Die Einigungsstelle kann zukünftig von Fall zu Fall oder dauerhaft gebildet werden. Damit haben wir eine Anregung der Personalrätekonferenz - damals aus der Versammlung im „Maritim“ - aufgenommen.
Wir haben die Wahlperioden der Personalräte von vier auf fünf Jahre verlängert. Wir werden auch die Teilfreistellung ermöglichen. Das ist in meinen Augen etwas sehr Wichtiges, weil wir mit den Teilfreistellungen auch die so genannten Personalratskarrieren verhindern. Jemand, der sich bereit erklärt hat, den schwierigen Job eines Personalrates zu übernehmen - vielleicht noch eines freigestellten -, kommt im Laufe der Zeit aus seiner Berufsphäre heraus, weil er fünf Jahre lang Personalrat war, und hat hinterher keine Ahnung mehr von seinem Fach.
Es kann doch nicht sein, dass wir ihn mehr oder weniger indirekt zwingen, sich wieder aufstellen zu lassen, er aber den Weg zurück in den normalen Berufsalltag nicht findet, weil wir es ihm jahrelang durch die Verwehrung der Teilfreistellung nicht ermöglicht haben, in seiner Tätigkeit qualifiziert zu bleiben.
- Zum Glück ist die Praxis in vielen Fällen kulanter, als Gesetze es sind. Aber diese Klugheit hat es immer schon gegeben. Wir formulieren aber Gesetze für die Konfliktfälle. Dort, wo man nicht vernünftig miteinander auskommt, muss man in das Gesetz schauen.
Wenn jeder weiß, welche Rechte und Pflichten jeder zu erfüllen hat, dann haben wir, glaube ich, eine vernünftige Regelung geschaffen.
Ja, sehr geehrter Herr Präsident. - Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Wir haben das Landespersonalvertretungsrecht durchaus modernisiert. Wir werden uns in den nächsten Jahren anschauen, wie es funktioniert. Es besteht nach unserer Auffassung im Moment kein Bedarf, noch einmal nachzusteuern und nachzubessern.
Aber wie jedes Recht nur ein lebendiges Recht ist und bleibt, wenn es auch ab und zu der Revision unterzogen wird, so sollten wir uns nach ein paar Jahren einmal anschauen, ob uns dieses moderne Recht wirklich in genügendem Maße hilft, die Verwaltung umzugestalten und den Interessenausgleich zwischen den Beschäftigten und den Dienststellenleitern in vernünftiger Art und Weise herzustellen.
Ich glaube, dass wir als Parlament hiermit eine gute Beschlussvorlage haben, und empfehle Ihnen diesen Gesetzentwurf zur Annahme. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Rednerliste abgeschlossen und wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/726 ein.
Zunächst gilt es, über alle selbständigen Bestimmungen abzustimmen. Von der Fraktion der SPD liegt, wie Sie wissen, in der Drs. 4/741 ein umfangreicher Änderungsantrag vor. Sehr geehrte Frau Fischer, ich frage Sie zunächst, ob wir über diesen Änderungsantrag in seiner Gänze abstimmen können.
- Das ist der Fall. Das erspart uns erhebliche Zeit. Dann treten wir in den Abstimmungsvorgang ein. Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/741 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in ihrer Gänze ab, wenn Sie auch damit einverstanden sind, und zwar zunächst über die selbständigen Bestimmungen. Wer also den selbständigen Bestimmungen der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/726 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen per Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der
PDS- und bei der SPD-Fraktion. Enthaltungen? - Nicht. Dann ist den selbständigen Bestimmungen mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift: „Zweites Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt“. Wer dieser Überschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen per Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion und einige Stimmen bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Viele Enthaltungen bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Damit wurde auch der Gesetzesüberschrift mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit gemäß der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen per Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Damit ist das Gesetz mehrheitlich so beschlossen worden, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.
a) Entwurf eines Gesetzes zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften (Verbandsgemeinde- einführungsgesetz - VGEG)
b) Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“
Zunächst erteile ich dem Abgeordneten Herrn Rothe als Einbringer zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr, Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf werden substanzielle Aufgaben auf der Ebene der Verwaltungsgemeinschaften angesiedelt, die künftig Verbandsgemeinden heißen sollen. Es geht um Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der Mitgliedsgemeinden und um die Herstellung der Leistungskraft für die Übernahme von Aufgaben, die bisher von den Landkreisen wahrgenommen werden.
Im Zusammenhang mit der Zuordnung neuer Aufgaben bedarf es einer unmittelbaren demokratischen Legitimation des Kollegialorgans. Mit dem Gesetz wird ein direkt gewählter Verbandsgemeinderat eingeführt.
Sehr geehrter Herr Rothe, erlauben Sie mir, dass ich Sie einmal unterbreche. - Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Platz zu nehmen und allzu laute Gespräche ein
Danke, Herr Präsident. - Schließlich enthält der Gesetzentwurf Mindesteinwohnerzahlen sowohl für die Verbandsgemeinde als auch für ihre Mitgliedsgemeinden, weil ohne die daraus resultierende Begrenzung der Zahl der Mitgliedsgemeinden die Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht gegeben wäre.
Der Gesetzentwurf entspricht vollinhaltlich dem Dritten Vorschaltgesetz, das der Landtag im vorletzten Jahr mit den Stimmen von SPD und PDS beschlossen hat
und das nach der Landtagswahl durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wieder aufgehoben worden ist. Das Gesetz trat am 13. August 2002 außer Kraft.
Meine Damen und Herren! Was veranlasst die SPDFraktion, dieses vor nicht einmal einem Jahr aufgehobene Gesetz erneut in die parlamentarischen Beratungen einzubringen? Die Antwort ist einfach: weil die Regierungsmehrheit bei dem Thema Kommunalreform ihre Handlungsfähigkeit verloren hat.
Da bedarf es eines Anstoßes seitens der Opposition, den wir mit der erneuten Einbringung dieses Gesetzes liefern, und es bedarf für die Beratung dieses Gesetzes und aller anderen Fragen der Funktional- und Gebietsreform eines Gremiums, in dem die Koalitionsfraktionen sich des Beistands der Opposition versichern können,
eines zeitweiligen Ausschusses. Die CDU befindet sich beim Thema Kommunalreform in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise.
Diese gilt es durch ein Aufeinanderzugehen im Parlament zu überwinden. Das Land und die Kommunen können sich keinen jahrelangen Stillstand leisten. Erst muss aber hier und heute der Versuch unternommen werden - es kann nur ein Versuch sein -, Klarheit über die Position der Unionsfraktion zu gewinnen.
Letzten Montag war in der „Volksstimme“ von empörten Äußerungen im Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nördliche Börde zu lesen. Anlass waren die Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Scharf zur Gebietsreform und zu zwangsweisen Zusammenschlüssen von Gemeinden. Der Vorsitzende des Gemeinschaftsausschusses, Herr Mewes, sprach angesichts der Kehrtwende von „vollendetem Wahlbetrug“.
Bornstedts Bürgermeister Arnecke, wie Mewes kein Parteimann, erinnerte an ein Treffen mit Landrat Webel und Minister Jeziorsky vor wenigen Wochen, wo es hieß, an den 5 000 Einwohnern für die Verwaltungsgemeinschaf