Frau Fischer, Sie haben eingangs gesagt, dass wir die Mitbestimmung der Personalräte massiv beschnitten hätten. Ich kenne das Personalvertretungsgesetz und die Änderungen gut. Können Sie mir bitte sagen, in welchen konkreten Punkten wir die Mitbestimmung der Personalräte beschnitten haben?
Sicher, bei den Einigungsstellen. Diesen Einschnitten ist nichts entgegengesetzt worden. Sicherlich haben Sie deren Mitbestimmungsrecht massiv eingeschränkt. Es gibt kein Vetorecht mehr. Die Empfehlungen, die die Einigungsstellen zwar abgeben können, können von der oberen Dienstbehörde widerrufen werden. Damit sind die Mitbestimmungsrechte eingeschränkt.
- Das wissen wir. Damit waren wir auch einverstanden. Aber wenn man so einschränkt, muss man etwas anderes dagegensetzen, sodass das Gleichgewicht wiederhergestellt wird, indem man den Personalvertretungen in anderer Hinsicht mehr Rechte einräumt.
Besten Dank, Frau Fischer. - Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Fischer, ich bin fast gewillt, jeden einzelnen Punkt, den Sie angesprochen haben, zu widerlegen.
Ich werde einmal versuchen, auf aus unserer Sicht wesentliche Punkte der Beschlussempfehlung inhaltlicher Art einzugehen. Eines möchte ich aber gleich zu Anfang doch noch sagen: Gerade der § 70 - Vereinbarung mit den Gewerkschaften - in Ihrem Änderungsantrag macht Ihre Intention deutlich. Es geht nämlich aus unserer Sicht um die Mitbestimmung der Beschäftigten und nicht um die Mitbestimmung der Gewerkschaften. Das ist das Wesentliche beim Personalvertretungsgesetz und daran sollten Sie sich auch bezüglich des Inhaltes des Gesetzes halten.
(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU - Herr Dr. Heyer, SPD: Es geht doch wieder ein- mal nur um Formalitäten! - Frau Mittendorf, SPD: Sie haben doch keine Ahnung! Wir wissen, wo- von wir reden! - Herr Reck, SPD: Oh! Traurig, Herr Kosmehl!)
Wenn ich schon einmal dabei bin, dann möchte ich auch anmerken, es sind einige Änderungsanträge davon geprägt gewesen, den Einfluss der Gewerkschaften zu zementieren, übrigens angesichts einer Hinausdrängung von Berufsverbänden zum Beispiel im Gesetzentwurf der PDS-Fraktion, ohne dass das jemals näher begründet wurde.
Meine Damen und Herren! CDU und FDP wollen ein modernes Personalvertretungsrecht, das einen Ausgleich schafft und das vor allen Dingen die Belange der Betroffenen einbezieht und nicht die der Gewerkschaften.
Einige Änderungen - das hatten Sie angesprochen -, zum Beispiel die Ersetzung der Bezeichnung „Lehrlinge“ durch das Wort „Auszubildende“ oder etwa die Frage der Vertretung des Personalrates bei Verhinderung des Vorsitzenden, sind von allen Fraktionen auch im Innenausschuss angestrebt und deshalb auch aufgegriffen worden.
Ich komme jetzt zu den inhaltlichen Punkten. Einen Schwerpunkt bildete die bereits erwähnte Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Meine Damen und Herren der Opposition, mit der Verabschiedung heute hat es immerhin fast genau auf den Tag acht Jahre gedauert, um diese Umsetzung herbeizuführen, und bedenkt man, dass FDP und CDU fünf Monate nach dem Regierungswechsel den Entwurf des Haushaltsanierungsgesetzes eingebracht haben, so haben Sie sieben Jahre davon mit zu vertreten. Das ist eine große Verfehlung gegenüber den Beschäftigten und die korrigieren wir hier ganz klar.
Meine Damen und Herren! Die Regelungen zur Einigungsstelle in §§ 61 ff. des Gesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgt die Änderung des § 62 Abs. 7. - Frau Fischer, dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Einschränkung. Es ist eine verfassungsrechtliche Klarstellung gewesen. Deshalb muss man dafür auch keinen Ausgleich schaffen, sondern man muss die Verfassung - in dem Fall war das Personalvertretungsrecht offenbar nicht verfassungsgemäß - achten. Deshalb brauche ich da auch keinen Ausgleich zu machen, denn es gibt keine Einschränkung.
Meine Damen und Herren! Es folgt daraus nun einmal, dass die letzte Entscheidung der Leitung der obersten Dienststelle zugewiesen wird. Bei abweichender Entscheidung wird eine schriftliche qualifizierte Begründung gefordert. Im Grundsatz wird damit eine Einigungsstelle bei der obersten Dienststelle von Fall zu Fall gebildet. Darüber hinaus kann eine Vereinbarung getroffen werden, die Einigungsstelle für die restliche Dauer der Amtszeit des Hauptpersonalrates zu bilden. Es wird somit ein Wahlrecht eingeräumt, das die Entscheidung aber bei den Betroffenen vor Ort lässt. Dies, meine Damen und Herren, entspricht dem Verständnis der Liberalen von Eigenverantwortung.
Als wesentliche Vereinfachung möchte ich die Neufassung des § 65 des Landespersonalvertretungsgesetzes herausstellen. Im Gegensatz zu den Forderungen der Opposition soll nach der Auffassung der Koalitionsfraktionen im Ergebnis nicht die allumfassende Mitbestimmung stehen, sondern vielmehr eine auf auch für die Betroffenen wesentliche Punkte beschränkte Mitbestimmung. Beispielsweise dürfte es nicht im Interesse des
einzelnen Betroffenen sein, die Personalvertretung mit der Frage der Gewährung eines Gehaltsvorschusses zu befassen.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Zuständigkeit des Personalrates auf Personen und nicht mehr auf Personalstellen begrenzt, für die die Gehaltsstufen bis A 16 vorgesehen sind. Damit wird zum einen Rechtsklarheit geschaffen, zum anderen wird verhindert, dass Personal, das auf Stellen der Besoldungsgruppe A 16 geführt wird, aber nur Bezüge aus Besoldungsgruppe A 14 bezieht, der Zuständigkeit des Personalrates entzogen wird.
Nach all dem kann ich feststellen, dass das Land Sachsen-Anhalt aus der Sicht der FDP-Fraktion mit der Verabschiedung des Gesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung ein modernes Personalvertretungsgesetz erhält, welches auf Eventualitäten vorbereitet ist.
Die FDP-Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen. Den Änderungsantrag, den wir im Innenausschuss in wesentlichen Punkten bereits besprochen haben, lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Meine Damen und Herren! Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Brehna sowie Damen und Herren des Ausbildungsverbundes Region Magdeburg/Braunschweig e. V. Seien Sie herzlich willkommen!
Als nächster Rednerin erteile ich für die PDS-Fraktion der Abgeordneten Frau Dr. Paschke das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn zwei Anmerkungen an Herrn Kosmehl richten. Ich möchte jetzt hier keinen Schlagabtausch mit Ihnen führen,
aber Sie müssen mir das wirklich noch einmal erklären mit den Interessen der Beschäftigten und der Rolle der Personalräte und der Gewerkschaften. Dazu werden wir sicherlich im Innenausschuss noch einmal ausreichend Gelegenheit haben. Dann können Sie mir einmal erklären, wie beispielsweise ein Vermessungsgehilfe, der in einem Katasteramt arbeitet, aufgrund des § 70 seine Interessen gegenüber den Arbeitgebern dort wahrnehmen kann und welche spezielle Rolle die Gewerkschaften und Personalräte dabei haben.
Eine zweite Bemerkung. Sie haben gesagt, Sie haben jetzt ein modernes Personalvertretungsgesetz geschaffen, das auf alle Eventualitäten ausgerichtet ist. - Nein, Herr Kosmehl, das stimmt nicht. Wir werden uns noch wundern; denn allein schon die Prozesse, die jetzt innerhalb der EU ablaufen, die ja im Wesentlichen auch in
dem Gewerkschaftsentwurf noch nicht berücksichtigt waren, werden uns zwingen, uns in den nächsten Jahren erneut mit einer Novelle zu beschäftigen. - So weit meine Vorbemerkungen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht noch einmal auf einzelne Paragrafen eingehen. Ich denke, in den vielen Auseinandersetzungen auch schon im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz und dann in den Beratungen sind die Argumente ausgetauscht und die Standpunkte verfestigt worden. Deshalb möchte ich ausdrücklich nicht noch einmal einzelne Paragrafen ansprechen; ich möchte aber noch folgende drei Anmerkungen machen.
Wenn wir heute die Novelle zum Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschließen, dann kann man folgendes Fazit ziehen:
Erstens. Es ist gelungen, gegenüber dem Haushaltsbegleitgesetz einige Verschlechterungen der Mitbestimmungsrechte abzuwenden. Das muss man sagen. Das hat auch etwas mit den Regelungen zu den Einigungsstellen usw. zu tun.
Zweitens. An einigen Stellen ist es gelungen, Flexibilisierungen aus unserem Gesetzentwurf bzw. aus den Vorschlägen der Gewerkschaften aufzunehmen.
Drittens. Man kann feststellen, dass es ein anderes Gesetz ist. Es sind immerhin über 40 Paragrafen verändert worden bzw. es sind Änderungen in den Paragrafen vorgenommen worden, aber - da teile ich die Auffassung der Rednerin der SPD und der SPD-Fraktion insgesamt - es ist eben nicht gelungen, ein modernes Mitbestimmungsrecht für die über 150 000 Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt zum Beispiel in den Landesbehörden bis hin zu den Hochschulen hier beschließen zu können.
Es ist kein modernes Gesetz, weil genau diese modernen Aspekte - dies war das Kernstück der Novelle, wie sie von der PDS-Fraktion eingebracht wurde - außen vor gelassen wurden und weil es eben nicht gelungen ist, den Beschäftigten ein im Gesetz verbrieftes Recht umfassender Mitbeteiligung an den Prozessen der Verwaltungsumstrukturierung oder vielleicht hier und da auch -modernisierung einzuräumen. Es ist nicht gelungen, die Kluft zwischen der Reform der Verwaltung und der Reform des Dienstrechts etwas zu schließen. Die Schere wird sich weiter auftun.
Wer die Verwaltung in Sachsen-Anhalt reformieren will, muss dies mit den Beschäftigten tun. Wer dies gegen sie machen will, kann zwar abbauen, aber nichts Positives aufbauen. - So heißt es in der Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Wir teilen diese Auffassung. Natürlich ist die Sicht auf diese Prozesse durchaus unterschiedlich.
Herr Scharf, Sie haben am 14. Mai 2003 auch eine Presseerklärung herausgegeben, zu der ich sagen muss, Sie haben darin etwas zu dick aufgetragen. Eine „Fundamentierung des Reformwerkes“ nannten Sie die vorliegende Novelle. Die Rede war weiter von der schweren Erblast, die Sie wegen der Untätigkeit von SPD und PDS tragen müssten, und wie Sie hätten aufpassen müssen, dass keine Regelungen hineinkommen, die erneut einem Richterspruch anheim fallen könnten.
Angesichts der vorliegenden Ergebnisse und des Verlaufes der Beratungen, insbesondere aber angesichts des völlig indiskutablen Starts der Novelle sollte man so