Protocol of the Session on June 12, 2003

Zu der Frage, ob ich verstanden habe, was der Finanzminister gesagt hat: Ich behaupte, ja.

Ihre Auffassung, man sollte den Unternehmen nichts versprechen, was man nicht halten kann, teile ich. Ich teile Ihre Auffassung aber nicht dahin gehend, dass es keine Lücke gibt.

Es gibt im Kreditgeschäft - ich denke, das wissen Sie besser als ich - eine ganze Reihe von Dingen, die sich nicht - wie im Rechtsbereich - in einzelnen Vorschriften niederschlagen. Der Kreditberater hat natürlich den einen oder anderen Spielraum. Nach dem, was die Unternehmen vortragen, wird dieser Spielraum mit der Begründung der Festlegungen von Basel II, aber auch sicherlich im Hinblick auf den einen oder anderen bekannt gewordenen Skandal im Kreditbereich sehr restriktiv wahrgenommen.

Ich gehe davon aus, dass eine Investitionsbank, die das Fördergeschäft mitmacht, durchaus auch andere - ich sage es einmal so - Einblicke in ein Unternehmen hat und vielleicht in dem einen oder anderen Fall seriös zu einer etwas anderen Bewertung kommt. Ich glaube, dass tatsächlich der einen oder anderen Firma geholfen werden kann, der die Hausbank nicht mehr zu helfen bereit ist.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Dr. Hüskens. - Bevor ich dem Abgeordneten Herrn Doege für die SPD-Fraktion das Wort erteile, habe ich die Freude, eine Gruppe von Senioren der Arbeiterwohlfahrt aus Leuna bei uns zu begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Präsidentin! Das vorliegende Gesetzespaket hat der Herr Finanzminister schon ausführlich erläutert. Ich will kurz auf die Vorstellungen der SPD-Fraktion eingehen.

Die Ankündigung, eine Investitionsbank zu gründen, beruht auch auf Aussagen der FDP im Landtagswahlkampf. Nach nunmehr über einem Jahr Regierungstätigkeit haben Sie dem Parlament endlich Ihre Vorstellungen vorgelegt. Die SPD hat in den letzten Monaten vielfach Gespräche mit Vertretern des LFI geführt, um sich über den aktuellen Stand der Beratungen bezüglich der Gründung der ISB auf dem Laufenden zu halten.

Das nunmehr vorgelegte Gesetzespaket knüpft im Kern an die Vorstellungen der damaligen SPD-Landesregierung an. Bereits im Jahr 1999 gab es Diskussionen über die Schaffung einer Investitions- und Strukturbank. Aus den bekannten Gründen ist das damals allerdings nicht weiter verfolgt worden.

Meine Damen und Herren! Wir befinden uns vor dem Hintergrund, dass künftig weniger Fördermittel von EU, Bund und Land zur Verfügung stehen werden, und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich private und öffentliche Banken zunehmend aus dem risikobehafteten Kreditgeschäft zurückziehen. Das Ziel der Landespolitik muss es deshalb sein, den Mittelstand weiterhin auf hohem Niveau zu fördern und dafür zu sorgen, dass durch die Bereitstellung neuer Förderprogramme fehlende Eigenmittel bei den Unternehmen ausgeglichen werden können.

Der Wirtschaftsminister Dr. Rehberger hat seit Monaten in der Öffentlichkeit verkündet, dass die zu gründende Investitionsbank die Probleme des Mittelstandes lösen werde. Er hat aus meiner Sicht den Unternehmen, Kammern und Verbänden suggeriert, dass die Investitionsbank zukünftig alle Kreditwünsche des Mittelstandes bedienen könne und letztlich in der Lage sei, die Lücke des fehlenden Engagements der öffentlichen und privaten Banken zu füllen.

(Zuruf von Herrn Dr. Heyer, SPD)

Das, was uns nunmehr als Gesetzespaket vorliegt, zeigt jedoch, dass die Hoffnungen, die gesät worden sind, völlig unrealistisch sind und dass sich die Ziele letztlich als Wunschtraum des Wirtschaftsministers erweisen werden.

Wenn die Investitionsbank das fehlende Engagement der öffentlichen und privaten Banken in Form risikobehafteter Kredite übernehmen würde, dann stellt sich letztlich die Frage, wer für den Ausfall dieser Kredite aufkommen würde. So wie das Gesetzespaket gestrickt worden ist, wäre letztlich das Land Sachsen-Anhalt in der Pflicht, diese Ausfälle zu kompensieren; denn es ist klar festgelegt, dass das Land für die Investitionsbank haftet, um damit eine günstige Refinanzierung am Kapitalmarkt zu sichern.

Wir interpretieren das Gesetzespaket so, dass es auch zukünftig keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip geben kann, sondern dass die Förderung besonders innovativer Bereiche Vorrang genießen muss.

Herr Minister Rehberger - leider ist er im Moment nicht anwesend -, sagen Sie den mittelständischen Unternehmen, den Verbänden und Kammern, dass eine Investitionsbank auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen agieren muss und dass nicht jeder Kreditwunsch, der vielleicht bei der Wirtschaft besteht, erfüllt werden kann.

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird dargelegt, dass kein Mehraufwand für den Landeshaushalt erwartet wird. Ich frage mich an dieser Stelle: Wie soll das funktionieren, dass von einer Investitionsbank ein höheres Risiko übernommen wird, aber gleichzeitig kein Mehraufwand, zum Beispiel für Kredite, erwartet wird?

Lassen Sie mich noch einige Fragen anreißen, auf die wir eine Antwort in den Beratungen der Fachausschüsse erwarten. Sie müssen uns klar und deutlich darlegen, worin die neue Qualität im Vergleich zwischen der ISB und dem LFI besteht. Sie kann nicht darin bestehen, dass die gleichen Aufgaben, die bisher vom LFI wahrgenommen worden sind, nun durch die ISB erfüllt werden.

Des Weiteren müssen Sie uns darlegen: Welche Auswirkungen hat die Errichtung der Investitionsbank auf den Landeshaushalt hinsichtlich zu übernehmender Bürgschaften, hinsichtlich der Ausfälle von Bürgschaften sowie hinsichtlich des Aufwandes für die Errichtung und der laufenden Kosten der ISB?

Meine Damen und Herren! Sie sehen, dass eine Menge von Fragen - ich konnte aufgrund der begrenzten Redezeit nur einige anreißen - im Finanzausschuss zu erörtern sein wird. Wir werden grundsätzlich unsere Zustimmung signalisieren. Wir erwarten aber, dass es eine tatsächliche Verbesserung für den Mittelstand geben wird und dass nicht nur ein „LFI light“ gegründet wird, bei dem lediglich die Türschilder ausgewechselt werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Doege. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Laaß das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Finanzminister Professor Paqué hat den Gesetzentwurf in ausführlicher Weise eingebracht, sodass ich nach den Redebeiträgen meine Rede eigentlich zu Protokoll geben wollte. Lassen Sie mich aber doch einige Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf machen.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Investitionsbank Sachsen-Anhalt geht die Landesregierung einen weiteren Schritt, um die Wirtschaft des Landes zu unterstützen und fortzuentwickeln. Das ist auch dringend notwendig. Aufgrund schlechter externer wirtschaftlicher Bedingungen und aufgrund der bundespolitischen Rahmengesetzgebung der rot-grünen Regierung in Berlin, die auch an uns nicht spurlos vorbeigehen, ist die wirtschaftliche Lage der Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht als rosig anzusehen. Deshalb ist es notwendig,

alle Bedingungen, die wir selbst beeinflussen können, um das Wirtschaften der hiesigen Unternehmen zu verbessern, zum Positiven zu ändern und zu beeinflussen.

Dazu zählt auch die Fortentwicklung des Landesförderinstituts zur Investitionsbank als zentralem Förderinstitut des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich bei der Gründung der Investitionsbank nicht um eine Umbenennung oder um das Auswechseln von Türschildern. Die Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als teilrechtsfähige Anstalt der NordLB eröffnet dem Land die Möglichkeit der Ausreichung teilverbürgter Darlehen.

Wie Sie alle wissen, haben sich die großen Geschäftsbanken zu weiten Teilen aus der Fläche des Landes zurückgezogen, sodass sich die kreditwirtschaftliche Versorgung der Unternehmen in vielen Fällen als sehr hürdenreich darstellt und weiterhin darstellen wird. So war ich als Unternehmensberater erst kürzlich dazu gezwungen, wegen 21 000 € für ein kleines Unternehmen nach Leipzig zu fahren, um einen Kredit zu besorgen. Die Kapitalausstattung der Unternehmen und das Eigenkapital der Unternehmen haben sich in den letzten Jahren leider minimiert. Deshalb müssen Ausgleichsinstrumente gefunden werden.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann entsprechend den Strukturen, die sich in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin oder Schleswig-Holstein, bewährt haben, als teilrechtsfähige Anstalt zusätzliche Förderdarlehen ausgeben. Diese Darlehen werden am freien Kapitalmarkt refinanziert. Das derzeitige Landesförderinstitut ist auf die Gewährung von Treuhanddarlehen aus Haushaltsmitteln beschränkt.

Die zinsgünstige Refinanzierungsmöglichkeit eröffnet insbesondere für förderwürdige Bereiche - wie Sie das schon in den vorangegangenen Redebeiträgen gehört haben - die Chance, bei Gründung und Innovation Vorteile weiterzureichen, um die zusätzliche Ansiedlung von Arbeitsplätzen und auch von Ausbildungsplätzen in Sachsen-Anhalt zu erreichen.

Natürlich, meine Damen und Herren, ist die Tätigkeit der Investitionsbank auch unter Risikogesichtspunkten, Wettbewerbsgesichtspunkten und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. So wird man von der Investitionsbank nicht erwarten können, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Was ich damit sagen will, ist Folgendes: Diese Bank wird wie eine Bank handeln - Sie haben völlig Recht -, und zwar gerade in Bezug auf die Prüfung von Unternehmen, und sie wird auch die Kriterien von Basel II einhalten müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, die Vertragswerke und die Verordnung gewährleisten den Anspruch der Wettbewerbsneutralität und dienen dem Ziel der zielgenauen Förderung von Unternehmen.

Damit möchte ich meinen Redebeitrag beenden. Um eine schnelle Umsetzung der Überführung des Landesförderinstitutes in die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nicht zu gefährden, bitte ich Sie, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen, und zwar federführend in den Ausschuss für Finanzen und mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Abgeordnete Budde, Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag stellen wollen, wenn ich das richtig gesehen habe. Bitte, tragen Sie vor.

Frau Präsidentin, wir beantragen nach § 69 der Geschäftsordnung des Landtages die Anwesenheit der Mitglieder der Landesregierung.

Bei diesem Tagesordnungspunkt, in dem es um die Förderziele und auch um die Übertragung der Förderung im Bereich des Wohnungswesens und des Städtebaus, im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Wirtschaftspolitik geht, ist es schon sehr befremdlich, dass die betreffenden Minister nicht anwesend sind. Wir beantragen also gemäß § 69 der Geschäftsordnung die Anwesenheit der Mitglieder der Landesregierung.

Von der SPD-Fraktion ist ein Geschäftsordnungsantrag gestellt worden. Ich würde den Antrag dann zur Abstimmung stellen, möchte aber der Ordnung halber hinzufügen, dass zwei Mitglieder des Kabinetts entschuldigt sind. Auch wenn der Geschäftsordnungsantrag angenommen werden sollte, werden diese beiden Mitglieder des Kabinetts nicht anwesend sein können.

Herr Scharf, bitte.

Wir sollten es doch halb lang lassen. Frau Abgeordnete Budde, natürlich kann die SPD-Fraktion jederzeit die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Landesregierung verlangen. Dann muss der Antrag aber konkret gestellt werden. Einen Antrag zu stellen, es möchten doch bitte alle Mitglieder der Landesregierung erscheinen, ist, denke ich, diesem Hohen Haus nicht angemessen.

(Frau Budde, SPD: Ich habe konkret den Wirt- schaftsminister, den Finanzminister und die Land- wirtschaftsministerin genannt!)

- Ich wollte mich nur zur Qualität Ihres Antrag äußern. Sie haben das Recht, ihn zu stellen.

Zum Zweiten: Wir befinden uns jetzt kurz vor der Abstimmung über die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in die Ausschüsse. Fairerweise hätte man den Geschäftsordnungsantrag zu Beginn der Debatte oder während der Debatte stellen müssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Frau Budde, SPD)

Jetzt, wo es darum geht, eine Ausschussüberweisung zu beschließen, kommt diese Idee Ihrerseits für meinen Geschmack ein bisschen zu spät.

Ich möchte aber eines ganz deutlich sagen: Sie haben mich streng an Ihrer Seite, wenn es darum geht, dass wir als Parlament generell darauf achten sollten, dass sich die Nebenabreden der Landesregierung wirklich in Grenzen halten und auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden sollten. Es ist gut, wenn die Mitglieder der Landesregierung anwesend sind.

Aber jetzt ein Exempel statuieren zu wollen, halte ich wirklich für überzogen. Ich kann nicht empfehlen, Ihrem Geschäftsordnungsantrag zu folgen.

Ich stelle den Geschäftsordnungsantrag der SPD zur Abstimmung. Wer dem Geschäftsordnungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

Wir fahren also fort und treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/805 ein. Wenn ich das richtig vernommen habe, ist die Überweisung als solche unstrittig.

(Zuruf von Herrn Doege, SPD)

- Wie bitte? Wir sind jetzt im Abstimmungsverfahren.