Meine Damen und Herren! Bislang liegt kein definitiver Beschluss darüber vor, ob der Salzige See kommt oder nicht.
Es gibt weder einen Kabinettsbeschluss noch einen Beschluss des Landtages, der selbstverständlich unter dem Vorbehalt aller Genehmigungsverfahren stünde. Nur Trendaussagen wurden gemacht. Es wurde davon gesprochen, die Beförderung zu prüfen, usw.
Bisher war das Projekt des Salzigen Sees eindeutig ein Projekt, das die Landesebene verfolgt hat. Denn den Projektantrag in Brüssel hat ja das Land gestellt und nicht der Landkreis. Jetzt liegt die Ablehnung vor, und plötzlich sind die Kommunen zuständig.
Frau Wernicke, wir zeigen nicht mit Fingern auf die Landesregierung. Ganz im Gegenteil. Ich will noch einmal wiederholen, was ich vorhin gesagt habe: Die Angst, für das Scheitern verantwortlich gemacht zu werden, ließ die Bereitschaft für das Treffen einer klaren Entscheidung Pro oder Kontra rapide sinken. Das war unseres Erachtens auch einer der wesentlichen Gründe für das Hinauszögern des Antrages. Hierzu gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Sie sitzen jetzt in der gleichen Zwickmühle. Was Sie auch als Kabinett entscheiden, wird in der Region als falsch empfunden.
Um aus dieser Zwickmühle herauszukommen, so unser Gedanke, muss der erste Schritt mit einem Bürgergutachten vom Land getan werden. Dabei soll folgendermaßen verfahren werden: Wir bestimmen Beteiligte durch Zufallsauswahl und lassen sie entscheiden. Sie müssen natürlich vorher mit dem nötigen Sachverstand ausgestattet werden. Das ist wie bei einem amerikanischen Geschworenengericht. Diese Leute sollen dann ein Bürgergutachten abgeben. Die Politik kann sich dann an das Bürgergutachten halten, braucht es aber nicht.
amt für Bauwesen und Raumordnung als das Planungsmittel der Zukunft für die immer schwierigeren Prozesse der Planung gepriesen. Ich könnte noch eine ganze Menge weiterer Literatur nennen. Vielleicht nur noch ein Wort: Es wird von einem mehrstufigen dialogischen Verfahren gesprochen, das gerade darauf abziele, die Betroffenen einzubeziehen.
Ein Wort zur PDS. Seit unserem Antrag vom Dezember 1999 versuchen wir, die Frage des Salzigen Sees einer Entscheidung zuzuführen. Sie können uns vorwerfen, was Sie wollen, es gibt genug Belege aus der Praxis, wie wir darum gerungen haben. Wir haben aber nicht am Kabinettstisch gesessen. Das ist der große Unterschied. Tolerierung ist keine Koalition. Dazwischen besteht ein gradueller Unterschied, Frau Wernicke. Das hat auch mit Kommunalwahlkampf nichts zu tun. Das Thema kann auch gern zu einem späteren Zeitpunkt einer Bürgerbefragung unterworfen werden.
In unserem Antrag ist nicht davon die Rede, was die Kommunen machen sollen, sondern es ist von einer Empfehlung die Rede. Das ist etwas ganz anderes. Von einer solcher Empfehlung gestützt, kann man dann nämlich wirklich entscheiden. Der Salzige See kann tatsächlich nur kommen, wenn die B 80, so wie sie jetzt ist, geschliffen wird. Das würde bedeuten, dass die alte B 80 wieder auflebte. Davon wäre die Gemeinde Seeburg betroffen. Wäre sie bereit, Durchgangsverkehr aufzunehmen?
- Das geht nicht. - Also ist wieder das Land in der Pflicht. Es muss nämlich den Fernverkehr weiträumig über die Autobahn umleiten.
Sie sehen also, wie vielschichtig das Problem ist. Daher sollten die Bürger über ein Bürgergutachten mit ins Boot geholt werden, um ihren gesunden Menschenverstand mit einzubringen. Damit meine ich eine zufällige Auswahl und nicht jene, die sich immer melden. Auf dieser Grundlage wird es dann wesentlich leichter sein zu sagen: Wenn der Salzige See kommt, dann habt ihr keine B 80, oder aber die B 80 bleibt, und dann gibt es keinen Salzigen See. Diese Alternative gibt es nur.
Danke, Abgeordneter Herr Dr. Köck. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1153 und 4/1190 ein.
Von Herrn Dr. Köck ist die Überweisung in verschiedene Ausschüsse beantragt worden. Doch wir stimmen zunächst einmal generell über die Überweisungen der beiden Drucksachen ab. Wer einer Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden. Wir stimmen jetzt über die beiden Anträge direkt ab.
Zunächst stimmen wir über den Antrag der PDS-Fraktion ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag der PDS abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der SPDFraktion ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die drei
übrigen Fraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 24.
Meine Damen und Herren! Ich werde jetzt gleich den ersten der letzten drei Tagesordnungspunkte aufrufen.
Einige Abgeordnete haben mir zu verstehen gegeben, dass sie an einer raschen Erledigung interessiert sind. Ich werde diesem Bemühen jedenfalls nicht im Wege stehen.
Position des Landes Sachsen-Anhalt zum Entwurf des „Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ im Bundesrat
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir die Argumentationsfähigkeit der Landesregierung ein wenig unterstützen; denn im Bundesrat wird demnächst über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung beraten.
Der Gesetzentwurf umfasst etwa 40 Seiten. Aber das Wesentliche könnte man im einem Satz zusammenfassen. Dieser lautet: Die Beschäftigungspflichtquote wird dauerhaft auf 5 % gesenkt. Der restliche Inhalt des Gesetzes ist zwar wünschenswert, auch nicht schlecht, aber von sehr geringer Verbindlichkeit und damit - so würde ich sagen - politische Lyrik. Das mag ich eigentlich nicht.
Wir wollen deshalb, dass sich die Landesregierung im Bundesrat zumindest für die drei im Antrag genannten Positionen einsetzt. Die Begründung ist relativ einfach.
Erstens. Die im Gesetzentwurf dargestellte und als Ausgangspunkt genommene Situation auf dem Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen ist ungenau, um das einmal höflich auszudrücken, und stellenweise sogar falsch. Insbesondere in der Begründung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. September 2000 erfolgreich umgesetzt wurde. Ausgehend von den aktuellen Statistiken ist dem überhaupt nicht zuzustimmen.
Tatsache ist, dass in den letzten vier bis fünf Monaten vor dem Stichtag, Oktober 2002, seitens der Arbeitsverwaltung auch dieses Landes erhebliche Anstrengungen von, wie zugegeben wurde, temporärer Natur unternommen wurden, um die Zahl der gemeldeten schwerbehinderten Arbeitslosen auf die im Gesetz geforderte Zahl zu senken. Das gelang zu 24 %. Tolles Timing.
Das war damals ein Erfolg, der jedoch nicht von Dauer war; denn schon einen Monat später zeigte sich, dass die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeitlich nur sehr begrenzt erfolgte. Eine dauerhafte Senkung der Arbeitslosenzahlen fand und findet nicht statt.
Eine wesentliche Ursache liegt in dem grundsätzlich nicht veränderten Einstellungsverhalten der Arbeitgeber. Diese Aussage wird durch die 166 000 im Oktober 2003 arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten bestätigt. Das sind - das muss man einfach noch einmal sagen - 15,2 % mehr als im Oktober 2002. Was ist mit der angeblich um 25 % gesenkten Arbeitslosenzahl?
Auch bei einem Vergleich mit der Zahl der im Oktober 2001 auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten Schwerbehinderten - das ist die Zahl, die aktuell verfügbar ist - ist ein Anstieg nur über das Hinzuzählen der Gleichgestellten nachzuweisen.
Noch gravierender ist aus meiner Sicht, dass sich der Anteil der Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nur ungenügend nachkommen, mit 77 % langsam erhöht hat. 1993 waren es nur 76 %. Jetzt sind es schon 77 % aller Arbeitgeber. Wo gibt es also einen Erfolg?
Zweitens. Die Situation in Ostdeutschland ist noch weniger geeignet, von einer erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zu sprechen. In Ostdeutschland ist aufgrund der Betriebsstruktur und der erfolgten Deindustrialisierung generell ein völlig anderes Herangehen bei der Schaffung und bei dem Erhalt von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte notwendig.
Im Oktober 2003 waren in Ostdeutschland 41 900 schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als arbeitslos gemeldet. Das waren 6 568 oder 18,6 % mehr als im Oktober 2002. Das ist erheblich, und zwar auch im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland, die nur um 2,3 % im Vergleich zu Oktober 2002 anstieg.
In der Konsequenz bleibt nur eines; denn diese Fakten zeigen, dass die Senkung der Beschäftigungspflicht von 6 auf 5 % jeder Grundlage entbehrt. Das sollte unsere Landesregierung in den Beratungen deutlich sagen, um dann auch etwas bewirken zu können.
Drittens. Dem im Gesetz enthaltenen Ziel, behinderte junge Menschen verstärkt in Ausbildung zu bringen und zu fördern, können wir nur zustimmen. Dieses Ziel könnte sogar umgesetzt werden, wenn die angedachten verbesserten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, beispielsweise die Durchführung von Teilen der beruflichen Rehabilitation in Betrieben und Dienststellen, mit zwingenden Vorschriften verbunden wären. Man muss sagen, auch diesbezüglich sprechen die Fakten und die langjährigen Erfahrungen eine klare Sprache.
Seit Jahrzehnten wird behinderten Jugendlichen die betriebliche Ausbildung massiv und von Jahr zu Jahr steigend verweigert. Dieses Verhalten muss korrigiert werden. Das geht aber nur mit entsprechenden Bestimmungen und Vorschriften in der Ausgestaltung, von positiven Anreizen bis hin zu negativen Auswirkungen, sprich Sanktionen. Dem entspricht jedoch die Fassung des § 72 dieses Gesetzentwurfes in keiner Weise. Diesbezüglich sollte sich die Landesregierung, so meinen wir, für mehr Verbindlichkeit engagieren.
Eine besondere Situation ergibt sich für die Werkstätten für Behinderte. Ich erlaube mir, Herrn Hüppe, Mitglied der Bundestagsfraktion der CDU, zu dieser Frage zu zitieren:
„Kernpunkt der Kritik von Behindertenarbeitnehmer-Vertretern waren die Regelungen zur Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen. Die vorgesehene Frist für die Leistungserbringung von drei Monaten im Eingangsverfahren bzw. von zwei Jahren in der beruflichen Bildung, die im Referentenentwurf noch vorgesehen war, ist jetzt ersatzlos gestrichen worden.
Diese allerdings ist unverzichtbar, um den Voraussetzungen gerade jener Menschen Rechnung zu tragen, die durch eine Behinderung in ihrer Schnelligkeit eingeschränkt sind, bemängelten die Fachvertreter. Dies wiederum schafft Unsicherheit bei den Betroffenen und bei den Trägern der Maßnahmen.“
Das heißt, auch hier gibt es keine wesentliche Verbesserung in der Frage der Vermittlung von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt.