings mit der Formulierung „vorübergehend aufzustellende bauliche Anlagen“ - dieses Thema wurde bereits von Herrn Radschunat angesprochen -, die Sie in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Darunter kann man sehr viel verstehen. Es gibt auch vorübergehend aufzustellende Wohnbauten oder andere Bauten. Unter diese Regelung können zum Beispiel auch Biogasanlagen oder Tankstellen fallen.
Ich denke, es gibt im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf Diskussionsbedarf in den entsprechenden Ausschüssen. Da meine Redezeit vorbei ist, plädiere ich dafür, dass wir im Ausschuss darüber reden. In dem Zusammenhang bitte ich - - Haben wir einen Änderungsantrag dazu eingebracht? - Ich glaube nicht.
Danke, Herr Oleikiewitz. - Als letzter Debattenredner hat der Minister für Bau und Verkehr um das Wort gebeten. Doch zuvor möchte ich Damen und Herren des CDUOrtsvereins Oschersleben und eine Gruppe von Sprachmittlern aus Japan recht herzlich bei uns begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst auf einige Anmerkungen meiner Vorredner eingehen. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mit den Oppositionsfraktionen beginne.
Herr Radschunat, es ist interessant, dass Sie bei der Aufzählung, auf welche Bauten, außer den Windenergieanlagen, die Regelung noch zutrifft, auch die Kirchen
erwähnen. Sie können sicher sein, dass ein Kirche, die wir bauen, nicht wieder zurückgebaut wird. Ich hoffe, dass Sie einmal mit hineingehen. Dann würden wir einen Schritt weiterkommen.
dass es Ihnen eigentlich gar nicht um den Gesetzentwurf geht. Sie wollen vielmehr damit ein Thema aufgreifen und uns klarmachen, dass wir nicht dem Bürgerwillen nachkommen wollen.
Meine Damen und Herren! Ich lade Sie alle einmal herzlich ein, mit zu den Diskussionen in die Orte zu kommen, in denen in den letzten Jahren Windenergie erzeugt wurde, in denen Windkrafträder aufgestellt wurden, die teilweise bis zu 180 m hoch sind. Deswegen ist das eine raumbedeutsame Maßnahme. Da müssen wir einfach handeln. Hierbei geht es nicht darum, ob wir diese Form der Energie gutheißen oder nicht. Es geht darum, dass wir uns um die Bürger und um deren Sorgen kümmern.
Es kann nicht angehen, dass eine Windenergieanlage so gebaut wird, dass die eine Kommune die Einnahmen hat und die Windkraftanlagen fast auf dem Gebiet der Nachbargemeinde stehen. Ich sehe den Oppositionsführer der SPD ein bisschen schmunzeln. Vielleicht weiß er schon, welche Kommune ich meine. Es gibt dort Riesenprobleme. So sagt der eine oder der andere berechtigterweise, er werde am Wochenende oder am Abend durch diese Anlagen beeinträchtigt.
Deshalb haben wir gesagt: Wir müssen reagieren. Wir können nicht mehr warten, bis die neue Bauordnung kommt, die wir selbstverständlich auch mit den anderen Ländern versuchen abzustimmen.
Ich hoffe, dass wir es schaffen, eine mitteldeutsche Bauordnung auf den Weg zu bringen. Ich sage aber gleich: Diese mitteldeutsche Bauordnung wird mit Sicherheit nicht durch alle drei Parlamente wortgleich abzustimmen sein. Das wird bei drei Parlamenten zu schwierig. Wir haben schon Probleme damit, uns auf eine Regelung zu verständigen. Aber wir wollen uns, was die Bauordnungen der drei Länder angeht, annähern.
Aber zurück zu dem eigentlichen Problem. Herr Kollege Oleikiewitz, ich habe Ihren Worten gelauscht. Das war ein ganz hervorragendes Jein.
Das war es wirklich. Sie sagten, wir müssen uns einerseits um die Bürger kümmern, aber andererseits ist es doch so und wir hätten doch 1999 alles machen können. Ich frage, wer das Thema der Windenergie, und zwar mit dem Bau der Windenergieanlagen, der dann durch die Eignungsgebiete erst richtig praktiziert wurde, auf den Weg gebracht hat. Sie müssen einmal etwas zurückblicken, wer das gewesen ist. Ab 1994 hatten Sie die Verantwortung. Es war ein richtiger Schritt, dass Sie erkannt haben, dass Eignungsgebiete ausgewiesen werden müssen.
- Ja, Sie sind lernfähig. Deshalb - das ist in Ordnung - bin ich auch sicher, dass Sie uns auch in diesem Fall folgen werden.
Ich sage es noch einmal, um es auf den Punkt zu bringen: Uns geht es hierbei um Windenergieanlagen. Es geht darum, dass der Wirtschaftsstandort SachsenAnhalt nach wie vor exzellent sein wird.
Es geht aber auch darum, dass wir die Abstandsfläche entsprechend der Höhe der Anlage klar definieren und uns für die Rückbauverpflichtung aussprechen. Denn was passiert eigentlich, wenn die Bundesregierung plötzlich beschließt, die Subventionen für die Einspeisung von Windenergie nicht mehr zu gewähren, meine Damen und Herren?
Ich möchte die Diskussion in diesem Hause erleben, wenn die Kommunen dann mit den Problemen allein gelassen werden, die sie haben, wenn wir zu viele dieser Windkrafträder stehen haben. Wir haben in SachsenAnhalt schon eine ganze Menge.