Frau Paschke, Sie haben uns sehr deutlich erzählt, dass Sie Ihren Entwurf für deutlich moderner und gerechter halten würden. Sie haben beantragt - das sind die §§ 41 und 42 - Reisezeiten und Reisekosten -, dass Personalratsmitglieder ihre Reisezeit zukünftig voll als Arbeitszeit angerechnet bekommen.
Ich möchte Sie fragen, wie Sie es mit Ihrem Gerechtigkeitsanspruch vereinbaren, dass darin eine deutliche Besserstellung gegenüber den normalen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst liegt, die ihre Reisezeiten nur zur Hälfte angerechnet bekommen und den Rest schlicht und ergreifend in den Wind schreiben müssen. Als Personalrat - das muss ich ehrlich sagen - hätte ich erhebliche Schwierigkeiten damit, mich mit so einer Regelung bei meinen Mitarbeitern sehen zu lassen.
Diese Regelung ist - das muss man deutlich sagen - in der Anhörung angesprochen worden. Es ist eine Referenz an diejenigen, die ein nicht leichtes Amt zum Teil über Jahre ausüben und die ein nicht leichtes Amt im Interesse der Beschäftigten zu tragen haben.
Zu allen Umstrukturierungen, die bisher durchgeführt wurden, muss man einmal sagen, wenn man die Personalräte in Größenordnungen außen vor lässt, wie es derzeit läuft - so muss man es eindeutig sagen -, weil eben auch keine Vereinbarung mehr gilt - -
Unter dem Strich könnte man die geringen Kosten der Dienstreisen bequem wegstecken und würde sich einige Umstrukturierungsprozesse, die seit ewigen Zeiten laufen, hinein in die Bündelungsbehörde, heraus aus der Bündelungsbehörde, Ausdünnen aus der Fläche, ersparen können.
Es geht mir nicht um die Kosten. Einfach noch einmal für Sie zur Klarstellung: Wenn ich als Bundesratsreferent in einem Ministerium arbeite und viel nach Bonn fahren muss, dann fahre ich zehn Stunden am Tag, habe zwei Stunden Arbeit und bekomme maximal acht Stunden angerechnet. Wenn der Mitarbeiter das häufig machen muss, empfindet er das als ziemliche Schweinerei, weil er nämlich im Endeffekt zwölf bis 16 Stunden am Tag unterwegs ist, aber nur acht Stunden maximal angerechnet bekommt.
Wie soll eine Personalvertretung einem solchen Mitarbeiter klar machen, dass das bei ihr kein Thema ist, weil Personalratsmitglieder alles angerechnet bekommen, während er im Endeffekt die Stunden abschreiben muss? Wie erklären Sie so jemandem, dass das gerecht ist, zumal die Gewerkschaften, die Sie in dem Gesetz favorisieren, diese Regeln für die Mitarbeiter ausgehandelt haben? Also ich hätte Schwierigkeiten damit.
Ich brauche meine Antwort nicht noch einmal zu wiederholen. Sie haben mir die gleiche Frage noch einmal gestellt.
Sie können auch gern aufhören, Frau Dr. Paschke, wenn Sie den Wunsch haben. Sie haben noch neun Sekunden.
Ich kann höchstens noch etwas zum Abstimmungsverhalten sagen. Die PDS-Fraktion wird den Änderungsanträgen, die die SPD-Fraktion gestellt hat und die im Wesentlichen die Novelle der PDS-Fraktion und den Vorschlag der Gewerkschaften beinhalten, zustimmen. Einige Details stimmen zwar nicht überein, es ist aber für uns kein Problem, diesen Änderungen zuzustimmen. Den vorliegenden Gesetzentwurf - das habe ich deutlich gemacht - wird die PDS-Fraktion aber ablehnen.
Herzlichen Dank, Frau Dr. Paschke. - Als letztem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Jürgen Scharf das Wort. Bitte sehr, Herr Scharf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als CDU sind wir gut beraten, nicht allzu viel zu versprechen; aber was wir versprochen haben, das halten wir auch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zur Mitbestimmung in Schleswig-Holstein ist umzusetzen. Wir haben auch eigene Akzente in der Koalition gesetzt, indem wir mit der Herauslösung aus dem Haushaltssanierungsgesetz einen umfassenderen als den ursprünglich vorgesehenen Beratungsgang durchgeführt haben.
Aber die Richtung ist klar: Das Urteil muss umgesetzt werden. Deshalb müssen die obersten Dienstbehörden im Einzelfall die Möglichkeit haben, die Entscheidung der Einigungsstelle innerhalb von vier Wochen aufzuheben, um selbst abschließend entscheiden zu können, wenn die Entscheidung wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsverantwortung ist.
Das hat auch die Regierung Höppner gewusst. Deshalb hat es auch einen Gesetzentwurf des verehrten Innenministers a. D. gegeben, der aber nie die Parlamentssphäre erreicht hat, weil die damalige Regierung nicht den Mut hatte, ihre Erkenntnisse parlamentarisch umzusetzen.
Es ist in hohem Maße heuchlerisch, wenn Sie jetzt im parlamentarischen Raum Forderungen aufstellen, die Sie selbst in Ihrer Regierungszeit nie und nimmer eingebracht hätten.
Die Nachfrage an Frau Abgeordnete Fischer, wo sie die Mitbestimmungsrechte der Personalräte entscheidend geschwächt sieht, hat doch offenbart, dass Frau Fischer genau die Stelle genannt hat, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts umgesetzt werden musste. Wären Sie dieser Forderung nicht nachgekommen, hätten Sie das Urteil nicht umgesetzt. Es ist nicht so, wie Sie behaupten, dass es einen wesentlich anderen Gesetzentwurf hätte geben können, wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wirklich ernst nimmt.
Sehr geehrte Frau Dr. Paschke, es hilft auch kein Hinweis darauf, dass wir durch das EU-Recht mit Sicherheit noch einmal gezwungen sein werden nachzusteuern. Wie die Gesetzesmühlen in der EU mahlen, das weiß kein Mensch genau. Wenn wir auf die EU laufend warten würden, dann würden wir uns selbst dazu verurteilen, über Jahre und vielleicht Jahrzehnte gewisse Gesetze
überhaupt nicht anzufassen. Es musste jetzt gehandelt werden und wir haben den Mut gehabt, das zu machen. Das haben wir auch mit Augenmaß gemacht.
Wir haben in umfangreichen Anhörungen innerhalb des Parlamentes und auf Versammlungen Ideen aufgegriffen, und wenn wir sie als wertvoll und umsetzbar erachtet haben, haben sie den Weg in dieses Gesetz gefunden. Wir haben einige Anregungen der Gewerkschaften mit aufgenommen.
Der große Unterschied ist aber, dass wir nicht einfach der Transporteur dieser Anregungen waren. So kann es nicht gehen. Früher gab es noch den Ausdruck vom Transmissionsriemen. Das ist zum Glück vorbei, in dieser Zeit befinden wir uns nicht mehr. Wir hören uns alles an und das Gute behalten wir und setzen wir um.
Aber die Mär einer Allzuständigkeit der Personalvertretungen einlösen zu wollen, weckt doch bei den Bediensteten falsche Hoffnungen. Wer falsche Hoffnungen weckt, ist in meinen Augen ein Scharlatan.
Deshalb fahren wir alle gut, denke ich, wenn wir auch bei den schwierigen Prozessen, die in den nächsten Monaten und Jahren auf uns zukommen werden,
die Spielregeln so klar definieren, dass jeder weiß, woran er ist. Das, was wir in den Spielregeln versprechen, halten wir auch ein. Aber wir bauen keine Luftschlösser, die hinterher nur zerrinnen.
Nun merke ich, dass meine Redezeit langsam zu Ende geht. Deshalb will ich nur auf einige wenige Gesichtspunkte noch eingehen, die wichtig sind.
Die Einigungsstelle kann zukünftig von Fall zu Fall oder dauerhaft gebildet werden. Damit haben wir eine Anregung der Personalrätekonferenz - damals aus der Versammlung im „Maritim“ - aufgenommen.