Die Folgen, meine Damen und Herren, sehen Sie in unseren Kommunen in Form einer steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen, der Verringerung der Kaufkraft und nicht zuletzt des zunehmenden Verfalls der kommunalen Infrastruktur.
Das nunmehr durch die Bundesregierung geplante kommunale Soforthilfeprogramm für die Kommunen in einer Größenordnung von 2 Milliarden € - im Entwurf waren es im Übrigen noch 6 Milliarden € - verdient nicht den Namen, den es trägt.
Seine Refinanzierung ist nicht nur vage, sondern sie speist sich auch aus den den Kommunen zustehenden Finanzhilfen in Höhe von 700 Millionen €, besonders aus dem Hochwasserhilfesofortprogramm, 300 Millionen € aus dem Steuervergünstigungsabbaugesetz und 700 bis 800 Millionen € aus der Amnestie für Steuersünder.
Ob jedoch die zwei zuletzt genannten Einnahmen, welche heute in der Rede des Bundeskanzlers in seinem Fünfpunkteprogramm zur nachhaltigen Stärkung der Finanz- und Investitionskraft der Kommunen nochmals bekräftigt wurden, tatsächlich so erzielt werden können, halten Experten für sehr fraglich.
Wie in der Begründung zu unserem Antrag ersichtlich ist, beläuft sich der Fehlbedarf in den kommunalen Kassen, den auch die kommunalen Spitzenverbände errechnet haben, im Jahr 2003 auf insgesamt 9,9 Milliarden €.
Da die Lage aller und nicht nur der finanziell schwachen Kommunen bedroht ist, fordern wir die Wiedereinführung einer befristeten kommunalen Investitionspauschale. Diese soll direkt, pauschal, unbürokratisch und ohne Kofinanzierungspflicht ausgereicht werden.
Die beabsichtigte Ausreichung von zinsvergünstigten Krediten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 7 Milliarden € mit einem Kofinanzierungsanteil ist zumindest im Osten aufgrund der allgemeinen Finanzschwäche nicht zielführend. Da nützen auch keine weiteren attraktiven Zinssenkungen etwas, wie sie der Bundeskanzler in seinem Fünfpunkteprogramm für Kommu
nen mit besonderen Strukturproblemen und überproportional hoher Arbeitslosigkeit in Aussicht gestellt hat.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage in diesem Sinne eine Überweisung unseres Antrags in die Ausschüsse, weil insbesondere die in der Rede des Bundeskanzlers heute vorgetragenen fünf Punkte sicherlich noch einmal daraufhin hinterfragt werden müssen, inwiefern diese die Grundlage für eine Initiative aus den neuen Bundesländern sein können, damit unseren Kommunen tatsächlich geholfen werden kann. Deshalb beantrage eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss. - Ich danke.
Danke, Herr Grünert, für die Einbringung. - Für die Landesregierung hat der Finanzminister Herr Professor Paqué um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die PDS-Fraktion an Forderungen vorlegt, muss man zunächst mit Blick auf unsere Finanzverfassung abklopfen. Man muss ganz deutlich sagen, dass es so, wie es sich die PDS vorstellt, nicht geht. Der Bund hat grundsätzlich keine direkten Finanzbeziehungen zu den Gemeinden. Er muss seine Zuweisungen über die Länderhaushalte ausreichen. Insofern kommt eine unmittelbare Finanzierung überhaupt nicht infrage.
Das Zweite, was zu bedenken ist, ist die Tatsache, dass Bundeszuweisungen für die Länder oder für kommunale Zwecke grundsätzlich nicht zu 100 % finanziert werden dürfen. Sie bedürfen einer Kofinanzierungskomponente. Das geht gar nicht anders. So ist es in der Verfassung in Artikel 104a Abs. 4 vorgeschrieben.
Die im Zeitraum von 1995 bis 2001 ausgereichte Investitionspauschale erforderte zwar nur eine Kofinanzierung in Höhe von 10 %, aber immerhin doch eine Kofinanzierung von 10 % und nicht null. Null geht nicht.
Meine Damen und Herren! Das macht natürlich Sinn, weil alles, was nichts kostet, zu einem Selbstbedienungsladen ausartet. Wir können einfach kein Programm auflegen, das überhaupt keine selbstverantwortliche Finanzierungskomponente enthält. Das ist grundsätzlich nicht sinnvoll.
Der PDS kann man an dieser Stelle eigentlich nur empfehlen, das Grundgesetz noch einmal zur Hand zu nehmen.
Um an dieser Stelle Missverständnisse von vornherein auszuschließen, betone ich, dass es während der Sondersituation der frühen 90er-Jahre eine entsprechende Finanzierung gegeben hat. Sie wissen, damals gab es noch keine etablierten Länder- und Kommunalstrukturen. Man hat damals über den Fonds Deutsche Einheit entsprechende Vollfinanzierungen gemacht.
Aber heute gibt es verfassungskonforme Wege, um die allgemeine Finanzkraft der Kommunen aufzustocken. Diese sollte man beschreiten. Diesbezüglich gibt es im Land auch entsprechende Forderungen von den Parteien, die die Regierungskoalition tragen. Es geht dabei insbesondere um die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. In diese Richtung werden wir in den künftigen Verhandlungen über die kommunale Finanzreform auch gehen.
Ich will aber an dieser Stelle nicht nur verfassungsrechtlich argumentieren. Ich will auch ökonomisch in der Sache argumentieren. Wir stehen natürlich vor dem Problem, dass es sich bei dem im PDS-Antrag enthaltenen Ansinnen um ein schuldenfinanziertes Investitionsprogramm handelt. Hinsichtlich der Finanzierung dieses Programms beinhaltet der Antrag kein Wort. Schuldenfinanzierte Programme passen nicht in die gesamte wirtschaftspolitische Landschaft, die wir haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind in diesem Bundesland wie viele andere Regierungen in anderen Bundesländern dabei, mit Müh und Not die öffentlichen Finanzen auf ein nachhaltiges Niveau zurückzuführen. Gleichzeitig bemüht sich der Bund, allerdings bisher nicht sehr erfolgreich, ein Gleiches zu tun. Und an dieser Stelle wird einfach verlangt, dass der Bund noch ein Stück weggibt, trotz der bedrohlichen Zahlen und Indikatoren, die wir hinsichtlich der finanzpolitischen Schieflage beim Bund haben. Dieser soll noch eins drauflegen und 7,5 Milliarden € in ein solches Programm stecken und das einfach über den Kreditmarkt finanzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist auch ganz interessant - das möchte ich an die PDS-Fraktion gerichtet einmal betonen -, dass die Bundesländer, in denen Sie in einer Koalition Mitverantwortung tragen, in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin, ebenfalls einen Konsolidierungskurs beschritten haben. Der Berliner Konsolidierungskurs liegt an Schärfe und Konsequenz durchaus in der Größenordnung dessen, was wir in diesem Land machen. In manchen Bereichen ist der Berliner Sparkurs noch erheblich radikaler.
Ich würde Ihnen, liebe Kollegen von der PDS, einmal empfehlen, mit Ihren Kollegen in den anderen Ländern zu sprechen und ihnen die guten Ratschläge zu geben, die Sie in diesem Haus auftischen.
Im Übrigen wäre es natürlich auch nahe liegend, entsprechende Initiativen an den Bund in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zu starten. Ich würde mich auf einen entsprechenden Antrag aus Berlin freuen, wo in der Stadt selbst notgedrungen - niemand in Berlin macht das mit großem Vergnügen - auch ein außerordentlich scharfer Sparkurs gefahren wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir längst wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch in einer Situation sind, in der wir uns Programme dieser Art grundsätzlich nicht mehr leisten können. Wir brauchen eine abgestimmte Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Wir brauchen eine abgestimmte Politik, die die Rahmen
Wir sind in diesem Bundesland dabei, diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Wir erwarten auch vom Bund, dass entsprechende Schritte unternommen werden, damit sich diese Rahmenbedingungen verbessern. Die heutige Rede des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag enthielt einige bedenkenswerte Elemente, aber sie geht in den fundamentalen Punkten überhaupt nicht weit genug, um in diesem Land grundlegend etwas zu verändern.
wird der Weg in die Modernisierung dieses Landes und hin zu mehr Beschäftigung und mehr wirtschaftlichem Wachstum nicht möglich sein. Ob die Kreditprogramme für die Kommunen, die heute vonseiten des Bundeskanzlers angekündigt wurden, sehr hilfreich sind, lasse ich an dieser Stelle dahingestellt. Ich habe da meine Zweifel. Diese Position teile ich in gewisser Weise mit Herrn Grünert.
Es ist auch bemerkenswert, dass der Bundeskanzler - erlauben Sie mir diese Bemerkung - bereits 800 Millionen € für die Kommunen reserviert - so entnehme ich es den entsprechenden Aussagen - aus einem Fluthilfefonds,
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade wir in Sachsen-Anhalt und unsere sächsischen Kollegen wissen genau, wie hohe Kosten das verursacht hat, was Mitte des letzten Jahres über uns hereinbrach. Es muss erst einmal genau abgerechnet werden, was in diesem Fonds wirklich übrig bleibt - wenn etwas übrig bleibt. Aber davon nach Gutsherrenart gleich einmal 800 Millionen € zu versprechen, das ist ein starkes Stück.
In Bezug auf das Kreditprogramm, finanziert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, bei dem es - Herr Grünert, Sie haben es schon gesagt - um zinsverbilligte Kredite für Not leidende Kommunen und um offenbar normal verzinsliche Kredite für nicht Not leidende Kommunen geht, muss ich doch sagen, dass ein solches Programm sich natürlich auch nicht besonders kraftvoll ausnimmt, wenn wir die Gesamtsituation unserer Kommunen sehen, die keine ausgeglichenen Verwaltungshaushalte mehr vorweisen können.
In diesem Bundesland ist das bei etwa der Hälfte der Kommunen der Fall, was wir sehr bedauern. Aber so ist die Situation. In anderen Bundesländern ist es sogar noch dramatischer. In Nordrhein-Westfalen betrifft das etwa zwei Drittel der Kommunen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der Tatsache, dass hier wenig hilfreiche Vorschläge vorgelegt wurden, ist die Grundfrage der Kommunalfinanzen mit der Perspektive einer grundlegenden Kommunalfinanzreform - wir mahnen diese an und sind auch der Meinung, dass die von der Bundesregierung dafür eingesetzte Kommission viel zu langsam arbeitet; da muss mehr kommen und es muss schneller kommen - natürlich ein wichtiges Thema, das in den zuständigen Ausschüssen für Inneres und für Finanzen weiter behandelt
werden sollte. Insofern will ich einer Überweisung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen keinerlei Hindernisse in den Weg legen. - Herzlichen Dank.
Sie haben in Ihre Rede bereits eingeflochten, dass es in den frühen 90er-Jahren, unter der CDU-FDP-Regierung, bei dem gleichen Grundgesetz doch möglich war, eine kommunale Investitionspauschale aufzulegen. Diese hat den Kommunen natürlich massiv geholfen. Insofern, denke ich, ist das Problem der Verfassungskonformität - wenn man es denn will und wenn man die Lage der Kommunen ernst nimmt - durchaus lösbar. Stimmen Sie mit mir darin überein?
Zweitens hatten Sie gesagt, von uns sei in Bezug auf die Kofinanzierung nichts Hilfreiches gekommen. Ich habe Ihnen dargestellt, was den Kommunen allein durch die Gesetzgebung des Bundes abverlangt wird. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass der Bund, wenn er keine kommunale Pauschale ausreichen darf, auch kein Gesetz erlassen dürfte, das sich direkt auf die Kommunen bezieht, siehe Grundsicherungsgesetz? Oder sehen Sie es als verfassungskonform an, dass Aufgaben kommunalisiert und Gewinne privatisiert werden?