Protocol of the Session on June 20, 2002

Die Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes sowie die ebenso mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes geänderten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Lebenspartnerschaftsgesetzes bedürfen keiner landesgesetzlichen Umsetzung. Es handelt sich um geltendes Recht, das auch von den Zivilgerichten und Familiengerichten des Landes Sachsen-Anhalt anzuwenden ist. Auch die jeweils dazugehörenden Verfahrensvorschriften gelten unmittelbar.

Danke, Herr Minister.

Ich rufe die Frage 3 auf. Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Weiher. Es geht um die Budgetierung der Hochschulen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Haushalte der Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule für Kunst und Design Halle werden seit mehreren Jahren budgetiert. Basis der zugewiesenen Budgets sind die im Jahr 2000 zwischen Kultusminister und Rektoren unterzeichneten Zielvereinbarungen, die für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 gelten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben die Verhandlungen mit den Hochschulen über die Leistungsparameter für die Zielvereinbarungen für das Jahr 2003 und die Folgejahre begonnen und zu welchem Termin werden sie abgeschlossen sein und dem Parlament vorliegen? Kommt das vom Kultusministerium entwickelte „Modell 2002“ zur Anwendung?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Haushalte der beiden Universitäten ab dem Jahr 2003 in die Budgetierung einzubeziehen und, wenn ja, zu welchem Termin werden die Zielvereinbarungen mit den Universitäten auf der Basis entsprechender Leistungsparameter dem Parlament vorliegen?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister Herr Professor Dr. Olbertz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Weiher! Ich beantworte die Fragen der Frau Abgeordneten wie folgt.

Zu 1: Die Zielvereinbarungen werden einerseits Aussagen zur Finanzausstattung der Hochschulen und andererseits Aussagen zu den inhaltlichen Leistungszielen und Leistungsparametern der Hochschulentwicklung enthalten. Ich bin der Meinung, dass das Instrument der Zielvereinbarung ein modernes Instrument zur Steuerung und zur Kooperation zwischen Hochschulen und Staat ist.

Deshalb setzen wir in Bezug auf die Hochschulpolitik auf Kontinuität in der Entwicklung und Modernisierung der Kooperation, die nicht durch Vorgaben gesteuert werden soll, sondern durch wechselseitige Qualitätserwartungen. Das ist der Sinn einer Zielvereinbarung.

Zur finanziellen Seite. Die Entscheidung über die Finanzausstattung der Hochschulen für einen mehrjährigen Zielvereinbarungszeitraum - es geht darum, langfristig kalkulierbare Handlungsspielräume abzustecken - obliegt natürlich dem Haushaltsgesetzgeber. Die Finanzausstattung soll künftig für alle Hochschulen nach einem harmonisierten formelgebundenen Budgetermittlungsmodell ermittelt werden. Hinsichtlich der Fachhochschulen ist für die Ermittlung des Haushaltsbedarfs 2003 das bekannte Verfahren nach dem praktizierten „Modell 2002“ herangezogen worden.

Für die Hochschule für Kunst und Design ist für die Haushaltsanmeldung 2003 erstmalig eine auf der Basis der Ausbildungskapazität beruhende Budgetermittlung in genau diesem Sinne in Ansatz gebracht worden.

Die Verhandlungen mit den Hochschulen zur weiteren Ausgestaltung des Budgetermittlungsmodells haben begonnen.

Zur inhaltlichen Seite. Alle Hochschulen des Landes haben bis zum 27. Mai 2002 Hochschulentwicklungspläne gemäß § 5 des Hochschulgesetzes vorgelegt. Die sich daraus ergebenden Entwicklungen sollen in den Zielvereinbarungen ab 2003 fixiert und fest vereinbart werden. Auch darüber wird mit den Hochschulen verhandelt. Die Gespräche sollen bis zum Ende des Jahres 2002 abgeschlossen sein. Danach wird das Parlament informiert.

Zu 2: In den Haushalten der Universitäten sollen ab 2003 ebenfalls flexible Mittelbewirtschaftungsmöglichkeiten im Sinne der Budgetierung geschaffen werden. Für die Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit den Universitäten ist ebenfalls das bereits beschriebene Verfahren - Modell 2002 - vorgesehen. - Vielen Dank.

Danke, Herr Minister.

Die Frage 4 stellt der Abgeordnete Herr Felke. Es geht um die Haltung der Landesregierung zur Ansiedlung der Europäischen Spallationsneutronenquelle (Euro- pean Spallations Source - ESS) in der Region Halle/Leipzig.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter dem Titel „Cornelia Piepers ‚Standortbestimmung’ - FDP-Generalin steht zu Jülich“ veröffentlichten die „Jülicher Nachrichten“ am 22. August 2001 einen Bericht über den Besuch der Generalsekretärin der FDP im Forschungszentrum Jülich. In dem Bericht heißt es wörtlich: „In ihrer Stellungnahme favorisierte die aus Halle stammende FDP-Politikerin Jülich auch gegenüber den Konkurrenten aus dem Osten.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Meinungsäußerung der Vorsitzenden einer der Koalitionsfraktionen?

2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung zusammen mit Sachsen ergreifen, um diese Großforschungsanlage in die Region Halle/Leipzig zu holen, und wie werden die Chancen der Bewerbung beurteilt?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Rehberger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die beiden Fragen von Herrn Felke wie folgt.

Zu 1: Das Forschungszentrum Jülich, unter dessen Federführung die Machbarkeitsstudie einer Hochleistungsspallationsquelle erstellt wurde, wirbt bereits seit dem Frühjahr des Jahres 2000 mit Unterstützung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen energisch für den Standort der ESS in Jülich.

Das Hahn-Meitner-Institut in Berlin hat im Sommer des Jahres 2001 einen alternativen Standort in den neuen Bundesländern ins Gespräch gebracht. Die damalige Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat daraufhin nach vielseitigen Abwägungen am 9. Oktober 2001 den Beschluss gefasst, die gemeinsame Bewerbung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Sachsen um den Sitz der Europäischen Spallationsquelle vorzubereiten.

Aufgrund der vorgenannten zeitlichen Zusammenhänge konnte Frau Pieper zum Zeitpunkt der in der Frage erwähnten Äußerungen - das war im August 2001 - nicht davon ausgehen, dass sich ein zweiter deutscher Standort um den Sitz der ESS bewerben wird.

Zu 2: Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss vom 11. Juni 2002 die Bestrebungen um die erfolgreiche Bewerbung bekräftigt und die zuständigen Ministerien beauftragt, eine länderübergreifende gemeinsame Projektgruppe mit Sachsen zu bilden, die die Bewerbung weiter vorantreibt. Diese Gruppe wird neben der Koordinierung der Maßnahmen in beiden Ländern auch mit dem Council der ESS und dem zentralen Projektteam der ESS in ständigem Kontakt stehen. Die Gruppe wird Aktivitäten entwickeln, um auch Wissenschaftler, regionale Repräsentanten der Wirtschaft, Bundestags- und Europaparlamentsabgeordnete und die Bundesregierung für die Unterstützung des Antrags der beiden Länder zu gewinnen. Eingebunden ist auch das Verbindungsbüro des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel.

Meine Damen und Herren! Der Standort erfüllt die vom zentralen Projektteam gestellten geologischen, technischen und infrastrukturellen Bedingungen in hervorragender Weise. Er ist nach Aussagen von Mitgliedern des Councils und von weiteren Wissenschaftlern nach der erfolgreichen Präsentation auf der ESS-Konferenz am 16. und 17. Mai dieses Jahres in Bonn mit den Vorschlägen der anderen Bewerber gleichzusetzen.

Für den Standort spricht des Weiteren eine gute wissenschaftliche Infrastruktur, eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung und die Nähe zu den EU-Beitrittskandidaten in Osteuropa. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gerade an einem neuen Standort einer derartigen Großforschungseinrichtung ein kreativer Wissenschaftsbetrieb stattfinden kann, weil die Forschung nicht aufgrund von eingefahrenen Strukturen behindert wird.

Die endgültige Standortentscheidung wird wahrscheinlich auf höchster politischer Ebene von den Repräsentanten der beteiligten Länder getroffen werden. Die Bekenntnisse der politischen Parteien zur Bevorzugung der ostdeutschen Länder bei der Vergabe von Großforschungseinrichtungen sollten in diesem Zusammenhang die Chancen der Region Halle/Leipzig weiter verbessern.

Ich sage zum Schluss: Jeder, auch in diesem Hohen Haus, kann ein bisschen dazu beigetragen, dass wir Erfolg haben werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Minister.

Wir kommen zu der Frage 5. Sie betrifft die Zusammenführung der Finanzzuständigkeit bei den Aufgaben des örtlichen und des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe und wird von der Abgeordneten Frau Bull gestellt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und FDP sprechen von der Notwendigkeit der Zusammenführung der Finanzzuständigkeit bei den Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe. Dies ist eine Erkenntnis, die die Fachwelt jeglicher politischer Couleur bereits seit Mitte der 90er-Jahre nahezu uneingeschränkt teilt. Die Frage, die eigentlich zu beantworten wäre, ist, in wessen Verantwortung die ungeteilte Finanzverantwortung gegeben werden soll.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt der dritten Legislaturperiode hat sich im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden mehrheitlich für die Kommunalisierung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Variante der Zuständigkeit - einschließlich der Finanzzuständigkeit - für die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe gemäß § 100 BSHG wird sich die Landesregierung aus welchen Gründen entscheiden? Wird sie sich für eine Zentralisierung oder eine Kommunalisierung dieser Aufgaben entscheiden?

2. Welche Variante der Kommunalisierung wird durch die Landesregierung im Falle der Entscheidung dafür präferiert und von welchem Zeitplan geht die Landesregierung bei der Realisierung der zu bewältigenden Aufgaben aus?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet wiederum in Vertretung des Ministers für Gesundheit und Soziales Herr Minister Professor Olbertz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Bull, der Antwort möchte ich in Vertretung meines Kollegen Kley Folgendes voranstellen - - Ich muss ja heute schon richtig arbeiten.

(Heiterkeit - Frau Mittendorf, SPD: Das ist ein Le- setest!)

- Frau Mittendorf, Sie haben nicht Unrecht. Es muss natürlich jetzt mehr als ein Lesetest werden. Ich habe deshalb die Antwort der Landesregierung auf Plausibilität geprüft. Sie lautet wie folgt:

Die heute in der Sozialhilfepraxis bei der Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen, also Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, bestehenden Probleme resultieren aus der Trennung der Zuständigkeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Sozialhilfe bei diesen Hilfearten.

Infolge dieser getrennten Zuständigkeit für gleiche Personenkreise resultieren in allen Bundesländern insbesondere dann erhebliche Schwierigkeiten, wenn mit dem Wechsel des Hilfebedarfs des Hilfeempfängers zugleich ein Wechsel in der sachlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers und damit auch ein Wechsel in der Kostenträgerschaft einhergeht. Neben der Problematik der finanziellen Zuständigkeit kann diese Trennung der Zuständigkeit auch zu nicht sachgerechten Entscheidungen zulasten des Betroffenen führen; denken wir nur an den Konflikt zwischen der ambulanten und der stationären Betreuung.

Aus diesem Grund wird die getrennte Zuständigkeit für gleichartige Personenkreise in allen Bundesländern nicht mehr als zeitgemäß empfunden. Allen Überlegungen ist dabei gemeinsam, dass sie die Zuständigkeit für eine bestimmte Hilfeart bei e i n e m Sozialhilfeträger bündeln, sodass die vorstehend skizzierte Konfliktlage nicht mehr entstehen kann.

Antwort zu Frage 1: Erst wenn Konsens über die Art der Zusammenführung dieser Zuständigkeiten besteht, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage, welcher Träger der Sozialhilfe für die Erledigung dieser Aufgaben sachlich zuständig sein soll. Dabei sind verschiedene Formen denkbar.

So könnten die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfe für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zentral im Bereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe durchgeführt werden. Denkbar wäre aber auch, diese Aufgaben insgesamt zu kommunalisieren. Schließlich sind auch Mischformen denkbar, so zum Beispiel dass der überörtliche Träger für den Bereich der Eingliederungshilfe und die Kommunen für den Bereich der Hilfe zur Pflege und der Hilfe für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zuständig würden.

(Frau Bull, PDS, lacht - Herr Gallert, PDS: Oder auch nicht! - Zuruf von Frau Dr. Kuppe, SPD)

- Ich sage jetzt einen Satz, den ich für diesen Fall vorher gelernt habe: Sollte es Rückfragen geben, bitte ich Sie, diese zu formulieren. Wir werden dann schriftlich darauf antworten.