Protocol of the Session on October 23, 2003

genommen werden, wo Wettbewerbe, vor allem im Rahmen der Begabtenförderung, auch eine motivierende Bedeutung haben. Sie wird also dort vorgenommen, wo aus Subsidiaritätsüberlegungen heraus das bestehende Angebot einer gezielten Unterstützung oder Ergänzung bedarf. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 2. Sie betrifft das Thema „Initiative Mitteldeutschland vor dem Ende?“ und wird von der Abgeordneten Frau Krimhild Fischer gestellt. Bitte sehr, Frau Fischer.

Der Ministerpräsident von Thüringen, Dieter Althaus (CDU) , hat am 14. Oktober 2003 geäußert, dass die Initiative Mitteldeutschland der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen nicht auf die Länder übergreifende Zusammenlegung von Behörden abziele.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung vor dem Hintergrund dieser Aussagen die Erfolgsaussichten der Initiative Mitteldeutschland in Bezug auf Behördenzusammenlegungen ein; strebt die Landesregierung vor diesem Hintergrund Behördenzusammenlegungen nur mit dem Bundesland Sachsen an?

2. Wird Ministerpräsident Böhmer sich bemühen, den thüringischen Ministerpräsidenten von seiner ablehnenden Haltung gegenüber Behördenzusammenlegungen abzubringen?

Vielen Dank, Frau Fischer. - Die Antwort wird vom Ministerpräsidenten Professor Dr. Böhmer gegeben. Bitte sehr, Herr Ministerpräsident.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Fischer beantworte ich mit dem Hinweis darauf, dass die Landesregierung des Freistaates Thüringen am 14. Oktober dieses Jahres über die Initiative Mitteldeutschland beraten und wie zuvor auch schon die Landesregierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt unter anderem als eine der Zielsetzungen der Initiative Mitteldeutschland die Prüfung Länder übergreifender Behördenzusammenlegungen beschlossen hat.

Hieraus mögen Sie ersehen, dass es in Thüringen keine grundsätzlich ablehnende Haltung zur Frage der Behördenzusammenlegungen gibt. Es besteht daher auch keine Veranlassung und keine Notwendigkeit, den Kollegen Althaus von dem Anliegen der Initiative Mitteldeutschland zu überzeugen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

Wir kommen zu Frage 3. Sie betrifft die Gemeindefinanzreform und wird vom Abgeordneten Herrn Dr. Püchel gestellt. Bitte sehr, Herr Dr. Püchel.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 17. Oktober 2003 hat sich der Bundestag mit der Gemeindefinanzreform befasst, demnächst wird sich der Bundesrat damit beschäftigen. Die Reform ist zustimmungspflichtig. Der Finanzminister Herr Paqué hat sich in der Öffentlichkeit ablehnend geäußert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es inzwischen eine einheitliche Position der Landesregierung und, wenn ja, stimmt diese Position mit der des Finanzministers überein?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerungen der Städtetagspräsidentin Roth, die die Bundesländer zur Zustimmung aufgefordert hat?

Vielen Dank, Herr Dr. Püchel. - Der in der Frage bereits angesprochene Finanzminister Herr Professor Dr. Paqué wird die Antwort für die Landesregierung erteilen. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich, wie die Mehrheit des Bundesrates, negativ zu den Vorstellungen des Bundesregierung geäußert. Durch die vom Bundestag vorgenommenen Veränderungen der Gemeindefinanzreform sind unsere Bedenken nicht geringer geworden.

Uns ist klar, dass wir eine substanzielle Verbesserung der gemeindlichen Finanzsituation brauchen. Deshalb wird die Landesregierung - damit meine ich natürlich alle Mitglieder der Landesregierung - konstruktiv an einem Gesetzgebungskompromiss mitarbeiten, der sowohl vom Bundestag wie auch vom Bundesrat mit Mehrheit beschlossen werden kann.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist davon allerdings weit entfernt. Der Ausbau der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, so wie das die Bundesregierung vorschlägt, würde zu einer untragbaren Belastung für die Wirtschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt führen. Gerade kleine und eigenkapitalschwache Firmen können durch die Besteuerung von Betriebsausgaben in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung erheblich belastet werden.

