Die CDU-Fraktion wird einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse nicht widersprechen. Ich möchte allerdings hinzufügen, dass ich bezüglich der Zustimmung oder Enthaltung zu diesem Thema gewisse Probleme habe.
Im Übrigen: Herr Grünert, mit Ihrer Frage an den Innenminister haben Sie ein erstaunliches Problembewusstsein offenbart. Sie wollten wissen, ob sich die Kommunen in einem Konsolidierungszeitraum von sechs, sieben, acht Jahren darauf verlassen könnten, dass sie verlässliche Einnahmen erhielten. Damit haben Sie das Kernproblem genannt. Deswegen ist das, was Sie da vorschlagen, eigentlich nur Kosmetik, meine ich.
Das Gleiche muss ich auch Herrn Polte entgegenhalten. Bei Ihnen habe ich immer das Problem, dass Sie mit guten Absichten an das Rednerpult treten, aber im Grunde genommen über Dinge reden, die gar nicht zur Debatte stehen.
Wie gesagt, ist die Diskussion über dieses Thema im Finanz- und auch im Innenausschuss sowieso nicht zu verhindern. Deswegen werden wir uns dieser Diskussion auch stellen. Ich bin gespannt, ob Sie über die Argumen
te hinaus, die Sie vorgetragen haben, noch bessere finden, die es vielleicht möglich machen, das Thema konstruktiv zu behandeln.
Herr Maertens, mich würde interessieren, an welcher Stelle Sie meinen, ich hätte nicht zum Thema gesprochen. Das Thema Finanzen ist schließlich das grundlegende Thema. Alles lässt sich auflösen in Zeit und damit auch in Geld.
Ich antworte Ihnen gern auf Ihre Frage. Im ersten Satz meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass das Thema Finanzen das Hauptthema ist. Darüber sind wir uns beide schon lange einig.
Aber ich muss Sie jetzt nicht zitieren. Das können wir später in den Protokollen nachlesen. Sie haben in Ihrer Rede nach etwa vier Minuten festgestellt, dass Sie nun endlich einmal zur Sache kommen müssten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sicherlich, Herr Maertens, ist unser Vorschlag keine dauerhafte Lösung. Das soll er auch nicht sein. Das Problem ist: Wenn Sie für dieses Jahr eine Entlastung schaffen wollen, müssten sie im Rahmen der Finanzplanung mindestens vier bzw. fünf Jahre im Auge haben. Deshalb enthält unser Vorschlag - Sie haben ihn sicherlich gelesen - eine Befristung bis zum 31. Dezember 2007.
Herr Innenminister, selbstverständlich ist das logisch. Wir können uns doch keine Illusionen machen. Die Gemeinderäte denken sonst, wir sind im Märchen Sterntaler und das Geld fällt vom Himmel. Nein, selbstverständlich sind die wirtschaftlichen Grundlagen entscheidend. Man muss schon schauen, ob den Ausgaben die entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen.
Aber welche Möglichkeiten hat ein Mandatsträger? Beispielsweise wurde der Stadtumbau beschlossen, der eine Kofinanzierung durch die Kommunen voraussetzt. Die erforderlichen Mittel wurden in den Haushalt eingestellt. Jedoch wurde bis zum heutigen Tag die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nicht geschlossen. Insofern wissen wir nicht, ob wir die Mittel bis zum Jahresende noch nutzen können. Das Geld ist damit verpufft.
Ein weiteres Problem gibt es im Zusammenhang mit den Fördermitteln. Ihre Frage, Herr Maertens, ist durchaus richtig. Die Kommunen bräuchten bereits zu Anfang des Jahres die Bewilligungsgrundlagen für die Fördermittel. Sie müssten wissen, zu welchen Konditionen sie ausgereicht werden und ob sie eine Planungssicherheit haben. Da aber die Bewilligungsgrundlagen bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht einmal vorhanden sind und die Fördermittel größtenteils erst ab September ausgegeben werden können, ist dieses Geld, das im Haushalt gebunden ist, wiederum verpufft, da es innerhalb von zwei Monaten nicht umgesetzt werden kann, und löst de facto keine Investitionen aus.
Das alles sind Tatsachen, die Sie, Herr Innenminister, offensichtlich nicht wahrhaben wollen. In den Regelungen zum Hartz-Konzept wurde der 1. April als Termin für die Kofinanzierung in Höhe von 25 % festgelegt. Nach der Gemeindeordnung ist jedoch der Haushalt für das Folgejahr bis zum Ende des Vorjahres einzubringen. Zu diesem Zeitpunkt kann man noch nicht wissen, dass eine Kofinanzierung in Höhe von 25 % oder beispielsweise bei der Jugendpauschale eine Kofinanzierung in Höhe von 50 % bereitgestellt werden muss. Das ist de facto nicht möglich.
Dazu gibt es die Kommission, die sich, leider ohne Beteiligung des Landtages, mit der Frage des FAG befasst. Es gibt die Kommission zur Gemeindefinanzreform des Bundes. Auf deren Vorschläge zur Lösung des Problems sind wir sehr gespannt, weil es nicht nur die neuen Bundesländer betrifft. Daran muss sich das anschließen.
Deshalb haben wir eine zeitliche Befristung vorgesehen und darauf hingewiesen, dass die Konsolidierungsphase über fünf Jahre hinausgehen muss. Im Übrigen befindet sich die Stadt Frankfurt am Main seit 40 Jahren in einer Haushaltskonsolidierung.
Aber das Problem ist - insofern besteht dringender Handlungsbedarf -, dass die kommunalen Mandatsträger ständig aufgefordert werden zu prüfen, welche freiwilligen Aufgaben noch gestrichen werden können. Für die Kommunalaufsicht ist es einfach. Sie befindet sich auf einer Ebene, wo de facto kein Bürger vorbeikommt. Jedoch die kommunalen Mandatsträger müssen entscheiden, ob sie die Mittel für freiwillige Aufgaben nahezu auf null reduzieren und somit die kommunale Selbstverwaltung auf das Durchreichen von staatlichen Aufgaben beschränken oder ob sie sich eine tatsächliche Entscheidungskompetenz vorbehalten.
Für diese Probleme müssen Lösungsansätze gefunden werden. Dabei geht es zunächst nicht darum, eine dauerhafte Lösung, sondern eine Übergangslösung zu schaffen, die erst einmal für dieses Jahr eine Entkrampfung mit sich bringt durch eine Finanzplanung für fünf Jahre. Danach kann und muss man weitersehen.
Ich denke, im Herbst dieses Jahres werden das Protokoll über die Sitzung der Kommission zur Gemeindefinanzreform des Bundestages sowie die Ergebnisse
Sie argumentieren mit den Statistiken. Sie sagten, 75 % der Haushalte seien nicht ausgeglichen. Ich möchte die Frage zwar an Sie richten, aber vielleicht sollte sie jeder in diesem Hause für sich beantworten. Sind Sie der Meinung, dass nicht ausgeglichene Haushalte trotz der schlechten Finanzlage so etwas wie ein Naturgesetz sind? Fragen wir uns möglicherweise nicht viel zu selten, wie es den restlichen 25 % der Kommunen gelingt, ihren Haushalt auszugleichen?
Ich danke Ihnen für diese Frage. - Herr Maertens, selbstverständlich gelingt es vielen Kommunen nicht, ihren Haushalt auszugleichen. Sie werden erstaunt sein, Herr Innenminister, wenn Sie sich die Erhebung des Städte- und Gemeindebundes anschauen, die belegt, dass die Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern relativ geringe Schulden haben. Wie haben sie das gemacht?
Viele Gemeinden haben im Prinzip zunächst ihre Rücklage aufgestockt und schmelzen diese jetzt ab oder sie veräußern das Kommunaleigentum, ohne zu bedenken, dass sie eine Sorgfaltspflicht haben und dass sie irgendwann ohne kommunale Vermögen keine Kreditierungsmöglichkeit mehr haben.
Sicherlich wird eine Kommune irgendwann einmal in die Situation kommen, dass sie ihren Haushalt nicht ausgleichen kann. Das kann es ja geben. Aber die gegenwärtige Verfahrensweise, dass die Kommunen sorgfältig planen sollen, aber letztlich keinen Einfluss mehr auf die Konditionen haben, die andere für sie aushecken, ist nicht akzeptabel. Schließlich beschließen der Bundestag oder der Landtag die jeweiligen Gesetze.
Eine Regelung des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes zielt darauf ab, acht Parkplätze von Ablösegebühren freizustellen. Herr Dr. Polte hat darauf hingewiesen. Damit reduzieren sich die Einnahmen, weil es die Mehrheit der in den Kommunen noch vorhandenen Unternehmen betrifft. Bisher müssen sie für Parkplätze Ablösegebühren zahlen. Diese sollen nun für acht Parkplätze entfallen.
Diese Unternehmen würden sich jedoch als Erste darüber beschweren, dass sie keinen Umsatz hätten, weil die Kunden vor ihrem Geschäft nicht parken könnten, und verlangen, dass die Kommune für die entsprechende Infrastruktur sorgt; schließlich gehörte es zur Daseinsvorsorge, entsprechende Parkierungseinrichtungen zu schaffen. - Aber aus welchen Mitteln sollen die Kommunen das bezahlen?
- Sie verschließen Ihre Augen vor der Realität. Genau das sind die Probleme, über die Sie sich derzeit offensichtlich keine Gedanken machen.
Herr Kollege, Sie haben mit Ihren Ausführungen eine Zwischenfrage provoziert. Können Sie ein Beispiel nennen, welches Gewerbe und welche Gewerbefläche von der Regelung hinsichtlich der Ablösegebühren überhaupt noch betroffen wäre und Stellplätze schaffen müsste?
De facto wären nur noch Großansiedlungen betroffen, Herr Kosmehl. Das wissen Sie genau, weil die kleinen mittelständischen Unternehmen in der Regel nur vier oder fünf Beschäftigte haben und dementsprechend gemäß der Satzung ihrer Kommune lediglich die Pflicht haben, zwei bis fünf Stellplätze vorzuhalten. Auch wenn nunmehr die Ablösegebühren erst ab acht Stellplätzen erhoben werden, hat die Kommune Aufwendungen für die Infrastruktur, für die sie Einnahmen benötigt. Das kann eine Kommune, die kein Geld hat, ohnehin nicht machen. Genau das ist das Problem.
- Darüber können Sie sich aufregen, Herr Laaß. Schauen Sie sich einmal um. Wo stellen denn die Gewerbetreibenden ihre Autos ab? - Sie benutzen die öffentlichen Parkplätze.