Es bedarf keiner Bündelung, keiner Kombination, keiner Einführung einer zusätzlichen bürokratischen Stelle, die die Anträge annimmt und prüft. Dafür gibt es die Instrumente, die für alle klassischen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie müssen genutzt werden und kein zusätzliches bürokratisches Monster, wie Locale eines war. Dann wird das Geld auch verfügbar. Es wird unbürokratischer abfließen und tatsächlich für Investitionen sorgen. Zeiträume wie den von 1999 bis 2002 können wir uns einfach nicht mehr leisten.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Wernicke hat ihre Redezeit um reichlich drei Minuten überschritten. Das darf sie. Es hat nur zur Folge, dass jede Fraktion ebenfalls noch einmal drei Minuten zur Verfügung gestellt bekommt. Möchte jemand von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Debatte damit beendet und der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Der Antrag wird im Anschluss an die Aussprache zur Großen Anfrage behandelt. Es ist empfohlen worden, keine zusätzliche Debatte zu führen, sondern das Notwendige in der Aussprache zur Großen Anfrage mit abzuhandeln.
Bei dieser Aussprache ist eine Debatte von 45 Minuten vorgesehen. Nach der Geschäftsordnung des Landtages hat zunächst der Fragesteller das Wort und dann die Landesregierung. Danach beginnt die Debatte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich erwartet, dass das Thema Trinkwasser mehr Leute interessiert, als jetzt im Saal sitzen. Aber offensichtlich ist die Schröder-Rede auch für die Regierungsfraktionen interessanter als das Thema Trinkwasser.
Meine Damen und Herren! Warum wollten wir diese Aussprache zur Großen Anfrage Trinkwasser? Die Versorgung der Bevölkerung, unserer Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit ist eine der herausragenden Aufgaben der Gesellschaft.
Wer Italien kennt, weiß, dass schon die alten Römer, die ja nicht dumm waren, als Erste, wenn ich mich recht erinnere, die Trinkwasserversorgung in ihren großen Städten zu einer staatlichen Aufgabe gemacht und entsprechende Trinkwasseranlagen gebaut haben, die sie selbst kontrollierten. Das führte dazu, dass für diese Bürger eine relative Versorgungssicherheit gewährleistet war, und das hieß auch, dass die staatlichen Brunnen zuletzt versiegten, wenn alle anderen schon trocken waren.
In unserem Land ist die Trinkwasserversorgung in der Vergangenheit sichergestellt gewesen und sie ist es auch heute. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass zum Ersten die natürlichen Grundwasserverhältnisse, also die Entstehungsbedingungen für das Trinkwasser, in Sachsen-Anhalt, in Deutschland generell relativ günstig sind. Es hat damit zu tun, dass in Sachsen-Anhalt, aber auch in Deutschland in der Vergangenheit enorme Mittel in die technische Ausstattung der Trinkwasserfort
Nun gab es in den letzten Wochen und Monaten Äußerungen der Landesregierung, die gewisse Zweifel - ich sage es ganz vorsichtig - an dem bisherigen erfolgreichen Weg bei der Trinkwasserversorgung in unserem Land aufkommen ließen. Deswegen haben wir die Anfrage gestellt; deswegen diskutieren wir heute über dieses Thema.
Die Landesregierung will offensichtlich neue Wege beschreiten, insbesondere bei den Eigentumsstrukturen und bei der Frage der Pflichtaufgabe der Trinkwasserversorgung. Letztere will sie zur Diskussion stellen.
Überrascht hat uns das allerdings nicht, denn Sie haben ja schon in Ihrer Koalitionsvereinbarung angedeutet, wohin der Weg bei der Trinkwasserversorgung gehen soll, wenn auch nicht ganz so deutlich, wie Sie das in den letzten Wochen und Tagen getan haben. Auf jeden Fall haben Sie angedeutet, dass Sie zukünftig nicht nur die Kooperation mit Privaten bei der Versorgung wollen, sondern dass Sie zukünftig die Aufgabe der Trinkwasserversorgung komplett an Private übertragen wollen.
Mit dieser Vision der Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung und in der Abwasserentsorgung befinden Sie sich allerdings genau in der Gesellschaft derer, die in der Liberalisierungsdebatte das Wort auch gegen die Pflichtaufgabe Trinkwasser bei den Kommunen richten. Auch Sie scheinen also den Weg zur Marktöffnung und zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung als den Königsweg bei dieser immer noch hoheitlichen Aufgabe Trinkwasserversorgung zu begreifen.
Es wird Sie nicht wundern, wenn wir das etwas anders sehen. Die Sinnhaftigkeit der Absichten, die Sie hegen, hat sich mir persönlich nicht erschlossen, weder in Ihrer Antwort auf unsere Anfrage noch durch die Äußerungen, die in den letzten Wochen durch die Gazetten gegangen sind. Ich stelle nur fest, dass sich Ihr Glaube an die Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben als Weg ins Glück wie ein roter Faden durch alle Ihre Äußerungen zum Thema Trinkwasser zieht und dementsprechend auch durch die Antwort auf die Große Anfrage. Deshalb werde ich versuchen, nachfolgend diese Frage etwas eingehender zu beleuchten.
Lassen Sie mich zunächst auf das Gesamtthema etwas eingehen. In Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird die Verantwortung für die Bereitstellung von gesundem Trinkwasser der kommunalen Selbstverwaltung übertragen. Das spiegelt auch das Gesetz zur Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise vom 17. Mai 1990 - Kommunalverfassung - wider, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser auch für Sachsen-Anhalt ausdrücklich als hoheitliche, das heißt Selbstverwaltungsaufgabe den Gemeinden zugewiesen wird.
Damit stand auch in Sachsen-Anhalt zu der Zeit, als wir hier dieses Land aufbauten, die Aufgabe, die beiden großen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen Mawag und Midewa, die sich im Zuge der Auflösung der ehemaligen VEB Wasser- und Abwasserbetriebe der DDR gebildet hatten, zu entflechten. Zu diesem Zeitpunkt versorgten diese beiden großen Unternehmen ca. 91 % der Bürger mit Trinkwasser aus insgesamt 410 Anlagen. Daneben wurden noch über 400 öffentliche Klein- und Kleinstwasserwerke, ca. 2 500 Einzelwasserversorgungsanlagen, insbesondere von Le
bensmittelbetrieben, und ca. 10 000 Einzelbrunnen betrieben. Das hat sich geändert. Die Zahl der Kleinstversorger hat entscheidend abgenommen.
Das macht aber auch deutlich, welche gewaltige Aufgabe in den Jahren danach im Bereich der Trinkwasserversorgung zu erfüllen war. Die Klärung der rechtlichen Fragen stand dabei genauso wie die Frage der Sicherung einer hohen, europäischen und deutschen Standards entsprechenden Trinkwasserqualität. Allein in Sachsen-Anhalt wurden zu diesem Zweck im Zeitraum 1991 bis 1995 fast 300 Millionen DM eingesetzt.
In den Anfangsjahren war allerdings nicht zu überblicken, wie lange der gesamte Prozess der Kommunalisierung der Trinkwasseraufgabe dauern würde. Dass selbst heute noch nicht alles in trockenen Tüchern ist, wissen wir auch.
Kritisch ist festzustellen - das muss einfach einmal gesagt werden, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP; Sie waren ja von 1990 bis 1994 in der Regierungsverantwortung und deswegen sage ich das auch -, dass die damalige Landesregierung diesen Prozess aus relativ sicherer Distanz verfolgt hat, möchte ich einmal sagen. Die ordnende Hand fehlte in dieser Zeit, und das hat dazu geführt, dass dieser Prozess
Leider haben Sie eine entscheidende Möglichkeit, die Sie hatten, nämlich über Fördermittel für ordentliche Strukturen zu sorgen, nicht so wahrgenommen, wie das eigentlich hätte sein müssen und Ihre Pflicht gewesen wäre. Aus welchen Gründen auch immer haben Sie es nicht gemacht. Die Konsequenzen, die Ergebnisse insbesondere im Abwasserbereich kennen wir alle, die brauchen wir nicht noch einmal zu diskutieren. Diese Fehler sind in dieser Zeit gemacht worden.
Wie ist die aktuelle Lage? - Unverändert ist die rechtliche Lage. Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören nach wie vor zu den wichtigsten kommunalen Aufgaben.
Der Gesetzgeber, der diese Aufgaben ausdrücklich als Aufgabe der öffentlichen Hand festgeschrieben hat, hatte sich ja damals etwas dabei gedacht. Er hatte dabei im Hinterkopf, dass es wichtig ist, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Trinkwasser - denn das Trinkwasser ist ja ein Lebensmittel - qualitätsgerecht und in entsprechender Menge gewährleistet sein muss. Er betrachtete die Frage der Trinkwasserversorgung als einen wesentlichen Bestandteil der Daseinsvorsorge in unserem Land.
Sogar die CDU-FDP-Regierung hat in der Zeit von 1990 bis 1994 in ihrer Trinkwasserzielplanung, die sie in den Jahren 1992/1993 erarbeit hat, den Begriff „Daseinsvorsorge“ ausdrücklich erwähnt.
Ich weiß aber nicht, ob sie damals wusste, was das heißt, und ich bezweifle, dass das angesichts des Sinneswandels heute der Fall ist. Es liest sich jedenfalls jetzt alles ganz anders.
Wurden schon während der Haushaltsberatungen hin und wieder entsprechende Absichten offenbar - zum Beispiel bei der Frage des Talsperrenverkaufs - oder hinter vorgehaltener Hand diskutiert, die Antwort auf unsere Große Anfrage und erst recht die Presserklärung vom 18. Februar dieses Jahres lassen dazu keine Fragen mehr offen. Hierin wird es ganz klar und unmissverständlich, wonach Sie streben, nämlich die Trinkwasserversorgung zukünftig voll auf Private zu übertragen, nicht nur zur Besorgung, sondern ganz.
Frau Dr. Hüskens ließ in dieser Presseerklärung überhaupt keine Zweifel aufkommen. Liebe Frau Dr. Hüskens, ich zitiere Sie, wenn ich darf: