Protocol of the Session on December 12, 2003

Ihre Frage ist mir nicht ganz deutlich geworden.

(Frau Budde, SPD, lacht)

Es war ja auch mehr ein Statement.

Ich will eines sagen: Solange nicht klare Aussagen über die Funktionalreform und über die Frage, welche Aufgaben in welcher Ebene wahrgenommen werden sollen, getroffen sind, haben Sie keine klare Linie.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Eine solche hat es in diesem Hause schon einmal gegeben, nämlich mit dem am 17. Januar 2002 getroffenen Beschluss. Diese gilt nicht mehr. Aber eine neue ist noch nicht vorhanden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Sie können bis heute die Fragen nicht beantworten, welche von den Aufgaben, die nun erst einmal auf das Landesverwaltungsamt übergehen, irgendwann einmal wieder auf die kreisliche Ebene übergehen und welche Aufgaben aus der kreislichen Ebene auf die Gemeinden übergehen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS - Frau Mittendorf, SPD: Das stimmt!)

Somit können Sie auch keine klaren Strukturbildungen vornehmen. Das ist das Problem.

(Beifall bei der SPD - Herr Schröder, CDU: Zum Thema zurück! - Frau Weiß, CDU: Thema!)

Nun Herr Madl bitte mit seiner Frage. - Frau Präsidentin, so war es doch?

Liebe Herr Polte, ich schätze Sie als Kommunalpolitiker und als Ausschussvorsitzender. Am Anfang Ihrer Rede habe ich mich gefragt: Hat er das falsche Manuskript gegriffen? Ich dachte, Sie geben einen Redebeitrag zur Aufhebung der Vorschaltgesetze ab. Sie haben aber dann doch noch ganz gut die Kurve gekriegt. Sie haben von neuer Springprozession gesprochen. Ist Ihnen vielleicht bekannt, dass in dem jetzigen Kommunalwahlgesetz eine ähnliche Formulierung festgeschrieben worden ist, allerdings mit anderen Zeitdaten, als sie jetzt mit dem Zeitraum von 2005 bis 2014 festgelegt worden sind?

Herr Madl, wir können uns gern gegenseitig unsere Wertschätzung versichern.

(Heiterkeit)

Das nehme ich dankbar zur Kenntnis. Ich weiß aber auch, dass man, wenn man in der Politik ist, sich immer in einem Spannungsfeld befindet. Man möchte, dass es im Land vorangeht - dafür sitzen wir alle hier. Dann stellt sich die Frage: Dient das, was zur Abstimmung steht, 100-prozentig, zu 80 % oder zu 50 % dem Land oder hätte es nicht viel besser sein können?

Wir brauchen selbstverständlich ein Kommunalwahlgesetz. Deswegen habe ich gesagt: Bis zu einem gewissen Grade ist es auch ein technisches Gesetz. Das ist ganz klar. Mängel, die es in der Vergangenheit gab, sind ausgebessert worden. Deswegen habe ich mich in meiner Fraktion für eine Enthaltung eingesetzt und habe gesagt: Eigentlich können wir nicht dagegen sein.

(Herr Schröder, CDU: Aha! - Unruhe bei der CDU)

Wenn ich aber andererseits sehe, dass es keine klare Linie dahin gehend gibt, wie es in der kommunalen Ebene und hinsichtlich der Struktur der Verwaltungsgemeinschaftsebene weitergehen soll, dann sage ich: In diesem Gesetzentwurf gibt es Defizite, dieser müsste eigentlich mehr qualifiziert werden. In einem solchen Spannungsfeld befindet sich jeder, der hier Verantwortung hat. Sie lassen sich durch die Koalition und ich lasse mich aufgrund meiner Oppositionsaufgabe in die Pflicht nehmen. Das ist im deutschen Parlamentarismus leider so. Ich beklage das. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe bessere Erfahrungen auf kommunaler Ebene gemacht, weil es dort anders lief.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der FDP)

Dort oben sitzt Dieter Steinecke. Wir haben uns selbstverständlich auf ganz andere Weise verständigen können. Dabei ging es querbeet.

(Oh! bei der FDP)

Das ist in der deutschen Tradition im Parlamentarismus leider nicht so. Aber ich kann es nicht ändern. Dabei

entsteht manchmal die Schwierigkeit zu entscheiden: Baut man eine Brücke oder schafft man klare Konturen, um zu sagen, welche Alternative es gibt?

(Herr Gürth, CDU: Wofür haben Sie sich ent- schieden?)

Wir spüren es doch alle, wie eng der Lösungsspielraum ist; denn - das ist das Hauptproblem - wenn Sie kein Geld im Sack haben, dann können Sie keine Politik betreiben, dann können Sie nicht gestalten, dann können Sie eben nur noch verwalten. Mit dieser Misere müssen wir uns alle auseinander setzen. Das ist letztlich der Hintergrund dafür, dass ich sage: Dort ist ein Potenzial, wo wir Geld sparen können. Wir müssen alles tun, damit wir im Interesse des Landes zum Geld Sparen kommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Alles das, was auf diesem Weg hinderlich ist, attackiere ich. Damit hängt das zusammen. Herr Madl, ansonsten, denke ich, werden wir friedlich Weihnachten miteinander feiern.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der PDS - Zuruf von Herrn Madl, CDU)

Herr Polte, es möchte niemand mehr eine Frage stellen.

Mit der Beantwortung der Fragen ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1218 ein. Zunächst stimmen wir über die selbständigen Bestimmung ab. In Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung haben wir die Möglichkeit, über die Paragrafen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer mit den selbständigen Bestimmungen einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 4/1213

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe. Sie haben das Wort, bitte sehr.

(Unruhe)

Vielleicht sollten wir erst einmal warten, bis sich alles beruhigt hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ein Rektor charakterisierte kürzlich vor dem Konzil seiner Hochschule den Regierungsentwurf zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt als eine schludrige Überarbeitung des geltenden Gesetzes. - Sie werden sich daran erinnern, Herr Volk.

In der Stellungnahme des Konzils der Martin-Luther-Universität zum Gesetzentwurf der Landesregierung wird kurz und bündig festgestellt, dass der Gesetzentwurf den Dirigismus über die Selbstverwaltung stellt. Auch nach der Auffassung der SPD-Fraktion genügt der Regierungsentwurf nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Hochschulgesetzgebung.

(Zustimmung bei der SPD)

Den teils altbackenen, teils widersprüchlichen Vorschlägen der Landesregierung setzen wir mit einem eigenen Gesetzentwurf progressive Lösungen entgegen, wie sie jetzt deutschlandweit auf der Tagesordnung stehen.

Der Regierungsentwurf mit seiner hohen Regelungsdichte und seinen zahlreichen Genehmigungsvorbehalten würde bei seiner Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen in dem sich entwickelnden europäischen Hochschulraum vermindern.

Herr Olbertz, ich kann verstehen, dass die harsche Kritik anerkannter Hochschulexperten an Ihrem Gesetzentwurf schmerzt. Ich kann auch verstehen, dass Sie vor diesem Hintergrund kritisch beobachten, welche Alternativen der Entwurf der Opposition bietet. Ich kann es allerdings nicht verstehen, wenn aus Ihrer Pressemitteilung eindeutig hervorgeht, dass Sie unseren Gesetzentwurf entweder nicht richtig oder nur flüchtig gelesen haben. Herr Olbertz, Ihre Pressemitteilung zu unserem Gesetzentwurf ist Ihrer nicht würdig. Ich gehe im Verlauf meiner Ausführungen noch auf Einzelheiten ein.

Unser Gesetzentwurf enthält in der Tat eine Reihe von Alternativen zum Regierungsentwurf. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Auseinandersetzung um die künftige Hochschulentwicklung in Sachsen-Anhalt beleben und voranbringen. Wir sind uns dabei darüber im Klaren, dass wir mit unseren Vorschlägen nicht allen alles recht machen. Das können wir nicht und das wollen wir auch nicht.

Wir legen ein schlankes Gesetz vor. Es kommt mit einem Drittel weniger Paragrafen aus als der Regierungsentwurf. Wir verzichten auf eine Reihe von Detailregelungen und justieren das Verhältnis zwischen Staat und

Hochschulen neu. Unser wesentliches Ziel lautet: mehr Autonomie für die Hochschulen und weniger Gängelung durch den Staat.