Die Landesregierung hat sich deshalb gegen die Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente in die Gewerbebesteuerung ausgesprochen. Die Landesregierung will keine Substanzbesteuerung kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Besonders kritisch sieht sie deshalb auch die weitgehende Abschaffung des Staffeltarifs. Diese führt zu einer höheren Besteuerung von niedrigen Gewinnen. Sie ist deshalb Gift für den Mittelstand gerade in Ostdeutschland, wo die Eigenkapitalschwäche kleiner Unternehmen ein Dauerproblem darstellt.

Auch die Ausdehnung der Steuerpflicht auf Freiberufler ist nicht akzeptabel. Die meisten freien Berufe unterliegen umfassenden standesrechtlichen Pflichten. Sie sind deshalb nicht einfach gewinnorientierte Unternehmer, bei denen normale marktwirtschaftliche Maßstäbe angewandt werden können.

Kurzum, eine Fülle von Punkten macht es der Landesregierung unmöglich, dem Entwurf der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen, so wie er jetzt vorliegt, zuzustimmen. Im weiteren Bundesratsverfahren wie auch in einem wahrscheinlichen Vermittlungsverfahren wird die Landesregierung die Interessen unserer Kommunen und unserer Wirtschaft einbringen und sie wird natürlich darauf achten, dass der Landeshaushalt nicht zusätzlich strapaziert wird.

Die Landesregierung sieht den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens bei der Gemeindewirtschaftssteuer auch im engen Zusammenhang mit anderen Reformprojekten, insbesondere mit der anstehenden Reform der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, weil es hierbei auch um ganz wesentliche Fragen der Be- und Entlastung der kommunalen Haushalte geht. Insofern besteht hierbei ein enger Zusammenhang, der bei den Beratungen beachtet werden muss.

Zur Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerung der Städtetagspräsidentin Roth, die die Bundesländer zur Zustimmung aufgefordert hat?

Hierzu stelle ich fest: Die Städtetagspräsidentin vertritt die legitimen Interessen vor allem der Großstädte in Deutschland. Aus ihrer Sicht scheint es sich bei der Gewerbesteuerreform um eine ausreichende Verbesserung des Status quo zu handeln. Der Gesetzgeber muss aber auch noch andere als die kommunalen Interessen abwägen.

Aus meinen Ausführungen ist deutlich geworden, dass die Gewerbesteuerreform eine Reihe von wirtschaftspolitisch ungewollten Konsequenzen hätte, die gerade in Sachsen-Anhalt wirksam würden. Es wäre auf mittlere Sicht nichts gewonnen, wenn die Kommunen ihre finanzielle Situation auf Kosten der Wirtschaft unseres Landes vorübergehend verbesserten, damit aber die Wirtschaftskraft auf lange Sicht geschwächt würde.

Die Landesregierung wird bei den anstehenden Verhandlungen im wohlverstandenen Interesse unseres Landes und seiner Kommunen diese Belange abzuwägen haben. Dies wird verantwortungsvoll geschehen. Die Landesregierung wird dies tun mit einer Gesamtsicht auf alle Reformprojekte, die kommunale Belange maßgeblich betreffen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Herr Minister, sind Sie bereit, zwei Zusatzfragen von Herrn - -

Nein.

(Unruhe bei der SPD und bei der PDS - Herr Gal- lert, PDS: Er muss nach der Geschäftsordnung!)

Oh, gut.

Entschuldigen Sie.

Herr Dr. Püchel, bitte.

Herr Professor Paqué, Sie haben eben definitiv gesagt, dass Sie die Gemeindefinanzreform ablehnen. Im Grunde genommen lehnen Sie alles ab. Sie kennen die finanzielle Notlage unserer Kommunen und wissen genau, dass wir eine Gemeindefinanzreform benötigen. Meine konkrete Frage: Wenn die von Ihnen genannten Punkte in dem Kompromiss, der erzielt werden muss, weitgehend enthalten sein werden, werden Sie diesen Kompromiss auf der Bundesebene nicht mittragen? Das Land Sachsen-Anhalt wird diesen Kompromiss also nicht mittragen, wenn die Punkte, die Sie gerade nannten, enthalten sein werden?

Ich habe eben ausgeführt, welche Punkte wir ablehnen, als Einzelpunkte. Insgesamt aber stehen mehrere große Reformprojekte an, die maßgeblichen Einfluss auf die kommunale Finanzsituation haben. Wir sind verhandlungs- und kompromissbereit. Das wird sich in den weiteren Verhandlungen zeigen. Insofern geht es hierbei nicht um eine generelle Ablehnung irgendwelcher Veränderungen, sondern es geht darum, dass klar ist, wie auch von der Mehrheit des Bundesrates festgestellt, dass wesentliche Voraussetzungen im jetzigen Entwurf nicht erfüllt sind. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, ob wir an diesen Fronten weiterkommen.

Herr Minister, ich muss etwas richtig stellen - nun haben Sie aber bereits geantwortet -: Ob die Landesregierung gemäß Artikel 53 der Landesverfassung antwortet, kann die Landesregierung selbst entscheiden. Ich frage Sie deshalb: Sind Sie bereit, auch die Frage des Abgeordneten Herrn Gallert zu beantworten?

Um keine Diskriminierung von Herrn Dr. Püchel und Herrn Gallert zuzulassen, bin ich bereit dazu.

Bitte sehr, Herr Gallert.

Das Motiv für die Beantwortung meiner Frage ist mir relativ egal. - Herr Paqué, Sie haben gesagt: Die kommunale Finanzsituation darf nicht auf Kosten der Wirtschaft verbessert werden. Das provoziert natürlich die Frage, Herr Finanzminister: Auf wessen Kosten soll sie denn dann verbessert werden?

Wir brauchen Veränderungen, die den Belangen der Wirtschaft in diesem Land Rechnung tragen; denn die Wirtschaft ist letztlich diejenige, die maßgeblich zu dem Steueraufkommen beiträgt. Wir dürfen nicht Maßnahmen ergreifen, die wirtschaftsschädigend sind. Insofern werden wir darüber zu verhandeln haben, welche Struktur von Veränderungen einen vernünftigen Kompromiss darstellen kann und welche nicht. Das ist jetzt nicht Gegenstand der Debatte. Es wird Gegenstand der weiteren Bemühungen im Vermittlungsausschuss sein, falls

es in den Vermittlungsausschuss kommt, womit ich rechne.

(Zustimmung bei der FDP - Herr Gallert, PDS: Das war sehr überzeugend! - Herr Dr. Püchel, SPD: Das war vorhin schon sehr überzeugend!)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Die Frage 4 zum Thema Thermalsole und Kurgastzentrum in Blankenburg/ Harz wird durch den Abgeordneten Herrn Ulrich Kasten gestellt. Bitte sehr, Herr Kasten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der für das Land Sachsen-Anhalt erarbeiteten Heilbäderkonzeption (1995) wird die Entwicklung Blankenburgs zu einem der fünf wichtigsten Kurorte des Landes sachgerecht dargestellt. Das wurde 1999 auch im vom Land festgeschriebenen Landesentwicklungsplan bestätigt. Mit Unterstützung des Landes gab es seitdem Fortschritte bei der Entwicklung der kurörtlichen und touristischen Infrastruktur. Die Erschließung ortsgebundener natürlicher Heilmittel wie der Thermalsole ist ein Baustein für die Prädikatisierung als „Heilbad“. Aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen geht hervor, dass die Projekte vom Land in den kommenden Jahren in Höhe von 90 % gefördert werden sollen.

Ich frage die Landesregierung: