Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/401 wurde vom Landtag in der 11. Sitzung am 12. Dezember 2002 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der Grund für den Gesetzentwurf liegt im Wesentlichen in den Auswirkungen der Übertragung der Rentenreformmaßnahmen auf den Beamtenbereich durch das Versorgungsänderungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2001. Damit ergaben sich notwendige Änderungen in zwei Gesetzen des Landes Sachsen-Anhalt, dem Versorgungsrücklagegesetz und dem Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt.
Durch das Versorgungsänderungsgesetz ändert sich der Zeitraum, in dem die Absenkung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung erfolgen soll, bis zum Jahr 2017. Dem entsprechend mussten die Jahreszahlen in den Landesgesetzen geändert werden.
Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf einige Änderungen bezüglich des Sondervermögens Versorgungsrücklage vor. Genannt seien hier die Möglichkeit der Verwaltung des Sondervermögens durch Dritte - bisher durch das Ministerium der Finanzen - und die Anlage der dem Sondervermögen zufließenden Mittel und deren Erträge über den jetzigen Rahmen hinaus. Dieser war bisher eingeschränkt auf Anlagemöglichkeiten beim Bund, bei den Ländern oder bei Institutionen, die deren Gewährträgerschaft oder uneingeschränkter Verbürgung unterliegen. Dieser Rahmen soll nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung aufgehoben werden und die Anlage sich vor allem an den Zielstellungen Sicherheit, Rendite und Liquidität orientieren.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes im Finanzausschuss fand in der 23. Sitzung am 20. März 2003 statt. Mit unterschiedlichen Standpunkten wurden dabei die Änderungen im Artikel 1, betreffend die zukünftige Verwaltung und die geänderten Anlagemöglichkeiten, diskutiert. Insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der PDS-Fraktion sahen die erweiterten Anlagemöglichkeiten des Sondervermögens als mit zu großen Risiken behaftet an.
Die Landesregierung war dagegen der Meinung, dass die im Gesetz vorgesehenen Formulierungen unter besonderer Hervorhebung des Zieles der Sicherheit für ei
ne Anlage des Sondervermögens ausreichend seien. Dem schlossen sich in der Abstimmung auch die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von CDU, FDP und SPD an.
Mit dem Hinweis des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, rechtsförmliche Formulierungsvorschläge, die mit den Ministerien abgestimmt seien, dem Innenausschuss vorlegen zu wollen, wurde der Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung an den Innenausschuss weitergeleitet. Dieser stimmte in seiner Sitzung am 17. April 2003 der Beschlussempfehlung mit den entsprechenden rechtsförmlichen Änderungen mit 10 : 0 : 3 Stimmen zu.
In der abschließenden Beratung des Finanzausschusses am 22. Mai 2003 wurden die Bedenken hinsichtlich der Anlage des Sondervermögens vonseiten der PDS-Fraktion erneut geäußert, letztlich aber die Beschlussempfehlung mit 10 : 3 : 0 Stimmen unverändert angenommen.
Diese endgültige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen heute vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.
Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall, sodass wir abstimmen können.
Im vereinfachten Verfahren stimmen wir zunächst über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Das ist zweifelsfrei die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Somit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.
Gesetzesüberschrift: „Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Eine größere Zahl von Stimmenthaltungen. Es ist mehrheitlich so beschlossen.
Nun das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir erhielten die Nachricht, dass der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt der dritten Wahlperiode Herr Wolfgang Schaefer heute Morgen plötzlich und unerwartet verstorben ist. Er befand sich auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz und war im Begriff, als Zeitzeuge des 17. Juni 1953 auf dem Schloss Hambach, jenem bedeutenden Symbol für Freiheit und Demokratie in Deutschland, an einer Veranstaltung teilzunehmen.
Auf merkwürdige Weise rundete sich so ein Lebensweg ab, in dem vor 50 Jahren der 17. Juni 1953 eine ganz besondere und weitreichende Rolle gespielt hat. Wolf
gang Schaefer war damals gerade 19 Jahre alt geworden und von den Ereignissen und Folgen so beeindruckt, dass sie maßgebend für seine politische Haltung und sein späteres Engagement geworden sind.
Er betätigte sich, sobald dies ab 1989 in Freiheit wieder möglich war, sogleich politisch beim Aufbau einer demokratischen Partei, der SPD, als Volksvertreter im kommunalen Bereich - er war Mitglied des Kreistages und des Stadtrates in Bitterfeld - und in der Landespolitik.
Wolfgang Schaefer gehörte dem Landtag von SachsenAnhalt seit dem ersten Zusammentreten im Jahr 1990 an, war in der ersten Legislaturperiode Vorsitzender des Finanzausschusses, in der zweiten Legislaturperiode Mitglied des Landtages und Finanzminister und in der dritten Legislaturperiode der Präsident unseres Landtages.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag legte er nicht die Hände in den Schoß; vielmehr stellte er sich unvermindert in den Dienst der Gemeinschaft, und zwar in selbstloser Weise. Noch gestern, unmittelbar vor seiner Abreise, rief er mich zu Hause an, um sich für eine Familie einzusetzen, von deren Schwierigkeiten beim Ansässigwerden in Sachsen-Anhalt er gehörte hatte.
Umso erschreckender und überraschender war auch für mich persönlich die Nachricht von seinem heutigen Tod. Herr Dr. Püchel und Frau Dr. Kuppe haben sich sogleich auf den Weg nach Bittelfeld zu seiner Witwe begeben.
Es ist jetzt nicht die Zeit, um Wolfgang Schaefer hinreichend zu würdigen. Ich darf jedoch wenigstens dies sagen: Wolfgang Schaefer war für viele von uns hier im Saal ein persönlicher und ein politischer Freund; er war für viele andere, die in politischer Konkurrenz zu ihm standen, ein geachteter Demokrat und überzeugter Parlamentarier. Für all jene, die Wolfgang Schaefer nicht oder nur flüchtig gekannt haben, kann er aus diesen Gründen ein Vorbild sein und bleiben. Er hat sich um den Landtag von Sachsen-Anhalt und die Demokratie in unserem Lande verdient gemacht. Wir trauern um ihn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wolfgang Schaefer war nicht nur Mitglied des Landtages von der ersten bis zur dritten Legislaturperiode, er war während der zweiten Legislaturperiode als Finanzminister Mitglied der Landesregierung. Daran ist eben erinnert worden. Die gemeinsame Verantwortung in unterschiedlichen Funktionen hat zu einer jahrelangen Zusammenarbeit mit ihm geführt. Er war Vorsitzender des Finanzausschusses, als ich Finanzminister war; ich war Mitglied des Finanzausschusses, als er Finanzminister war, und ich war sein Stellvertreter, als er Präsident dieses Hohen Hauses war.
Immer war die Zusammenarbeit fair, offen und ehrlich. Wir sind uns während dieser Zeit menschlich und auch familiär näher gekommen.
Unsere ersten Reaktionen sind Bestürzung und Betroffenheit. Dazu kommen unser Dank für seine Fairness und seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg.
Unser Mitgefühl gilt heute seiner Familie, insbesondere seiner Frau. Ich bin mir sicher und möchte an dieser Stelle erklären, dass die Landesregierung zusammen mit dem Landtag seiner ehrend gedenken wird.
Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Landtagssitzung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die Jagdsteuer in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Gleich vorweg: Wir reden über eine Summe von 150 000 € für das gesamte Land Sachsen-Anhalt.
Begründung: Ab 4. Januar 1993 haben die Landkreise die Möglichkeit, die Jagdsteuer zu erheben. Praxis ist: Von 24 Landkreisen und kreisfreien Städten erheben nur zwölf Landkreise diese Steuer. In der vergangenen Wahlperiode, und zwar am 24. September 2000, wurde von der CDU-Fraktion im Landtag der erste Anlauf unternommen, die Jagdsteuer in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Das ist an den damaligen Mehrheitsverhältnissen im Landtag gescheitert. Es sind nun drei weitere Jahre vergangen und es ist zu hoffen, dass sich auch bei den Befürwortern der Jagdsteuer die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass diese Steuer in jeder Richtung ihren Sinn verloren hat.
In zwei Plenarsitzungen und in den Sitzungen des Innenausschusses wurde dieses Thema damals ausführlich behandelt. Ich möchte deshalb kurz die Argumente für die Streichung dieser Steuer am Beispiel des Burgenlandkreises, der diese Steuer nicht erhebt, erläutern.
Erstens. Die Jäger übernehmen kostenlos die Entsorgung von Unfallwild, wofür eigentlich der Baulastträger der jeweiligen Straße - das sind die Gemeinden, die Landkreise, das Land oder der Bund - zuständig wäre. Die Straßenbaulastträger müssten das Unfallwild der Tierkörperbeseitigung zuführen, was bedeutet, dass neben den Kosten der Tierkörperbeseitigung die Kosten für die Errichtung eines Kadaverlagerhauses sowie für den Transport des Wildes dorthin zu tragen wären. Die Jäger hingegen dürfen das Wild verwerten bzw. vergraben.
Es wurde errechnet, dass allein die Tierkörperbeseitigung für den Landkreis teurer wäre als der Verzicht auf die Jagdsteuer. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Jäger die Fallwildbeseitigung auch für die anderen Baulastträger, die Gemeinden, das Land und den Bund, erbringen, ohne dass dafür ein Ausgleich gezahlt wird.
Ein zweites Argument für den Verzicht auf die Erhebung der Jagdsteuer war, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Steuer in einem ungesunden Verhältnis zu den Steuereinnahmen gestanden hätte.
Weitere Argumente: Die Widersinnigkeit der Jagdsteuer wird besonders deutlich, wenn man in Betracht zieht, dass die Revierinhaber viel eigene Arbeit sowie, wenn vorhanden, eigenes Geld in die Erhaltung, die Pflege und die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume investieren und damit direkt etwas für den Umweltschutz tun.
Für die Jahre 1995 bis 1997 hat der Landesjagdverband diese Aktivitäten landesweit erfasst. Allein bei der Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen, Feuchtflächen und Gewässern sind auf 147 ha 332 500 Gehölze gesetzt worden. Dafür haben die Jäger allein 44 000 Arbeitsstunden geleistet. Der finanzielle Aufwand belief sich auf rund 244 000 €. Für reine Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen auf 358 ha Biotopflächen wurden 20 600 Stunden geleistet und ein finanzieller Aufwand von 66 000 € erbracht. Für die Flurreinigung haben die Jäger weitere 13 600 Arbeitsstunden geleistet und 24 000 € aufgewendet. Hierbei muss beachtet werden, dass sie den Müll, den andere Bevölkerungsgruppen in der Landschaft hinterlassen, beseitigt haben.
Aufgrund dieser jährlich wiederkehrenden Aktivitäten seiner Mitglieder ist der Landesjagdverband gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes als anerkannter Naturschutzverband bestätigt worden. - Wir wollen für diese Gemeinwohlleistung von den Jägern noch Steuern einziehen.
Kurz zum Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Es wäre akzeptabel, wenn die Landkreise die Möglichkeit hätten, darüber zu entscheiden, ob sie eine Jagdsteuer erheben oder nicht. Theoretisch ist das möglich, jedoch nur so lange, wie die Landkreise ihre Haushalte ohne Kreditaufnahme aufstellen können. Wollen sie jedoch dieses tun, verlangt die Kommunalaufsicht die Ausschöpfung aller Steuerquellen, auch der Jagdsteuer, sonst wird der Haushalt nicht genehmigt. Sie erlegt damit, wie erwähnt und begründet, dem Landkreis eine höhere finanzielle Belastung auf.
Man sollte auch aufhören, weiterhin die Mär zu verkünden, die Jäger seien eine privilegierte Schicht unserer Bevölkerung, die durchaus in der Lage sei, diese Steuer zu entrichten. Die Mehrzahl der Jäger bzw. der Revierpächter in Sachsen-Anhalt sind Rentner und Vorruheständler. Sie als eine privilegierte Schicht zu bezeichnen wäre gewagt.
Ist Ihnen, werte Befürworter der Jagdsteuer, eigentlich klar, wie die Rechnung für die Landkreise aussehen würde, wenn die Jäger die Kosten des bei Unfällen getöteten Wildes in Rechnung stellen würden?
Der Landesverband der Jäger Sachsen-Anhalt e. V. hat am 17. Mai 2003 während seiner Landesdelegiertenversammlung verbindlich erklärt, dass die Landesjägerschaft und die in ihr organisierten Revierinhaber und Jagdpächter es auch künftig als ihre selbstverständliche Aufgabe und Verpflichtung ansehen, in allen Landkreisen Unfallwild auf eigene Kosten von den Straßen zu bergen und zu entsorgen. - So viel zur Begründung unseres Antrages.